Montag, 27. Juni 2016

Mit Alzheimer-Patienten durch die Urlaubszeit

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor



In der Urlaubszeit stehen viele Angehörige, die einen Menschen mit Alzheimer betreuen, vor einem Dilemma. Da Pflege und Betreuung sehr fordernd sind, brauchen pflegende Angehörige dringend eine Auszeit, um bei Kräften zu bleiben. Oft fällt es ihnen aber nicht leicht, sich Zeit für einen Urlaub zu nehmen, weder emotional noch organisatorisch. Sie fühlen sich in der Verantwortung und wollen den Patienten nicht alleine lassen. Eine passende Betreuung zu finden und zu finanzieren, stellt auch oft eine Hürde dar. Viele wissen nicht, dass es unterstützende Angebote gibt, um allein oder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor.

Wer alleine Urlaub machen möchte, um wieder Kraft zu schöpfen, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bis zu vier Wochen im Jahr kann der Patient stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt den stationären Aufenthalt mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro und mit bis zu 208 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen. Das Pflegegeld wird den Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt.

Auch durch die Verhinderungspflege können sich Angehörige Freiräume für eine Auszeit schaffen. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege wird der Patient zu Hause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der Pflegende davor bereits sechs Monate im Einsatz war. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kombiniert werden.

Wollen Angehörige den Patienten nicht alleine lassen, bietet sich insbesondere im frühen bis mittleren Krankheitsstadium ein gemeinsamer Urlaub an. Dabei ist es wichtig, dass für Betreuung, Unterstützung und die passende Infrastruktur gesorgt ist. 

Mittlerweile gibt es viele Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Alzheimer-Patienten und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Während die Patienten von geschultem Fachpersonal betreut werden, können die Angehörigen sich entspannen oder an Freizeitangeboten teilnehmen. Auch gemeinsame Aktivitäten stehen auf dem Programm. 

Wichtig ist, bei der Auswahl des Urlaubsortes möglichst die früheren Vorlieben des Alzheimer-Kranken einzubeziehen. Wer immer gern in die Berge gefahren ist, wird sich wahrscheinlich auch mit einer Alzheimer-Erkrankung in den Bergen wohler fühlen als am Strand. Auch für solche betreuten Reisen können bei der Pflegekasse Zuschüsse im Rahmen der Verhinderungspflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Samstag, 25. Juni 2016

Geschäftsunfähigkeit bei Demenz

ARAG Experten sagen, wie Sie vorsorgen können




Die Zahl der demenzkranken Menschen steigt seit Jahren immer weiter an. Laut Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Berlin waren es im vergangenen Jahr allein in Deutschland 1,5 Millionen Erkrankte. Die Krankheit verläuft meist sehr schleichend und bis die Diagnose tatsächlich vom Arzt gestellt wird, vergeht oft eine lange Zeit. Bei vielen Betroffenen, die von ihrer Krankheit nichts wissen (oder sich diese nicht eingestehen wollen) besteht die Gefahr, dass ihre Lage ausgenutzt wird, da sie weiterhin Rechtsgeschäfte tätigen können und diese dann auch prinzipiell wirksam sind. Eine frühzeitige Erkennung ist daher wichtig. Nur was passiert dann? Sind Demenzkranke überhaupt noch geschäftsfähig? Und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es im Falle einer Erkrankung? ARAG Experten geben Auskunft.


Nicht automatisch geschäftsunfähig


Grundsätzlich gilt, dass nicht jeder demenzkranke Patient auch automatisch geschäftsunfähig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Ob tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorliegt, muss zuerst durch einen Facharzt festgestellt werden. Ansonsten ist der Nachweis einer Geschäftsunfähigkeit schwierig, da auch bei „lichten Momenten“ ein wirksames Rechtsgeschäft getätigt werden kann. Insbesondere bei Fällen, in denen der Vertragspartner die eingeschränkte Urteilsfähigkeit von Demenzkranken erkennt und ausnutzt, ist der Beweis einer Geschäftsunfähigkeit nahezu unmöglich. Branchen, die diese Situation ausnutzen und den meist älteren Mitbürgern unnötige Geschäfte andrehen, berufen sich auf die Behauptung, dass die Erkrankung und damit die Geschäftsunfähigkeit bei Abschluss nicht erkennbar waren. Welche Maßnahmen können also getroffen werden?



