Mittwoch, 22. Februar 2023

Mit Demenzpatienten die Urlaubszeit planen

 Praktische Infos für pflegende Angehörige


Copyright Nottebrock/Alzheimer-Forschung Initiative


Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz stellt die Urlaubsplanung oft vor ein Dilemma: Einerseits würde eine Auszeit wirklich guttun, andererseits gibt es die Verantwortung für einen Kranken, den man nicht für Tage oder Wochen allein lassen möchte. Klar ist: Jeder braucht einmal eine Pause, ganz besonders wer sich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hat Tipps und Ideen zusammengestellt, wie ein möglicher Urlaub aussehen kann und welche finanziellen Hilfen in Anspruch genommen werden können.

Pflegende Angehörige, die allein eine Auszeit nehmen möchten, können währenddessen die Patientin oder den Patienten professionell betreuen lassen. Möglich ist diese Pflege entweder in einer Pflegeeinrichtung oder zuhause in der gewohnten Umgebung. Die Dauer liegt bei bis zu acht Wochen pro Jahr, finanzielle Unterstützung gibt’s dabei von der Pflegekasse.

Für einen begrenzten Zeitraum von bis zu acht Wochen pro Jahr bieten Pflegeeinrichtungen so genannte Kurzzeitpflegeplätze an. Hier können an Demenz erkrankte Menschen stationär betreut werden, die Pflegeversicherung unterstützt diesen Aufenthalt mit bis zu 1.774 Euro. Das Pflegegeld wird der oder dem Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt. Wichtig bei der Kurzzeitpflege ist eine gute Vorbereitung, denn in vielen Einrichtungen sind freie Plätze rar und Wartelisten lang. Um einen passenden Kurzzeitpflegeplatz zu finden, sollten Angehörige frühzeitig Kontakt aufnehmen.

Die zweite Möglichkeit, sich eine Auszeit zu schaffen, ist die Verhinderungspflege. Anders als bei der Kurzzeitpflege wird die Patientin oder der Patient dabei zuhause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den oder die pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Betrag von bis zu 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson davor bereits sechs Monate im Einsatz war.

Gemeinsam in den Urlaub zu fahren, bietet sich vor allem im frühen bis mittleren Krankheitsstadium an. Wichtig ist, dass die Patientin oder der Patient gut mit einem Ortswechsel und mit den damit verbundenen Abweichungen in der täglichen Routine zurechtkommt. Damit bei die der Unterkunft später keine Kompromisse eigegangen werden müssen, sollte am besten früh geplant und entsprechend gebucht werden.

Urlaube mit an Demenz erkrankten Menschen können überaus positive Effekte haben, wie eine größere Nähe zueinander oder das Schaffen neuer, gemeinsamer Erinnerungen. Die Erkrankten selbst erfahren, dass sie trotz Einschränkungen noch schöne Dinge erleben und neue Orte erkunden können.

Tipp 1: Schauen Sie, was zu Ihnen passt

Pflegende Angehörige wissen am besten, was mit dem an Demenz erkrankten Menschen möglich ist und welches Urlaubsziel passend wäre. Bisherige Urlaube und persönliche Vorlieben können als Orientierung dienen: Was hat dem oder der Betroffenen früher schon Spaß gemacht? Was haben Sie gern unternommen? Wo hat es Ihnen gefallen? Ob in den Campingurlaub oder zum Wandern in die Berge – entscheidend ist, wo Sie sich wohlfühlen und gut zurechtkommen.

Tipp 2: Kombinieren Sie Neues mit Gewohntem

Menschen mit Demenz brauchen Routinen, um sich ruhig und sicher zu fühlen. Versuchen Sie daher, gewohnte Abläufe wie Duschen, Anziehen oder Mahlzeiten auch auf Reisen beizubehalten. Packen Sie auch ruhig ein paar Kleinigkeiten von zuhause in die Reisetasche: Die Lieblingstasse, der Kissenbezug oder Familienfotos können in der fremden Umgebung zu vertrauten Ankerpunkten werden.

Tipp 3: Akzeptieren Sie mögliche Schwierigkeiten

Mit Demenz gleicht kein Tag dem anderen. Wichtig ist, bei Problemen möglichst souverän zu bleiben. Zum Beispiel dann, wenn die ungewohnte Umgebung und neue Abläufe doch mehr Stress bereiten, als Sie dachten. Selbst wenn gesundheitliche Probleme auftauchen oder Sie vorzeitig nach Hause fahren müssen: Es zählt, dass Sie es gemeinsam versucht haben.

Tipp 4: Ein Tagesausflug als Test

Tagesausflüge sind gute Tests für gemeinsames Verreisen. Sie sind günstiger, einfacher zu organisieren und Sie müssen nicht in fremder Umgebung übernachten. Um positive Erinnerungen aufleben zu lassen, eignen sich auch hier Ausflüge in die persönliche Geschichte, zum Beispiel in frühere Wohn- oder Urlaubsorte.

