Sonntag, 4. Oktober 2015

Pflegende Angehörige künftig besser gegen Arbeitslosigkeit abgesichert

TK-Chef Baas begrüßt Pflegereform




Mit der aktuellen Pflegereform will der Gesetzgeber Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, besser sozial absichern. Beispielsweise sollen sie künftig automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein. "Dieses Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die im Moment den Löwenanteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland leisten", erklärt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). "Denn Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus."

In der TK-Pflegestudie geben drei von zehn berufstätigen Befragten an, die Arbeitszeit reduziert zu haben, weil jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig geworden ist. Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben.

Wer in der Familie Verantwortung übernimmt hat oft soziale Nachteile


"Wer in der Familie Verantwortung übernimmt, darf keine sozialen Nachteile dadurch haben", so Baas. "Wir müssen verhindern, dass jemand selbst hilfebedürftig wird, weil er durch die Pflegetätigkeit oder danach seinen Job verloren hat."

Um pflegende Angehörige zu entlasten, bietet die Pflegeversicherung schon jetzt zahlreiche Leistungen. Baas: "Hier navigieren wir unsere Versicherten durch einen Dschungel von Angeboten, nicht alle sind gleichermaßen bekannt. Eine gute Beratung ist dabei die Grundlage für eine mündige Entscheidung." 

Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. Künftig sollen nun auch Pflegepersonen rechtlich verbindlich einen Anspruch haben. "Diese Neuregelung entspricht der Versorgungsrealität und orientiert sich zu hundert Prozent an der der Praxis."

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Patientenverfügung - für den Papierkorb?

Umfrage: Nach wie vor bestehen Zweifel, doch Ärzte sind zur Umsetzung des Dokuments gesetzlich verpflichtet. Aber auch der Bürger ist gefordert.


Foto: Lupo / pixelio.de


Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass Ärzte eine Patientenverfügung umsetzen müssen. Doch tun sie das? Nicht jeder ist davon überzeugt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“. Drei von Zehn (29,8 Prozent) der Interviewten, die keine Patientenverfügung haben, begründen dies mit der Befürchtung, Mediziner würden sich „sowieso nicht daran halten“.

Experten wie Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Universität München, glauben, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Befolgung der Patientenverfügung Wirkung zeigt. „Ich habe schon den Eindruck, dass Ärzte die Verfügung seit Inkrafttreten des Gesetzes eher umsetzen“, sagt Marckmann in der aktuellen Ausgabe der „Apotheken Umschau“. 

Dokument sollte leicht auffindbar sein


Laut dem Gesundheitsmagazin können auch die Bürger selbst einiges tun, damit die Verfügung angewendet wird. Sie sollten beispielsweise dafür sorgen, dass sie an einem eindeutigen Ort leicht auffindbar ist. Sinnvoll sei auch ein Dokument im Geldbeutel, auf dem vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung vorliegt, und wer informiert werden soll. 

Weitere Ratschläge, worauf zu achten ist, und viele Infos rund um das Thema Patientenverfügung gibt es in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ (Oktober A/2015).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.969 Frauen und Männern ab 14 Jahren, darunter 1.470 Personen, die keine Patientenverfügung haben.

Dienstag, 29. September 2015

Mehr Sicherheit bei Polymedikation nur durch echten Medikationsplan

Durch Auswirkungen der Polymedikation* sterben deutlich mehr Menschen als im Straßenverkehr


Foto: ABDA

*Polymedikation liegt vor, wenn ein Patient parallel mehrere verschieden Medikamente der  
  Dauermedikation einnimmt.


Die Deutschen werden älter und brauchen mehr Arzneimittel. Etwa jeder vierte Bundesbürger (23 %) nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel ein. Das ergab eine forsa-Umfrage bei mehr als 13.000 Erwachsenen im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 29 % der Befragten mit Polymedikation nehmen neben verschreibungspflichtigen auch rezeptfreie Medikamente ein. „Sage und schreibe 88 Prozent der Befragten mit Polymedikation haben eine Stammapotheke. Nur in der Stammapotheke sind alle Medikamente eines Patienten bekannt, egal welcher Arzt sie verordnet hat, ob sie rezeptpflichtig sind oder aus der Selbstmedikation stammen. Dieses Potenzial muss viel stärker genutzt werden. Im E-Health-Gesetz droht das gerade versäumt zu werden“, sagt dazu ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.


Polymedikation ist für viele Patienten unvermeidbar, birgt aber erhebliche Risiken


Laut Schmidt kommt es in Deutschland jedes Jahr zu mehreren hunderttausend Krankenhauseinweisungen wegen vermeidbarer Medikationsfehler und zu erheblichen Zusatzkosten für das Gesundheitssystem. Durch Auswirkungen der Polymedikation würden deutlich mehr Menschen als im Straßenverkehr sterben. 

Schmidt weiter: "Diese Risiken kann man reduzieren, wenn man die Gesamtmedikation des Patienten konsequent erfasst, pharmazeutisch analysiert und in einem mit dem Arzt konsentierten Medikationsplan überführt. Aber nur wenn man es richtig macht. Dazu muss man die Apotheken und ihr Wissen einbeziehen. Neun von zehn Medikationslisten, die alleine vom Arzt ausgestellt werden, stimmen nicht mit dem überein, was die Patienten tatsächlich einnehmen. Das wissen wir aus einer aktuellen Studie."

Schmidt begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, Patienten mit Polymedikation über das E-Health-Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Medikationsliste einzuräumen. Gleichzeitig kritisiert er scharf die Defizite des Gesetzentwurfs: "Es ist ein Unding, dass die Erstellung des Medikationsliste ohne konsequente Einbindung der Apotheker stattfinden soll, obwohl jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch geht. Die Arzneimittelversorgung ist die gesetzliche Aufgabe der Apothekerschaft. 

Jeder Patient mit Polymedikation sollte außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll." Inkonsequent sei auch, dass der Gesetzentwurf nur die Erstellung der Medikationsliste, nicht aber die pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation auf Risiken beinhalte. "Erst dadurch wird aber die Liste zu einem echten Medikationsplan, der dem Patienten helfen, Gefahren reduzieren und Therapieerfolge verbessern kann."