Mittwoch, 4. Juli 2018

Alten-WG erhält hohe Nachzahlung

AOK Nordost muss Zuschlag für Wohngemeinschaft anerkennen




In Neubrandenburg bekamen Bewohner einer Alten-WG nach jahrelangen Streitigkeiten mit der AOK nun recht und können mit einer hohen Nachzahlung der Kasse rechnen: Bereits im Jahr 2014 hatten sie vor dem Sozialgericht gegen ihre Pflegekasse, die AOK Nordost, geklagt, weil diese ihnen rechtswidrig den sogenannten Wohngruppenzuschlag von monatlich 200 Euro gestrichen hatte. Von diesem Betrag wird eine Präsenzkraft bezahlt, die sich um die Organisation und die Verwaltung der WG sowie die gemeinsame Betreuung kümmert. Die AOK Nordost vertrat jedoch die Ansicht, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Präsenzkraft seien nicht gegeben. Nun, vier Jahre später, sah das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern die Klage als begründet an.

Michael Händel, Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste
e. V. (bpa) in Mecklenburg-Vorpommern, freut sich über dieses Ergebnis: „Beim bpa gehen seit vielen Monaten Anfragen und Hinweise zu Leistungsverweigerungen von betroffenen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ebenso wie von Mitgliedsdiensten ein, die in Wohngemeinschaften tätig sind. Bei allen Sozialgerichten in MV sind zu der Thematik offensichtlich Verfahren der Betroffenen mit der Kasse anhängig. Nun hat das Landessozialgericht die Ablehnungspraxis der AOK Nordost als rechtswidrig beurteilt. Das sind deutliche Worte, von denen zu hoffen ist, dass die Kasse nunmehr auch in allen anderen Verfahren den alten und pflegebedürftigen Menschen ihr Recht zukommen lässt“, so der Vorsitzende.

Die AOK muss die aufgelaufenen Beträge nun komplett nachzahlen. Für einige Bewohner sind das knapp 9.000 Euro – viel Geld, das sie für die Betreuung in der Alten-WG dringend gebraucht hätten.

Samstag, 30. Juni 2018

Medikamente in der Sommerhitze

Pillen & Co. sicher im Auto transportieren



Medikamente müssen auch auf langen Autofahrten richtig temperiert gelagert werden. Darauf weist Heidi Günther, Apothekerin bei der BARMER, anlässlich der aktuellen Reisezeit hin. „Die richtige Aufbewahrungstemperatur ist für Medikamente entscheidend. Falsch gelagert können sie ihre Wirksamkeit verlieren oder sogar schädliche Abbauprodukte entwickeln“, so die Expertin. Das gelte für kühlpflichtige Präparate genauso wie für Medikamente, die bei Raumtemperatur gelagert werden müssen. Wer bei Hitze länger im Auto unterwegs sei, sollte daher entsprechende Vorkehrungen für den Transport treffen.

Transport in der Kühlbox

Generell sollten Arzneimittel wegen des sich schnell aufheizenden Innenraumes nicht im Auto liegengelassen werden, auch nicht während kurzer Pausen. Für den Transport eignen sich Kühlboxen, je nach Lagerungsempfehlung mit oder ohne Kühlakkus. 
Besonderes Augenmerk müssen Reisende auf Medikamente legen, die normalerweise im Kühlschrank, also zwischen zwei und acht Grad Celsius, gelagert werden. Diese dürfen weder zu warm werden, noch einfrieren. „Besonders temperaturempfindliche Arzneimittel wie Insulin werden am besten in einer Kühlbox mit Kühlakkus transportiert. Die Kühlakkus sollten dabei aber keinen direkten Kontakt mit dem Insulin haben, sonst kann das Präparat gefrieren und damit unbrauchbar werden“, so Günther. 
Arzneien wie Zäpfchen können hingegen bei zu großer Hitze schmelzen, dadurch verteilt sich der Wirkstoff ungleichmäßig. Günther empfiehlt, sie in einer Kühlbox ohne Kühlelement zu transportieren. Generell sollten Medikamente weder im Handschuhfach noch auf der Hutablage aufbewahrt werden, da beide Stellen sehr aufheizen können.

Dienstag, 26. Juni 2018

Häusliche Pflege

Unterstützung bei der Vorbeugung gefährlicher Krisen ist dringend nötig


Hier geht es zum Portal pflege-gewalt.de

ZQP-Studie zeigt: Etwa die Hälfte der pflegenden Angehörigen empfindet ihr Engagement vom Pflegebedürftigen teilweise nicht geschätzt. Viele sind häufig niedergeschlagen oder wütend. Etwa jeder Zweite berichtet, Gewalt durch den pflegebedürftigen Menschen erlebt zu haben. 40 Prozent geben an, selbst schon gewaltsam gegenüber dem Pflegebedürftigen gehandelt zu haben.
Fast drei Viertel der rund 3 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt – davon 1,4 Millionen ausschließlich durch Angehörige. Dabei bringen diese meist sehr viel Zeit, Geduld und Kraft auf. Belastende Konflikte drohen und können zu Gewalt in der Pflege führen. Deswegen sind gezielte Unterstützungsangebote sowie Aufklärung über Gewaltprävention dringend erforderlich.

