Samstag, 25. Juni 2016

Geschäftsunfähigkeit bei Demenz

ARAG Experten sagen, wie Sie vorsorgen können




Die Zahl der demenzkranken Menschen steigt seit Jahren immer weiter an. Laut Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Berlin waren es im vergangenen Jahr allein in Deutschland 1,5 Millionen Erkrankte. Die Krankheit verläuft meist sehr schleichend und bis die Diagnose tatsächlich vom Arzt gestellt wird, vergeht oft eine lange Zeit. Bei vielen Betroffenen, die von ihrer Krankheit nichts wissen (oder sich diese nicht eingestehen wollen) besteht die Gefahr, dass ihre Lage ausgenutzt wird, da sie weiterhin Rechtsgeschäfte tätigen können und diese dann auch prinzipiell wirksam sind. Eine frühzeitige Erkennung ist daher wichtig. Nur was passiert dann? Sind Demenzkranke überhaupt noch geschäftsfähig? Und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es im Falle einer Erkrankung? ARAG Experten geben Auskunft.


Nicht automatisch geschäftsunfähig


Grundsätzlich gilt, dass nicht jeder demenzkranke Patient auch automatisch geschäftsunfähig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Ob tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorliegt, muss zuerst durch einen Facharzt festgestellt werden. Ansonsten ist der Nachweis einer Geschäftsunfähigkeit schwierig, da auch bei „lichten Momenten“ ein wirksames Rechtsgeschäft getätigt werden kann. Insbesondere bei Fällen, in denen der Vertragspartner die eingeschränkte Urteilsfähigkeit von Demenzkranken erkennt und ausnutzt, ist der Beweis einer Geschäftsunfähigkeit nahezu unmöglich. Branchen, die diese Situation ausnutzen und den meist älteren Mitbürgern unnötige Geschäfte andrehen, berufen sich auf die Behauptung, dass die Erkrankung und damit die Geschäftsunfähigkeit bei Abschluss nicht erkennbar waren. Welche Maßnahmen können also getroffen werden?



• Vorsorgevollmacht


Solange ein Patient (noch) geschäftsfähig ist, kann er durch eine so genannte Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson einsetzen, die zur Interessenwahrnehmung dienen soll. Diese Vollmacht kann verschiedene Aufgabengebiete (z.B. Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Postangelegenheiten) umfassen, so dass die gerichtliche Bestellung eines Betreuers entbehrlich sein kann. Wenn dann der Zeitpunkt der Geschäftsunfähigkeit gekommen ist, kann die bevollmächtigte Person die Rechtsgeschäfte für den Demenzkranken im Rahmen der Vollmacht tätigen.



• Betreuungsverfügung


Ist bereits Geschäftsunfähigkeit eingetreten, kann der Demenzkranke trotzdem eine Betreuungsverfügung errichten, in der er zumindest Wünsche zur Person des Betreuers, Lebensgestaltung usw. festlegen kann. Dafür muss aber der Erkrankte seinen Willen äußern können, was in fortgeschrittenem Stadium einer Demenz oft nicht mehr möglich ist. Diese Verfügung macht ein gerichtliches Betreuungsverfahren nicht entbehrlich, nimmt aber Einfluss darauf.



• Patientenverfügung


Wenn es um die Frage von medizinischer Behandlung und Eingriffen geht, ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Dafür ist die Einwilligungsfähigkeit notwendig, die immer dann gegeben ist, wenn der Demenzkranke eine medizinische Erklärung verstehen kann und aufgrund dieser seine Entscheidung verständlich machen kann. Bei fortgeschrittenem Stadium kann dies oft nicht mehr gegeben sein, so dass eine frühzeitige Errichtung der Patientenverfügung ratsam ist, um Zweifel am Willen des Patienten weitestgehend auszuschließen.



Praxistipp


Nicht nur wegen der Möglichkeit, an Demenz zu erkranken, sondern weil das Leben nicht vorhersehbar ist, sollte man frühzeitig an die Errichtung von verschiedenen Dokumenten denken. Denn es kann passieren, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Dadurch sichern Sie nicht nur, dass vieles Ihren Wünschen entsprechend geschieht. Sie erleichtern auch ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen und dem Gericht die Entscheidungen bei schwierigen Fragen zu Vermögen, Gesundheit oder sonstigen Angelegenheiten. Wollen Sie sicherstellen, dass Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall auch aufgefunden werden, sollten Sie sie im Zentrales Vorsorgeregister registrieren lassen. Dort können Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und im Zusammenhang mit einem dieser Dokumente auch eine Patientenverfügung eintragen lassen.

