Mittwoch, 18. Dezember 2019

Notdienst-Apotheken an Weihnachten und Silvester

Apothekenfinder 22 8 33 hilft bei der Suche nach Notdienst-Apotheken




Mit dem Apothekenfinder 22 8 33 lassen sich zu Weihnachten und Silvester schnell und unkompliziert die jeweils nacht- und notdienstleistenden Apotheken überall in Deutschland finden. Darauf weist die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin, die diesen Service bundesweit anbietet. 

Ob Rügen oder Schwarzwald, Taunus oder Lausitz – etwa 1.300 Apotheken versorgen nachts, sonntags und an allen Feiertagen die Menschen jederzeit mit dringenden Arzneimitteln. Der Apothekenfinder 22 8 33 wird pro Jahr rund 15 Millionen mal für solche Apothekensuchen in Anspruch genommen, davon fast 14 Millionen mal online über das Verbraucherportal www.aponet.de

Aber auch jeweils eine halbe Million mal werden die Smartphone-App und die mobile Webseite von Patienten und deren Angehörigen genutzt.

Wer zu Weihnachten oder Silvester eine nacht- oder notdiensthabende Apotheke am Heimat- oder Urlaubsort sucht, kann zwischen folgenden Optionen des Apothekenfinders auswählen: 

Die kostenfreie App für Smartphones gehört ebenso zum Angebot wie die mobile Webseite für Handys. Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl dorthin schicken (69 Cent pro Minute/SMS). 

Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen. 

Darüber hinaus kann man sich natürlich auf die bekannten Optionen ohne technische Geräte verlassen: Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Notdienstapotheken hängen immer im Apothekenschaufenster aus und werden in vielen Lokalzeitungen abgedruckt.

Freitag, 13. Dezember 2019

Digital vorsorgen für den Ernstfall

KKH-Pflegecoach bietet erweitertes Online-Kurs-Angebot




Ob Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung: Was diese Begrifflichkeiten im Einzelnen bedeuten, wissen nur die wenigsten Deutschen. Doch es ist extrem wichtig, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen und für den Ernstfall vorzusorgen. Das gilt besonders für Menschen, die einen zu pflegenden Angehörigen haben. 

Die Pflegekasse der KKH bietet deshalb allen Interessierten ab sofort die Möglichkeit, an dem neuen Online-Pflegekurs „Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall“ teilzunehmen. Die digitale Schulungsmöglichkeit zu dieser komplexen Thematik kann jederzeit individuell begonnen werden. Ziel ist es, die Teilnehmer aufzuklären, zu informieren und zu ermutigen, ihre rechtliche Vorsorge zu gestalten und auch ihren Angehörigen beratend zur Seite stehen zu können.

Der Online-Kurs unter https://www.kkh-pflegecoach.de/ unterstützt die Teilnehmer dabei, die richtigen Vorsorgedokumente für sich auszuwählen, Konsequenzen fehlender Vorsorge zu verstehen und selbständig rechtlich sichere Dokumente aufzusetzen. Es werden typische Fehler und Besonderheiten vorgestellt. „Viele Fragen sollten möglichst im gesunden Zustand individuell geklärt und schriftlich festgehalten werden. Das nimmt den Angehörigen die große Belastung, wichtige Dinge in kritischen Situationen selbst entscheiden zu müssen. Dazu zählt, ob zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht sind.

Das neue digitale Schulungsmodul der KKH ergänzt die bisherigen Kurselemente „Grundlagen der häuslichen Pflege“, „Alzheimer und Demenz“ und „Wohnen im Alter“. Seit dem Start des KKH-Pflegecoaches im Jahr 2017 sind die Nutzerzahlen stetig gestiegen. Laut Teilnehmer-Umfrage würden 98 Prozent die Online-Pflegekurse weiterempfehlen.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit 1,7 Millionen Versicherten.

Montag, 9. Dezember 2019

Weihnachten feiern mit Alzheimer-Patienten

Die Gefühle bleiben





Für Familien mit einem an Alzheimer erkrankten Angehörigen sind die Weihnachstage häufig eine besondere Herausforderung. Auf der einen Seite soll das Weihnachtsfest so sein wie es vor der Erkrankung war. Auf der anderen Seite muss auf die Erkrankung eines Angehörigen Rücksicht genommen werden. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. gibt Anregungen für die Feiertage mit der Familie.

Mit der feierlichen Atmosphäre und den stimmungsvollen Ritualen bieten die Weihnachtstage viele Gelegenheiten, Menschen mit Alzheimer einzubeziehen und schöne gemeinsame Stunden zu verbringen.

Während aktuelle Bezüge und Erfahrungen bei Alzheimer-Patienten immer mehr verloren gehen, bleiben die Gefühle erhalten. Auch alte Erinnerungen sind oft noch lebendig. 

Altbekannte Rituale und sinnliche Eindrücke können schöne Erinnerungen beim Patienten wecken. Gemeinsam Weihnachtslieder singen, der Duft von Weihnachtsplätzchen, das traditionelle Festtagsessen oder der Gottesdienstbesuch schenken ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Wenn möglich, kann der Angehörige auch in die Vorbereitungen einbezogen werden, zum Beispiel beim Plätzchen backen, Tisch decken oder Tannenbaum schmücken.

Die Feiertage sollten ruhig und ohne überladenes Programm gestaltet und nach Möglichkeit in einem kleinen, vertrauten Kreis begangen werden. Zu viel Hektik und unbekannte Gesichter überfordern Alzheimer-Patienten. Die Erkrankung führt dazu, dass akustische und visuelle Reize nicht mehr ausreichend gefiltert werden können.