Tipp 5: Nehmen Sie Hilfe an

Ihnen ist die 1:1 Betreuung im Urlaub doch zu viel? Dann nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Mittlerweile gibt es vermehrt Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Demenz-Patientinnen und -Patienten und ihre Angehörigen zugeschnitten sind. Während die Patienten und Patientinnen von geschultem Fachpersonal betreut werden, bleibt der Betreuungsperson Zeit für Entspannung und Freizeitangebote.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscherinnen und –forscher stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 360 Forschungsaktivitäten mit über 14,5 Millionen Euro unterstützen und über 900.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 21. Februar 2023

VdK-Präsidentin: „Volle politische Konzentration jetzt auf die häusliche Pflege“

VdK begrüßt politischen Vorstoß, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen

Verena Bentele
 © VdK / Marlene Gawrisch


Die SPD fordert vom Bundesfinanzministerium frische Steuermilliarden für die Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie die Anpassung der Leistungen an die Bedürfnisse der Betroffenen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Der Sozialverband VdK unterstützt die Forderung, dass Milliarden in bessere Versorgung für Pflegebedürftige fließen müssen. Die Politik darf insbesondere die mehr als 4,2 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und deren Angehörige nicht weiter ignorieren und im Stich lassen. Deshalb muss für die Bundesregierung jetzt gelten: Volle politische Konzentration auf die häusliche Pflege.

Die Pflegeversicherung kennt den Grundsatz 'ambulant vor stationär', doch die Bundesregierung hat die pflegenden Angehörigen bislang sträflich vernachlässigt. Wir brauchen jetzt eine mutige Reform, bei der endlich die Nächstenpflege im Mittelpunkt steht.

Die schockierende Wahrheit ist, dass jeder fünfte pflegende Angehörige armutsgefährdet ist, bei pflegenden Frauen ist es sogar jede Vierte. Das belegt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), die der VdK in Auftrag gegeben hat. Pflegende Angehörige müssen für ihre harte Arbeit endlich ihr eigenes Geld, einen Pflegelohn bekommen. Außerdem muss dringend das Pflegegeld erhöht werden, dies wurde seit 2017 einfach nicht mehr angepasst. Schon heute fehlen den Betroffenen in Pflegegrad 5 bis zu 150 Euro monatlich.

Die Probleme liegen auf der Hand: Pflegedienste erbringen ihre Leistungen nur noch im Akkord, kündigen, sobald es in der Versorgung schwieriger wird. Es gibt wenig flächendeckende bis gar keine Entlastungsangebote wie Tages- und Kurzzeitpflegeplätze.

Ein riesiges Problem ist außerdem, dass aufgrund von Personalmangel die Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgerufen werden können. Deshalb muss jetzt konsequent über ein Budget zur eigenen freien Verwendung diskutiert werden. Alles andere ist schon bewusste Inkaufnahme von Unterversorgung. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Montag, 6. Februar 2023

Pflege und Beruf vereinbaren – aber wie?

Kostenloser Online-Kurs „Und wo bleibe ich?“ für pflegende Angehörige am 8. Februar



Das Thema Finanzbedarf in der Pflege wird aktuell breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Schließlich geht es darum, die künftigen Ausgaben für die kontinuierlich steigende Anzahl an Pflegebedürftigen zu decken. 

Auch die häusliche Pflege soll dabei laut Koalitionsvertrag gestärkt werden. Nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, auch pflegende Angehörige erwarten Unterstützung für ihre Situation. „Insbesondere wer berufstätig ist und einen Angehörigen pflegt, fragt sich häufig: Und wo bleibe ich?“, weiß Thies Lippels, Leiter des Referats Pflege bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. „Berufstätige, die sich um unterstützungsbedürftige Verwandte kümmern, stehen vor der Herausforderung, das eigene Leben, Arbeit und die Familie unter einen Hut zu bekommen. Da sind beispielsweise Arztbesuche zu organisieren, die in den Job-Alltag integriert werden müssen. Hinzu kommen in vielen Fällen das tägliche Anziehen und Waschen am Morgen und Abend, Medikamentengabe sowie das Kochen eines warmen Essens. Das kann Stress und Konflikte verursachen.“

In vielen Unternehmen sei das Thema Pflege zudem noch weitgehend ein Tabu. „Es gibt wenig Verständnis und Anerkennung für die Betroffenen. Ohne Ausgleich und Hilfe kann das schnell zu einer chronischen Überlastung und erhöhten Fehl- und Krankheitszeiten führen. Diese gilt es, durch persönliche Achtsamkeit und Unterstützungsangebote zu verhindern“, erklärt der Pflegeexperte. 

Die KKH bietet deshalb allen Interessierten ein Online-Seminar an, in dem wertvolle Tipps und Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt werden. 

Der kostenlose Vortrag – auch für Nicht-KKH-Mitglieder – zu individuellen Strategien für mehr Achtsamkeit im Pflege-Berufsalltag findet am Mittwoch, 8. Februar, von 17 bis 18.30 Uhr statt. 

Anmeldungen sind im Internet möglich: https://www.kkh.de/online-pflegeseminare

Weitere Infos zu dem Thema erhalten Interessierte außerdem in einem Podcast, der ebenfalls ab dem 8. Februar online auf der Internetseite der KKH zur Verfügung steht.