Mittwoch, 19. August 2015

Filme zur Unterstützung von Pflegenden

BARMER GEK mit neuem Video-Unterstützungsangebot 
"Wir zeigen Pflege"




Die Barmer GEK will pflegenden Angehörigen über einen neuen Kanal helfen, ihren stressigen Alltag besser zu bewältigen. Als erste gesetzliche Pflegekasse hat sie dazu einen Video-Informationsservice entwickelt, durch den ehrenamtlich Pflegende mehr zeitliche und räumliche Flexibilität gewinnen.

"Die Filme zur Unterstützung von Pflegenden können jederzeit bequem von unterwegs oder zu Hause aus am Computer, Laptop oder Smartphone angesehen werden. Die Videos sind ein weiterer innovativer Baustein in unserem umfangreichen Unterstützungs- und Beratungsangebot, das von Pflegekursen über häusliche Schulungen bis hin zu Online-Beratungen und Broschüren reicht", erläutert Barmer GEK Pflegeexpertin Juliane Diekmann.

Den Alltag leichter gestalten


Der neue Video-Informationsservice basiert auf drei Säulen. Es kommen pflegende Angehörige zu Wort, die im Interview über ihre ganz persönlichen Erfahrungen berichten. 

Eine Teilnehmerin erzählt, wie sie ihren an Demenz erkrankten Vater betreut. Ein Ehemann wiederum berichtet, wie er bereits seit 14 Jahren seine im Wachkoma liegende Gattin pflegt. Darüber hinaus zeigt ein Team aus Profis und erfahrenen Laien in kurzen Filmbeiträgen anschaulich und praxisnah, wie alltägliche Pflegesituationen leichter gestaltet werden können. Außerdem geben Experten ihr Wissen weiter und liefern viele gute Ratschläge und Hintergrundinfos.

In Deutschland leben derzeit etwa 2,73 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden rund 71 Prozent, also 1,93 Millionen, ambulant versorgt und betreut. Um etwa 1,25 Millionen kümmern sich ausschließlich Angehörige oder andere ehrenamtlich Pflegende. Bei etwas über 615.000 wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen.

Weitere Informationen zum Thema und pflegerische Anleitungen gibt es unter: 
www.barmer-gek.de/150858

Montag, 17. August 2015

Häusliche Blutdruckmessung in der Apotheke demonstrieren lassen

Die meisten Fehler lassen sich leicht vermeiden, wenn man weiß wie


Foto: ABDA


Wer seinen erhöhten Blutdruck regelmäßig selbst kontrollieren will, kann sich die richtige Messmethode in der Apotheke demonstrieren lassen. „Wenn ein Gerät automatisch den Blutdruck misst, heißt das nicht unbedingt, dass die gemessenen Werte auch korrekt sind. Die meisten Fehler lassen sich aber leicht vermeiden, wenn man weiß wie“, sagt Gabriele Overwiening vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker kann mit einer Kontrollmessung überprüfen, ob das Gerät für den Hausgebrauch zuverlässige Werte liefert.

Oftmals falsche Manschetten


Einer der häufigsten Fehler bei der Selbstmessung sind falsche Manschetten. Diese sollten beim Kauf eines Geräts individuell passend gewählt werden. Werden die Manschetten zu locker angelegt oder sind sie zu schmal, werden zu hohe Werte angezeigt. Bei zu breiten Manschetten sind die gemessenen Werte niedriger als der tatsächliche Blutdruck. Wenn die Manschette über die Kleidung angelegt wird, sind die Messwerte unzuverlässig. Die Manschette sollte sich auf Höhe des Herzens befinden, bei Handgelenksgeräten muss der Arm also entsprechend angewinkelt werden. Ist das Handgelenk während der Messung tiefer als das Herz, sind die gemessenen Blutdruckwerte zu hoch.

Grundsätzlich im Sitzen messen


Weitere Fehler rund um die Messung lassen sich durch die richtige Vorbereitung leicht umgehen. Eine Stunde vor der Messung darf nicht geraucht und kein Kaffee, Tee oder Alkohol getrunken werden. Vor der Messung sollte man mindestens drei bis fünf Minuten lang ruhig sitzen. Gemessen wird grundsätzlich im Sitzen, der Arm sollte ruhig gehalten werden. Während der Messung darf man nicht sprechen.

Overwiening: „Blutdruckwerte schwanken, deshalb hat der einzelne Messwert nur eine begrenzte Aussagekraft. Patienten können sich beim Apotheker darüber informieren, wann eine Wiederholungsmessung sinnvoll ist und was dabei zu beachten ist.“ Die Messungen sollten möglichst immer zur gleichen Tageszeit durchgeführt werden. Zu Beginn einer Therapie oder nach einer Umstellung sollten Patienten ihre Blutdruckwerte häufiger überprüfen.

Mittwoch, 12. August 2015

Pflegestärkungsgesetz II - Demenzkranke Pflegebedürftige bessergestellt

VDK hält weitere Fortschritte für nötig




„Pflegebedürftige aufgrund von Demenz und deren pflegende Angehörige werden durch das Pflegestärkungsgesetz II endlich bessergestellt“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.

Das Bundesgesundheitsministerium will mit dem Pflegestärkungsgesetz II den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit Leben füllen und insbesondere Benachteiligungen gegenüber demenzkranken Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen aufheben. Der Sozialverband VdK kämpft seit vielen Jahren für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der vor allem demenzkranken Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen helfen soll. Mit den Kampagnen ‚Pflege geht jeden an!‘ und ‚Große Pflegereform jetzt!‘ hat der größte deutsche Sozialverband maßgeblich dazu beigetragen, dass es endlich zu diesen Verbesserungen kommt, insbesondere in der häuslichen Pflege.

Kritisch: Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände sollen kein Stimmrecht erhalten


Kritisch sieht der VdK, dass in einem künftigen Ausschuss zur Qualitätsberichterstattung in der Pflege die Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände wie der VdK kein Stimmrecht erhalten sollen. „Es ist höchst verwunderlich, wenn ausgerechnet die Vertreter der Betroffenen ausgeschlossen bleiben. Wir fordern, dass uns Minister Gröhe Stimmrecht gibt“, betont Mascher.

Auch bei der Finanzierung gibt es Mängel. Die 1,2 Milliarden Euro jährlich, die im so genannten Pflegevorsorgefonds geparkt werden, fehlen den Betroffenen. Außerdem droht eine Entwertung beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen: Im Gesetz fehlt eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau. Auch beim Thema Bestandsschutz muss nachgebessert werden. Für die bisherigen Einstufungen der Pflegebedürftigen soll es einen Bestandsschutz geben – jedoch nur bis 2019. Niemand solle nach den neuen Regeln in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden. Allerdings befürchtet der VdK einen ‚endlichen Bestandsschutz‘. Das heißt, dass bei einer neuen Begutachtung nach zwei bis drei Jahren der bisher zugesicherte Schutz verloren gehen kann.

„Pflegebedürftige und pflegende Angehörige brauchen ein hohes Maß an Zuverlässigkeit vonseiten der politisch Verantwortlichen. Die Betroffenen dürfen nicht zum Opfer von wachsweichen Formulierungen im Gesetz werden. Alles in allem ist das Pflegestärkungsgesetz II durch den Einfluss des VdK ein Fortschritt, aber es muss an einigen Stellen noch verbessert werden“, fordert die VdK-Präsidentin.

Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.