Menschen mit Alzheimer freuen sich besonders über Geschenke, die ihre Sinne, Gefühle oder alte Erinnerungen ansprechen, wie zum Beispiel das frühere Lieblingsparfüm, CDs mit alten Schlagern oder Volksliedern, eine kuschlige Decke, ein Massageball oder ein einfaches Steckspiel. Auch ein Fotoalbum, ein gerahmtes Familienfoto oder ein Bildband von der Heimat können ein passendes Geschenk sein.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. 

Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen Euro unterstützen und rund 800.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 3. Dezember 2019

Der Weg zum Hilfsmittel: Gute Beratung wichtig

Das A und O einer sinnvollen Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine gute Planung und eine gute Beratung



Von der Aufstehhilfe über den Duschhocker bis hin zum Rollator - das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen umfasst mehr als 32.000 Produkte. Im Einzelfall ist es möglich, auch Gerätschaften außerhalb des Verzeichnisses bezahlt zu bekommen. 

Das A und O einer sinnvollen Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine gute Planung und eine gute Beratung, wie das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" schreibt. "Fragen Sie sich: Wofür brauche ist das? Was will ich damit erreichen? Kann ich es überhaupt nutzen?", empfiehlt Michaela Heyne, Pflegefachfrau und Wohnberaterin beim Sozialverband VdK Bayern. 

In den meisten Fällen braucht der Versicherte für Hilfsmittel der Kasse ein Rezept


Claudia Spiegel, Juristin beim VdK Bayern, rät, sich eingehend mit dem Arzt zu besprechen. "Je mehr die Verordnung erkennen lässt, dass sie auf den Patienten zugeschnitten ist, desto besser sind die Chancen, dass die Kasse ja sagt." 

Für Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenzartikel reicht ein einfaches Rezept. Bei einem größeren Handicap, etwa infolge eines Schlaganfalls können mehrere Seiten Anlage nötig werden. Die Faustregel lautet: Für die Basisausstattung sorgt die Kasse, für Extras muss man meist in die eigene Tasche greifen.

Ein Widerspruch ist oft aussichtsreich


Mit einem ablehnenden Bescheid sollte man sich laut VdK-Juristin Spiegel nicht einfach abfinden. Ein Widerspruch ist aussichtsreich. Die Expertin schätzt, dass etwa jeder dritte zum Erfolg führt.

Beispiele, wie man Schritt für Schritt zum Hilfsmittel kommt, finden Leserinnen und Leser im aktuellen "Senioren Ratgeber". Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 11/2019 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.
Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 

Mittwoch, 27. November 2019

Naturheilmittel in der häuslichen Pflege

Wie Sie sie richtig einsetzen können




Um pflegenden Angehörigen praktisches Wissen zum Einsatz klassischer Naturheilmittel bei der Pflege leicht zugänglich zu machen, aber auch über Risiken aufzuklären, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gemeinsam mit der Charité Universitätsmedizin Berlin einen neuen kostenlosen Ratgeber erarbeitet. Denn richtig angewendet können bestimmte Naturheilmittel helfen, gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Zudem fördern manche das Wohlbefinden, einige lindern erkrankungsbedingte Symptome oder tragen zur Heilung bei. Sie können konventionelle Medikamente ergänzen oder teilweise verzichtbar machen.

Dies gilt auch bei Erkältungssymptomen, die gerade für ältere pflegebedürftige Menschen besonders belastend und sogar gefährlich sein können. So kann bei Husten zum Beispiel Thymiantee eingesetzt werden. Durch seine schleimlösende Wirkung wird das Husten erleichtert. Auch selbst hergestellter Zwiebelsaft und warme Brustwickel helfen, den Husten-Schleim zu lösen. Fiebersenkend wirken bei Erkältungen Teemischungen aus Weidenrinde und Mädesüß. Auch mit Wadenwickeln lässt sich die Körpertemperatur in aller Regel etwas senken.

Die Broschüre weist aber auch darauf hin, wie man Naturheilmittel nicht einsetzen sollte – unter anderem, weil sie unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen auslösen können. Wadenwickel dürfen zum Beispiel bei Frieren oder Schüttelfrost, kalten Händen oder Füßen sowie Harnwegsinfekten nicht angewendet werden. Gleiches gilt für Weidenrinde und Mädesüß, wenn eine Allergie auf Salicylate besteht.

„Naturheilmittel können gesundheitsfördernd wirken und die Selbstheilungskräfte unterstützen. Aber die Möglichkeiten sind begrenzt, und ein unangemessener Einsatz kann sogar schaden. Am besten sollte man die Anwendung von Naturheilmitteln bei Pflegebedürftigen daher mit dem Arzt abstimmen. Das ist insbesondere wichtig, damit eine Erkrankung richtig behandelt und Komplikationen wie Wechselwirkungen mit verordneten Medikamenten vermieden werden“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin am ZQP.

Im ZQP-Ratgeber werden noch viele weitere Anwendungen mit Naturheilmitteln beschrieben. Dazu gehört zum Beispiel, wie Tee aus Anis, Fenchel und Kümmel oder feucht-warme Bauchwickeln gegen Blähungen eingesetzt werden können. Bestimmte ätherische Öle sind bei einigen Formen der Übelkeit und bei Schlaf-Problemen potenziell hilfreich. Nicht immer sind es bei den Anwendungen die natürlichen Wirkstoffe, die den pflegebedürftigen Menschen helfen. Schon die besondere Zuwendung bei einer Maßnahme kann die Stimmung aufhellen und entspannen. Dies ist dann häufig auch für die Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen förderlich.

Alle Informationen in dem Ratgeber sind sorgfältig entsprechend dem aktuellen Wissensstand mit ausgewiesener Fachexpertise erarbeitet worden. Sie ersetzen allerdings keinesfalls ärztlichen oder pflegefachlichen Rat. Schwere Krankheiten und akute lebensbedrohliche Zustände erfordern immer sofortige umfassende medizinische Behandlung.

