Donnerstag, 12. Mai 2016

Bayerns Pflegeministerin zum heutigen "Internationalen Tag der Pflegenden"

Huml fordert bessere Arbeits­be­din­gungen in der Pflege


Melanie Huml - Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege


Bayerns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­terin Melanie Huml hat anlässlich des "Inter­na­tio­nalen Tages der Pfle­genden" am 12. Mai bessere Arbeits­be­din­gungen in der Pflege ange­mahnt. Huml betonte am Sonntag: "Wir brauchen mehr enga­gierte Pfle­ge­kräfte. Deshalb muss der Pfle­ge­beruf attrak­tiver werden. Wichtig ist dabei neben einer guten Ausbildung und mehr Personal auch ein ange­mes­sener Lohn."


Die Minis­terin fügte hinzu: "Gute Pflege muss uns etwas wert sein. Es darf nicht der Arbeit­geber im Nachteil sein, der gerechte Löhne zahlt." Huml hatte sich bereits vor zwei Jahren erfolg­reich im Bundesrat dafür einge­setzt, dass gezahlte Tarif­löhne im Rahmen von Pfle­ge­satz­ver­hand­lungen von den Kassen und Sozi­al­hil­fe­trägern nicht als unwirt­schaftlich abge­lehnt werden dürfen. In Bayern wird die Tarif­ver­gütung bereits seit 2013 in den Pfle­ge­sätzen von den Pfle­ge­kassen berück­sichtigt.
  
Die Minis­terin bekräf­tigte: "Eines der dring­lichsten Themen bleibt die Gewinnung von quali­fi­ziertem Personal. Hier sind alle Akteure gefordert – neben Bund und Ländern vor allem auch die Bundes­agentur für Arbeit, die Kosten­träger und vor allem die Einrich­tungen als Arbeit­geber."


Steigende Schülerzahlen in der Altenpflege


Bayern hatte die erfolg­reiche Kampagne "HERZWERKER" ins Leben gerufen, um mehr Fach­kräfte für die Pflege zu gewinnen. Huml erläu­terte: "Die Schü­ler­zahlen in der Alten­pflege in Bayern sind seit dem Schuljahr 2009/2010 um fast 40 Prozent gestiegen. Darauf wollen wir aufbauen." Außerdem hat die Staats­re­gierung dafür gesorgt, dass die Schüler für die Alten­pfle­ge­aus­bildung in Bayern kein Schulgeld mehr zahlen müssen – anders als in anderen Bundes­ländern.

Huml ergänzte: "Die Gestaltung von Arbeits­be­din­gungen ist an erster Stelle Aufgabe der Arbeit­geber und der Gewerk­schaften. Ange­sichts des in nahezu allen Branchen bestehenden Fach­kräf­te­be­darfs stellen auch Pfle­ge­ein­rich­tungen die Perso­nal­ge­winnung und die Mitar­bei­ter­zu­frie­denheit zunehmend in den Vorder­grund. Wir unter­stützen sie hierbei, zum Beispiel durch die HERZ­WERKER-Kampagne, die modell­hafte sozi­al­päd­ago­gische Begleitung von Alten­pfle­ge­schülern oder durch die Entbü­ro­kra­ti­sierung in der Pflege. Hierzu haben wir ein Begleit­gremium unter Vorsitz der früheren Staats­mi­nis­terin Christa Stewens ins Leben gerufen."


12. Mai | Tag der Pflege / Tag der Pflegenden


Anlässlich des Geburtstages von Florence Nightingale am 12. Mai 1820 wird jedes Jahr der „Tag der Pflegenden” begangen. Florence Nightingale begründete bereits vor 150 Jahren die moderne westliche Krankenpflege, sie legte Pflegestandards fest und gründete die erste Krankenpflegeschule.

Seit dem hat sich die Pflege zu einer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe entwickelt. Und trotzdem kämpfen heute noch die Angehörigen der Pflegeberufe um die Anerkennung, die sie verdienen. Auch die Verbesserung der Pflegequalität ist nach wie vor ein Thema an dem gearbeitet werden muss.

