Donnerstag, 1. Oktober 2015

Patientenverfügung - für den Papierkorb?

Umfrage: Nach wie vor bestehen Zweifel, doch Ärzte sind zur Umsetzung des Dokuments gesetzlich verpflichtet. Aber auch der Bürger ist gefordert.


Foto: Lupo / pixelio.de


Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass Ärzte eine Patientenverfügung umsetzen müssen. Doch tun sie das? Nicht jeder ist davon überzeugt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“. Drei von Zehn (29,8 Prozent) der Interviewten, die keine Patientenverfügung haben, begründen dies mit der Befürchtung, Mediziner würden sich „sowieso nicht daran halten“.

Experten wie Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Universität München, glauben, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Befolgung der Patientenverfügung Wirkung zeigt. „Ich habe schon den Eindruck, dass Ärzte die Verfügung seit Inkrafttreten des Gesetzes eher umsetzen“, sagt Marckmann in der aktuellen Ausgabe der „Apotheken Umschau“. 

Dokument sollte leicht auffindbar sein


Laut dem Gesundheitsmagazin können auch die Bürger selbst einiges tun, damit die Verfügung angewendet wird. Sie sollten beispielsweise dafür sorgen, dass sie an einem eindeutigen Ort leicht auffindbar ist. Sinnvoll sei auch ein Dokument im Geldbeutel, auf dem vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung vorliegt, und wer informiert werden soll. 

Weitere Ratschläge, worauf zu achten ist, und viele Infos rund um das Thema Patientenverfügung gibt es in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ (Oktober A/2015).

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.969 Frauen und Männern ab 14 Jahren, darunter 1.470 Personen, die keine Patientenverfügung haben.

Dienstag, 29. September 2015

Mehr Sicherheit bei Polymedikation nur durch echten Medikationsplan

Durch Auswirkungen der Polymedikation* sterben deutlich mehr Menschen als im Straßenverkehr


Foto: ABDA

*Polymedikation liegt vor, wenn ein Patient parallel mehrere verschieden Medikamente der  
  Dauermedikation einnimmt.


Die Deutschen werden älter und brauchen mehr Arzneimittel. Etwa jeder vierte Bundesbürger (23 %) nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel ein. Das ergab eine forsa-Umfrage bei mehr als 13.000 Erwachsenen im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 29 % der Befragten mit Polymedikation nehmen neben verschreibungspflichtigen auch rezeptfreie Medikamente ein. „Sage und schreibe 88 Prozent der Befragten mit Polymedikation haben eine Stammapotheke. Nur in der Stammapotheke sind alle Medikamente eines Patienten bekannt, egal welcher Arzt sie verordnet hat, ob sie rezeptpflichtig sind oder aus der Selbstmedikation stammen. Dieses Potenzial muss viel stärker genutzt werden. Im E-Health-Gesetz droht das gerade versäumt zu werden“, sagt dazu ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.


Polymedikation ist für viele Patienten unvermeidbar, birgt aber erhebliche Risiken


Laut Schmidt kommt es in Deutschland jedes Jahr zu mehreren hunderttausend Krankenhauseinweisungen wegen vermeidbarer Medikationsfehler und zu erheblichen Zusatzkosten für das Gesundheitssystem. Durch Auswirkungen der Polymedikation würden deutlich mehr Menschen als im Straßenverkehr sterben. 

Schmidt weiter: "Diese Risiken kann man reduzieren, wenn man die Gesamtmedikation des Patienten konsequent erfasst, pharmazeutisch analysiert und in einem mit dem Arzt konsentierten Medikationsplan überführt. Aber nur wenn man es richtig macht. Dazu muss man die Apotheken und ihr Wissen einbeziehen. Neun von zehn Medikationslisten, die alleine vom Arzt ausgestellt werden, stimmen nicht mit dem überein, was die Patienten tatsächlich einnehmen. Das wissen wir aus einer aktuellen Studie."

Schmidt begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, Patienten mit Polymedikation über das E-Health-Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Medikationsliste einzuräumen. Gleichzeitig kritisiert er scharf die Defizite des Gesetzentwurfs: "Es ist ein Unding, dass die Erstellung des Medikationsliste ohne konsequente Einbindung der Apotheker stattfinden soll, obwohl jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch geht. Die Arzneimittelversorgung ist die gesetzliche Aufgabe der Apothekerschaft. 

Jeder Patient mit Polymedikation sollte außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll." Inkonsequent sei auch, dass der Gesetzentwurf nur die Erstellung der Medikationsliste, nicht aber die pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation auf Risiken beinhalte. "Erst dadurch wird aber die Liste zu einem echten Medikationsplan, der dem Patienten helfen, Gefahren reduzieren und Therapieerfolge verbessern kann."

Sonntag, 27. September 2015

Nur ausnahmsweise per Taxi zum Arzt

Wer sich fahren lassen möchte, muss dies vorher mit der Kasse abstimmen


Foto: Q.pictures  / pixelio.de

Nur noch in Ausnahmefällen erstatten die Krankenkassen Taxifahrten zum Arzt oder in eine Klinik. „Wie genau diese Ausnahmen beschaffen sind, ist für viele Patienten nicht leicht zu durchschauen“, sagt Michaela Schwabe, Beraterin bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Berlin, in der „Apotheken Umschau“. Eine einfache Regel aber sei: Nicht einfach drauflosfahren. Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Taxifahrt bescheinigen. 

Zehn Prozent der Fahrtkosten – mindestens fünf und maximal zehn Euro – haben Patienten zudem selbst zu tragen, wenn sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. Im Zweifelsfall mit der Kasse abklären, ob und was sie bezahlt. 


Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“