Montag, 17. Oktober 2016

Pflegekosten auch ohne Fachpersonal steuerlich abzugsfähig

Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Finanzamt Pflegekosten für polnischen Leistungserbringer anerkennen muss


Die Klägerin hatte eine polnische Haushaltshilfe, welche wöchentlich 40 Stunden die hauswirtschaftliche Versorgung, einen Teil der Grundpflege sowie andere Tätigkeiten erbrachte. Geregelt ist das über einen Vertrag mit einem polnischen Dienstleister. 

Das Finanzamt wollte die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkennen, da es sich be idem Leistungserbringer nicht um einen sozialrechtlich anerkannten Pflegedienst mit ausgebildeten Pflegekräften handle. 

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 5 K 2714/15) gab der Pflegebedürftigen weitgehend Recht. Die Pflegekosten wurden zwar um ein Drittel gekürzt, weil der MDK nur eine wöchentliche Pflegezeit von 27 Stunden festgestellt hatte. Weiter wurden die Leistungen der Pflegekasse abgezogen. 

Somit wurden von dem für den polnischen Dienstleister aufgewendeten Betrag in Höhe von 28.500 Euro im Jahr vom Finanzgericht 15.452 Euro als außergewöhnliche Belastung anerkannt, da die Pflege der Frau wegen Ihrer Erkrankung nötig sei. Hierbei spiele es fiskalisch keine Rolle, dass die Pflege durch kein besonders ausgebildetes Personal erfolge.

Samstag, 15. Oktober 2016

Expertentipp zum Thema "Diabetes - gefährliche Folgen verhindern"

Früh erkennen, früh behandeln


Foto: djd/Wörwag Pharma/colourbox,de

Die "Zuckerkrankheit" zieht häufig einige besonders gefährliche Folgen nach sich. "Dabei handelt es sich um Schäden an Nieren, die Nephropathie, Augen, die Retinopathie, und an Nerven, die Neuropathie", sagt Prof. Dr. Hilmar Stracke, Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie, Diabetologie und Stoffwechselerkrankungen, Oberarzt an der Medizinischen Klinik und Poliklinik III am Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Er warnt: "Diabetes ist die häufigste Ursache, die zu Nierenversagen führt. Augenschäden können zur Erblindung führen." Von Nervenschäden ist nach seinen Worten etwa jeder dritte Diabetiker betroffen. Sie seien die Haupt-Ursache für ein Diabetisches Fußsyndrom, das jährlich in Deutschland zu etwa 40.000 Amputationen führe. Wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung sei eine möglichst gute Blutzuckereinstellung. Stracke: "Dazu trägt auch erheblich der Lebensstil bei."

Je früher Nervenschäden erkannt werden, umso besser lassen sie sich behandeln. Denn ab einem gewissen Grad der Nervenschädigung ist diese irreparabel. Daher ist eine Behandlung so wichtig, bevor dieser Punkt erreicht wird. "Erste und wichtigste Maßnahme ist auch hier eine möglichst gute Blutzuckereinstellung", erklärt der Internist. 

Außerdem sollten Betroffene Alkohol und Zigaretten meiden, da auch dies die Nerven belastet. Zusätzlich gebe es gut verträgliche, vitaminähnliche Wirkstoffe wie Benfotiamin, die Symptome der Neuropathie lindern könnten. "Das Benfotiamin ist eine für den Körper sehr gut verfügbare Vorstufe vom Vitamin B1, die die Bildung von nerven- und gefäßschädigenden Verzuckerungsprodukten hemmt und auf diese Weise auch Beschwerden wie Kribbeln, Schmerzen oder Taubheit in den Füßen lindern kann", erklärt Hilmar Stracke. Bei starken Schmerzen könne der Arzt zusätzlich Schmerzmittel verordnen, die gegen die Symptome wirken könnten.

Menschen mit Diabetes sollten laut Stracke die Kontrolltermine beim Arzt wahrnehmen und sich Wissen über die Erkrankung in Schulungen aneignen. Auch der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe kann eine große Hilfe sein, um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und voneinander zu lernen.

Weitere Informationsquellen für Interessierte


Über Begleit- und Folgeerkrankungen der "Zuckerkrankheit" gibt das Deutsche Diabetes-Zentrum (DDZ) in verschiedenen Informationsdiensten Auskunft, siehe ddz.uni-duesseldorf.de. Das eigene Diabetes-Risiko kann auf dem Portal Diabetes-Deutschland.de, getestet werden. Mehr über aktuelle Forschungsergebnisse rund um Diabetes findet man beim Deutschen Zentrum für Diabetesforschung unter dzd-ev.de. Menschen mit Diabetes und Interessierte werden auf der Homepage der Aufklärungsinitiative "Diabetes! Hören Sie auf Ihre Füße?" (hoerensieaufihrefuesse.de) über die diabetische Neuropathie, eine der häufigsten Folgeerkrankungen, informiert.

Donnerstag, 13. Oktober 2016

AOK startet Palliativwegweiser zu Angeboten für Menschen in der letzten Lebensphase

Informationen über Beratungs- und Hilfsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung


Hier geht es zum AOK-Palliativwegweiser

Zum Deutschen Hospiztag am 14. Oktober startet die AOK auf ihrer Internetseite einen bundesweiten Palliativwegweiser, mit dem sich schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige über Versorgungs- und Beratungsangebote in ihrer Nähe informieren können. Auf der Seite www.aok.de/palliativwegweiser haben die Nutzer die Möglichkeit, nach Eingabe von Postleitzahl oder Ort gezielt nach besonders qualifizierten Einrichtungen oder Hilfsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung in ihrer Region zu suchen.

Der AOK-Palliativwegweiser umfasst mehr als 8.000 Einträge. Neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken sind etwa 1.000 Hospizdienste, knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verzeichnet. Darüber hinaus sind in der Datenbank auch mehr als 4.500 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin enthalten. Ergänzt wird das Angebot durch Angaben zu Selbsthilfegruppen, Telefonseelsorge und zu fast 700 Pflegeberatern der AOK, die eine besondere Qualifikation zum Thema Palliativversorgung haben.

Auch weiterführende Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Die Nutzer können ihre Suchergebnisse nach bestimmten Kriterien filtern. So ist zum Beispiel eine gezielte Suche nach ambulanten Angeboten zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen möglich. Darüber hinaus bietet der Palliativwegweiser auch weiterführende Informationen zu den verschiedenen Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

"Mit dem Palliativwegweiser informiert die AOK ihre Versicherten als erste Krankenkasse auch online über Beratungs- und Hilfsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung", sagt Nadine-Michèle Szepan, Leiterin der Abteilung Pflege im AOK-Bundesverband. "Wir ergänzen damit unser flächendeckendes Beratungsangebot." Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung haben Versicherte, die Hospiz- oder Palliativversorgung benötigen, seit Dezember 2015 einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch ihre Krankenkasse. Außerdem sollen die Kassen über die regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote informieren.

Die Palliativversorgung hat das Ziel, schwerstkranke und sterbende Menschen in der letzten Phase ihres Lebens umfassend und individuell zu betreuen - sowohl medizinisch als auch pflegerisch. Im Mittelpunkt der Versorgung steht die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden.

Unter der Adresse www.aok.de/palliativwegweiser ist das neue Angebot für alle Interessierten frei zugänglich.