Montag, 9. Mai 2016

Selbstbestimmt alt werden

Rechtliche Vorsorge ist wichtig



Foto:Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall: Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hin.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, im Namen des Vollmachtgebers in allen oder speziell genannten Angelegenheiten wie etwa Bankgeschäften als rechtlicher Vertreter zu handeln. Die Betreuungsverfügung hält den gewünschten Betreuer fest, sollte später einmal eine vom Gericht angeordnete Betreuung notwendig werden. Mit einer Patientenverfügung, manchmal auch Patiententestament genannt, kann die persönlich gewünschte medizinische Versorgung bzw. Behandlung festgelegt werden, falls man sich selbst nicht mehr äußern oder mitteilen kann.

Die Vorsorgevollmacht setzt bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein. Detaillierte Informationen zum Thema „Rechtliche Vorsorge“ bietet die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. an.

Das Informations-Set „Rechtliche Vorsorge“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; per Internet auf www.alzheimer-forschung.de, Rubrik „Aufklärung & Ratgeber“, per E-Mail unter info@alzheimer-forschung.de oder unter der Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0.

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI)


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 188 Forschungsaktivitäten mit über 7,7 Millionen Euro unterstützen und 750.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten.

Sonntag, 8. Mai 2016

Zuschüsse zum barrierefreien Wohnen

Ratgeber: So gibt es Unterstützung von der Pflegeversicherung


Foto: djd/IKK classic/thx
Gut beraten: Bei der Beantragung von Zuschüssen für
Umbaumaßnahmen helfen die Experten der Pflegeversicherung weiter.

Das vertraute Umfeld der eigenen vier Wände - viele möchten im Alter nicht darauf verzichten. Doch die Bedürfnisse ändern sich. Oft sind Umbaumaßnahmen nötig, damit Haus oder Wohnung barrierefrei werden. Von der ebenerdigen Dusche im Bad zu breiteren Türen sind häufig hohe Investitionen erforderlich. So gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse:

Ansprechpartner


"Jeder gesetzlich Versicherte ist über seine Krankenkasse automatisch pflegeversichert", erklärt Melanie Gestefeld von der IKK classic. Sie sei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gehe. So werden bis zu 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau einer Wohnung gewährt. Ändert sich die Pflegesituation, können Zuschüsse erneut beantragt werden.

Voraussetzungen


Damit Zuzahlungen fließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter in der Regel die Einordnung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegestufe (I bis III) gibt an, wie viel Hilfe ein Betroffener im Alltag benötigt. Gut zu wissen: Die Fördersumme von bis zu 4.000 Euro steht jedem pflegebedürftigen Versicherten zu. Einem Ehepaar können also bis zu 8.000 Euro gewährt werden.

Antrag stellen


Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. "Es ist sinnvoll, sich vorher individuell von den Mitarbeitern beraten zu lassen", so Melanie Gestefeld. Erforderlich für die Genehmigung sei unter anderem ein amtliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit. Dafür komme ein Arzt oder eine Pflegekraft nach vorheriger Absprache ins Haus, um sich ein genaues Bild der Situation machen zu können.

Zusätzliche Förderung


In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen zu decken. Wer zusätzliche finanzielle Hilfen benötigt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie fördert altersgerechte Umbaumaßnahmen mit günstigen Darlehen.

Gemeinsam profitieren


Auch Senioren-WGs, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können auf Leistungen der Pflegekasse setzen. Zur Förderung der Gründung gibt es einmalig einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mitglied für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung, maximal jedoch 10.000 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der Leistung für die das Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gezahlt. Leben wenigstens drei Pflege- oder Betreuungsbedürftige in einer Wohngruppe, hat jeder Anspruch auf einen Zuschlag von 205 Euro pro Monat.

Weitere Informationen: www.ikk-classic.de/pflege