Freitag, 16. Oktober 2015

TK-Studie: Senioren bekommen häufig falsche Medikamente

Fast jeder fünfte Senior ab 65 Jahren betroffen




Fast jeder fünfte Senior ab 65 Jahren (18,9 Prozent) bekommt Medikamente verordnet, die im Alter ungeeignet sind oder gefährliche Neben- oder Wechselwirkungen verursachen können - obwohl es in vielen Fällen verträglichere Alternativen gibt. Im Alter verlangsamt sich der Stoffwechsel, manche Wirkstoffe können nicht mehr so gut aufgenommen oder auch abgebaut werden. Mögliche Folgen: Sturzgefahr, Nierenschäden, Magenblutungen.

Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) erhielten in Deutschland allein 2012 etwa 1,8 Millionen Menschen ab 65 Jahren kritische Arzneien verordnet (18,9 Prozent). Vier Jahre zuvor, im Jahr 2008, lag der Anteil der Senioren, die ein oder mehrere Rezepte mit einem potenziell gefährlichen Wirkstoff bekamen, sogar noch geringfügig höher bei 21,7 Prozent.

Ein Blick auf Dänemark zeigt, dass es auch anders geht


"Trotz des leichten Abwärtstrends werden nach wie vor viel zu viele kritische Medikamente verordnet", sagt Dr. Frank Verheyen, Leiter des WINEG. Und das, obwohl 2010 die sogenannte Priscus-Liste erschienen ist. Diese Liste hat für Deutschland auf wissenschaftlich fundierter Basis erstmals 83 für Senioren potenziell gefährliche Wirkstoffe und therapeutische Alternativen aufgelistet. "Das Verordnungsverhalten der Ärzte hat sich aufgrund der Priscus-Liste offenbar nicht grundlegend verändert", resümiert Verheyen. So hatte bereits vor der Priscus-Veröffentlichung ein leichter Verordnungsrückgang eingesetzt, der sich auch danach kontinuierlich fortsetzte. Verheyen: "Ein Blick auf Dänemark zeigt, dass es auch anders geht: Dort erhalten nur knapp sechs Prozent der Senioren kritische Arzneimittel."

Auch Ärzte in Deutschland könnten vorsichtiger sein. Das zeigt der Vergleich der Verordnungen für Jung und Alt. Bei erwachsenen Patienten unter 65 Jahren, für die der Priscus-Effekt nicht so eine große Rolle spielt, liegt der Anteil an Priscus-Verordnungen insgesamt niedriger als in der gefährdeten Generation 65 plus. Lediglich in einzelnen Therapiegebieten vermeiden Ärzte bei Älteren riskante Mittel, so die TK-Studie. Zwei Beispiele: Bei Herzrhythmusstörungen erhalten Senioren, verglichen mit jüngeren Erwachsenen, deutlich weniger Priscus-Mittel. Das gilt auch für Priscus-Medikamente gegen Angststörungen. Dagegen erhalten Menschen über 65 bei Durchblutungsstörungen in den Beinen dreimal häufiger Priscus-Mittel als Jüngere. Auch bei Depressionen werden Senioren häufiger als Jüngeren Priscus-Arzneien verschrieben.

Um die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen, unterstützt die TK Patienten und Ärzte mit speziellen Angeboten. Niedergelassene Ärzte erhalten bereits seit 2010 mit dem TK-Arzneimittelreport Informationen zur Priscus-Liste. Der Report enthält eine Übersicht, die dem Arzt zeigt, welche Medikamente er den TK-Versicherten im zurückliegenden Quartal verordnet hat. Wenn der Arzt einem Patienten über 65 Jahre ein Priscus-Medikament verschrieben hat, bekommt er einen entsprechen-den Hinweis angezeigt.

Zudem informiert die TK ihre Versicherten auf Wunsch, welche Arzneimittel sie in den letzten zwei Jahren vom Arzt auf Kassenrezept verordnet bekommen und über eine Apotheke bezogen haben und ob darunter Priscus-Präparate waren. Fast 29 Prozent der Medikamentenübersichten, die TK-Versicherte über 65 Jahre individuell 2014 angefordert haben, enthielten einen Hinweis auf Priscus-Mittel. Auch 2015 bewegt sich der Anteil der Übersichten mit Hinweis auf Priscus-Mittel auf einem ähnlichen Niveau (28 Prozent). Das zeigt eine erste Auswertung der TK für den Zeitraum von Januar bis September. Patienten, die ein entsprechendes Medikament erhalten, sollten es auf keinen Fall eigenmächtig absetzen, sondern stattdessen die weitere Therapie mit ihrem behandelnden Arzt besprechen.

Die individuelle Übersicht über verordnete Arzneimittel lässt sich über die Homepage der TK unter www.tk.de (Webcode 095542) anfordern.
Zum Hintergrund
Zur Studie: Das Wissenschaftliche Institut für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen der TK - kurz WINEG - hat Verordnungszahlen der Kasse aus den Jahren 2008 bis 2012 in Hinblick auf die Verschreibung von sogenannten Priscus-Medikamenten analysiert. Die Studie "Ärztliches Verordnungsverhalten von potenziell inadäquaten Medikamenten für ältere Menschen" steht unter www.wineg.de  (PDF, 446 KB, nicht barrierefrei) (Webcode 104756) zum Download bereit.

