Freitag, 1. August 2014

Baden-Württemberg erprobt präventive Hausbesuche bei älteren Menschen

Sozialministerin Katrin Altpeter will neue Wege erproben

 Ministerin Katrin Altpeter | Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg


Sozialministerin Katrin Altpeter will neue Wege erproben, wie Pflegebedürftigkeit bei älteren Menschen vorgebeugt werden kann. Wie die Ministerin am Mittwoch (30. Juli) in Stuttgart erklärte, legt sie deshalb gemeinsam mit den Pflegekassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den kommunalen Landesverbänden das Modellprojekt „Präventive Hausbesuche“ auf. 
In drei Kommunen im Land sollen eigens geschulte Beraterinnen und Berater ältere Menschen bei Bedarf in deren Zuhause aufsuchen und sie informieren, wie sie möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können. „Wir bringen den Menschen eine persönliche Beratung über Pflege- und Unterstützungsangebote direkt ins Haus“, so die Ministerin zur Projektidee. „Das Modellprojekt soll dazu beitragen, frühzeitig auf besondere Risiken, pflegebedürftig zu werden, aufmerksam zu machen.

Pflegeversorgungsstruktur im Land soll weiterentwickelt werden


So wollen wir die Pflegeversorgungsstruktur im Land weiterentwickeln und bestehende Lücken im Umfeld der Pflegeversorgung schließen.“ Das Modellprojekt wird wissenschaftlich begleitet und nach der Projektlaufzeit im Herbst 2017 evaluiert. Das Sozialministerium und die Pflegekassen beteiligen sich mit je 400.000 Euro. Interessierte Kommunen können sich bis zum 5. September um die Teilnahme bewerben.
Altpeter: „Mit den präventiven Hausbesuchen schaffen wir für die Seniorinnen und Senioren in den teilnehmenden Kommunen einen Wegweiser durch die vielfältigen Unterstützungsangebote vor Ort. Wird bei einem Besuch beispielsweise ein Unterstützungsbedarf festgestellt, der durch eine zeitliche Entlastung gemildert werden kann, dann kann gemeinsam mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen eine individuelle Lösung gefunden werden. Das könnte zum Beispiel die Vermittlung an ehrenamtliche Helfer sein, die den Pflegebedürftigen stundenweise betreuen. Eine andere Lösung könnte die Vermittlung an eine Tagespflege in der Nachbarschaft sein.“
Nach der Auswahl der drei Modellstandorte sollen die teilnehmenden Kommunen bis Ende des Jahres an die jeweilige örtliche Infrastruktur angepasste Konzepte für die aufsuchenden präventiven Hausbesuche entwickeln. Besonderer Wert soll Ministerin Altpeter zufolge darauf gelegt werden, Parallelstrukturen in den Kommunen zu vermeiden. Deshalb sollen von Beginn an die Pflegestützpunkte und andere Beratungsstellen aktiv in die Entwicklung der Projekte vor Ort miteinbezogen werden. Zudem sollen vorhandene Unterstützungsangebote des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort mit einbezogen werden.
Ergänzende Informationen: 
Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. wurde mit der Umsetzung des Modellprojekts beauftragt. Nähere Informationen über das Projekt sowie die Bewerbungsmodalitäten finden interessierte Kommunen auf der Homepage des Deutschen Instituts für Pflegeforschung unter
www.dip.de

Sonntag, 27. Juli 2014

Wie man sich vorbereitet, wenn der Medizinische Dienst die Pflegestufe bestimmt

Auch Selbstverständliches zählt


Foto: KLUGE | PR

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, steht ihm finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse zu. 

Die Höhe bemisst sich nach der Pflegestufe, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) festlegt. Das geschieht in der Regel bei einem Hausbesuch, auf den Angehörige und Patient sich gut vorbereiten sollten, denn es kommt auch auf viele vermeintliche Kleinigkeiten an. 

Pflegetagebuch führen


„Führen Sie möglichst lange im Voraus ein Pflegetagebuch. Dieses können Sie bei der Krankenkasse anfordern“, rät die Pflegewirtin Sandra Strothmann aus Seehausen am Staffelsee im Patientenmagazin „HausArzt“.

Im Tagebuch sollten alle Verrichtungen festgehalten werden, die mit der Pflege zu tun haben. „Halten Sie auch Leistungen fest, die nicht im Formular stehen“, rät Strothmann, etwa wenn der Pflegebedürftige regelmäßig ans Trinken erinnert werden muss. 

Vom Hausarzt sollte man sich bestätigen lassen, welche gesundheitlichen oder geistigen Probleme vorliegen und welche Medikamente der Patient einnimmt. 

Widerspruch innerhalb von einem Monat möglich


Der vom MDK festgelegten Einstufung kann man innerhalb von einem Monat widersprechen. Dann kommt er ein zweites Mal zu Besuch. Bleibt der Dissens bestehen, ist der Weg zum Sozialgericht möglich.     

Dieser Artikel ist erschienen im Patienten-Magazin "HausArzt".

Das Patienten-Magazin „HausArzt“ gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Das Magazin wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.

Montag, 21. Juli 2014

Haftpflicht für Demente?

Verwirrte Menschen können leicht Schäden anrichten – wann die Versicherung zahlt

Foto: Tony Hegewald - pixelio.de

Wird ein Haftpflichtversicherter dement, bleibt sein Versicherungsschutz bestehen. Im Schadensfall ist entscheidend, ob er noch für sein Handeln verantwortlich war. Wird dies bejaht, haftet er und die Versicherung reguliert den Schaden. Ist er nicht mehr schuldfähig, haftet er nicht mehr, und die Versicherung muss nicht zahlen, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. 

Trotzdem sollte die Haftpflicht nicht gekündigt werden, weil sie unberechtigte Ansprüche von Geschädigten abwehrt. Angehörige können im Regelfall nur belangt werden, wenn sie amtliche Betreuer sind.


Dieser Artikel ist erschienen im Apothekenmagazin "Senioren-Ratgeber". 



Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 7/2014 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.