Freitag, 20. Januar 2017

Cannabis als Medizin

Gesetz vom Bundestag einstimmig beschlossen



Der Bundestag hat gestern einstimmig in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann. Das ist auch ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung. Außerdem wird es eine Begleiterhebung geben, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen."

Cannabisarzneimittel als Therapiealternative in der Schmerztherapie


Cannabisarzneimittel sollen als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. 

Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen. 

Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt. Dazu übermitteln Ärzte und Ärztinnen ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll im März 2017 in Kraft treten.

Montag, 16. Januar 2017

Neuer Ratgeber "Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen" erhältlich

Der Ratgeber beantwortet die Frage „Was ist eine Demenz?“ und erklärt den Unterschied zur altersbedingten Vergesslichkeit




Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Alzheimer“ und „Demenz“ oft gleichbedeutend verwandt. Dabei ist die Alzheimer-Krankheit die häufigste Form der Demenz. Daneben gibt es noch weitere demenzielle Erkrankungen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. hat jetzt den Ratgeber „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ überarbeitet und neu aufgelegt. „Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ kann kostenfrei bestellt werden unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0 oder über die AFI-Webseite www.alzheimer-forschung.de.

Der Ratgeber beantwortet die Frage „Was ist eine Demenz?“ und erklärt den Unterschied zur altersbedingten Vergesslichkeit. Es wird dargestellt, wie das Gehirn Erlerntes und Erlebtes abspeichert und wie eine Demenz die Hirnfunktionen beeinträchtigt. Der Ratgeber bietet einen kompakten und verständlichen Überblick über die Alzheimer-Krankheit und weitere Demenzen wie die vaskuläre Demenz, die Lewy-Körperchen-Demenz, die frontotemporale Demenz und die Demenz bei Parkinson. Beleuchtet werden jeweils die Risikofaktoren, die Symptome, der Krankheitsverlauf sowie die Diagnose und Behandlung dieser unterschiedlichen Demenz-Formen.

„Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Ingo Kilimann erstellt. Dr. Kilimann ist Facharzt für Neurologie und stellvertretender Leiter der AG klinische Demenzforschung des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) am Standort in Rostock/Greifswald.

Bestellinformation


„Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; im Internet auf www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“, per E-Mail info@alzheimer-forschung.de oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 201 Forschungsaktivitäten mit über 8,4 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Freitag, 13. Januar 2017

Gefährliche Rutschpartien auf Fliesen, in der Wanne und der Dusche verhindern

Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Pflegeversicherung auch Fördermittel beantragt werden


Foto: djd/www.sanispot.de/puhhha - Fotolia
Gefährliches Zuhause: Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) ereignen sich unter deutschen Dächern pro Jahr mehr als drei Millionen Unfälle. Viele Missgeschicke im eigenen Haushalt werden zudem nicht erfasst, da es bei kleineren Blessuren bleibt. 

Doch schon ein vermeintlich harmloser Ausrutscher etwa in der feuchten Dusche kann schmerzhafte Folgen nach sich ziehen. "Von einer Prellung bis zum gefürchteten Oberschenkelhalsbruch kommt es gerade im Bad immer wieder zu Unfällen mit schmerzhaften Verletzungen", bestätigt Journalist Martin Blömer von RGZ24.de. Besonders oft seien ältere Menschen, deren Beweglichkeit ohnehin schon eingeschränkt ist, betroffen. Umso wichtiger sei es, Gefahrenquellen im Haushalt zu erkennen und zu entschärfen.

Anti-Rutsch-Spray sorgt für dauerhaften Schutz


Nicht erst im Alter kann ein Sturz auf feuchten Fliesen böse enden. Auch Familien mit Kindern sollten Vorsorge treffen. Eine spezielle Beschichtung etwa kann allzu glatten Bodenbelägen ebenso wie Wannen und Duschen ihren Schrecken nehmen. 

Das Anti-Rutsch-Spray von Kamba beispielsweise wird einfach aus der Spraydose aufgetragen und sorgt für einen dauerhaften Schutz, der sich auch beim Reinigen des Untergrunds nicht abträgt. Das Material bietet TÜV-geprüfte Sicherheit, da es der Rutschhemmung Klasse C laut DIN 51097 entspricht. Für Treppenhäuser und andere glatte Bodenbeläge im Haus gibt es ebenfalls passende Lösungen aus der Spraydose. Und wenn später der Mieter vor dem Auszug die Anti-Rutsch-Beschichtung wieder entfernen will, ist dies durch ein Abziehen ganz einfach möglich. Mehr Informationen und eine direkte Bestellmöglichkeit des Anti-Rutsch-Sprays gibt es unter www.sanispot.de/kamba.

Fördermittel beantragen


Wer bereits in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist kann sogar Fördermittel beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten, um die Rutschsicherheit auf Treppen, in Eingangsbereichen und in besonders gefährdeten Räumen wie Badezimmer oder Küche sicherzustellen. Antragsformulare dafür haben die Krankenkassen.