Donnerstag, 25. Januar 2018

Grippewelle: DAK-Gesundheit zahlt Vierfach-Impfstoff

Krankenkasse verbessert Leistungen für Risikopatienten wie ältere Menschen und chronisch Kranke


© Foto: DAK-Gesundheit / iStock

Die DAK-Gesundheit verbessert die Leistungen für ihre Versicherten: Sie übernimmt die Kosten für einen Vierfach-Impfstoff gegen Grippe bei Risikopatienten. Der tetravalente Impfstoff ist noch keine grundsätzliche Kassenleistung, wird aber in der aktuellen Grippewelle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen.

„Wir wollen, dass Versicherte mit einem besonders hohen Risiko bestmöglich geschützt sind“, sagt Thomas Bodmer, Mitglied des DAK-Vorstands. Deshalb übernimmt die DAK-Gesundheit bei medizinischer Indikation den Vierfach-Impfstoff bereits seit dem 1. Dezember 2017. Die Krankenkasse empfiehlt Betroffenen, sich bei ihrem Arzt beraten zu lassen. „Die Ärzte können bei besonders gefährdeten Patienten den Vierfach-Impfstoff über Chipkarte abrechnen.“ Die STIKO hatte den tetravalenten Impfstoff am 11. Januar 2018 in ihre Impfempfehlung aufgenommen. Bis er durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu einer Kassenleistung wird, kann es bis zu drei Monate dauern. „Wir können nicht warten, bis die Impfsaison vorüber ist. Deshalb haben wir uns schon jetzt für die neue Leistung entschieden“, so Bodmer.

Grundsätzlich empfiehlt die STIKO eine Grippeimpfung nur für Menschen, die ein hohes Risiko für einen schweren Grippeverlauf tragen: ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere. Auch alle, die solche Risikopatienten betreuen oder pflegen sollten sich impfen lassen, um die Gefährdeten nicht anzustecken. Wer bereits für diese Grippesaison geimpft ist, benötigt prinzipiell keine weitere mit dem Vierfach-Impfstoff. Ärzte werden im Einzelfall nur bei besonders ausgeprägtem Risiko über eine Nachimpfung entscheiden.

Auch Hände waschen schützt vor Grippeviren


Neben der Grippeimpfung gibt es weitere Möglichkeiten, die Gefahr einer Ansteckung zu reduzieren: Gut ist, sich im Winter häufiger als sonst die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Auch regelmäßiges Lüften ist sinnvoll und senkt die Infektionsgefahr. Die Symptome einer echten Grippe reichen bei einem schweren Verlauf von Schüttelfrost über Husten bis hin zu starkem Fieber. Die Betroffenen fühlen sich von jetzt auf gleich sehr krank. Das unterscheidet die echte Grippe von einer Erkältung.

Informationen zu Impfungen gibt es auch im Internet unter www.dak.de/grippeimpfung.

Freitag, 19. Januar 2018

Neues Internetportal bietet Rat und Hilfe gegen Gewalt in der Pflege

Das Internetangebot des ZQP gibt Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften gesicherte Informationen dazu, wie man Gewalt in der Pflege erkennen und vorbeugen kann


Hier geht es zum Portal

Gewalt in der Pflege betrifft Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte und ist kein Einzelfall. In einer Untersuchung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) gab etwa ein Drittel der Befragten mit Pflegeerfahrung an, sich schon unangemessen in der Pflege verhalten zu haben. 40 Prozent berichteten, mit aggressivem Verhalten von Pflegebedürftigen konfrontiert worden zu sein. Von interviewten Pflegekräften äußerten 47 Prozent, dass Pflegeheime durch Gewalt und Aggression vor ganz besondere Herausforderungen gestellt sind.

Gewalt in der Pflege ist keine Ausnahme und hat viele Gesichter


„Gewalt in der Pflege ist keine Ausnahme. Sie hat viele Gesichter und fängt nicht erst beim Schlagen an. Wir haben es dabei mit einem immensen Problemfeld zu tun, über das ungern gesprochen wird“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Dabei könnte Vieles verhindert werden, wenn die notwendige Sensibilität und das Wissen über das Thema stärker ausgeprägt wären“, ist Suhr überzeugt.

