Donnerstag, 4. Oktober 2018

Die Patientenverfügung - Was ist hiermit gemeint?


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht




Isabel Frankenberg
Ein Krankenhausaufenthalt ist immer unangenehm. Noch komplizierter wird die Situation jedoch, wenn der Betroffene so schwer verletzt oder erkrankt ist, dass er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, seine Wünsche mitzuteilen. In einem solchen Fall soll die sogenannte „Patientenverfügung“ Abhilfe schaffen. 

Worum es sich dabei handelt, klärt der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. - Isabel Frankenberg




Was ist eine Patientenverfügung?


Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Willenserklärung, die festhält, wann und zu welchen Bedingungen ein Patient eine Behandlung oder eine medizinische Untersuchung wünscht. Früher wurde diese daher auch als Patiententestament bezeichnet. Genauer bedeutet das: Möchte eine Person festlegen wann ein medizinischer Eingriff vorgenommen werden oder unterlassen werden soll, kann er dies in der Patientenverfügung niederschreiben.

Wichtig hierbei ist, dass diese nicht nur verfasst, sondern auch hinterlegt werden muss. Zudem gibt es einige Kriterien bezüglich der Form und des Inhalts, die beachtet werden müssen, denn nur dann erhält die Patientenverfügung Gültigkeit. Hierzu zählt es auch, sie in schriftlicher Form und unter Einbezug verschiedener Angaben zum Patienten festzuhalten. Außerdem muss festgelegt werden, in welcher Situation ein Inkrafttreten der Verfügung gewünscht wird. Damit im Ernstfall keine Missverständnisse aufkommen, dürfen sich die im Dokument getroffenen Aussagen nicht widersprechen.

Des Weiteren empfiehlt es sich, ein individuelles Schreiben aufzusetzen. Alternativ händigen Parteien, kirchliche Organisationen und Juristen u.a. online Standard-Patientenverfügungen aus. Hierbei handelt es sich jedoch um Ankreuz-Protokolle. Es besteht daher die Gefahr, dass die Inhalte nicht genau gelesen und durchdacht werden. Da die Patientenverfügung immer erst dann zum Einsatz kommt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu verständigen, kann dieser die im Standard-Protokoll getroffenen Entscheidungen dann nicht mehr rückgängig machen.

Beratung und Beurkundung: Wer kann helfen?


Häufig handelt es sich bei der Patientenverfügung um ein kompliziertes Dokument. Daher kann es sein, dass beim Erstellen des Schreibens Fragen aufkommen, die nicht selbst geklärt werden können. In einem solchen Fall ist es ratsam, einen Notar zur Hilfe zu ziehen. Dieser setzt das Schreiben nicht nur für den Betroffenen auf sondern geht zuvor alle wichtigen Inhalte mit diesem durch.

Zudem ist der Notar dazu berechtigt, das Dokument nach Fertigstellung zu beurkunden und somit die Gültigkeit zu garantieren. Denn nur, wenn das Schreiben in offizieller Form vorliegt, ist es gültig. Die fertiggestellte Patientenverfügung kann anschließend beim entsprechenden Hausarzt hinterlegt werden. Dieser sollte auch aufgesucht werden, wenn medizinische Fragen im Raum stehen. Damit im Ernstfall, z.B. während eines schweren Unfalls, auch klar ist, dass eine solche Verfügung vorhanden ist, sollte der Betroffene immer eine entsprechende Notiz - etwa im Portemonnaie - mit sich tragen. Diese sollte nicht nur auf die Existenz der Patientenverfügung, sondern auch auf den entsprechenden Hausarzt hinweisen.

Die Vorsorgevollmacht


Experten empfehlen, neben der Patientenverfügung zudem einen Bevollmächtigten zu ernennen. Dieser ist im Ernstfall dazu berechtigt, die Entscheidungen stellvertretend für den Patienten zu treffen. Dies ist ratsam, da die Patientenverfügung häufig nur sehr allgemein formuliert ist und meist nicht auf die detaillierte Situation zutrifft. Da bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall jedoch schnell gehandelt werden muss, kann der Bevollmächtigte Unklarheiten klären und für den Patienten entscheiden.

