Donnerstag, 18. Juni 2015

Nachfrage nach 24-Stunden-Pflege und -Betreuung zu Hause in Murrhardt

Legale 24-Stunden-Pflege nach dem Entsendegesetz


Die gelko Pflegevermittlung ( www.gelko-pflegevermittlung.de ) verzeichnet zurzeit eine verstärkte Nachfrage nach osteuropäischen Haushaltshilfen und Pflegekräften für die 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause in Murrhardt.

In der knapp. 14.000 Einwohner zählenden Stadt im Rems-Murr-Kreis ist heute bereits mehr als jeder fünfte Einwohner 65 Jahre alt oder älter. Die meisten der älteren Einwohner möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen.

Murrhardt bietet zwar zahlreiche attraktive Senioren- und Pflegeheime in landschaftlich einzigartiger Lage,  schwieriger wird es jedoch, wenn für den Angehörigen eine (bezahlbare) 24 Stunden Pflege zu Hause organisiert werden muss. 

In den meisten Fällen wird versucht die Pflege zuerst mit der Familie zu erbringen.


Erfahrungsgemäß kann das aber von den Angehörigen in den seltensten Fällen über eine längere Zeit alleine geleistet werden. Sei es, dass die Kinder selbst noch anderweitige Verpflichtungen wie Beruf und Familie haben, oder gar nicht am Wohnort des Pflegebedürftigen wohnen. Oder, dass der Angehörige selbst schon ein entsprechendes Alter hat und mit der Pflege einfach überfordert ist.

Bei der 24 Stunden Pflege wohnt die polnische Pflegekraft zusammen mit dem Pflegebedürftigen im Haushalt. Somit ist eine ständige Betreuung gewährleistet, die Angehörigen erhalten Unterstützung und werden entsprechend entlastet.

Die 24 Stunden Pflege zu Hause mit polnischen oder anderen osteuropäischen Pflegekräften und Haushaltshilfen ist eine hervorragende Möglichkeit damit der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung, seinem zu Hause bleiben kann.

Durch die gelko Pflegevermittlung  (www.gelko-pflegevermittlung.de) erhalten die Einwohner von Murrhardt mit seinen Stadtteilen Fornsbach und Kirchenkirnberg, sowie den Nachbargemeinden Oberrot, Fichtenberg, Gaildorf, Kaisersbach, Auenwald, Althütte und Sulzbach an der Murr eine persönliche, kostenlose vor Ort Beratung und Betreuung.

Montag, 15. Juni 2015

Plötzlich pflegebedürftig

Der Versicherungsschutz sollte schnell an die neue Situation angepasst werden


Foto: djd/HDI

Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, stellt dies vieles auf den Kopf. Möglicherweise muss die Familie einspringen oder ein Pflegedienst engagiert werden. In manchen Fällen bedarf es einer neuen Wohnlösung für den Pflegebedürftigen. Familienmitglieder sind kurzfristig gefordert, sich in eine unbekannte Materie einzuarbeiten. Wichtig ist nun auch die Anpassung des Versicherungsschutzes der Pflegeperson. Je nach Wohnsituation stellen sich unterschiedliche Anforderungen.

Unfallversicherung: Weiterführung hängt von der Pflegestufe ab


In der privaten Unfallversicherung beispielsweise sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige entsprechend den Pflegestufen II und III unter Umständen nicht mehr versicherbar. Bei Demenzkranken, die oft einer niedrigeren Pflegestufe zugeordnet sind, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Versicherer, denn der Unfallschutz kann nach individueller Prüfung gegebenenfalls erhalten bleiben.

Haftpflicht und Hausrat: Anpassung hängt von der Wohnsituation ab


Für die Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit: Bei einer Änderung der Wohnsituation ändert sich meist auch der Versicherungsbedarf. Erfolgt die Pflege dagegen im Haushalt des Pflegebedürftigen, sollte die Privat-Haftpflichtversicherung aufrechterhalten werden. Auf diese Weise bleiben auch vom Pflegepersonal erlittene Schäden gedeckt, falls der Pflegebedürftige dafür haftbar gemacht werden kann. Der Versicherungsbedarf in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ändert sich bei häuslicher Pflege nicht.

Pflege im Haushalt der Angehörigen


Wenn die Pflegeperson alleinstehend ist, sollte geprüft werden, ob sie im Vertrag der Angehörigen mitversichert werden kann. "Unsere Familien-Haftpflichtversicherung beispielsweise bietet ohne Zusatzbeitrag Versicherungsschutz für alleinstehende Elternteile, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben", erläutert Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht/Unfall/Sach bei der HDI Versicherung AG.

Hat die pflegebedürftige Person bis zum Umzug zu den Angehörigen im eigenen Haus gelebt und steht dieses nun leer, kann eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich werden. Dies ist der Fall, wenn die Privat-Haftpflicht des Pflegebedürftigen oder der Angehörigen Schäden gegenüber Dritten durch das leer stehende Haus und das Grundstück nicht einschließt.

Zudem müssen Gebäude- und Hausratversicherung an den Leerstand angepasst werden. Dieser ist dem Versicherer anzuzeigen, da ein unbeaufsichtigtes Haus ein höheres Risiko darstellt. Für die Hausratversicherung ist dies nur relevant, wenn weiterhin Hausrat in der unbewohnten Wohnung versichert werden soll. 