Das Heft kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen.

Donnerstag, 21. November 2019

Antibiotika richtig einnehmen

7 Tipps für den richtigen Umgang mit Antibiotika


Foto: ABDA

Antibiotika sind Medikamente gegen zum Teil lebensbedrohliche bakterielle Infektionen. Langfristig könnten sie ihre Wirksamkeit verlieren, wenn die Bakterien „lernen“, sich den Antibiotika durch die Ausbildung von Resistenzen zu widersetzen. „Durch eine verantwortungsvolle Anwendung können Patienten dazu beitragen, dass die Antibiotika ihre Wirkung behalten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Anlässlich des Europäischen Antibiotikatags am 18. November 2019 bieten viele Apotheken einen Flyer mit dem Titel “7 Tipps für den richtigen Umgang mit Antibiotika” an.
  • Antibiotika sollten ausschließlich nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden.
  • Antibiotika sollten so lange und in der Dosierung eingenommen werden, wie vom Arzt vorgesehen.
  • Apotheker informieren Patienten über Wechselwirkungen und geben Einnahmehinweise. Einige Antibiotika werden durch Kalzium in ihrer Wirkung gestört. Sie sollten deshalb nicht mit Milch oder kalziumreichen Mineralwässern eingenommen werden. Idealerweise nimmt man die Tabletten mit einem großen Glas Wasser ein.
  • Reste von Antibiotika sollten nicht aufgehoben oder von Patienten bei der nächsten Infektion auf eigene Faust eingenommen werden.
  • Ärztlich verordnete Antibiotika sollten nicht an andere Patienten weitergegeben werden.
  • Antibiotika sollten über den Hausmüll entsorgt werden, aber nicht über die Toilette oder das Waschbecken. Die Entsorgung von Antibiotika über das Abwasser verbreitet die Substanzen in die Umwelt und fördert so die Entstehung von Resistenzen. Einige Apotheken bieten als freiwilligen Service an, Arzneimittelreste zu entsorgen.
  • Viele Infektionen können durch einfache Hygienemaßnahmen vermieden werden. Empfehlenswert ist auch eine Grippeimpfung.

Freitag, 15. November 2019

Neue Broschüre „Was ist Alzheimer?“ erhältlich

Die Broschüre „Was ist Alzheimer?“ kann kostenfrei bestellt werden

Die Alzheimer-Krankheit ist mit 1,2 Millionen Betroffenen allein in Deutschland längst eine Volkskrankheit. Deshalb sind verlässliche Informationen über die häufigste Form der Demenz wichtig. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) hat jetzt die kostenlose Broschüre „Was ist Alzheimer?“ im Sortiment, die bestellt werden kann unter: www.alzheimer-forschung.de/alz
„Der Ratgeber soll Mut machen, sich über die Krankheit zu informieren. Denn wer gut informiert ist, kann besser mit der Herausforderung Alzheimer umgehen“, sagt AFI-Sprecher Christian Leibinnes.

Die kompakte Broschüre vermittelt auf 16 Seiten einen Überblick über die Alzheimer-Krankheit. Beschrieben werden mögliche Ursachen genauso wie Symptome und Verlauf sowie die Behandlung der Erkrankung. Zudem werden häufig gestellte Fragen beantwortet – zum Beispiel zur Vererbbarkeit, zu Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und zur Übernahme von Pflegekosten. Eine kurze Übersicht über weiterführende Hilfsangebote rundet die Broschüre ab.
Bestellinformation: „Was ist Alzheimer?“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/alz

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 266 Forschungsaktivitäten mit über 10,2 Millionen Euro unterstützen und rund 825.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 12. November 2019

Das eRezept ist da: Startschuss für Pilotprojekt GERDA

Gesetzlich versicherte Patienten in Tuttlingen und Stuttgart können ab sofort ein eRezept in der docdirekt-App empfangen



Nach der Konsultation eines Arztes auf der telemedizinischen Behandlungsplattform docdirekt können gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab sofort ein eRezept in der docdirekt-App empfangen. Durch den Geschützten eRezept-Dienst der Apotheken (GERDA) kann der Patient das eRezept anschließend an eine örtliche Apotheke seiner Wahl senden. 

Ab sofort sind Ärzte der telemedizinischen Behandlungsplattform docdirekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in der Lage, eRezepte auszustellen und über GERDA, den Geschützen eRezept-Dienst der Apotheken, an den Patienten zu senden. Bei GERDA handelt es sich um einen sicheren Rezeptspeicher, der von Arzt, Patient und Apotheke bedient werden kann. In der Startphase des Modellprojekts GERDA ist das eRezept für gesetzlich versicherte Patienten in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen verfügbar und an das telemedizinische Projekt docdirekt der baden-württembergischen Ärzteschaft gekoppelt.

Initiatoren des Projektes sind die Landesapothekerkammer (LAK) und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), die die Grundidee eines GERDA-Servers konzipiert und das eRezept gemeinsam mit der KVBW entwickelt haben. Technisch umgesetzt wurde der eRezept-Dienst durch die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA). Die Anbindung von docdirekt an den eRezept-Dienst über die docdirekt-App wurde von der Teleclinic realisiert. Das Land Baden-Württemberg fördert das Projekt mit rund einer Million Euro. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Baden-Württemberg haben sich im Rahmen der Abrechnung und der dahinterstehenden Vertragsgestaltung an diesem Projekt eingebunden.


