Samstag, 21. März 2015

Internet gewinnt für Pflegende an Bedeutung

TK-Studie: Zwei Drittel nutzen es gezielt um sich schlau zu machen


Ob Online-Beratung für Pflegende oder Web-Lotsen zum passenden Pflegedienst. Pflegen ohne Internetzugang - schon jetzt ist das für viele undenkbar. Das zeigt die Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK), für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige persönlich interviewt hat.

Die Hälfte aller Befragten (51 Prozent) surft regelmäßig, Männer mit 61 Prozent etwas mehr als Frauen (48 Prozent). Zwei Drittel (68 Prozent) nutzen das Internet gezielt, um sich zum Thema Pflege zu informieren - und zwar über alle Altersgruppen hinweg.

Je höher die Pfle­ge­stu­fe, desto wichtiger das Internet


Auffällig ist: Je höher die Pflegestufe des Hilfebedürftigen, desto wichtiger ist das Internet als Informationsquelle für die Pflegenden: in Stufe null ist es gut die Hälfte (56 Prozent), die sich im Netz zu Pflegefragen schlau macht, in Stufe drei sind es mehr als drei Viertel (78 Prozent).

"Für Pflegende, die ständig in Bereitschaft sind und unter großem Druck stehen, ist es besonders wichtig, dass sie schnell und unkompliziert an Informationen kommen", erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK.

Online-Beratung für Pflegende


Mehr noch: Via Internet können pflegende Angehörige Hilfe bei seelischen Belastungen bekommen. Zugang bietet das Portal www.pflegen-und-leben.de. Besonders geschulte Psychologen helfen hier in einem schriftlichen Austausch, besser mit schwierigen Situationen umzugehen. Die Beratung ist anonym und für TK-Versicherte kostenlos. Die Website bündelt darüber hinaus Hinweise und Tipps, wie Pflegende sich Kraft für den Alltag erhalten können. Zum Anhören gibt es Achtsamkeitsübungen, Atem- oder Tiefenentspannung.

Pfle­ge­lot­se in­for­miert stets aktuell


Auf ihrer eigenen Seite www.tk.de (Webcode 019468) hat die TK zudem alle Informationen zur Pflegeversicherung zusammengestellt: Hinweise zu Pflegestufen, Leistungen und Pflegehilfsmitteln, aber auch zur sozialen Absicherung von Pflegenden. Der TK-Pflegelotse (Webcode 219858) informiert stets aktuell über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Donnerstag, 19. März 2015

Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung

Sozialhilfe: Protest des Sozialverbands VdK zeigt Wirkung

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher| © Heidi Scherm

"Wir begrüßen, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun eingelenkt hat und die Sozialhilfe-Kürzungen für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die in Wohngemeinschaften oder bei den Eltern leben, beenden wird.

Damit hat sie auch auf Druck des VdK hin endlich die diskriminierende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsrecht aufgehoben. "Das ist auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung ein wichtiges politisches Signal", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Nach Protest des Sozialverbands VdK erhalten erwerbsunfähige Menschen mit Behinderung, die beispielsweise bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften leben, zukünftig den vollen und nicht wie bisher nur 80 Prozent des Sozialhilfesatzes.

Bereits im Juli 2014 hatte das Bundessozialgericht in drei Grundsatzurteilen festgestellt, dass erwachsene Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige Anspruch auf ungekürzte Sozialhilfe haben. 

Damit wurde die seit 2011 gängige Praxis der Leistungskürzung de facto gekippt. Dennoch empfahl das Bundesarbeitsministerium weiterhin den Sozialhilfeträgern, in solchen Fällen nur die Regelbedarfsstufe 3 zu gewähren, was eine Kürzung auf 80 Prozent der Leistungen bedeutete. 

In einem Brief hatte der Sozialverband VdK Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles aufgefordert, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu folgen und den Betroffenen den ungekürzten Regelsatz zuzusprechen.

„Nun ist diese wichtige VdK-Forderung erfüllt worden. Volljährige Menschen mit Behinderung erhalten zukünftig endlich den gleichen Regelsatz wie Menschen ohne Behinderung. Das ist eine gute Nachricht für viele Betroffene, die aufgrund ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben haben und ihre finanzielle Situation kaum verändern können“, so die VdK-Präsidentin.

Dienstag, 17. März 2015

Regelmäßiges Laufen kann Parkinsonsymptome verbessern

Ergebnisse einer Pilotstudie der Universität Iowa

Foto: A. Reinkober / pixelio.de

Patienten mit leicht bis mäßig ausgeprägter Parkinsonerkrankung, die in der Lage sind, ohne Gehilfe oder Rollator zu laufen und auch keine Demenz aufweisen, könnten insbesondere bezüglich ihrer motorischen Fähigkeiten und ihrer Stimmungslage von regelmäßigem Laufen in flottem Tempo profitieren. Zu dieser Schlussfolgerung kommen Wissenschaftler der Universität Iowa aufgrund der Ergebnisse einer ersten Pilotstudie.
Im Rahmen dieser Studie absolvierten 60 Patienten mit leichter bis mäßiger Parkinsonkrankheit über einen Zeitraum von 6 Monaten drei Mal wöchentlich ein 45 minütiges Lauftraining mit moderater Intensität. Mögliche Effekte des flotten Laufens auf verschiedene Parameter der Erkrankung wurden dabei mit Hilfe geeigneter Tests untersucht.
Es zeigte sich eine Verbesserung der motorischen Funktion und der Stimmungslage um jeweils 15%, der Aufmerksamkeit bzw. des Reaktionsvermögen um 14%, der Müdigkeit um 11% sowie der aeroben Fitness und der Ganggeschwindigkeit um jeweils 7%. Wie die Autoren einräumen, müssen die Ergebnisse allerdings im Rahmen weiterer und größerer Studien, bei denen auch eine Kontrollgruppe zum Vergleich einbezogen wird, bestätigt werden.
Quelle: Pressemitteilung der American Academy of Neurology