Zur Priscus-Liste: Die sogenannte Priscus-Liste enthält eine Aufstellung von 83 Arzneimittelwirkstoffen, die für Senioren ab 65 Jahren nur eingeschränkt zu empfehlen sind und deswegen nur nach einer genauen Nutzen-Risiko-Bewertung vom Arzt verordnet werden sollten. Darunter fallen zum Beispiel Medikamente gegen Bluthochdruck, Depressionen und Schmerzmittel. Um die Arzneimitteltherapie von älteren Patienten sicherer zu machen, haben Wissenschaftler im Auftrag des Bundesforschungsministeriums 2010 diese Liste erstmalig für Deutschland erstellt. Neben der Aufstellung der Wirkstoffe erläutert die Priscus-Liste die Risiken dieser Medikamente sowie mögliche Therapiealternativen. Die aktuelle Priscus-Liste ist online abrufbar unter www.priscus.net.


Donnerstag, 15. Oktober 2015

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die neue Familienpflegezeit

Bescheid wissen, Vorteile nutzen


Foto: djd/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Beruf und Pflege von nahen Angehörigen lassen sich oft nur schlecht miteinander vereinbaren.
Seit Jahresbeginn sorgen neue gesetzliche Regelungen deshalb für spürbare Erleichterungen
bei den Beschäftigten


In Deutschland werden derzeit rund 1,86 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Der Wunsch vieler Berufstätiger, Angehörige selbst zu pflegen, scheitert oftmals an der Wirklichkeit. Viele Berufstätige, die bereits Pflegeaufgaben übernommen haben, können Pflege und Beruf nur schwer vereinbaren. Die Politik hat darauf reagiert, seit Jahresbeginn sorgen neue gesetzliche Regelungen für spürbare Erleichterungen.

Zehn Tage Auszeit, sechs Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit


Wer kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigt, kann bis zu zehn Arbeitstage lang der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung - das Pflegeunterstützungsgeld. Zudem haben Beschäftigte wie bisher für die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Seit Jahresbeginn 2015 haben Beschäftigte zudem einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, das heißt auf eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Ob Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit genommen werden kann, hängt von der Größe des jeweiligen Unternehmens ab.

Für die Zeit der Freistellungen gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzufedern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, es beträgt grundsätzlich die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts. Für alle drei Auszeiten besteht von der Ankündigung - höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Termin - bis zum Ende der Auszeit Kündigungsschutz.

Alle Informationen dazu gibt es unter www.wege-zur-pflege.de. Auf dieser Website des Bundesfamilienministeriums steht leicht auffindbar auch der Link zu einem Familienpflegezeit-Rechner, der eine erste, auf die persönliche Situation abgestimmte Orientierung gibt.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert


Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Seit Jahresbeginn 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger und Schwägerinnen sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen der Familienpflegezeit. 


Mehr Informationen: www.wege-zur-pflege.de

Montag, 12. Oktober 2015

Häusliche 24-Stunden-Pflege in Ilsfeld

Zuverlässige und bezahlbare 24-Stunden-Pflege und Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte in Ilsfeld



Die Entwicklung in Deutschland zeigt, dass die Menschen immer älter werden. Das gilt natürlich auch für die im Süden des Landkreises Heilbronn liegende Gemeinde Ilsfeld.

Schon heute ist nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Stuttgart mehr als jeder fünfte Einwohner von Ilsfeld 60 Jahre oder älter. Tendenz steigend.

Grundsätzlich ist eine höhere Lebenserwartung zwar wünschenswert und positiv, jedoch bringt das Älterwerden auch Probleme mit sich.

Obwohl es in Ilsfeld zahlreiche Angebote für die Alten- und Krankenpflege gibt, ist es sehr schwer eine bezahlbare 24-Stunden-Betreuung, zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung, zuhause zu organisieren.


In diesem Fall sind die meisten Familien mit der Situation ohne fremde Hilfe zunächst überfordert. Ursachen sind tägliche Verpflichtungen, die Notwendigkeit immer vor Ort präsent zu sein, dazu kommen in vielen Fällen die eigene Familie sowie berufliche Verpflichtungen.

Trotzdem ziehen es viele ältere Menschen vor, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben,
denn der Gedanke, seine eigenen vertrauten Wände gegen eine völlig neue Umgebung im Seniorenheim eintauschen zu müssen, ruft bei vielen älteren Menschen große Ängste und auch Ablehnung hervor. Aber ohne fremde Hilfe geht eine 24 Stunden Pflege normalerweise nicht.

Pflegekraft wohnt im Haushalt der zu betreuenden Person


Bei einer 24 Stunden Pflege und Betreuung wohnt die Pflegekraft mit der zu betreuenden Person zusammen im Haushalt. Dadurch ist es möglich, dass ältere Menschen, auch wenn sie pflegebedürftig sind, so lange wie möglich gut versorgt in Ihrer vertrauten Umgebung leben können.

Deshalb verzeichnet die gelko Pflegevermittlung zurzeit eine zunehmende Nachfrage nach einer 24 Stunden Pflege und Betreuung durch polnische oder andere osteuropäische Betreuungskräfte. Dies trifft nicht nur für die Gemeinde Ilsfeld mit seinen Ortsteilen Auenstein und Schozach zu, sondern auch für die Nachbargemeinden Abstatt, Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Beilstein, Brackenheim, Flein, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarsulm, Neuenstadt am Kocher, Talheim, Untergruppenbach und Weinsberg,

gelko Pflegevermittlung (www.gelko-pflegevermittlung.de) vermittelt polnische und osteuropäische Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege zu Hause.

gelko Pflegevermittlung vermittelt die 24-Stunden-Pflege ausschließlich nach dem Entsendegesetz, also 100 %ig legal.

Weitere ausführliche Informationen zur 24 Stunden Pflege in Ilsfeld und Umgebung  erhalten Sie gerne bei der gelko Pflegevermittlung unter der Rufnummer 0 70 62 – 92 88 970 oder im Internet unter www.gelko-pflegevermittlung.de .