Die Vorsorgevollmacht stellt also eine andere Form der Vorsorge dar. Durch diese wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen und entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Die Patientenverfügung kann mit der Vorsorgevollmacht kombiniert werden. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte namentlich in der Patientenverfügung vermerkt werden.

Es ist allerdings ratsam, ein ausführliches Gespräch mit der Vertrauensperson zu führen, bevor diese zum Bevollmächtigten erklärt wird. Die jeweiligen Behandlungswünsche sollten der Vertrauensperson klar sein, damit diese im Ernstfall passende Entscheidungen treffen kann. Außerdem ist es wichtig, dass sich der Betroffene über die Tragweite und das Ausmaß seiner Verantwortung bewusst ist.

Weitere Informationen zum Thema „Die Patientenverfügung“ finden Sie unter www.familienrecht.net.

Donnerstag, 27. September 2018

Pflegende Arbeitnehmer

Oft fehlen Unterstützungskonzepte in Unternehmen


Hier geht es zur Webseite des Zentrums für Qualität in der Pflege

Deutschland befindet sich im demografischen Wandel. Dabei wächst unter anderem auch die Zahl älterer, pflegebedürftiger Menschen erheblich – von heute über 3 Millionen auf voraussichtlich rund 4,5 Millionen im Jahr 2054. Zugleich droht in vielen Branchen Arbeitskräftemangel, weil Nachwuchs fehlt. Die vorhandenen Arbeitnehmer sind dabei zunehmend von Pflegebedürftigkeit in ihren Familien betroffen. Derzeit pflegen geschätzt schon etwa 2,6 Millionen Erwerbstätige auch noch einen Angehörigen – Tendenz steigend. Die Möglichkeit, Beruf und Pflege gut miteinander vereinbaren zu können, wird also immer wichtiger. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat daher Personalverantwortliche in über 400 Unternehmen ab einer Größe von 26 Mitarbeitern repräsentativ befragt, wie es in ihren Firmen um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bestellt ist.

Die Ergebnisse zeigen, dass betriebliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in über der Hälfte der betreffenden Unternehmen (58 Prozent) weder etabliert noch geplant sind. Für 43 Prozent der Teilnehmer sind die Umsetzung solcher Angebote generell eher zu aufwändig und andere Fragen wichtiger; etwa ein Drittel (34 Prozent) findet entsprechende Maßnahmen zu teuer. Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzen-der des ZQP, stellt hierzu fest: „Als Gesellschaft sind wir dringend auf die Familienarbeit der pflegenden Angehörigen angewiesen, die für diese häufig sehr belastend ist. Gleichzeitig können wir nicht auf ihre Arbeitskraft in der Wirtschaft verzichten. Gute Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist also ein Gebot der Stunde. Darum sind auch die Unternehmen in der Verantwortung, ihre Mitarbeiter bei der Bewältigung der Pflege zu unterstützen.“

Personalverantwortliche beklagen indes mangelndes internes Wissen, das hindern würde, Hilfsangebote zu planen. So fehlen aus Sicht von 62 Prozent der Befragten Informationen, welche Mitarbeiter tatsächlich Unterstützungsbedarf in der Pflege von Angehörigen haben. 63 Prozent vermissen Kenntnisse, welche Angebote für Betroffene konkret hilfreich wären. Ralf Suhr dazu: „Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Führungskräfte für das Thema Pflege sensibilisieren und eine pflegefreundliche Organisationskultur schaffen. Dazu gehört zum Beispiel, Mitarbeiter als Lotsen zu schulen. Diese können einerseits auftretende Bedarfe weitergeben und andererseits Kollegen über Unterstützungsangebote informieren.“

Darüber hinaus weist die Studie darauf hin, dass speziell auch das Thema Demenz bisher in vielen Unternehmen eher wenig Beachtung findet. Für 47 Prozent aller Befragten spielt es in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in ihrem Unternehmen überhaupt keine, für 16 Prozent eine weniger wichtige Rolle.

