Montag, 15. Juni 2015

Plötzlich pflegebedürftig

Der Versicherungsschutz sollte schnell an die neue Situation angepasst werden


Foto: djd/HDI

Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, stellt dies vieles auf den Kopf. Möglicherweise muss die Familie einspringen oder ein Pflegedienst engagiert werden. In manchen Fällen bedarf es einer neuen Wohnlösung für den Pflegebedürftigen. Familienmitglieder sind kurzfristig gefordert, sich in eine unbekannte Materie einzuarbeiten. Wichtig ist nun auch die Anpassung des Versicherungsschutzes der Pflegeperson. Je nach Wohnsituation stellen sich unterschiedliche Anforderungen.

Unfallversicherung: Weiterführung hängt von der Pflegestufe ab


In der privaten Unfallversicherung beispielsweise sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige entsprechend den Pflegestufen II und III unter Umständen nicht mehr versicherbar. Bei Demenzkranken, die oft einer niedrigeren Pflegestufe zugeordnet sind, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Versicherer, denn der Unfallschutz kann nach individueller Prüfung gegebenenfalls erhalten bleiben.

Haftpflicht und Hausrat: Anpassung hängt von der Wohnsituation ab


Für die Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit: Bei einer Änderung der Wohnsituation ändert sich meist auch der Versicherungsbedarf. Erfolgt die Pflege dagegen im Haushalt des Pflegebedürftigen, sollte die Privat-Haftpflichtversicherung aufrechterhalten werden. Auf diese Weise bleiben auch vom Pflegepersonal erlittene Schäden gedeckt, falls der Pflegebedürftige dafür haftbar gemacht werden kann. Der Versicherungsbedarf in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ändert sich bei häuslicher Pflege nicht.

Pflege im Haushalt der Angehörigen


Wenn die Pflegeperson alleinstehend ist, sollte geprüft werden, ob sie im Vertrag der Angehörigen mitversichert werden kann. "Unsere Familien-Haftpflichtversicherung beispielsweise bietet ohne Zusatzbeitrag Versicherungsschutz für alleinstehende Elternteile, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben", erläutert Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht/Unfall/Sach bei der HDI Versicherung AG.

Hat die pflegebedürftige Person bis zum Umzug zu den Angehörigen im eigenen Haus gelebt und steht dieses nun leer, kann eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich werden. Dies ist der Fall, wenn die Privat-Haftpflicht des Pflegebedürftigen oder der Angehörigen Schäden gegenüber Dritten durch das leer stehende Haus und das Grundstück nicht einschließt.

Zudem müssen Gebäude- und Hausratversicherung an den Leerstand angepasst werden. Dieser ist dem Versicherer anzuzeigen, da ein unbeaufsichtigtes Haus ein höheres Risiko darstellt. Für die Hausratversicherung ist dies nur relevant, wenn weiterhin Hausrat in der unbewohnten Wohnung versichert werden soll. 

Zieht der Pflegebedürftige zu Verwandten und nimmt Teile seines Hausrats mit, treffen zwei Hausratverträge aufeinander, die neu geordnet werden müssen. Eine individuelle Beratung beim Versicherer hilft, die passende Lösung zu finden, um den neu entstandenen, gemeinsamen Hausstand optimal abzusichern. Sind die Voraussetzungen für eine häusliche Gemeinschaft nicht gegeben, weil der Pflegebedürftige sich beispielsweise in einer Einliegerwohnung selbst versorgt, benötigt er eine Hausratversicherung für seinen eigenen, abschließbaren Wohnbereich.

Dauerhafte stationäre Pflege im Pflegeheim


Der Privat-Haftpflichtschutz sollte auf jeden Fall aufrechterhalten werden. Günstige Absicherungslösungen können sich über die Privat-Haftpflicht der Angehörigen ergeben. Für den in das Heim mitgenommenen Hausrat greifen wiederum die Umzugsregelungen der Hausratversicherung. Der vorhandene Vertrag zieht mit um, wenn der Versicherungsnehmer in der Pflegeeinrichtung über einen abgegrenzten, abschließbaren Wohnbereich verfügt.

Privat-Haftpflichtversicherung und Demenz


Eine Privat-Haftpflicht ist für demenziell veränderte Menschen sinnvoll und wichtig. Wenn die erkrankte Person einen Schaden verursacht, für den sie haftbar gemacht werden kann, leistet die Privat-Haftpflichtversicherung im vereinbarten Umfang. Ist die Person zum Schadenzeitpunkt aufgrund ihrer Erkrankung nicht deliktfähig, wehrt der Haftpflichtversicherer unbegründete Ansprüche ab. Die Familien-Haftpflicht des Versicherers HDI beispielsweise beinhaltet für diesen Fall eine spezielle Deckungskomponente, bei der auf Wunsch dennoch eine Entschädigungsleistung erfolgt.