Darum hat die gemeinnützige Stiftung heute ihr neues, kostenloses Onlineangebot www.pflege-gewalt.de in Berlin vorgestellt. Das Portal ist bundesweit einzigartig und richtet sich gleichermaßen an Interessierte ohne Vorwissen wie an Fachleute. Es bietet multimediale Informationselemente sowie prägnante, wissenschaftlich und pflegefachlich fundierte Texte zum Beispiel zu Häufigkeit, Erscheinungsformen und Anzeichen von Gewalt. Zudem gibt es konkrete Tipps zur Gewaltprävention in der Pflege. Alle Inhalte basieren auf aktuellem Wissen. Sie sind allgemein verständlich, übersichtlich und barrierearm aufbereitet.

Zudem finden Menschen in Krisensituationen auf der Webseite schnell die Kontaktdaten zu telefonischen Beratungseinrichtungen, die einen inhaltlichen Schwerpunkt auf dem Thema Gewalt in der Pflege haben. Dort kann anrufen, wer als Opfer von Gewalt Rat sucht – aber auch, wer als Pflegender in einer schwierigen Pflegesituation ist und Sorge hat, selbst die Kontrolle zu verlieren.

Oft ist es schwer sich jemanden anzuvertrauen


„Gerade bei dem Thema Gewalt ist es häufig nicht leicht, sich jemandem anzuvertrauen und über seine persönlichen Erfahrungen zu sprechen. Daher sind telefonische Angebote für viele Menschen sicherlich eine erste gute Kontaktmöglichkeit“, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung weiter.

Gewalt kann sich gegen alle Beteiligten in der Pflege richten – und von allen Beteiligten ausgeübt werden. Dabei muss es sich nicht um eine Straftat handeln und nicht einmal böswillig geschehen. Besonders Pflegebedürftige sind in einer schwierigen Lage, wenn sie Opfer werden. Sie sind nämlich von ihren Helfern oft abhängig, wissen nicht wem sie sich anvertrauen sollen und können sich gerade bei weiter fortgeschrittenem Pflegebedarf oft nur schwer mitteilen. Neben ruppigem Anfassen, Schubsen oder Schlagen bedeutet Gewalt auch, jemanden lange auf Hilfe warten zu lassen, ihn zum Essen zu zwingen, ihn anzuschreien, ihn zu beschämen oder seine Freiheit zu entziehen, etwa indem er eingeschlossen, mit Gurten fixiert oder mithilfe von Medikamenten ruhig gestellt wird.

Suhr fordert zudem: „Neben der Pflege selbst ist auch die Politik in der kommenden Legislaturperiode gefordert. Sie muss Strukturen in der Pflege stärken, die Gewaltprävention begünstigen und Gewaltrisiken vermindern. Das ist eine Grundbedingung für gute Pflegequalität. Pflege ohne Gewalt sind wir all denjenigen schuldig, die oft hilflos und manchmal verzweifelt auf gute Pflege in Deutschland hoffen. Und wir sind es auch denjenigen schuldig, die sich für die gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen einsetzen – ob beruflich oder privat.“

Das neue ZQP-Portal zur Gewaltprävention finden Sie unter www.pflege-gewalt.de.

Dienstag, 16. Januar 2018

Für pflegende Angehörige: Berufliche Auszeit

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine längere berufliche Auszeit möglich


Foto: obs - Wort & Bild Verlag
- Apotheken Umschau
Wer Zeit braucht, um akut die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, darf dem Job zehn Arbeitstage fernbleiben. Darauf weist Stefan Wilderotter, Referatsleiter Pflege vom Verband der Ersatzkassen, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. Für diese Zeit ist eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld, vorgesehen. "Das können Betroffene bei der Pflegeversicherung ihres Angehörigen beantragen", sagt Wilderotter. Die zehn Tage können auch auf mehrere pflegende Angehörige verteilt werden. 

Um einen Angehörigen zu pflegen, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine längere berufliche Auszeit möglich. "Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in Absprache mit ihrem Arbeitgeber bis zu sechs Monate teilweise oder ganz auszusteigen, und erhalten eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung", erklärt der Experte. In der Firma müssen aber mindestens 15 Menschen beschäftigt sein, und der Angehörige muss Pflegegrad zwei oder höher haben. 

Da die Arbeitnehmer in dieser sogenannten Pflegezeit nichts verdienen, können sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Die monatlichen Raten müssen erst mit Ende der Pflegezeit zurückgezahlt werden. Wie sich die große Herausforderung meistern lässt, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, schildert die neue "Apotheken Umschau" in ihrer Titelgeschichte. 

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Ausgabe 1/2018 B liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.