Vorteile für Patienten, Arzt und Apotheken


Die Anbindung von GERDA an docdirekt bringt Vorteile für Patienten, Arzt und Apotheke. Durch die Behandlung eines Telearztes in der Video-Sprechstunde entfällt der Gang in die Arztpraxis. Der Telearzt stellt bei Bedarf ein eRezept aus und legt es auf dem GERDA-Server ab. Parallel sendet er über GERDA einen gesicherten Schlüssel in der docdirekt-App an den Patienten. Der Patient kann sich mit diesem Schlüssel sein eRezept in der docdirekt-App ansehen. Durch das einsehbare Apotheken-Register kann der Patient das eRezept einer am Projekt teilnehmenden örtlichen Apotheke seiner Wahl in Stuttgart oder Tuttlingen senden. GERDA übermittelt dann das verschlüsselte eRezept in die ausgewählte Apotheke.

Die Apotheke weist sich zusätzlich am GERDA-Server digital aus – ein weiteres Element der Datensicherheit. Dazu nutzen die Apotheken das bereits bundesweit eingeführte N-Ident-Verfahren, eine Art digitalen Ausweis, der jede teilnehmende Apotheke eindeutig und sicher identifiziert. Erst durch diese Identifikation erhält die Apotheke Zugriff auf das eRezept, das der Patient der Apotheke zugewiesen hat.

Eine Chatfunktion ermöglicht es, Kontakt zum Patienten aufzunehmen und mitzuteilen, wann die Medikamente verfügbar sind oder wann diese auch auf Wunsch des Patienten mittels Botendienst nach Hause gebracht werden.

Ist das eRezept beliefert und der Patient mit seinem Arzneimittel versorgt, rechnet die Apotheke über ein Rechenzentrum mit den Krankenkassen ab. Auch dieser Schritt erfolgt digitalisiert: GERDA ist so konzipiert, dass die Abrechnung verschlüsselt und mit allen nötigen Informationen digital an die Rechenzentren gesendet wird. Das Rechenzentrum wiederum leitet die Abrechnung wie gewohnt an die zuständige Krankenkasse des Versicherten zur Prüfung und anschließenden Bezahlung weiter.

Wie beim Papierrezept entscheidet auch bei GERDA allein der Patient, was mit seinem eRezept passiert. Das bedeutet, er hat die freie Apothekenwahl und die Daten bleiben in seiner Verfügungsgewalt. Außerdem wird bei GERDA ein hochsicheres Verschlüsselungsverfahren angewendet.

Im Projekt wird die Rezeptausstellung und -abwicklung durch die Vermeidung von Medienbrüchen einfacher und auch sicherer. Mit Projektstart kann die in der GKV verwendete Verordnung (Muster 16) digital ausgestellt und an GERDA bzw. den Patienten übermittelt werden. Weitere Verordnungstypen, zum Beispiel Hilfsmittel-Rezepte, sollen mit der Zeit eingeführt werden.


GERDA ist ein Projekt der Landesapothekerkammer und -verband Baden-Württemberg


Durch die führende Rolle der LAK und des LAV bei der Einführung des eRezeptes in Baden-Württemberg ist sichergestellt, dass das eRezept nicht in die Hände von kapitalgesteuerten Marktteilnehmern fällt, bei denen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen.

Es ist wichtig, dass mit GERDA ein einheitliches System durch neutrale Akteure und unter staatlicher Kontrolle auf den Markt gekommen ist. Außerdem entsteht durch GERDA eine einheitliche Schnittstelle für Ärzte und Apotheken. Durch GERDA kann sichergestellt werden, dass der Patient weiterhin freie Arzt- und Apothekenwahl hat und dass das eRezept kein Handelsobjekt wird. LAK und LAV Baden-Württemberg planen das eRezept von Seiten der Apothekerschaft bereits seit über einem Jahr. Zukünftig finden Patienten unter www.mein-e-rezept.de weiterführende Informationen zum eRezept.

Montag, 4. November 2019

Infektionen vermeiden: Tipps zur richtigen Händehygiene für Pflegende

Für pflegebedürftige Menschen stellen Infekte ein besonderes gesundheitliches Risiko dar




Für pflegebedürftige Menschen stellen Infekte, wie Erkältungen oder Magen-Darm-Erkrankungen, ein besonderes gesundheitliches Risiko dar. Gute Händehygiene hilft, sie vor solchen Krankheitserregern zu schützen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt dazu die wichtigsten Tipps.

Herbst und Winter gelten als Jahreszeiten, die Infekte wie z. B. Erkältungskrankheiten begünstigen. Ältere pflegebedürftige Menschen haben ein erhöhtes Risiko, an Infektionen verschiedenster Art zu erkranken. Sie können krankmachende Bakterien oder Viren oft nicht gut abwehren. Gelangen diese in den Körper, kann das schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben. Daher gilt es, pflegebedürftige Menschen möglichst gut vor Kontakt mit Krankheitserregern zu schützen.

Die meisten solcher Erreger werden über die Hände übertragen


Die meisten solcher Erreger werden über die Hände übertragen. Daher sollte man vor dem Kontakt mit einer pflegebedürftigen Person besonders auf eine gute Händehygiene achten, rät das Zentrum für Qualität in der Pflege auf seinem Internetportal www.pflege-praevention.de. Dort erhalten Pflegende u. a. praktische Tipps zu Hygieneregeln im Pflegealltag. Ein animierter Anleitungsfilm zeigt, was speziell bei der Händehygiene zu beachten ist.

„Um die Übertragung von Krankheitserregern möglichst zu vermeiden, ist es nicht nur wichtig, die Hände auf die richtige Weise zu reinigen, sondern auch zum richtigen Zeitpunkt“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP. Dafür sei ein Bewusstsein für Übertragungswege nötig. Zum Beispiel ist vor und nach der Hilfe zur Körperpflege, vor der Unterstützung rund um die Mahlzeiten und der Medikamentengabe gründliches Händewäschen wichtig. „Wenn die Pflegeperson etwas angefasst hat, worauf sich meist viele Keime befinden, sollte sie sich grundsätzlich die Hände waschen. Dazu gehören Haltegriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einkaufswagen ebenso wie Geld, benutzte Taschentücher, Türklinken oder Toiletten“, so Sulmann.

