Dienstag, 16. August 2016

Sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absichern

Für den Ernstfall Bescheid wissen


Foto: djd/Deutscher Sparkassenverlag

So fit und agil sich der Ruheständler auch heute noch fühlt - mit höherem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden: Fast jeder Dritte der über 80-Jährigen kommt nicht mehr ohne fremde Hilfe aus. Wichtig zu wissen: Am 1. Januar 2017 treten mit dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz zahlreiche Neuerungen in Kraft. Entscheidend für die Leistungen aus der Pflegeversicherung ist dann der Begriff der Pflegebedürftigkeit - ganz gleich ob es sich um körperliche Einschränkungen oder eine Demenzerkrankung handelt. Dafür gibt es künftig fünf statt bislang drei Pflegestufen.

Organisatorische Fragen klären


Da die Pflegeversicherung verpflichtend ist, sorgen die Bundesbürger mit Blick auf dieses Risiko schon heute vor. Anders sieht es bei organisatorischen Fragen aus. Schließlich haben Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch das Recht, etwa nach einem schweren Unglücksfall die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Vom Öffnen der Post bis zum Bezahlen von Rechnungen: Damit nahe stehende Dritte handeln dürfen, brauchen sie eine Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Experten empfehlen allerdings, sich stets von einem Notar beraten zu lassen. Umfassende Informationen zu diesem Thema und weiteren finanziellen Fragen im Alter hält der "Budgetkompass fürs Älterwerden" bereit. Die Broschüre ist kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich.

Gründlich informieren und dann entscheiden


Eine ausführliche Beratung sollte stets auch dem Aufsetzen einer Patientenverfügung vorausgehen. Mit dem Schriftstück kann man regeln, wie man bei einer Krankheit medizinisch behandelt werden möchte. Die meisten Menschen können als medizinische Laien unterschiedliche Behandlungsmethoden nicht fundiert bewerten, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Deshalb hat das Bundesjustizministerium Textbausteine entwickelt, die im Ernstfall juristischen Bestand haben. Details dazu finden sich ebenfalls in der Broschüre.

Qualifizierte Betreuer finden


Eine Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht muss nicht automatisch einem Familienmitglied erteilt werden. Jeder hat das Recht, sich selbst einen Betreuer zu suchen und diesem die entsprechenden Vollmachten auszustellen. Dieses Verfahren empfiehlt sich etwa für Alleinstehende. Adressen von qualifizierten Berufsbetreuern finden sich im Qualitätsregister des entsprechenden Bundesverbands unter www.bdb-qr.de. Ausführliche Hinweise gibt darüber hinaus der "Budgetkompass fürs Älterwerden", kostenfrei erhältlich unter www.geld-und-haushalt.de.

Freitag, 12. August 2016

Kinder haben unter Umständen eine Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern

Bayern möchte Kinder bei der Pflege ihrer Eltern finanziell entlasten


Melanie-Huml
Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerns Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, hat am Mittwoch in München einige wichtige Initiativen vorgestellt. So kündigte sie eine Bundesratsinitiative an, nach der Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von der Unterhaltspflicht für pflegebedürftiger Eltern freigestellt werden sollen.

Die Minis­terin unter­strich: "Wir wollen auch mehr Sicherheit für die Ange­hö­rigen von Pfle­ge­be­dürf­tigen vor finan­zi­eller Über­for­derung. Deshalb wird derzeit eine entspre­chende Bundes­rats­in­itiative vorbe­reitet. Unser Ziel ist, dass sich Ange­hörige von Pfle­ge­be­dürf­tigen künftig erst ab einem Jahres­ein­kommen von mehr als 100.000 Euro an den Pfle­ge­kosten betei­ligen müssen. 

Unter diesem Betrag sollen Kinder keinen Rück­griff des Sozi­al­hil­fe­trägers zu befürchten haben, wenn ihre Eltern pfle­ge­be­dürftig werden und die Kosten für die Hilfe nicht selbst tragen können."

Huml betonte: "Die Pfle­ge­be­dürf­tigkeit eines Ange­hö­rigen kann viele Jahre dauern und stellt Familien vor eine Herkules-Aufgabe."

Bislang sind Kinder verpflichtet, unter Umständen für ihre pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen, wenn deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen. 

