Montag, 25. Juli 2022

Mit Demenz-Patienten und -Patientinnen durch die Urlaubszeit

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor




In der Urlaubszeit stehen viele Angehörige, die einen Menschen mit Alzheimer betreuen, vor einem Dilemma. Da Pflege und Betreuung sehr fordernd sind, brauchen pflegende Angehörige dringend eine Auszeit, um bei Kräften zu bleiben. Oft fällt es ihnen aus emotionalen und organisatorischen Gründen nicht leicht, sich Zeit für einen Urlaub zu nehmen. Sie fühlen sich in der Verantwortung und wollen den Patienten oder die Patientin nicht alleine lassen. Eine passende Betreuung zu finden und zu finanzieren, stellt auch oft eine Hürde dar. Viele wissen nicht, dass es unterstützende Angebote gibt, um allein oder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor.

Wer alleine Urlaub machen möchte, um wieder Kraft zu schöpfen, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bis zu acht Wochen im Jahr kann der Patient oder die Patientin stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt den stationären Aufenthalt mit bis zu 1.774 Euro. Das Pflegegeld wird dem oder der Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt. Aktuelle Informationen dazu finden Sie bei der Pflegekasse.

Auch durch die Verhinderungspflege können sich Angehörige Freiräume für eine Auszeit schaffen. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege wird die Patientin oder der Patient zu Hause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den oder die pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Betrag von bis zu 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegende davor bereits sechs Monate im Einsatz war. Sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können ab Pflegegrad 2 beantragt werden. Beiden Leistungen können auch kombiniert werden.

Wollen Angehörige den Patienten oder die Patientin nicht alleine lassen, bietet sich insbesondere im frühen bis mittleren Krankheitsstadium ein gemeinsamer Urlaub an. Dabei ist es wichtig, dass für Betreuung, Unterstützung und die passende Infrastruktur gesorgt ist. Mittlerweile gibt es viele Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Alzheimer-Patientinnen und -Patienten und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Während die Patienten und Patientinnen von geschultem Fachpersonal betreut werden, können die Angehörigen sich entspannen oder an Freizeitangeboten teilnehmen. Auch gemeinsame Aktivitäten stehen auf dem Programm. Wichtig ist, bei der Auswahl des Urlaubsortes möglichst die früheren Vorlieben des Alzheimer-Kranken einzubeziehen. Wer immer gern in die Berge gefahren ist, wird sich wahrscheinlich auch mit einer Alzheimer-Erkrankung in den Bergen wohler fühlen als am Strand. Auch für solche betreuten Reisen können bei der Pflegekasse Zuschüsse im Rahmen der Verhinderungspflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Einige Reiseveranstalter haben spezielle Angebote für Demenz-Erkrankte mit Angehörigen.

Freitag, 15. Juli 2022

Kühlkettenpflichtige Arzneimittel brauchen auch während des Transports eine kontinuierliche Kühlung

Arzneimittel im Sommer vor Hitze schützen

Bildquelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Die meisten Arzneimittel kann man auch an einem heißen Sommertag ohne Bedenken von der Apotheke nach Hause tragen. „Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel kühlpflichtige Arzneimittel. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke dazu beraten, wie Sie Ihre Medikamente bei Hitze richtig transportieren und lagern“, rät Apothekerin Silke Laubscher aus dem Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 

Die meisten Arzneimittel sollen zwischen 15 und 25 Grad gelagert werden. In der Wohnung kann man sie auch im Hochsommer in einem ungekühlten Schrank verstauen. Aber einige Arzneimittel gehören in den Kühlschrank, zum Beispiel Insuline. Wenn es auf der Verpackung vermerkt ist, sollten sie zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden. Im Jahr 2021 gaben die Apotheken 19,5 Millionen kühlpflichtige Arzneimittel ab. Laubscher: „Es gibt außerdem kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die auch während des Transports von der Apotheke zum Patienten eine kontinuierliche Kühlung brauchen. Diese eignen sich nicht für einen Versand per Post.“ Sie empfiehlt deshalb, kühlpflichtige Arzneimittel in einer Apotheke vor Ort zu beziehen. Die Apotheken gaben im Jahr 2021 rund 11,4 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel ab.

Hitze kann Arzneimittel beschädigen, ohne dass das äußerlich erkennbar ist. Werden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, können sich Dosiergenauigkeit und Wirksamkeit verändern. Bei Cremes kann Hitze die Konsistenz verändern und die Bestandteile können sich trennen. Wenn Zäpfchen schmelzen, darf man sie auch nach dem Abkühlen und Aushärten nicht mehr verwenden. Denn die Wirkstoffe können in der flüssigen Grundlage ungleichmäßig verteilen. Das macht die Zäpfchen auch nach dem Abkühlen unbrauchbar.

Wärmeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden - bei kühlpflichtigen braucht man einen Kühlakku. Aber Vorsicht, denn die Arzneimittel dürfen unterwegs nicht einfrieren. Deshalb sollten sie in der Kühlbox mit einem Handtuch umwickelt werden, um direkten Kontakt zu einem Kühlelement zu vermeiden. Im Sommer können bei Autofahrten Medikamente während der Fahrt unter einem Vordersitz verstaut werden, denn hier bleibt es relativ kühl.