Für das Händewaschen sollte man sich Zeit nehmen


Für das Händewaschen sollte man sich Zeit nehmen, mindestens 20 bis 30 Sekunden. Dazu gehört es, Handflächen, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume, Nägel, Daumen sowie Handrücken einzuseifen und unter fließendem Wasser abzuwaschen. Anschließend sollten die Hände mit einem sauberen Handtuch abgetrocknet werden.

In manchen Fällen sollten Pflegende Einmalhandschuhe tragen – um die pflegebedürftige Person aber auch sich selbst vor Keimübertragung zu schützen. Dies gilt zum Beispiel bei Kontakt mit Ausscheidungen, offenen Wunden oder beim Waschen infizierter Hautstellen, etwa bei Pilzbefall. Um eine Ausbreitung der Keime zu vermeiden, sei in solchen Situationen zusätzlich der Einsatz eines Händedesinfektionsmittels angebracht, meint Sulmann.

„Die Bedeutung von Hygienemaßnahmen wird in der Pflege teilweise unterschätzt. Vielleicht fehlen auch mitunter das nötige Wissen und die nötige Aufmerksamkeit bei den Pflegenden. Diese seien aber zur Prävention von Infektionen bei pflegebedürftigen Menschen entscheidend. Darum rät Sulmann: „Pflegende Angehörige sollten sich für konkrete Fragen zur richtigen Hygiene in der Pflege an die zuständige Pflegefachperson oder den Arzt wenden. Diese sollten kompetent unterstützen.“

Mehr zur Händehygiene sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem frei zugänglichen und werbefreien Online-Portal der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege auf www.pflege-praevention.de.

Mittwoch, 30. Oktober 2019

Gutachten: Häusliche Pflege führt Frauen in die Altersarmut

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss sich für Frauen und Männer gleichermaßen verbessern!“



Die mangelnde finanzielle Anerkennung häuslicher Arbeit erhöht das Altersarmut-Risiko von Frauen. „Frauen, die ihren beruflichen Werdegang zugunsten der Familie zurückstellen, werden gegenüber vollzeitarbeitenden und durchgängig beschäftigten Personen mit einem geringeren Einkommen und einer geringeren Rentenanwartschaft bestraft“, heißt es in einem Gutachten, das der Sozialverband Deutschland (SoVD) heute vorgestellt hat.

„Wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt, dann sind es in 70 Prozent der Fälle Frauen, die sich kümmern und unbezahlte Sorgearbeit leisten. Sie pflegen durchschnittlich 21 Stunden pro Woche unbezahlt“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Zudem zeigt das Gutachten auf, dass sich viele pflegende Frauen vollständig aus dem Berufsleben zurückziehen“, sagte Bauer. Dies habe weitreichende Folgen für das Alterseinkommen. „Aufgrund der unterbrochenen Erwerbsarbeit zahlen sie entweder geringere Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein oder sie sind ausschließlich über ihren Partner abgesichert“, betonte der Verbandspräsident.

„Für uns gilt: Häusliche Pflege muss endlich besser anerkannt werden. Nötig ist insbesondere eine Aufwertung der unbezahlten Sorgearbeit“, forderte Bauer. Konkret müsse dies durch einen finanziellen Ausgleich erfolgen. Zudem gelte es, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen zu verbessern. 

Das Gutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass in Deutschland weitaus mehr Menschen pflegebedürftig sind, als die bisher angenommene Zahl von 3,4 Millionen. „Wir müssen von einer Dunkelziffer von rund 5 Millionen ausgehen“, sagte Katja Knauthe, Gutachten-Autorin von der Hochschule Zittau/Görlitz. 

Das vollständige Gutachten des SoVD finden Sie hier

Der SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Über 580.000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Reichsbund der Kriegsopfer gegründet.

Mittwoch, 23. Oktober 2019

Kurs für Angehörige Demenzkranker in Merzig

Das Deutsche Rote Kreuz bietet zusammen mit der Knappschaft einen Kurs "Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen" an




Die Mehrzahl der bis zu 25.000 Menschen im Saarland, die an einer Demenz leiden, wird von Angehörigen zu Hause gepflegt und betreut. Die Situation in der häuslichen Pflege und Betreuung ist jedoch oft schwierig: Es fehlen Informationen über Krankheit, Therapie und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Betreuung ist emotional sehr belastend. 

Das Deutsche Rote Kreuz bietet daher zusammen mit der Knappschaft einen Kurs „Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen“ an. Der Kurs hilft Angehörigen, die schwierige Aufgabe der Pflege und Betreuung eines demenzkranken Angehörigen besser zu bewältigen. 

Inhalte des Kurses sind Informationen über Krankheitsbild und therapeutische Möglichkeiten, rechtliche Aspekte wie Pflegeversicherung und Betreuungsrecht und der Umgang mit demenzkranken Menschen. Die emotionalen Belastungen werden ebenso thematisiert wie Möglichkeiten der Entlastung. 

Insgesamt setzt sich der Kurs aus 10 Einzelmodulen mit einer Dauer von jeweils etwa 2 Stunden zusammen. Der Kurs wird von einem Kursleiter moderiert. Zu den einzelnen Modulen werden Expert/innen als Referenten eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine zeitgleiche Betreuung der demenzkranken Menschen ist ebenfalls auf Anfrage möglich. 

Der Kurs beginnt am Montag, den 04. November 2019 um 18:00 Uhr im DRK Kreisverband Merzig-Wadern, Trierer Str. 148 k, 66663 Merzig und findet dann jeweils Montag und Donnerstag statt. Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten, da die Zahl der Teilnehmer begrenzt ist. 