Außerdem wird Bayern in jedem Regie­rungs­bezirk ein Demenz­zentrum schaffen – als Anlauf- und Bera­tungs­stelle für Fragen zur Pflege und Betreuung Demenz­kranker. Huml ergänzte: "Wir wollen uns auch für ein modell­haftes Demenz­quartier einsetzen, das die gewach­senen Struk­turen unserer Städte und Dörfer berück­sichtigt und dementen Menschen ein attrak­tives Wohn­umfeld bietet."

Donnerstag, 11. August 2016

Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine "Teilkasko" - Eigenvorsorge unverzichtbar




Experten prognostizieren, dass jede zweite Frau und jeder dritte Mann statistisch gesehen im Laufe des Lebens irgendwann zum Pflegefall wird. Mit der nun anstehenden Pflegereform hat der Staat darauf zwar reagiert, dennoch bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung auch in Zukunft nur eine Teilkaskoversicherung. Mit gravierenden finanziellen Risiken für die Betroffenen und ihre Familien, die rund die Hälfte der im Pflegefall entstehenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Um diese Wahrheit mogelt sich die Politik auch in der aktuellen Debatte zum Pflegestärkungsgesetz in geradezu unverantwortlicher Weise herum“, kritisiert Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG. „Herr Gröhe sollte den Menschen klarmachen, dass sie sich mit dem Thema dringend beschäftigen müssen. Denn das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Pflegeversicherung ist mit der aktuellen Reform und den anstehenden Beitragserhöhungen keineswegs gelöst. Im Gegenteil.

“Schätzungen gehen davon aus, dass – blieben die Leistungen auf dem jetzigen Niveau – die Beitragszahler irgendwann bis zu 7 Prozent ihres Einkommens für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung aufbringen müssten. Fast eine Verdreifachung gegenüber den heutigen Sätzen. Da dies aber unmöglich erscheint und politisch kaum durchsetzbar wäre, drohen in Zukunft eher Leistungskürzungen.

Statt diese Gefahr deutlich zu benennen, rollt sich die Politik in der gegenwärtigen Debatte lieber selbst den roten Teppich aus. Zu Unrecht. Denn mit der vollmundig propagierten ‚Stärkung der Pflege‘ durch die Reform erweckt sie den Eindruck, sie habe alles im Griff und private Vorsorge sei gar nicht mehr nötig. Mit dieser fahrlässig verbreiteten Botschaft lähmt sie die wachsende Bereitschaft der Menschen, sich mit dem Thema ‚Pflege‘ wirklich auseinanderzusetzen und dafür auch selbst vorzusorgen“, so Knoll.

Feststeht dabei schon heute: Die heute 20-Jährigen werden den Großteil ihres Lebens damit zubringen, für ihr Alter vorzusorgen, weil die staatlichen Absicherungssysteme vor dem Hintergrund des demografischen Wandels versagen. Die Pflege inbegriffen. „Die Pflege ist sicher!“ – so könnten die Menschen aus den aktuellen Verlautbarungen der Politik fälschlicherweise schließen. Das erinnerte stark an frühere Versprechen der Politik in der Rentenfrage, die man ihr später als „Rentenlüge“ vorgeworfen hat.

Insgesamt ist von der Politik daher dringend Klartext zu verlangen“, fordert Knoll. „Und auch eine offene Diskussion über ganz neue Ansätze. Dazu könnte zum Beispiel gehören, die jetzigen Mehrleistungen von PSG II auf die derzeit Pflegebedürftigen zu beschränken, um mehr finanzielle Spielräume zu gewinnen. Und dafür umgekehrt – auch und gerade den jüngeren – Menschen mehr Anreize zur Eigenvorsorge zu geben.“

Über die DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der in Frankfurt am Main ansässige Versicherer steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Krankenzusatzversicherungen. Ziel ist es, mit einzigartigen, einfachen und preiswerten Produkten neue Maßstäbe in der Branche zu setzen.

Besondere Kompetenz beweist das Unternehmen in der Pflegevorsorge und bietet mit der DFV-DeutschlandPflege, der DFV-FörderPflege und einem Kombitarif aus beidem Versicherungslösungen an, die in maßgeblichen Leistungs- und Bedingungsratings immer wieder Spitzenplätze belegen und als Testsieger ausgezeichnet werden.