Montag, 23. März 2015

Reform der Pflegeversicherung

Pflege ist weiblich: Fakten zur Pflegesituation

Foto: Rainer Sturm - pixelio.de

Letzen Oktober hat der Bundestag das 1. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Die geplanten Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung kommen vor allem Frauen zugute, denn in Deutschland sind zumeist sie von Pflege betroffen. Pflege ist damit weiblich: Zwei Drittel der rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen sind Frauen. Und zum großen Teil sind es auch Frauen, die sich um die häusliche Pflege von Angehörigen kümmern. Dabei stellen sie häufig ihren Beruf und eigene Interessen zurück, so eine Studie der R+V Versicherung. Hier kommen drei zentrale Fakten zu Frauen und Pflege: 

Fakt 1: 

Das Pflege-Risiko Mehr als zehn Millionen Deutsche haben schon heute einen Pflegefall in der Familie, so die Studie „Weil Zukunft Pflege braucht“ der R+V Versicherung. Und auch das Risiko, später einmal selbst zum Pflegefall zu werden, ist nicht zu unterschätzen: Ab dem 30. Lebensjahr wird jeder zweite Mann im weiteren Leben pflegebedürftig, bei Frauen sind es 3 von 4. Hier macht sich die durchschnittlich um fünf Jahre höhere Lebenserwartung von Frauen bemerkbar. Bei Ehepaaren liegt die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer der beiden Partner zum Pflegefall wird, somit bei mehr als vier Fünfteln. Hinzu kommt: Pflegebedürftigkeit ist – zum Beispiel durch Unfälle – keine reine Frage des Alters. Jeder sechste Pflegebedürftige ist heute jünger als 65 Jahre. 

Fakt 2: 

Die Pflege-Dauer Den Großteil der häuslichen Pflege von Angehörigen übernehmen Frauen, und zwar häufig viele Jahre lang – so die Studie der R+V Versicherung: 40 Prozent der Frauen sind schon zwischen 3 und 10 Jahren mit der Pflege beschäftigt, 9 Prozent sogar länger als 10 Jahre. Und das häufig mehrere Stunden am Tag – Pflege wird so zum unbezahlten „Halbtagsjob“. 

Fakt 3: 

Die Pflege-Kosten Mittlerweile hat es sich herumgesprochen: Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt allenfalls eine „Teilkasko“-Absicherung dar. Je nach Versorgungsart und Pflegestufe fehlen aktuell bei professioneller Pflege durchschnittlich zwischen 450 und 1.950 Euro monatlich – die dann privat zu finanzieren sind. Übrigens: Vor allem Frauen, die bereits Angehörige pflegen oder dies in Kürze erwarten, schätzen die finanziellen Auswirkungen sehr realistisch ein, so die R+V-Studie. 84 Prozent von ihnen halten daher eine private Pflege-Vorsorge für wichtig oder sogar sehr wichtig. 

Die R+V-Studie „Weil Zukunft Pflege braucht“ basiert auf repräsentativen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach vom Herbst 2012. 

Die komplette Studie gibt es unter www.weil-zukunft-pflege-braucht.de

Samstag, 21. März 2015

Internet gewinnt für Pflegende an Bedeutung

TK-Studie: Zwei Drittel nutzen es gezielt um sich schlau zu machen


Ob Online-Beratung für Pflegende oder Web-Lotsen zum passenden Pflegedienst. Pflegen ohne Internetzugang - schon jetzt ist das für viele undenkbar. Das zeigt die Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK), für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige persönlich interviewt hat.

Die Hälfte aller Befragten (51 Prozent) surft regelmäßig, Männer mit 61 Prozent etwas mehr als Frauen (48 Prozent). Zwei Drittel (68 Prozent) nutzen das Internet gezielt, um sich zum Thema Pflege zu informieren - und zwar über alle Altersgruppen hinweg.

Je höher die Pfle­ge­stu­fe, desto wichtiger das Internet


Auffällig ist: Je höher die Pflegestufe des Hilfebedürftigen, desto wichtiger ist das Internet als Informationsquelle für die Pflegenden: in Stufe null ist es gut die Hälfte (56 Prozent), die sich im Netz zu Pflegefragen schlau macht, in Stufe drei sind es mehr als drei Viertel (78 Prozent).

"Für Pflegende, die ständig in Bereitschaft sind und unter großem Druck stehen, ist es besonders wichtig, dass sie schnell und unkompliziert an Informationen kommen", erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK.

Online-Beratung für Pflegende


Mehr noch: Via Internet können pflegende Angehörige Hilfe bei seelischen Belastungen bekommen. Zugang bietet das Portal www.pflegen-und-leben.de. Besonders geschulte Psychologen helfen hier in einem schriftlichen Austausch, besser mit schwierigen Situationen umzugehen. Die Beratung ist anonym und für TK-Versicherte kostenlos. Die Website bündelt darüber hinaus Hinweise und Tipps, wie Pflegende sich Kraft für den Alltag erhalten können. Zum Anhören gibt es Achtsamkeitsübungen, Atem- oder Tiefenentspannung.

Pfle­ge­lot­se in­for­miert stets aktuell


Auf ihrer eigenen Seite www.tk.de (Webcode 019468) hat die TK zudem alle Informationen zur Pflegeversicherung zusammengestellt: Hinweise zu Pflegestufen, Leistungen und Pflegehilfsmitteln, aber auch zur sozialen Absicherung von Pflegenden. Der TK-Pflegelotse (Webcode 219858) informiert stets aktuell über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Donnerstag, 19. März 2015

Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung

Sozialhilfe: Protest des Sozialverbands VdK zeigt Wirkung

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher| © Heidi Scherm

"Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun eingelenkt hat und die Sozialhilfe-Kürzungen für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die in Wohngemeinschaften oder bei den Eltern leben, beenden wird.

Damit hat sie auch auf Druck des VdK hin endlich die diskriminierende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsrecht aufgehoben. "Das ist auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung ein wichtiges politisches Signal", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Nach Protest des Sozialverbands VdK erhalten erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung, die beispielsweise bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, zukünftig den vollen und nicht wie bisher nur 80 Prozent des Sozialhilfesatzes.

Bereits im Juli 2014 hatte das Bundessozialgericht in drei Grundsatzurteilen festgestellt, dass erwachsene Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige Anspruch auf ungekürzte Sozialhilfe haben. 

Damit wurde die seit 2011 gängige Praxis der Leistungskürzung de facto gekippt. Dennoch empfahl das Bundesarbeitsministerium weiterhin den Sozialhilfeträgern, in solchen Fällen nur die Regelbedarfsstufe 3 zu gewähren, was eine Kürzung auf 80 Prozent der Leistungen bedeutete. 

In einem Brief hatte der Sozialverband VdK Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aufgefordert, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu folgen und den Betroffenen den ungekürzten Regelsatz zuzusprechen.

„Nun ist diese wichtige VdK-Forderung erfüllt worden. Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig endlich den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung. Das ist eine gute Nachricht für viele Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben haben und ihre finanzielle Situation kaum verändern können“, so die VdK-Präsidentin.