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim DRK-Landesverband Saarland, Tel. 0681/5004-255.

Dienstag, 15. Oktober 2019

Trinken, bevor der Durst kommt

Durst zeigt schon einen Mangel an Flüssigkeit an




Gerade ältere Menschen trinken oft zu wenig. Wichtig ist für sie, nicht zu warten, bis der Durst kommt, wie das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" schreibt. Durst zeigt schon einen Mangel an Flüssigkeit an. Daher sollte man besser schon vorher zum Glas greifen. 

Am besten trinkt man regelmäßig über den Tag verteilt - auf Vorrat geht das nämlich nicht. 


Wer abends gegen sechs das letzte Mal trinkt, muss sich auch keine Sorgen machen, nachts rauszumüssen. 

Tipp für alle, denen das Trinken schwerfällt: Stellen Sie sich die tägliche Ration bereit. Hilfreich kann sein, ein gedrungenes Glas zu wählen, in dem die Wassermenge geringer zu sein scheint. 

Weitere Tipps rund ums Wasser-Trinken finden Leserinnen und Leser im aktuellen "Senioren Ratgeber". 

Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"  Ausgabe 10/2019 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Dienstag, 8. Oktober 2019

Zweite Auszahlung des Bayerischen Landespflegegeldes gestartet

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Huml: Wir stärken die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und ihre gesellschaftliche Teilhabe


Staatsministerin Melanie Huml
Bildquelle "Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege".

Seit dem 1. Oktober 2019 wird das Bayerische Landespflegegeld vom Bayerischen Landesamt für Pflege zum zweiten Mal ausgezahlt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen.

Huml betonte: "Bis Mitte Oktober werden rund 260.000 Bürgerinnen und Bürger, an die das Bayerische Landespflegegeld bereits im Jahr 2018 erstmalig ausgezahlt wurde, den Betrag von 1.000 Euro ein weiteres Mal erhalten. Eine erneute Antragstellung war hierfür nicht erforderlich. Zudem werden rund 30.000 bereits eingegangene Neuanträge für das Pflegegeldjahr 2018/2019 ausbezahlt."

Der Präsident des Landesamts für Pflege, Dr. Dr. Markus Schick, unterstrich: "Das Bayerische Landespflegegeld ist eine jährliche Zahlung. Anspruchsberechtigte, die im Kalenderjahr 2019 zum ersten Mal das Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2017/2018 erhalten haben, erhalten die zweite Zahlung Anfang 2020. Anspruch auf das Landespflegegeld haben alle Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt und die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft worden sind. Ein Neuantrag für das Pflegegeldjahr 2018/2019 kann noch bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden."

Huml erläuterte: "Das Landespflegegeld ist ein Bestandteil des Pflege-Pakets der Bayerischen Staatsregierung. Wir investieren jährlich 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad zwei pro Jahr einen Betrag von 1.000 Euro zusätzlich bekommen. Damit stärken wir ihre Selbstbestimmung und ihre gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem Geld können sich Pflegebedürftige etwas gönnen, was sie sich in ihrem normalen Alltag nicht leisten können. Sie können auch Angehörigen und anderen Menschen, die sie bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen."

Die Ministerin verwies zugleich auf das neue Investitionskostenförderprogramm für mehr Pflegeplätze in Bayern: "Wir haben die Menschen im Blick, die Angehörige zu Hause pflegen. Damit sie sich gelegentlich eine Auszeit gönnen können, soll ein Schwerpunkt auf die Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen gelegt werden. Zudem fördern wir die Schaffung und Modernisierung von stationären Pflegeplätzen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2019/2020 rund 120 Millionen Euro veranschlagt."

Huml betonte: "Noch in diesem Jahr startet die Förderung von bis zu 1.000 Pflegeplätzen jährlich. Dies umfasst die Fortentwicklung bestehender Pflegeplätze sowie die Schaffung bedarfsgerechter neuer Pflegeplätze."

Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Förderung von Pflegeplätzen in Heimen gelegt, die sich in den sozialen Nahraum öffnen. Letzteres kann das Angebot von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen umfassen, aber auch zum Beispiel einen offenen Mittagstisch, haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Begegnungsstätte.

Weitere Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld gibt es im Internet unter lfp.bayern.de oder unter landespflegegeld.bayern.de.

Sonntag, 29. September 2019

Mit Wissen über Demenz Unsicherheit abbauen

Viele Menschen fühlen sich zum Thema Demenz nicht ausreichend informiert und sind verunsichert. 



Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und die Stiftung Gesundheitswissen starteten darum am 14. September 2019 gemeinsam eine multimediale Informations-Kampagne. 

Zurzeit leben in Deutschland geschätzt etwa 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. In den nächsten Jahrzehnten wird diese Zahl weiter steigen: Bis zum Jahr 2050 wird derzeit mit bis zu drei Millionen Menschen mit Demenz gerechnet. Aktuelle Studien zeigen, dass sich viele Bürger beim Thema Demenz schlecht informiert und unsicher fühlen. In einer bundesweiten Befragung des ZQP gaben 84 Prozent der über 2.500 Befragten an, dass sie sich mehr Informationen über Demenz wünschen.

Zur diesjährigen Woche der Demenz führten daher die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege und die Stiftung Gesundheitswissen ab dem 14. September 2019 eine multimediale Informations-Kampagne durch. Ziel ist es, insbesondere die Alzheimer-Demenz aus allen Richtungen zu beleuchten. Dazu dienen unter anderem zehn kurze Filme. Darin berichten Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen vom Leben mit der Erkrankung. Zudem beantworten Gesundheits-Experten häufige Fragen zum Thema. Daneben gibt es viele weitere kostenlose Informationsangebote, zum Beispiel Hinweise zu Behandlungsoptionen und Tipps zum Alltag mit Demenz.