• Vorsorgevollmacht


Solange ein Patient (noch) geschäftsfähig ist, kann er durch eine so genannte Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson einsetzen, die zur Interessenwahrnehmung dienen soll. Diese Vollmacht kann verschiedene Aufgabengebiete (z.B. Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Postangelegenheiten) umfassen, so dass die gerichtliche Bestellung eines Betreuers entbehrlich sein kann. Wenn dann der Zeitpunkt der Geschäftsunfähigkeit gekommen ist, kann die bevollmächtigte Person die Rechtsgeschäfte für den Demenzkranken im Rahmen der Vollmacht tätigen.



• Betreuungsverfügung


Ist bereits Geschäftsunfähigkeit eingetreten, kann der Demenzkranke trotzdem eine Betreuungsverfügung errichten, in der er zumindest Wünsche zur Person des Betreuers, Lebensgestaltung usw. festlegen kann. Dafür muss aber der Erkrankte seinen Willen äußern können, was in fortgeschrittenem Stadium einer Demenz oft nicht mehr möglich ist. Diese Verfügung macht ein gerichtliches Betreuungsverfahren nicht entbehrlich, nimmt aber Einfluss darauf.



• Patientenverfügung


Wenn es um die Frage von medizinischer Behandlung und Eingriffen geht, ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Dafür ist die Einwilligungsfähigkeit notwendig, die immer dann gegeben ist, wenn der Demenzkranke eine medizinische Erklärung verstehen kann und aufgrund dieser seine Entscheidung verständlich machen kann. Bei fortgeschrittenem Stadium kann dies oft nicht mehr gegeben sein, so dass eine frühzeitige Errichtung der Patientenverfügung ratsam ist, um Zweifel am Willen des Patienten weitestgehend auszuschließen.



Praxistipp


Nicht nur wegen der Möglichkeit, an Demenz zu erkranken, sondern weil das Leben nicht vorhersehbar ist, sollte man frühzeitig an die Errichtung von verschiedenen Dokumenten denken. Denn es kann passieren, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Dadurch sichern Sie nicht nur, dass vieles Ihren Wünschen entsprechend geschieht. Sie erleichtern auch ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen und dem Gericht die Entscheidungen bei schwierigen Fragen zu Vermögen, Gesundheit oder sonstigen Angelegenheiten. Wollen Sie sicherstellen, dass Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall auch aufgefunden werden, sollten Sie sie im Zentrales Vorsorgeregister registrieren lassen. Dort können Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und im Zusammenhang mit einem dieser Dokumente auch eine Patientenverfügung eintragen lassen.

Mittwoch, 22. Juni 2016

Deutlich mehr als die Hälfte der Über-60-jährigen hat eine Patientenverfügung erstellt

Selbstbestimmt auf dem letzten Weg


Foto: Lupo / pixelio.de

Leiden - Krankheit - Sterben...die Mehrheit der älteren Menschen in Deutschland will sich das Zepter auf dem letzten Weg nicht aus der Hand nehmen lassen. Sie wollen selbst entscheiden, was medizinisch mit ihnen geschehen soll, falls sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können. 

Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" herausfand, hat der Großteil der Menschen ab 60 Jahren (60- bis 69-Jährige: 54,0 %; Ab-70-Jährige: 69,7 %) eine Patientenverfügung erstellt und damit schriftlich festgelegt, ob und welche Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen vorgenommen oder unterlassen werden sollen. 

Jüngere machen sich kaum Gedanken über Tod und Sterben


Erwartungsgemäß hat bei den Jüngeren kaum einer diesen Schritt bereits unternommen (20- bis 29-Jährige: 12,9 %; 30- bis 39-Jährige: 23,1 %). Sie geben hingegen mehrheitlich an, sich über die Themen Sterben oder Sterbehilfe "überhaupt noch keine Gedanken" gemacht zu haben (20- bis 29-Jährige: 60,8 %; 30- bis 39-Jährige: 48,4 %).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.012 Frauen und Männern ab 14 Jahren.