Sonntag, 19. Mai 2019

Vorsorgevollmacht: für den Ernstfall vorgesorgt?


Wissenswertes rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung 


Was ist bei der Erstellung von Vollmachten und Verfügungen zu beachten – und ist mit der Erstellung alles erledigt?

Domenico Anic, Geschäftsführer
Foto; JURA DIREKT
Nürnberg. Jeder, auch junge Menschen, können nach einer Krankheit oder einem Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr selbstbestimmt regeln zu können. 

In diesem Fall muss ein anderer die persönlichen Angelegenheiten wie medizinische Maßnahmen, Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich regeln. 

Welche Möglichkeiten der Vertretung es gibt und wie die wichtigen Fragen im Vorfeld geregelt werden, beantworten Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim, Nürnberg, sowie Domenico Anic, Geschäftsführender Gesellschafter vom Servicedienstleister JURA DIREKT, Nürnberg, sowie Testamentsvollstrecker.



Können meine Angehörigen Entscheidungen für mich treffen, wenn ich nicht in der Lage dazu bin?

Constantin von Wangenheim: Entgegen der allgemeinen Meinung sind Angehörige – auch Ehepartner – nicht automatisch vertretungsberechtigt. Viele kennen das von der Post: Ohne Vollmacht können Sie für Ihre Familienmitglieder keine Pakete aus der Postfiliale abholen. Eine rechtliche Vertretung ist nur mit einer gültigen Vollmacht möglich.

Wer kann Entscheidungen für mich treffen und in meinem Namen handeln, wenn der Fall der Fälle eintritt?

Constantin von Wangenheim: Wenn keine Vorsorgedokumente existieren, wird im Betreuungsfall vom zuständigen Gericht ein Betreuer eingesetzt. Das kann eine fremde Person sein, beispielsweise ein Berufsbetreuer oder ein ehrenamtlicher Betreuer von einem Betreuungsverein. Betreuer müssen dafür keine bestimmte Qualifikation nachweisen. Das kann aber auch ein Angehöriger, beispielsweise der Ehepartner, sein. Selbst dann bedeutet dies nicht, dass das Leben so weiter geht wie bisher. Angehörige sind ebenso wie fremde Betreuer dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig und in ihrer Entscheidungsfreiheit deutlich eingeschränkt. 

Daher ist es ratsam, die eigenen Wünsche bezüglich Betreuung und Behandlungen vorab schriftlich festzulegen und durch eine Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten einzusetzen, der einen vertreten darf und auch diese Wünsche um- und durchsetzen kann.


Bei Vorsorgevollmachten besteht die Gefahr des Missbrauchs. Wen sollte man als Bevollmächtigten einsetzen?

Constantin von Wangenheim: Prinzipiell kann man jede geschäftsfähige Person einsetzen. Es empfiehlt sich natürlich, jemanden zu wählen, dem man voll und ganz vertraut, die eigenen Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers zu regeln und der dazu auch in der Lage ist. Außerdem ist es empfehlenswert, neben einem Erstbevollmächtigten, ein oder zwei Ersatzbevollmächtigte zu benennen. Denn wenn der Erstbevollmächtigte im Ernstfall nicht will oder kann und es steht kein Ersatz zur Verfügung, muss wieder das Betreuungsgericht tätig werden. Häufig setzen sich Lebens- oder Ehepartner gegenseitig als Erstbevollmächtigte und erwachsene Kinder oder Geschwister als Ersatzbevollmächtigte ein. Das hängt natürlich von der individuellen Situation und den eigenen Wünschen ab.

In einer Gesamtvollmacht gibt es die Vorsorgevollmacht und Verfügungen. Was ist der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Verfügung?

Constantin von Wangenheim: In Verfügungen legt man fest, welche Vorgehensweise man sich in bestimmten Bereichen des Lebens wünscht, wenn man das selbst nicht mehr entscheiden und bestimmen kann.

Die Patientenverfügung regelt Fragen zur Wiederbelebung und zu lebenserhaltenden Maßnahmen sowie zu Behandlungen und medizinischen Maßnahmen. Die Betreuungsverfügung gibt Vorschläge, welche Vertrauensperson im Betreuungsfall über die Art der Versorgung und Unterbringung entscheiden soll. In einer Sorgerechtsverfügung werden die Sorgeberechtigten (Vormunde) für minderjährige Kinder bestimmt, wenn die Eltern zeitweise oder dauerhaft nicht können. Auch können Wünsche zu Erziehung, Ausbildung oder Hobbies der Kinder angeführt werden.

Mit einer Vollmacht berechtigt man eine andere Person, für einen selbst Entscheidungen treffen und handeln zu können, wenn man nicht in der Lage dazu ist. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt für den privaten Bereich zu Themen wie Vermögen, Gesundheit, Post oder auch Behördenangelegenheiten. Für Gewerbetreibende sollte die Vorsorgevollmacht um die „Unternehmervollmacht“, also auf das Gewerbe, erweitert werden. Der Bevollmächtigte kontrolliert zudem die Einhaltung der Verfügungen, zum Beispiel der Patientenverfügung, und setzt sie gegebenenfalls durch. 


Man hört immer wieder, dass Vorsorgevollmachten nicht anerkannt werden, beispielsweise von Banken. Wie sollte eine Vorsorgevollmacht gestaltet sein, um im Fall der Fälle anerkannt und wirksam eingesetzt werden zu können?