Zieht der Pflegebedürftige zu Verwandten und nimmt Teile seines Hausrats mit, treffen zwei Hausratverträge aufeinander, die neu geordnet werden müssen. Eine individuelle Beratung beim Versicherer hilft, die passende Lösung zu finden, um den neu entstandenen, gemeinsamen Hausstand optimal abzusichern. Sind die Voraussetzungen für eine häusliche Gemeinschaft nicht gegeben, weil der Pflegebedürftige sich beispielsweise in einer Einliegerwohnung selbst versorgt, benötigt er eine Hausratversicherung für seinen eigenen, abschließbaren Wohnbereich.

Dauerhafte stationäre Pflege im Pflegeheim


Der Privat-Haftpflichtschutz sollte auf jeden Fall aufrechterhalten werden. Günstige Absicherungslösungen können sich über die Privat-Haftpflicht der Angehörigen ergeben. Für den in das Heim mitgenommenen Hausrat greifen wiederum die Umzugsregelungen der Hausratversicherung. Der vorhandene Vertrag zieht mit um, wenn der Versicherungsnehmer in der Pflegeeinrichtung über einen abgegrenzten, abschließbaren Wohnbereich verfügt.

Privat-Haftpflichtversicherung und Demenz


Eine Privat-Haftpflicht ist für demenziell veränderte Menschen sinnvoll und wichtig. Wenn die erkrankte Person einen Schaden verursacht, für den sie haftbar gemacht werden kann, leistet die Privat-Haftpflichtversicherung im vereinbarten Umfang. Ist die Person zum Schadenzeitpunkt aufgrund ihrer Erkrankung nicht deliktfähig, wehrt der Haftpflichtversicherer unbegründete Ansprüche ab. Die Familien-Haftpflicht des Versicherers HDI beispielsweise beinhaltet für diesen Fall eine spezielle Deckungskomponente, bei der auf Wunsch dennoch eine Entschädigungsleistung erfolgt.

Samstag, 13. Juni 2015

Immer mehr Deutsche müssen zur Pflege eines Angehörigen ein "Sabbatical" nehmen

Auszeit ohne Abschläge


Foto: djd/DBZWK
Die Zahl der pflegebedürftigen Bundesbürger steigt ständig und dürfte sich von derzeit knapp 2,5 Millionen bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Zwei Drittel wohnen im häuslichen Umfeld, das bedeutet auch, dass sich immer mehr Deutsche neben der Arbeit um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen. Für den Berufsalltag von Arbeitnehmern hat dies teils gravierende Konsequenzen. Einer Umfrage zufolge lehnen 25 Prozent die Möglichkeit einer beruflichen Veränderung aus diesem Grund ab. 33 Prozent reduzieren ihre Arbeitszeit - und 16 Prozent geben ihren Job sogar auf.

Pflegezeit: Gehalt wird nicht weitergezahlt


Angesichts der wachsenden Bedeutung des Themas hat die Koalition das Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Beschäftigte in Betrieben ab 26 Mitarbeitern haben einen Rechtsanspruch auf ein halbes Jahr komplette Freistellung oder 24 Monate teilweise Freistellung für eine Pflegezeit, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen und betreuen müssen. Das Problem: In dieser Zeit wird das Gehalt durch den Arbeitgeber nicht weitergezahlt - und führt im Ergebnis zu niedrigeren Renten und zu einer Verschärfung der Altersarmut gerade von Frauen.

Teilzeit oder Auszeit solide finanzieren


Um eine Phase der Teilzeit oder sogar eine Auszeit ohne größere Abschläge finanzieren zu können, steht heute die Option des Zeitwertkontos zur Verfügung. Die Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) etwa hat sich auf die Konzeption solcher Modelle spezialisiert. 

Ein Beispiel: Eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Gehalt von 1.800 Euro bespart ihr Wertkonto mit monatlich Brutto 100 Euro. Als sie 48 ist, wird ein Elternteil zum Pflegefall. Statt acht Stunden kann sie jetzt nur noch fünf Stunden täglich arbeiten, muss dafür aber auf 630 Euro pro Monat verzichten. DBZWK-Geschäftsführer Harald Röder: "Da sich auf dem Wertkonto mindestens 22.000 Euro plus Zinsen befinden, kann die Teilzeit über drei Jahre komplett ausfinanziert werden. Die Pflegende kann so einer späteren Altersarmut entgegenwirken." Zudem besteht die Möglichkeit einer weiteren Entnahme vor Rentenbeginn.

Bei Demenz ist der Pflegebedarf besonders hoch


Aufgrund des demografischen Wandels dürfte sich auch die Zahl der Demenzkranken von derzeit einer Million bis 2050 etwa verdoppeln. Für die Angehörigen ist Demenz eine große Belastung, denn die Krankheit ist sehr betreuungsintensiv. Wer dann als Arbeitnehmer eine Auszeit nehmen muss, kann diese durch ein Zeitwertkonto finanzieren. 

Vorausschauende Unternehmen entwickeln Freistellungsmodelle für Mitarbeiter. Informationen gibt es bei der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) unter www.dbzwk.de.