Montag, 6. Oktober 2014

Winterzeit ist Grippezeit

Die Apothekerinnen und Apotheker in Bayern raten deshalb vor allem Senioren und Risikopatienten sich rechtzeitig vor Beginn der Grippesaison impfen zu lassen

Foto: Dieter Schütz  / pixelio.de
Winterzeit ist Grippezeit. Schutz vor Ansteckung bietet die jährliche Grippeimpfung.

„Typisch für eine durch Viren ausgelöste „echte“ Grippe (Influenza) sind ein plötzlicher Krankheitsbeginn mit Fieber über 38,5 Grad, trockener Reizhusten sowie Kopf- und Muskelschmerzen. Gefährdet sind vor allem ältere, kreislaufgeschwächte Menschen. Die „echte“ Grippe ist eine schwerwiegende Erkrankung, die in Epidemien auftritt“, erklärt Apotheker Schmitt, Sprecher der Apotheker in Bayern.

Als wirksamsten Schutz vor der Influenza empfehlen die Apotheker die jährliche Impfung beim Hausarzt. Vor allem Menschen über 60 sollten sich impfen lassen. „Neben Senioren raten wir aber auch Menschen mit geschwächten Abwehrkräften, chronisch Kranken und medizinischem Personal zur jährlichen Impfung, so Apotheker Schmitt.


Kaum Unverträglichkeiten und Risiken bei der Impfung


Die Grippeschutzimpfung gilt als ausgesprochen gut verträglich. Möglicherweise kann es nach der Impfung zu kurzzeitigen Symptomen wie Frösteln, Muskelschmerzen, Müdigkeit oder Übelkeit kommen. „Im Risikovergleich zur Grippeerkrankung sind mögliche Impfschäden eher selten und die Folgen kaum jemals dramatisch. Eine echte Grippe hingegen kann tödlich enden“, warnt der Sprecher der Apotheker.


Grippeimpfung jährlich auffrischen


Im Gegensatz zu anderen Impfungen muss die Grippeschutzimpfung jedes Jahr erneut verabreicht werden. Das liegt daran, dass sich die Influenzaviren sehr schnell verändern. Der Impfstoff muss deshalb regelmäßig angepasst werden. „Wichtig ist“, so Apotheker Schmitt, „dass man sich rechtzeitig, also noch vor Beginn der Influenzasaison, wenn der Körper noch nicht geschwächt ist, impfen lässt. Als idealer Impfzeitpunkt gelten die Monate Oktober und November.“

Freitag, 3. Oktober 2014

Grenzen der Zuzahlung

Warum und wann es sich lohnt, Quittungen für Medikamente und Gesundheitsleistungen aufzubewahren

Foto: I-vista  / pixelio.de

Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen Teil vom Arzt verschriebener Medikamente selbst bezahlen. 

Wie viel dies jeweils ist, hängt von der Höhe des Preises und vom Festbetrag der jeweiligen Arznei ab. Für chronisch Kranke, können erhebliche Summen zusammenkommen. Die Zuzahlungen dürfen aber im Jahr zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens nicht überschreiten, erklärt die „Apotheken Umschau“. 

Bei chronisch Kranken, zum Beispiel bei Diabetikern, ist  die Grenze schon mit einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht. Dann können diese Patienten sich für dieses Jahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. 

Kundenkarte erleichtert das Sammeln


Als Nachweis dienen die Quittungen der Apotheken. Die Kundenkarte einer Stammapotheke erleichtert das Sammeln. 

Zu den Zuzahlungen zählen auch die Selbstbeteiligungen für Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen etc. Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht ausgenommen. 

Erschienen im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 10/2014 A.

Mittwoch, 1. Oktober 2014

Auch rezeptfrei kann erstattet werden

Viele Krankenkassen bezahlen auf Antrag pflanzliche oder homöopathische Medikamente

Foto: I-vista  / pixelio.de


Wer häufig rezeptfreie Arzneimittel braucht, sollte sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Umfang sie die Kosten dafür erstattet, rät die „Apotheken Umschau“. 

Nach Angaben des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie erweisen sich derzeit 58 Kassen als spendabel, darunter viele Betriebskrankenkassen. 

In erster Linie übernehmen sie die Kosten für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Präparate. Die meisten Kassen fordern dann ein ärztliches Rezept. 


Dieser Artikel ist erschienen im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".


Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 10/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.