„Demenz gehört zu unserer Gesellschaft. Immer mehr Menschen sind damit konfrontiert – und oft auch überfordert. Wissen über die Erkrankung und den richtigen Umgang damit kann helfen, Unsicherheiten abzubauen und Menschen mit Demenz offen zu begegnen. Dazu wollen wir mit unserer Informations-Kampagne beitragen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der beiden Stiftungen.

Die Videos widmen sich daher zentralen Fragen: Professor Andreas Fellgiebel von der Rheinhessen-Fachklinik Alzey erläutert, was Demenz aus medizinischer Sicht ist, wie die Diagnose gestellt wird und wie sich Betroffene und Angehörige auf die Untersuchung beim Arzt vorbereiten können. Daniela Sulmann vom ZQP erklärt, wie sich die Diagnose Demenz auf den Alltag auswirken kann. Zudem informieren die Praxisexpertinnen Helga Schneider-Schelte von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und Bettina Grundmann-Horst vom Ambulanten Betreuungszentrum Berlin über Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Tipps zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei fortgeschrittener Demenz, etwa starker Unruhe oder Wut, gibt Professorin Daniela Holle von der Hochschule für Gesundheit Bochum. Aber auch die Betroffenen kommen zu Wort: Sie berichten, was für sie die Diagnose Demenz bedeutet. Das ist realistisch, berührt und vermittelt auch positive Eindrücke.

„Mit der Diagnose Demenz ändert sich das Leben der erkrankten Menschen und auch das ihrer Angehörigen. Vieles muss neu überlegt und organisiert werden – von der Alltagsgestaltung und den Verantwortlichkeiten bis hin zu Anpassungen im Wohnumfeld. Viele Angehörige fragen sich dabei: Mache ich alles richtig? Wichtig ist, dass die Familien damit nicht allein bleiben. Es gibt viele Informations- und Unterstützungsangebote. Auch das wollen wir mit unserer Kampagne zeigen“, fasst Suhr zusammen.

Die Informationsangebote sind über die sozialen Kanäle und auf den Webseiten der beiden Stiftungen frei zugänglich: www.zqp.de und www.stiftung-gesundheitswissen.de

Mittwoch, 18. September 2019

Pflegebedürftige: Nur knapp jeder Zweite nutzt Entlastungsleistungen

Pflegebedürftigen stehen pro Monat 125 Euro zu, um die Pflegenden zu entlasten


Thomas Ballast
Foto: Techniker Krankenkasse
Nur knapp die Hälfte (49,7 Prozent) der TK-versicherten Pflegebedürftigen nimmt "Entlastungsleistungen" der Pflegekasse in Anspruch. Das gab die Techniker Krankenkasse (TK) anlässlich des Aktionstags Pflegende Angehörige am 8. September bekannt. Pflegebedürftigen stehen pro Monat 125 Euro zu, um die Pflegenden zu entlasten. Über 76 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden laut statistischem Bundesamt zu Hause betreut. Dabei leisten pflegende Angehörige einen zentralen Anteil.


Entlastungsleistungen - einheitliche Regeln und mehr Flexibilität nötig


Zwar wurden Entlastungsleistungen 2019 häufiger abgerufen als 2018, doch noch immer profitiert nicht einmal jeder zweite Pflegebedürftige davon. Neben zu geringer Bekanntheit der Entlastungsleistungen erschweren auch strukturelle Hürden die Inanspruchnahme. Teilweise bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, wofür diese Leistung eingesetzt werden darf und wofür nicht. Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, erläutert, teilweise könnten Angehörige die Leistung nicht nutzen, weil es vor Ort keinen Anbieter gebe, der die regionalen Bedingungen erfüllt, während andernorts die Hürden deutlich geringer seien. Ballast: "Ob pflegende Angehörige Entlastungsmöglichkeiten bekommen oder nicht, darf nicht vom Wohnort abhängen. Hier muss im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen eine einheitliche Regelung her, um den unhaltbaren Zustand zu beenden."

Aus TK-Sicht wäre es zudem sinnvoll, statt der monatlichen 125 Euro ein flexibel einsetzbares Jahresbudget von 1.500 Euro zu schaffen. Ballast: "Wenn Versicherte bei der TK im Januar eine Rechnung über 800 Euro für Entlastungsleistungen einreichen, können wir diese nicht ohne Weiteres erstatten - kommt die Rechnung mit dem gleichen Betrag jedoch im November, ist es kein Problem. Hier brauchen wir mehr Flexibilität im Sinne der Betroffenen."

Kostendruck in der Pflege wächst - Angehörige sind Schlüsselfaktor


Betroffen sind immer mehr Menschen. Allein zwischen 2018 und 2019 (Stichtag jeweils 30. Juni) stieg die Zahl der Erstanträge von Pflegebedürftigen bei der TK um acht Prozent. Insgesamt gibt es in Deutschland laut Statistischem Bundesamt über 3,4 Millionen Pflegebedürftige. Ballast: "Schon heute steigen die Pflegekosten für die Solidargemeinschaft viel stärker als noch vor wenigen Jahren erwartet wurde." Umso wichtiger sei es jetzt, in die Entlastung von pflegenden Angehörigen zu investieren. "Jeder Euro, den wir jetzt für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit dieser Menschen ausgeben, kann den Beitragszahlern deutlich höhere Ausgaben für die Pflege in einem Heim ersparen", so Ballast.

