Samstag, 17. Oktober 2015

Fragen und Antworten rund um den Online-Kauf von Medikamenten

Medikamente kommen immer häufiger aus dem Web


apodiscounter.de


Ob Grippemittel oder Nasenspray – wenn es im Hals kratzt oder die Nase läuft, vertrauen immer mehr Deutsche auf Online-Apotheken und andere Online-Arzneimittelhändler. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Digitalverbands Bitkom. 

Demnach hat bereits jeder zweite Internetnutzer (49 Prozent) Medikamente im Netz gekauft. Das entspricht 27 Millionen Menschen. 2012 waren es erst 30 Prozent der Internetnutzer. Besonders beliebt sind Online-Apotheken bei Frauen: So haben bereits 56 Prozent der Internetnutzerinnen Arzneimittel im Web bestellt, bei den Internetnutzern sind es 43 Prozent.

„Die Online-Bestellung von Medikamenten spart Zeit, Geld und Mühe. Deshalb ist sie heute fast so selbstverständlich wie der Kauf von Kleidung und Büchern im Netz“, sagt Isabel Richter, Bereichsleiterin Pharma beim Bitkom. „Insbesondere für berufstätige wie auch für chronisch kranke, immobile oder ältere Menschen erleichtert die Online-Apotheke den Zugang zu Arzneimitteln sehr.“ So haben laut der Bitkom-Umfrage bereits 49 Prozent der Internetnutzer über 65 Jahren online Medikamente gekauft, bei den 50- bis 64-Jährigen sind es sogar 59 Prozent. In der Gruppe der 30- bis 49-Jährigen haben schon 54 Prozent Medikamente im Internet bestellt und bei den 14- bis 29-Jährigen sind es 31 Prozent.

Im Internet können Verbraucher sowohl rezeptpflichtige als auch nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel zeit- und ortsunabhängig bestellen und bequem bargeldlos bezahlen. Dabei sind rezeptfreie Medikamente im Netz wegen der geringeren Fixkosten oft deutlich günstiger als in der Präsenz-Apotheke. Die Mittel werden in der Regel innerhalb weniger Tage an die Wunschadresse geliefert. Auch eine Beratung durch Fachpersonal – zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder Live-Chat – ist möglich.

Dass die Verbraucher gute Erfahrungen mit dem Online-Kauf von Medikamenten machen, zeigt die Häufigkeit der Bestellungen: Wer Arzneimittel im Internet kauft, tut dies in der Regel immer wieder. 40 Prozent der Käufer bestellen „regelmäßig“ und 33 Prozent „manchmal“. 21 Prozent geben an, „selten“ Medikamente im Web zu kaufen und 5 Prozent haben das „bislang nur ein Mal“ getan.

Um seriöse Anbieter möglichst schnell und zuverlässig zu erkennen, gibt es nun ein neues EU-Logo. Darüber können Verbraucher prüfen, ob ein Händler nach dem jeweiligen nationalen Recht für den Online-Arzneimittelhandel zugelassen ist.

Fragen und Antworten


Wie ist die Rechtslage zum Versandhandel mit Medikamenten?

Der Versandhandel mit Medikamenten ist in Deutschland seit 2004 grundsätzlich erlaubt. Online-Apotheken bzw. sonstige Online-Arzneimittelhändler brauchen hierfür eine Zulassung der zuständigen Landesbehörde. Ob ein Händler zugelassen ist, kann der Verbraucher mithilfe eines EU-Logos überprüfen oder direkt über die Listen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), in denen alle registrierten deutschen Händler aufgeführt sind.



Welche Medikamente können online bestellt werden?

Im Internet können sowohl rezeptpflichtige als auch nicht rezeptpflichtige Medikamente bestellt werden. Die nicht verschreibungspflichtigen Mittel sind im Internet oft günstiger als in Präsenzapotheken, da sie keiner gesetzlichen Preisbindung unterliegen. Die Preisbindung gilt für verschreibungspflichtige Mittel, online wie offline.



Wie viele Online-Arzneimittelhändler gibt es in Deutschland?

Derzeit gibt es laut dem DIMDI etwa 3000 Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis in Deutschland, davon haben rund 1000 eine Webseite mit Bestellmöglichkeit bzw. einen Webshop. Diese dürfen neben verschreibungsfreien auch verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen. Daneben gibt es die sogenannten „sonstigen Händler“, die nur rezeptfreie Arzneimittel verkaufen dürfen.



Wie funktioniert die Online-Bestellung von Medikamenten?

Der Erwerb von Medikamenten im Internet funktioniert in der Regel so wie jeder andere Online-Kauf: Produkt aussuchen, in den Warenkorb legen und den Kauf abschließen. Die Bestellung ist oft auch telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss das Rezept postalisch an den Händler geschickt werden. Hierfür bieten viele Apotheken ihren Kunden eine Gutschrift der Portokosten oder Freiumschläge an.



Was sind außer dem EU-Logo Kennzeichen für Seriosität?