Samstag, 13. Juni 2015

Immer mehr Deutsche müssen zur Pflege eines Angehörigen ein "Sabbatical" nehmen

Auszeit ohne Abschläge


Foto: djd/DBZWK
Die Zahl der pflegebedürftigen Bundesbürger steigt ständig und dürfte sich von derzeit knapp 2,5 Millionen bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Zwei Drittel wohnen im häuslichen Umfeld, das bedeutet auch, dass sich immer mehr Deutsche neben der Arbeit um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen. Für den Berufsalltag von Arbeitnehmern hat dies teils gravierende Konsequenzen. Einer Umfrage zufolge lehnen 25 Prozent die Möglichkeit einer beruflichen Veränderung aus diesem Grund ab. 33 Prozent reduzieren ihre Arbeitszeit - und 16 Prozent geben ihren Job sogar auf.

Pflegezeit: Gehalt wird nicht weitergezahlt


Angesichts der wachsenden Bedeutung des Themas hat die Koalition das Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Beschäftigte in Betrieben ab 26 Mitarbeitern haben einen Rechtsanspruch auf ein halbes Jahr komplette Freistellung oder 24 Monate teilweise Freistellung für eine Pflegezeit, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen und betreuen müssen. Das Problem: In dieser Zeit wird das Gehalt durch den Arbeitgeber nicht weitergezahlt - und führt im Ergebnis zu niedrigeren Renten und zu einer Verschärfung der Altersarmut gerade von Frauen.

Teilzeit oder Auszeit solide finanzieren


Um eine Phase der Teilzeit oder sogar eine Auszeit ohne größere Abschläge finanzieren zu können, steht heute die Option des Zeitwertkontos zur Verfügung. Die Deutsche Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) etwa hat sich auf die Konzeption solcher Modelle spezialisiert. 

Ein Beispiel: Eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Gehalt von 1.800 Euro bespart ihr Wertkonto mit monatlich Brutto 100 Euro. Als sie 48 ist, wird ein Elternteil zum Pflegefall. Statt acht Stunden kann sie jetzt nur noch fünf Stunden täglich arbeiten, muss dafür aber auf 630 Euro pro Monat verzichten. DBZWK-Geschäftsführer Harald Röder: "Da sich auf dem Wertkonto mindestens 22.000 Euro plus Zinsen befinden, kann die Teilzeit über drei Jahre komplett ausfinanziert werden. Die Pflegende kann so einer späteren Altersarmut entgegenwirken." Zudem besteht die Möglichkeit einer weiteren Entnahme vor Rentenbeginn.

Bei Demenz ist der Pflegebedarf besonders hoch


Aufgrund des demografischen Wandels dürfte sich auch die Zahl der Demenzkranken von derzeit einer Million bis 2050 etwa verdoppeln. Für die Angehörigen ist Demenz eine große Belastung, denn die Krankheit ist sehr betreuungsintensiv. Wer dann als Arbeitnehmer eine Auszeit nehmen muss, kann diese durch ein Zeitwertkonto finanzieren. 

Vorausschauende Unternehmen entwickeln Freistellungsmodelle für Mitarbeiter. Informationen gibt es bei der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle (DBZWK) unter www.dbzwk.de.

Donnerstag, 11. Juni 2015

"116 117" - Notdienstnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer

116 117

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und möglichst wohnortnahen medizinischen Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Dazu gehört, dass für Patientinnen und Patienten auch außerhalb der normalen Sprechstunden ein Ansprechpartner in medizinischen Fragen zur Verfügung steht. 

Bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer „116 117“


Die bundesweit einheitliche und kostenlose Notdienstnummer „116 117“  ermöglicht jedem Bürger, den ärztlichen Bereitschaftsdienst vor Ort auf einfache Art und Weise zu erreichen. 

Eine aufwändige Suche nach regional unterschiedlichen Nummern entfällt. Der unter der 116 117 angebotene Dienst wird die Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu medizinischen Diensten weiterleiten. 

Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Anrufer wird dabei mit ausgebildetem Personal einer Anrufzentrale oder direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt verbunden.

Wann Sie die 116 117 anrufen erklärt Ihnen das nachstehende Video


Weitere Informationen zur neuen Notdienstnummer und zur aktuellen Verfügbarkeit finden Sie im Internet unter www.116117info.de