Freitag, 19. August 2016

Barmer GEK erweitert Online-Portal für Kliniksuche

Erweiterung um Suche nach auf Krebserkrankungen spezialisierten Kliniken


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Die BARMER GEK hat ihr Kliniksuchportal um einen zusätzlichen Baustein erweitert. Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind, können ab sofort nach Kliniken suchen, die für die Behandlung von Krebserkrankungen besonders spezialisiert sind.

Kliniken, die von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) als Krebszentrum zertifiziert wurden, sind jetzt in der Ergebnisliste mit einem entsprechenden Logo gekennzeichnet. "Die Kennzeichnung von zertifizierten onkologischen Zentren trägt zu mehr Transparenz über die Qualität der Versorgungsstrukturen bei und erleichtert den Patientinnen und Patienten die Wahl eines für sie am besten geeigneten Krankenhauses", so der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Christoph Straub.

Bösartige Tumorerkrankungen sind die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. 


Die von der DKG zertifizierten Zentren zeichnen sich unter anderem durch die enge Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Krankenhausabteilungen und der niedergelassenen Ärzte bei der Behandlung von Krebserkrankungen aus. Einige Studien geben Hinweise darauf, dass die Überlebensrate von Patienten, die in zertifizierten Zentren behandelt wurden, höher ist als in anderen Einrichtungen. "Die Behandlung sollte sich an aktuellen medizinischen Leitlinien und Studien orientieren. Zentren mit einer Zertifizierung der Deutschen Krebsgesellschaft müssen diese Qualitätskriterien jährlich nachweisen", betont Straub. Aktuell gibt es bundesweit rund 1.200 zertifizierte onkologische Zentren.

Das Krankenhausnavi der Barmer GEK basiert auf der "Weissen Liste" und enthält fundierte Informationen aus den gesetzlich verpflichtenden Qualitätsberichten der rund 2.000 deutschen Kliniken. Neben Angaben zur Patientenzufriedenheit und der Häufigkeit bestimmter Operationen enthält das Suchportal Verweise zu weiteren Informationsquellen zum Thema Krebs, wie dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und dem Deutschen Krebsinformationsdienst.


Dienstag, 16. August 2016

Sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absichern

Für den Ernstfall Bescheid wissen


Foto: djd/Deutscher Sparkassenverlag

So fit und agil sich der Ruheständler auch heute noch fühlt - mit höherem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden: Fast jeder Dritte der über 80-Jährigen kommt nicht mehr ohne fremde Hilfe aus. Wichtig zu wissen: Am 1. Januar 2017 treten mit dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz zahlreiche Neuerungen in Kraft. Entscheidend für die Leistungen aus der Pflegeversicherung ist dann der Begriff der Pflegebedürftigkeit - ganz gleich ob es sich um körperliche Einschränkungen oder eine Demenzerkrankung handelt. Dafür gibt es künftig fünf statt bislang drei Pflegestufen.

Organisatorische Fragen klären


Da die Pflegeversicherung verpflichtend ist, sorgen die Bundesbürger mit Blick auf dieses Risiko schon heute vor. Anders sieht es bei organisatorischen Fragen aus. Schließlich haben Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch das Recht, etwa nach einem schweren Unglücksfall die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Vom Öffnen der Post bis zum Bezahlen von Rechnungen: Damit nahe stehende Dritte handeln dürfen, brauchen sie eine Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Experten empfehlen allerdings, sich stets von einem Notar beraten zu lassen. Umfassende Informationen zu diesem Thema und weiteren finanziellen Fragen im Alter hält der "Budgetkompass fürs Älterwerden" bereit. Die Broschüre ist kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich.

Gründlich informieren und dann entscheiden


Eine ausführliche Beratung sollte stets auch dem Aufsetzen einer Patientenverfügung vorausgehen. Mit dem Schriftstück kann man regeln, wie man bei einer Krankheit medizinisch behandelt werden möchte. Die meisten Menschen können als medizinische Laien unterschiedliche Behandlungsmethoden nicht fundiert bewerten, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Deshalb hat das Bundesjustizministerium Textbausteine entwickelt, die im Ernstfall juristischen Bestand haben. Details dazu finden sich ebenfalls in der Broschüre.

Qualifizierte Betreuer finden


Eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht muss nicht automatisch einem Familienmitglied erteilt werden. Jeder hat das Recht, sich selbst einen Betreuer zu suchen und diesem die entsprechenden Vollmachten auszustellen. Dieses Verfahren empfiehlt sich etwa für Alleinstehende. Adressen von qualifizierten Berufsbetreuern finden sich im Qualitätsregister des entsprechenden Bundesverbands unter www.bdb-qr.de. Ausführliche Hinweise gibt darüber hinaus der "Budgetkompass fürs Älterwerden", kostenfrei erhältlich unter www.geld-und-haushalt.de.

Freitag, 12. August 2016

Kinder haben unter Umständen eine Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern

Bayern möchte Kinder bei der Pflege ihrer Eltern finanziell entlasten


Melanie-Huml
Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerns Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, hat am Mittwoch in München einige wichtige Initiativen vorgestellt. So kündigte sie eine Bundesratsinitiative an, nach der Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von der Unterhaltspflicht für pflegebedürftiger Eltern freigestellt werden sollen.

Die Minis­terin unter­strich: "Wir wollen auch mehr Sicherheit für die Ange­hö­rigen von Pfle­ge­be­dürf­tigen vor finan­zi­eller Über­for­derung. Deshalb wird derzeit eine entspre­chende Bundes­rats­in­itiative vorbe­reitet. Unser Ziel ist, dass sich Ange­hörige von Pfle­ge­be­dürf­tigen künftig erst ab einem Jahres­ein­kommen von mehr als 100.000 Euro an den Pfle­ge­kosten betei­ligen müssen. 

Unter diesem Betrag sollen Kinder keinen Rück­griff des Sozi­al­hil­fe­trägers zu befürchten haben, wenn ihre Eltern pfle­ge­be­dürftig werden und die Kosten für die Hilfe nicht selbst tragen können."

Huml betonte: "Die Pfle­ge­be­dürf­tigkeit eines Ange­hö­rigen kann viele Jahre dauern und stellt Familien vor eine Herkules-Aufgabe."

Bislang sind Kinder verpflichtet, unter Umständen für ihre pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen, wenn deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen. 

Außerdem wird Bayern in jedem Regie­rungs­bezirk ein Demenz­zentrum schaffen – als Anlauf- und Bera­tungs­stelle für Fragen zur Pflege und Betreuung Demenz­kranker. Huml ergänzte: "Wir wollen uns auch für ein modell­haftes Demenz­quartier einsetzen, das die gewach­senen Struk­turen unserer Städte und Dörfer berück­sichtigt und dementen Menschen ein attrak­tives Wohn­umfeld bietet."