Dies unterstreicht eine neue Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Für die Untersuchung wurden deutschlandweit 1.006 pflegende Angehörige im Alter zwischen 40 und 85 Jahren dazu befragt, welche Erfahrungen sie mit Konflikten und Gewalt in der Pflege gemacht haben. Es zeigt sich: Viele pflegende Angehörige haben mit belastenden Gefühlen zu kämpfen. Über ein Drittel der Befragten (36 Prozent) fühlt sich häufig niedergeschlagen, 29 Prozent sind häufig verärgert. Zudem hatte über die Hälfte (52 Prozent) in den letzten sechs Monaten teilweise den Eindruck, dass die pflegebedürftige Person ihre Hilfe nicht zu schätzen weiß. 25 Prozent hätten den Pflegebedürftigen bereits „vor Wut schütteln können“.

Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP: „Pflegende Angehörige müssen wirksamer unterstützt werden. Denn Pflege kann schwierig sein und auch mit negativen Emotionen einhergehen. Es ist bedeutsam, solche Gefühle zu erkennen und zu lernen, wie man damit umgehen kann. Das ist ein wichtiger Schritt, um gefährlichen Krisen vorzubeugen und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.“

Neben belastenden Gefühlen berichten viele Angehörige von Gewalt bzw. krankheitsbedingtem gewaltförmigem Verhalten Pflegebedürftiger. 45 Prozent geben an, mit psychischer Gewalt wie Anschreien, Beleidigen oder Einschüchtern konfrontiert worden zu sein. 11 Prozent haben körperliche Übergriffe wie grobes Anfassen, Kratzen, Kneifen oder Schlagen erlebt.

„Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter und fängt nicht erst beim Schlagen an. Es kommt dabei nicht in erster Linie darauf an, ob etwas aus bösem Willen passiert oder strafrechtlich relevant ist. Vielmehr geht es um die oft gravierenden Folgen. Wer Gewalt in der Pflege verharmlost, verkennt die möglichen Schäden bei Betroffenen und das Risiko einer Eskalationsspirale“, erklärt Suhr. Das Thema sei immer noch stark tabuisiert, es käme darum auf sachliche Aufklärung an. „Skandalisierung oder Stigmatisierung behindern eher wirksame Gewaltprävention“, so Suhr weiter.

Auch Pflegende können gegenüber einer pflegebedürftigen Person gewaltsam handeln. Insgesamt 40 Prozent der Befragten äußerten, dies innerhalb der letzten sechs Monate mindestens schon einmal absichtlich getan zu haben. Am häufigsten wurden mit 32 Prozent auch hier Formen psychischer Gewalt berichtet. 12 Prozent machten Angaben zu körperlicher Gewalt, 11 Prozent zu Vernachlässigung. Sechs Prozent nannten freiheitsentziehende Maßnahmen. Gewalt in der Pflege trifft pflegebedürftige Menschen oft besonders hart, denn sie können sich häufig nicht gut wehren, teilweise nicht einmal mehr äußern und sind vom Pflegenden meistens abhängig.

Hinweise dazu wie man mit Wut, Aggressionen oder herausforderndem Verhalten in der Pflege umgehen und Gewalt vorbeugen kann, erhält man zum Beispiel bei guten Pflegeschulungen oder Pflegeberatungen. Pflegende Angehörige haben auf Beratung und Schulung einen kostenlosen Rechtsanspruch.

Mehr Informationen zum Thema Gewalt in der Pflege, Tipps zur Gewaltprävention für Angehörige und Notfall-Kontakte für Krisenfälle bietet das kostenlose Portal des ZQP www.pflege-gewalt.de.

Methoden und Vorgehensweise der Untersuchung
Grundgesamtheit der vorliegenden Analyse sind Personen in Deutschland im Alter von 40 bis 85 Jahren, die in ihrem privaten Umfeld seit mindestens sechs Monaten und mindestens einmal pro Woche einen Menschen pflegen, der folgende Kriterien erfüllt: (i) Alter ab 60 Jahren, (ii) pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches, d. h. die Person hat einen Pflegegrad und (iii) wird häuslich versorgt (d. h. wohnt nicht in einem Alten- oder Pflegeheim). Die Stichprobe von n = 1.006 Personen wurde gezogen aus einem Panel mit circa 80.000 deutschsprachigen Personen. Teilnehmen konnte nur, wer zur Grundgesamtheit gehörte.

Die Online-Befragung wurde in der Zeit vom 20. April bis zum 14. Mai 2018 durchgeführt. Die Stichprobe wurde nach Kombinationen von Alter, Geschlecht und formaler Bildung nachgewichtet, um sie dem Ideal einer Repräsentativstichprobe so weit wie möglich anzunähern. Grundlage der Nachgewichtung war der Deutsche Alterssurvey 2014, eine Repräsentativbefragung von Menschen zwischen 40 und 85 Jahren, die in Privathaushalten in Deutschland leben. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/- drei Prozentpunkten.