Mittwoch, 3. Juni 2015

Niedersachsen startet Förderprogramm "Wohnen und Pflege im Alter"

Jährlich steht eine Million Euro bereit



Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause zu leben - auch wenn sie älter oder pflegebedürftig werden. Deshalb hat Niedersachsen ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Wohnen und Pflege im Alter" fördert das Land ab sofort Projekte, die ein weitgehend selbstständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch in hohem Alter und bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen. „Mit Blick auf unsere immer älter werdende Gesellschaft müssen alle Verantwortlichen weiter daran arbeiten, die Wahlfreiheit beim Wohnen und der Pflege im Alter zu bewahren und auszubauen. Mit dem neuen Programm setzt das Land hier ein klares Signal", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Jährlich stehen für „Wohnen und Pflege im Alter" eine Million Euro bereit.

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Pflegebedürftige und ältere Menschen sollen so lange wie möglich in einem häuslichen Wohnumfeld leben können“


Ziel des Förderprogramms ist es, alters- und pflegegerechte Bedingungen im Wohnumfeld älterer und pflegebedürftiger Menschen zu schaffen. Dazu zählen zum Beispiel Zuwendungen für Neu- und Umbauten, die dazu dienen, alters- und pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften zu schaffen. Ebenso förderfähig sind auch Neu- und Umbauten, um eine alters- und pflegegerechte Struktur des Wohnumfelds zu schaffen. Zuwendungen gibt es aber auch für den Aufbau erforderlicher Beratungsstrukturen und die Entwicklung von Handlungsstrategien zum Aufbau von Netzwerken im Quartier.

In den vergangenen Jahren ist in Niedersachsen die Zahl der pflegebedürftigen und älteren Menschen sehr stark angestiegen. Allein die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist von 218 363 im Jahr 2003 auf 297 024 im Jahr 2013 gestiegen; laut Prognosen wird es 2030 gut 400.000 Pflegebedürftige in Niedersachsen geben (Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen).

Die Fördermittel können sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Vereinen und Verbänden beantragt werden.

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie

Dienstag, 2. Juni 2015

Diabetes-Sensation: scannen statt stechen*

DAK-Gesundheit übernimmt als erste große Krankenkasse die Kosten für revolutionären High-Tech-Sensor von Abbott


Foto: DAK_Gesundheit / Abbott

Sensor am Oberarm statt routinemäßigem Finger-Piks*: Die DAK-Gesundheit verbessert die Versorgung bei Diabetes-Patienten. Gemeinsam mit dem Gesundheitsunternehmen Abbott startet die Krankenkasse ein exklusives Projekt für ihre Versicherten mit einer schweren Zuckererkrankung. Ab Mitte des Jahres erhalten ausgewählte Patienten einen neuen High-TechSensor. Das innovative Produkt mit dem Namen FreeStyle Libre ermöglicht Zuckermessen mit einem diskreten Scan und viel mehr Einblick in den Glukoseverlauf. 

Die neue Zuckermessung soll Diabetikern, die Insulin benötigen, das Leben mit ihrer Krankheit deutlich vereinfachen. Ab Mitte des Jahres versorgt die DAK-Gesundheit zunächst eine limitierte Anzahl von Patienten aus ihren Gesundheitsprogrammen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 mit dem neuen Sensor. 

Freiwillige Leistung 


„Als innovative Versorgerkasse mit besonderem Qualitätsanspruch freuen wir uns, diese Medizin-Revolution zu unterstützen und unseren Versicherten das Messsystem so schnell wie möglich als freiwillige Leistung zur Verfügung zu stellen“, sagt Thomas Bodmer, Mitglied des Vorstandes der DAK-Gesundheit. 

Statt den Zuckerwert routinemäßig über das Blut zu bestimmen, erfolgen die Messungen in der Zwischenzellflüssigkeit des Unterhautgewebes.* Der Patient appliziert einen Sensor am Oberarm, der etwa so groß ist wie eine Zwei-Euro-Stück. Der Sensor trägt an der Unterseite einen feinen Faden, der fortlaufend die Zuckerkonzentration misst. Der Patient kann den Sensor jederzeit mit einem kleinen Lesegerät scannen. Es speichert die Glukosewerte von bis zu 90 Tagen sicher ab. Der Sensor selbst kann bis zu 14 Tage lang getragen werden, auch beim Sport und beim Baden. Bis zu einem Meter Tiefe ist er rund 30 Minuten wasserfest.