Ein Blick ins Impressum kann helfen, die Seriosität eines Online-Versandhändlers einzuschätzen. Hier sollten alle wichtigen Informationen wie der Name des verantwortlichen Apothekers sowie die zuständige Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer aufgelistet sein. Bei der Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten verlangen seriöse Apotheken die postalische Zusendung des Rezepts. Wenn Apotheken darauf verzichten, sollten Verbraucher skeptisch werden. Auch ein Beratungsangebot gehört bei seriösen Händlern dazu.



Wie hoch ist die Gefahr von Fälschungen beim Online-Kauf?

Fälle von Medikamentenfälschungen kommen leider immer wieder ans Licht. Unter anderem betreffen diese falsche Beipackzettel oder Dosierungen, absichtlich verlängerte Verfallsdaten oder gar eine falsche Zusammensetzung des Medikaments. Gefälschte Medikamente können wirkungslos oder sogar gesundheitsschädlich sein. Deshalb sollten sich Verbraucher an die seriösen, registrierten Händler halten.



Kann man sich auch Medikamente aus dem Ausland bestellen?

Ausländische Versandhändler dürfen Arzneimittel nach Deutschland liefern, wenn sie in ihrem Land dazu zugelassen sind und die dortigen Standards den deutschen ähneln. Laut Bundesgesundheitsministerium ist derzeit der Versand von Arzneimitteln aus Island, den Niederlanden, Schweden, Tschechien und dem Vereinigten Königreich nach Deutschland erlaubt, teils jedoch nur eingeschränkt. 



Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.135 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt, darunter 1.111 Online-Shopper. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: Welche der folgenden Waren oder Dienstleistungen haben Sie schon einmal im Internet gekauft bzw. gebucht? Wie häufig kaufen Sie die folgenden Waren im Internet?

Freitag, 16. Oktober 2015

TK-Studie: Senioren bekommen häufig falsche Medikamente

Fast jeder fünfte Senior ab 65 Jahren betroffen




Fast jeder fünfte Senior ab 65 Jahren (18,9 Prozent) bekommt Medikamente verordnet, die im Alter ungeeignet sind oder gefährliche Neben- oder Wechselwirkungen verursachen können - obwohl es in vielen Fällen verträglichere Alternativen gibt. Im Alter verlangsamt sich der Stoffwechsel, manche Wirkstoffe können nicht mehr so gut aufgenommen oder auch abgebaut werden. Mögliche Folgen: Sturzgefahr, Nierenschäden, Magenblutungen.

Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) erhielten in Deutschland allein 2012 etwa 1,8 Millionen Menschen ab 65 Jahren kritische Arzneien verordnet (18,9 Prozent). Vier Jahre zuvor, im Jahr 2008, lag der Anteil der Senioren, die ein oder mehrere Rezepte mit einem potenziell gefährlichen Wirkstoff bekamen, sogar noch geringfügig höher bei 21,7 Prozent.

Ein Blick auf Dänemark zeigt, dass es auch anders geht


"Trotz des leichten Abwärtstrends werden nach wie vor viel zu viele kritische Medikamente verordnet", sagt Dr. Frank Verheyen, Leiter des WINEG. Und das, obwohl 2010 die sogenannte Priscus-Liste erschienen ist. Diese Liste hat für Deutschland auf wissenschaftlich fundierter Basis erstmals 83 für Senioren potenziell gefährliche Wirkstoffe und therapeutische Alternativen aufgelistet. "Das Verordnungsverhalten der Ärzte hat sich aufgrund der Priscus-Liste offenbar nicht grundlegend verändert", resümiert Verheyen. So hatte bereits vor der Priscus-Veröffentlichung ein leichter Verordnungsrückgang eingesetzt, der sich auch danach kontinuierlich fortsetzte. Verheyen: "Ein Blick auf Dänemark zeigt, dass es auch anders geht: Dort erhalten nur knapp sechs Prozent der Senioren kritische Arzneimittel."

Auch Ärzte in Deutschland könnten vorsichtiger sein. Das zeigt der Vergleich der Verordnungen für Jung und Alt. Bei erwachsenen Patienten unter 65 Jahren, für die der Priscus-Effekt nicht so eine große Rolle spielt, liegt der Anteil an Priscus-Verordnungen insgesamt niedriger als in der gefährdeten Generation 65 plus. Lediglich in einzelnen Therapiegebieten vermeiden Ärzte bei Älteren riskante Mittel, so die TK-Studie. Zwei Beispiele: Bei Herzrhythmusstörungen erhalten Senioren, verglichen mit jüngeren Erwachsenen, deutlich weniger Priscus-Mittel. Das gilt auch für Priscus-Medikamente gegen Angststörungen. Dagegen erhalten Menschen über 65 bei Durchblutungsstörungen in den Beinen dreimal häufiger Priscus-Mittel als Jüngere. Auch bei Depressionen werden Senioren häufiger als Jüngeren Priscus-Arzneien verschrieben.