Constantin von Wangenheim: Für Vorsorgevollmachten gibt es keine Formvorschriften. Prinzipiell sollten sie schriftlich erstellt werden. Der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigten sollten zweifelsfrei aufgeführt werden, der Umfang der Vollmacht sollte erklärt und sie sollte mit Datum unterschrieben werden. Der Vollmachtgeber klärt sinnvollerweise in seiner Vorsorgevollmacht die Themen Vermögen, Finanzen, Gesundheit, Behörden sowie Post- und Fernmeldeverkehr, als Selbstständiger zusätzlich den Gewerbebereich. Hilfreich ist es zudem, die Vorsorgevollmacht inhaltlich und rechtlich prüfen zu lassen. Hohe Sicherheit gewährleistet die Ausfertigung der Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder Anwalt. Denn diese haften dann auch für den Inhalt. Grundsätzlich ist der ungeprüfte Einsatz von Vorlagen, insbesondere reinen Ankreuz-Vorlagen, aus dem Internet oder von anderen Stellen mit großer Vorsicht zu genießen.

Übrigens: Das Landgericht Detmold hat Anfang 2015 in einem konkreten Verfahren ein Urteil gefällt. Demnach haben Banken entsprechend ausgefertigte Vollmachten anzuerkennen.

Wenn eine Gesamtvollmacht erstellt ist, gilt es weitere Aspekte zu beachten. Wo sollten Vorsorgevollmachten oder Verfügungen aufbewahrt werden? Wie kann ich aktualisieren? Wie komme ich im Fall der Fälle schnell an die Vollmacht heran?

Domenico Anic: Drei Stichworte spielen hier eine wichtige Rolle: Sicherheit wegen der Missbrauchsgefahr für die Vorsorgevollmacht, schnelle Verfügbarkeit und regelmäßige Aktualisierung auch für die Verfügungen. Beispielsweise sollte laut Empfehlung des Bundesjustizministeriums eine Patientenverfügung alle 12 Monate überprüft werden. Auch ändern sich die Lebensumstände im Laufe der Jahre. Menschen ziehen um, heiraten, lassen sich scheiden usw. Deshalb bieten wir unseren Kunden laufenden Aktualisierungsservice an. Dazu bieten wir weitere Leistungen in unserem JURA DIREKT Service, die Sicherheit bieten und im Fall der Fälle unterstützen.

Wie kann man sich den Gesamtablauf von der Erstellung bis zum „Fall der Fälle“ vorstellen?

Domenico Anic: JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen rechtskonforme Gesamtvollmachten nach den Kunden-Wünschen. Diese Wünsche werden vom Kunden in einer Software selbst festgelegt. Auf Wunsch hinterlegen wir das Originaldokument in unserem datenschutzzertifizierten Archiv. Da sich die persönliche Lebenssituation, wie auch die Gesetzesgrundlagen hin und wieder ändern, legt JURA DIREKT besonderen Wert auf die laufende Aktualisierung der Dokumente, sodass diese rechtlich wie inhaltlich stets auf dem aktuellen Stand sind. Darüber hinaus leisten wir im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen) Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline und übernehmen die Eintragung bei der Bundesnotarkammer.


Diesen Service können Sie natürlich nicht kostenlos anbieten, nehme ich an.

Domenico Anic: Abhängig von den Bedürfnissen des Kunden und dem daraus resultierenden Paket variiert das Anwaltshonorar. Durch die Spezialisierung und bundesweite Ausrichtung von JURA DIREKT und der kooperierenden Anwälte sind die Kosten deutlich günstiger als üblich. Der umfangreiche Service mit Hinterlegung, Aktualisierung, Einarbeiten von Gesetzesänderungen, Notfallhotline mit rechtlicher Unterstützung durch den Anwalt, Notfallkarte und Eintragung in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostet pro Person und Jahr unabhängig von der Anzahl der Änderungen 39,00 Euro brutto.

Welche Dokumente fragen die Menschen am häufigsten nach?

Domenico Anic: Juristen empfehlen für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht bestehend aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer die Abdeckung des privaten Bereiches inklusive einer Unternehmervollmacht. Eltern minderjähriger Kinder können die Vormundschaft bei beiderseitigem Ausfall über eine Sorgerechtsverfügung regeln. Die Gesamtvollmacht wird bei JURA DIREKT am häufigsten nachgefragt.

Kommen eher junge oder eher ältere Menschen zu Ihnen?

Domenico Anic: Bei unseren Informationsvorträgen zeigt sich, dass die Kunden dieses Thema mit zunehmendem Alter für immer wichtiger erachten. Oft interessieren sich erwachsene Kinder für dieses Thema; vor allem wegen der Eltern. Dann entdecken sie, dass es für sie genauso wichtig ist, selbst rechtlich vorzusorgen. Es gibt aber junge Leute, die sich der Wichtigkeit dieser Vorsorgedokumente bewusst sind. Wichtig ist das Erstellen einer Gesamtvollmacht für jeden ab 18 Jahren, so die Experten, denn ab da kann ein anderer nur dann eine Person rechtlich vertreten, wenn sie eine Vollmacht hat. Ohne Vollmacht können Eltern nicht automatisch Entscheidungen für Ihre erwachsenen Kinder treffen, beispielsweise, wenn diese im Krankenhaus liegen und nicht einwilligungsfähig sind.

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