Mittwoch, 4. Juli 2018

Alten-WG erhält hohe Nachzahlung

AOK Nordost muss Zuschlag für Wohngemeinschaft anerkennen




In Neubrandenburg bekamen Bewohner einer Alten-WG nach jahrelangen Streitigkeiten mit der AOK nun recht und können mit einer hohen Nachzahlung der Kasse rechnen: Bereits im Jahr 2014 hatten sie vor dem Sozialgericht gegen ihre Pflegekasse, die AOK Nordost, geklagt, weil diese ihnen rechtswidrig den sogenannten Wohngruppenzuschlag von monatlich 200 Euro gestrichen hatte. Von diesem Betrag wird eine Präsenzkraft bezahlt, die sich um die Organisation und die Verwaltung der WG sowie die gemeinsame Betreuung kümmert. Die AOK Nordost vertrat jedoch die Ansicht, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Präsenzkraft seien nicht gegeben. Nun, vier Jahre später, sah das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern die Klage als begründet an.

Michael Händel, Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste
e. V. (bpa) in Mecklenburg-Vorpommern, freut sich über dieses Ergebnis: „Beim bpa gehen seit vielen Monaten Anfragen und Hinweise zu Leistungsverweigerungen von betroffenen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ebenso wie von Mitgliedsdiensten ein, die in Wohngemeinschaften tätig sind. Bei allen Sozialgerichten in MV sind zu der Thematik offensichtlich Verfahren der Betroffenen mit der Kasse anhängig. Nun hat das Landessozialgericht die Ablehnungspraxis der AOK Nordost als rechtswidrig beurteilt. Das sind deutliche Worte, von denen zu hoffen ist, dass die Kasse nunmehr auch in allen anderen Verfahren den alten und pflegebedürftigen Menschen ihr Recht zukommen lässt“, so der Vorsitzende.

Die AOK muss die aufgelaufenen Beträge nun komplett nachzahlen. Für einige Bewohner sind das knapp 9.000 Euro – viel Geld, das sie für die Betreuung in der Alten-WG dringend gebraucht hätten.

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