Um die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen, unterstützt die TK Patienten und Ärzte mit speziellen Angeboten. Niedergelassene Ärzte erhalten bereits seit 2010 mit dem TK-Arzneimittelreport Informationen zur Priscus-Liste. Der Report enthält eine Übersicht, die dem Arzt zeigt, welche Medikamente er den TK-Versicherten im zurückliegenden Quartal verordnet hat. Wenn der Arzt einem Patienten über 65 Jahre ein Priscus-Medikament verschrieben hat, bekommt er einen entsprechen-den Hinweis angezeigt.

Zudem informiert die TK ihre Versicherten auf Wunsch, welche Arzneimittel sie in den letzten zwei Jahren vom Arzt auf Kassenrezept verordnet bekommen und über eine Apotheke bezogen haben und ob darunter Priscus-Präparate waren. Fast 29 Prozent der Medikamentenübersichten, die TK-Versicherte über 65 Jahre individuell 2014 angefordert haben, enthielten einen Hinweis auf Priscus-Mittel. Auch 2015 bewegt sich der Anteil der Übersichten mit Hinweis auf Priscus-Mittel auf einem ähnlichen Niveau (28 Prozent). Das zeigt eine erste Auswertung der TK für den Zeitraum von Januar bis September. Patienten, die ein entsprechendes Medikament erhalten, sollten es auf keinen Fall eigenmächtig absetzen, sondern stattdessen die weitere Therapie mit ihrem behandelnden Arzt besprechen.

Die individuelle Übersicht über verordnete Arzneimittel lässt sich über die Homepage der TK unter www.tk.de (Webcode 095542) anfordern.
Zum Hintergrund
Zur Studie: Das Wissenschaftliche Institut für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen der TK - kurz WINEG - hat Verordnungszahlen der Kasse aus den Jahren 2008 bis 2012 in Hinblick auf die Verschreibung von sogenannten Priscus-Medikamenten analysiert. Die Studie "Ärztliches Verordnungsverhalten von potenziell inadäquaten Medikamenten für ältere Menschen" steht unter www.wineg.de  (PDF, 446 KB, nicht barrierefrei) (Webcode 104756) zum Download bereit.

Zur Priscus-Liste: Die sogenannte Priscus-Liste enthält eine Aufstellung von 83 Arzneimittelwirkstoffen, die für Senioren ab 65 Jahren nur eingeschränkt zu empfehlen sind und deswegen nur nach einer genauen Nutzen-Risiko-Bewertung vom Arzt verordnet werden sollten. Darunter fallen zum Beispiel Medikamente gegen Bluthochdruck, Depressionen und Schmerzmittel. Um die Arzneimitteltherapie von älteren Patienten sicherer zu machen, haben Wissenschaftler im Auftrag des Bundesforschungsministeriums 2010 diese Liste erstmalig für Deutschland erstellt. Neben der Aufstellung der Wirkstoffe erläutert die Priscus-Liste die Risiken dieser Medikamente sowie mögliche Therapiealternativen. Die aktuelle Priscus-Liste ist online abrufbar unter www.priscus.net.


Donnerstag, 15. Oktober 2015

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die neue Familienpflegezeit

Bescheid wissen, Vorteile nutzen


Foto: djd/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Beruf und Pflege von nahen Angehörigen lassen sich oft nur schlecht miteinander vereinbaren.
Seit Jahresbeginn sorgen neue gesetzliche Regelungen deshalb für spürbare Erleichterungen
bei den Beschäftigten


In Deutschland werden derzeit rund 1,86 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Der Wunsch vieler Berufstätiger, Angehörige selbst zu pflegen, scheitert oftmals an der Wirklichkeit. Viele Berufstätige, die bereits Pflegeaufgaben übernommen haben, können Pflege und Beruf nur schwer vereinbaren. Die Politik hat darauf reagiert, seit Jahresbeginn sorgen neue gesetzliche Regelungen für spürbare Erleichterungen.

Zehn Tage Auszeit, sechs Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit


Wer kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigt, kann bis zu zehn Arbeitstage lang der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld. Zudem haben Beschäftigte wie bisher für die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Seit Jahresbeginn 2015 haben Beschäftigte zudem einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, das heißt auf eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Ob Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit genommen werden kann, hängt von der Größe des jeweiligen Unternehmens ab.

Für die Zeit der Freistellungen gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzufedern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, es beträgt grundsätzlich die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts. Für alle drei Auszeiten besteht von der Ankündigung - höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Termin - bis zum Ende der Auszeit Kündigungsschutz.

Alle Informationen dazu gibt es unter www.wege-zur-pflege.de. Auf dieser Website des Bundesfamilienministeriums steht leicht auffindbar auch der Link zu einem Familienpflegezeit-Rechner, der eine erste, auf die persönliche Situation abgestimmte Orientierung gibt.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert


Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Seit Jahresbeginn 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger und Schwägerinnen sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen der Familienpflegezeit. 


Mehr Informationen: www.wege-zur-pflege.de