Mittwoch, 22. Juni 2016

Deutlich mehr als die Hälfte der Über-60-jährigen hat eine Patientenverfügung erstellt

Selbstbestimmt auf dem letzten Weg


Foto: Lupo / pixelio.de

Leiden - Krankheit - Sterben...die Mehrheit der älteren Menschen in Deutschland will sich das Zepter auf dem letzten Weg nicht aus der Hand nehmen lassen. Sie wollen selbst entscheiden, was medizinisch mit ihnen geschehen soll, falls sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können. 

Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" herausfand, hat der Großteil der Menschen ab 60 Jahren (60- bis 69-Jährige: 54,0 %; Ab-70-Jährige: 69,7 %) eine Patientenverfügung erstellt und damit schriftlich festgelegt, ob und welche Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen vorgenommen oder unterlassen werden sollen. 

Jüngere machen sich kaum Gedanken über Tod und Sterben


Erwartungsgemäß hat bei den Jüngeren kaum einer diesen Schritt bereits unternommen (20- bis 29-Jährige: 12,9 %; 30- bis 39-Jährige: 23,1 %). Sie geben hingegen mehrheitlich an, sich über die Themen Sterben oder Sterbehilfe "überhaupt noch keine Gedanken" gemacht zu haben (20- bis 29-Jährige: 60,8 %; 30- bis 39-Jährige: 48,4 %).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.012 Frauen und Männern ab 14 Jahren.

Mittwoch, 15. Juni 2016

Gefährliche Folgen der Zuckerkrankheit verhindern

Wenn Diabetes auf die Nerven geht


Foto: djd/Wörwag Pharma
Die diabetische Neuropathie ist ein häufiger Grund dafür, dass das Empfindungsvermögen der Füße nachlässt.
Durch regelmäßige Kontrollen, bei denen der Arzt zum Beispiel mit einer Stimmgabel das Vibrationsempfinden überprüft, kann die Nervenschädigung frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Diabetiker sind heute medizinisch überwiegend gut versorgt. Dennoch gelingt es oft nicht, die Betroffenen vor schwerwiegenden Folgeerkrankungen zu schützen. Bei Menschen mit "Zucker" werden bis zu 75 Prozent der Todesfälle durch Gefäßkomplikationen, vor allem Herzinfarkte und Schlaganfälle, verursacht. Mehr als jeder dritte Patient entwickelt eine Nervenstörung, die sogenannte diabetische Neuropathie. Die Erkrankung ist eine wesentliche Ursache für das diabetische Fußsyndrom, das nach Angaben des Deutschen Diabetes-Zentrums hierzulande rund 40.000 Amputationen pro Jahr nach sich zieht. Schäden an kleinen Blutgefäßen können außerdem Nierenversagen und Erblindungen als Folge haben.

Hilfreiche Strategien


Eine Übersicht über die häufigsten Folgeerkrankungen und Filme mit Expertentipps gibt die Ratgeberzentrale unter www.rgz24.de/diabetes-neuropathie. Besonders wichtig ist, die Ursache der Gefäß- und Organschäden - den erhöhten Blutzucker - in den Griff zu bekommen. Das bedeutet, dass er zeitig mithilfe des behandelnden Arztes gut eingestellt wird. Zusätzliche Strategien können den Erfolg der Behandlung unterstützen. In diesem Zusammenhang zeigen Forschungsergebnisse, dass eine Vorstufe vom Vitamin B1, das Benfotiamin, die gefäß- und nervenschädigenden Vorgänge im Stoffwechsel verringern kann. Benfotiamin, etwa als "milgamma protekt" rezeptfrei in Apotheken erhältlich, hat sich insbesondere bei der Behandlung der diabetischen Neuropathie bewährt. Hier kann es auch Symptome wie Schmerzen, Kribbeln und Taubheit an den Füßen lindern.

Früh behandeln


Generell gilt, dass nicht nur der Diabetes an sich, sondern auch seine Folgeerkrankungen möglichst früh erkannt und behandelt werden sollten. Deshalb weisen Experten darauf hin, dass "Zuckerkranke" ihre Füße regelmäßig auf mögliche Anzeichen für Nervenschäden untersuchen sollten. Dazu gehört etwa eine gestörtes Temperatur- oder Berührungsempfinden. Der Arzt sollte außerdem regelmäßig die Augen, die Nieren und das Herz überprüfen.

Die Krankheit im Griff


Wer mehr über Diabetes weiß, kann seine Erkrankung besser in den Griff bekommen. Deshalb gibt ein Quiz unter www.milgamma.de Antworten auf zehn wichtige Fragen zur Zuckerkrankheit. Betroffene erfahren unter anderem, woran sich die Nervenschädigung diabetische Neuropathie zeigt, welche Erkrankung keine Folge des Diabetes mellitus ist und ob der Hinweis "zuckerfrei" auf Lebensmitteln bedeutet, dass man sie als Diabetiker ohne Bedenken genießen kann.