„FreeStyle Libre ist ein Meilenstein in der Diabetestherapie. Auf eine solche Alternative zur traditionellen Blutzuckermessung haben Menschen mit Diabetes und wir Ärzte lange gewartet“, so Professor Morten Schütt, Bereichsleiter Diabetes und Stoffwechsel am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein. „Das System erleichtert das Diabetesmanagement im Alltag erheblich und hat positive Auswirkungen auf die Lebensqualität, das Therapievertrauen sowie das soziale Umfeld.“ 

Zuckerwert immer im Blick 


Das FreeStyle Libre-System von Abbott ist seit November 2014 auf dem deutschen Markt. Abbott hat mit Patienten den Dialog gesucht, um ein Messsystem zu entwickeln, das den Bedürfnissen von Menschen mit Diabetes entspricht. Statt Momentaufnahmen zeigen die Lesegeräte Zuckerverläufe in Kurven-Diagrammen an, welche die Patienten auf einen Blick erfassen können. „Das FreeStyle Libre-Messsystem bedeutet mehr Freiheit für Menschen mit Diabetes“, erklärt Dr. Ansgar Resch, General Manager von Abbott Diabetes Care Deutschland. „Sie bekommen mit dem neuen Flash-Glukose-Messsystem durch einen einfachen Scan wesentlich mehr Informationen als durch die herkömmliche Blutzuckermessung. Für Menschen mit Diabetes, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, ergeben sich dadurch ganz neue Chancen im Umgang mit ihrer Erkrankung.“ 

Bisher sind die Produktionskapazitäten bei Abbott noch beschränkt. Das Versorgungsprojekt startet deshalb mit einer limitierten Patientenzahl bei der DAK-Gesundheit. „Von den Patienten, die an unseren DAKGesundheitsprogrammen Diabetes mellitus Typ 1 und 2 teilnehmen, werden wir das Angebot zunächst denjenigen machen, die eine intensivierte Insulintherapie benötigen und am stärksten unter dem ständigen Zuckermessen leiden“, betont Bodmer. 

Angebot für Viel-Messer 


Angesprochen werden Menschen mit Diabetes, die sich im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie täglich viele Male in den Finger stechen müssen und nach jahrzehntelanger Krankheit und tausendfachem Piks oft taube Fingerspitzen haben. Der neue Sensor soll ihnen helfen, ihre Glukosewerte schmerzfreier zu kontrollieren, um lebensbedrohliche Unterzuckerung zu vermeiden und das Risiko für Spätfolgen zu reduzieren. „Wir gehen davon aus, dass sich der Sensor in Zukunft auch in der Regelversorgung durchsetzen wird“, prognostiziert Bodmer.

* Eine zusätzliche Prüfung der Glukosewerte mittels eines Blutzucker-Messgeräts ist erforderlich bei sich schnell ändernden Glukosespiegeln, weil die Glukosewerte in der Gewebeflüssigkeit die Blutzuckerwerte eventuell nicht genau widerspiegeln, oder wenn das System eine Hypoglykämie oder eine anstehende Hypoglykämie anzeigt oder die Symptome nicht mit den Messwerten des Systems übereinstimmen. Das Setzen eines Sensors erfordert ein Einführen eines Sensorfilaments unter die Haut

Mittwoch, 27. Mai 2015

Neues Beratungsangebot zu Heimkosten in NRW

Kostenlose telefonische oder schriftliche Beratung


Ab sofort gibt es in Nordrhein-Westfalen ein spezielles Beratungsangebot zu den Kosten für die Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen. Insbesondere der große Anteil der Investitionskosten am Heimentgelt ist häufig erklärungsbedürftig. 

Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. bietet eine kostenlose telefonische oder schriftliche Beratung zu diesen Fragen an. Gefördert wird das Beratungsangebot vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA).

Seit 2016 weitreichende Veränderungen in NRW


Die Landesregierung NRW hat 2014 weitreichende Veränderungen im Altenpflege- und Heimrecht vorgenommen, die zum 01.01.2015 wirksam wurden. Diese können Auswirkungen auf das Heimentgelt haben. Sie betreffen auch die Regelung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen vor allem die Investitionskosten als Bestandteil des Heimentgelts. Investitionskosten sind vergleichbar mit der Kaltmiete beim Wohnraum. In NRW liegen diese im bundesweiten Vergleich besonders hoch. Ihre Höhe und ihre Berechnungsgrundlage sind für die meisten Bewohnerinnen und Bewohner nur schwer nachvollziehbar. Um damit verbundene Fragen, auch zu öffentlicher Unterstützung, zu beantworten, hat die BIVA das neue Beratungsangebot entwickelt und für dessen Umsetzung eine finanzielle Förderung des Landes NRW erhalten.

Die BIVA verfügt bereits über einen erfahrenen Informations- und Beratungsdienst zu rechtlichen Fragen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit Förderung des MGEPA kann die BIVA jetzt ihr Beratungsangebot um ein wichtiges Thema erweitern. 

Verbraucher­fragen zum Heimentgelt und vor allem zu den Investitionskosten sind damit ein neuer Beratungsschwerpunkt der BIVA. Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr ist der Experte Thorsten Schulz unter der Rufnummer 0228-909048-48, per Email (heimkosten.nrw@biva.de) sowie per Fax unter der Rufnummer 0228-909048-22 und per Post zu erreichen.