„Demenz ist eine häufige Ursache von Pflegebedürftigkeit, die pflegende Angehörige oft rund um die Uhr vor ganz erhebliche Herausforderungen stellt. Das sollten Unternehmen bedenken, wenn sie wirksame betriebsinterne Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege anbieten wollen. Eine Idee ist zum Beispiel, dass sich Firmen in regionalen Netzwerken zusammenschließen und gemeinsam Kooperationen mit Tagespflegeeinrichtungen für Angehörige von Mitarbeitern schaffen“, so Suhr weiter.

Auch für Mitarbeiterschulungen zu Demenz zeigen die meisten befragten Unternehmen bisher kein Interesse. Zum Beispiel im Sektor Handel und Dienstleistungen – also auf Geschäftsfeldern, in denen es häufig zu Kundenkontakt mit Menschen mit Demenz kommen kann – wurden solche Maßnahmen nur bei 3 bzw. 4 Prozent der Firmen durchgeführt. Im Gesundheits- und Sozialwesen waren es immerhin 55 Prozent. Dabei können entsprechende Schulungen dazu beitragen, das Verständnis für die Lebenssituation von Kollegen zu steigern, die in ihrem privaten Umfeld von Demenz betroffen sind. Auch ist es für Mitarbeiter mit Kundenkontakt hilfreich, zu wissen, wie man mit Menschen mit Demenz richtig umgeht. So können Unsicherheiten – zum Beispiel im Umgang mit ungewöhnlichen Situationen an der Ladenkasse – abgebaut werden.

Entsprechende Schulungen bietet zum Beispiel die bundesweite Aufklärungsinitiative „Demenz Partner“ an, die von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft koordiniert und vom ZQP unterstützt wird.


Über Demenzpartner

Seit September 2016 läuft die bundesweite Aufklärungsinitiative „Demenz Partner“. Ziel ist es, auf Demenz aufmerksam zu machen und darüber zu informieren. Jeder kann Demenz Partner werden – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, egal ob man einen Menschen mit Demenz persönlich kennt oder nicht. Voraussetzung: Demenz Partner haben einen Kurs zum Thema Demenz besucht oder bieten einen solchen an. Mittlerweile gibt es bundesweit über 30.000 Demenz Partner. Träger ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Anknüpfend an die weltweite Aktion „Dementia Friends“, wird die Initiative inzwischen von einigen hundert Organisationen in ganz Deutschland unterstützt – so auch vom ZQP als Mitglied der Allianz für Menschen mit Demenz.

Montag, 10. September 2018

Broschüre "Diagnose-Verfahren bei Alzheimer" erhältlich

Praktische Tipps helfen Patienten und Angehörigen, den Arztbesuch besser vorzubereiten


Eine verlässliche Alzheimer-Diagnose ist aufwendig und kann nur von einem Arzt gestellt werden. Studien zeigen, dass die Alzheimer-Krankheit oft erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert wird, weil die Betroffenen zu spät zum Arzt gehen. Eine Behandlung wird so erschwert, denn die Medikamente wirken am besten zu Beginn der Krankheit. Die überabeitete Broschüre „Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“ von der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) klärt über die nötigen Untersuchungen auf und möchte die Angst vor einem Arztbesuch nehmen.

Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0 oder über die AFI-Webseite www.alzheimer-forschung.de/diagnoseverfahren.

Die einzelnen Untersuchungsschritte werden in der Broschüre genau erklärt. Dazu gehören das Arztgespräch, standardisierte Gedächtnistests, die körperliche Untersuchung und die Analyse der Laborwerte. 

Auch bildgebende Verfahren wie die Computertomographie (CT) oder die Magnetresonanztomographie (MRT) werden beschrieben. Ebenfalls thematisiert wird die Liquordiagnostik, die zwar noch nicht zur Basisdiagnostik gehört, aber im stationären Rahmen immer häufiger Anwendung findet. Praktische Tipps helfen Patienten und Angehörigen, den Arztbesuch besser vorzubereiten.

Bestellinformation: 
Die Broschüre „Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/diagnoseverfahren


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen Euro unterstützen und rund 800.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.