TK unterstützt pflegende Angehörige mit speziellen Angeboten


Die TK unterstützt pflegende Angehörige mit zusätzlichen Angeboten. Dazu gehört die Möglichkeit, auf www.tkpflegecoach.de einen digitalen Pflegekurs zu absolvieren. Das Kursangebot "Pflegen und pflegen lassen" ermöglicht Angehörigen, sich mit der eigenen Situation auseinanderzusetzen, während andere die Pflege übernehmen. Die Kursreihe "Begleitung im Andersland" richtet sich speziell an Angehörige von Menschen mit Demenz und durch das Onlineangebot pflegen-und-leben.de erhalten pflegende Angehörige psychologische Unterstützung in Belastungssituationen.

Freitag, 13. September 2019

Viele Apotheken verleihen Medizingeräte

Viele Menschen benötigen Medizintechnik nur für einen begrenzten Zeitraum


Ob Blutdruckmessgerät oder Vernebler, Milchpumpe oder Babywaage - viele Menschen benötigen Medizintechnik nur für einen begrenzten Zeitraum. Ein Kauf lohnt sich dann kaum. Darum halten viele Apotheken Leihgeräte bereit, die sie ihren Kunden gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung stellen, wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" schreibt. Die zusätzliche Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe wieder ausgezahlt. Häufig übernehmen sogar die Krankenkassen die Kosten.

Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung. Bei den Leihapparaten handelt es sich um hochwertige Markengeräte auf dem aktuellen Stand der Technik. Wie sie genau funktionieren, wird dem Kunden in der Apotheke erklärt. "Wir kümmern uns anschließend auch um die fachgerechte Reinigung und Desinfektion", sagt Claudia Hussels-Kapitza, Apothekerin aus Remscheid. Zu Milchpumpen oder Inhaliergeräten gebe es Hygienesets mit Materialien wie Schläuchen, Flaschen oder Masken. Sie muss der Patient erwerben und kann sie hinterher behalten oder entsorgen.

Damit jeder auch wirklich sein Wunschgerät bekommt, rät Hussels-Kapitza zu einer Reservierung: "Vor allem wenn abzusehen ist, dass ein bestimmtes Gerät benötigt wird, macht ein Anruf in der Apotheke schon Sinn. Ist gerade kein Gerät verfügbar, können wir uns manchmal auch um ein zusätzliches Gerät kümmern." Etwa zwei Tage Vorlaufzeit sollte man schon einplanen.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".
Ausgabe 9/2019 A liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Montag, 2. September 2019

Alzheimer-Patienten: Tipps für ein sicheres Zuhause

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen können von der Pflegeversicherung bezuschusst werden


Die Alzheimer-Krankheit bringt viele Herausforderungen mit sich – sowohl für den Patienten als auch für seine Angehörigen. 

Ein nachlassendes Gedächtnis, eine Verschlechterung der Alltagsfähigkeiten sowie ein zunehmender Bewegungsdrang können auch in den eigenen vier Wänden zu Gefahrensituationen führen. 

Ratsam ist es daher, den Wohnraum an die Bedürfnisse des Erkrankten anzupassen, damit er in einer sicheren Umgebung leben kann, ohne sich zu verletzen oder andere zu gefährden. 

Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) gibt hierzu Tipps in ihrem Ratgeber „Leben mit der Diagnose Alzheimer“. Der kostenlose Ratgeber kann unter www.alzheimer-forschung.de/leben-mit-alzheimer bestellt werden.

Alzheimer-Patienten sollten in ihrem Zuhause zum einen genügend Raum zur Bewegung haben, auf der anderen Seite sollten Stolperfallen wie hohe Teppiche oder Elektrokabel auf dem Boden vermieden werden. Die Sicherheit auf Treppen kann durch Markierungen der Treppenstufen mit gelbem Klebeband oder der Montage eines zusätzlichen Handlaufs erhöht werden.

Eine häufig auftretende Verhaltensweise bei Menschen mit Alzheimer ist das Weglaufen. Da der Orientierungssinn bereits früh gestört ist, ist es für einen Patienten gefährlich, alleine unterwegs zu sein. Abhilfe schaffen können kindersichere Türgriffe und Alarmmatten vor den Türen. Es kann auch sinnvoll sein, eine Tür zu verbergen – zum Beispiel mit dem Bild eines Bücherregals.

Im Badezimmer verhindern Gummimatten oder rutschfeste Streifen am Dusch- oder Wannenboden Stürze genauso wie Haltegriffe an der Wand. Ein Stuhl oder Hocker in der Dusche sorgt für zusätzliche Sicherheit. Durch ein Markieren der Wasserhähne – rot für heiß, blau für kalt – und einer Heißwassertemperatur von unter 45 Grad können Verbrühungen verhindert werden. Ein erhöhter Toilettensatz kann den Stuhlgang einfacher machen.

Für die Küche gilt: Messer, Scheren und andere Utensilien, die gefährlich werden könnten, sollten weggeschlossen werden. Topf- und Pfannengriffe können zur Rückseite des Herdes gedreht werden. Ein Brandmelder und ein Feuerlöscher sorgen für zusätzlichen Schutz.

Entsprechende Kosten für so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Hierfür muss ein Pflegegrad vorliegen. Pro Maßnahme stehen dann bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.

„Leben mit der Diagnose Alzheimer“ kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/leben-mit-alzheimer 

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. 

Bis heute konnte die AFI 266 Forschungsaktivitäten mit über 10,2 Millionen Euro unterstützen und rund 825.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. 

Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Mittwoch, 28. August 2019

Sozialgericht Münster: Wechsel des Pflegedienstes auch bei Intensivpflege möglich

Krankenkasse kann einen anderen geeigneten, günstigeren Pflegedienst für Intensivpflege benennen




Ein Versicherter hat keinen Anspruch darauf, dass die häusliche Krankenpflege durchweg vom selben Pflegedienst durchgeführt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn (1.) andere von der Krankenkasse benannte Pflegedienste offensichtlich in der Lage sind, die Krankenpflege ebenfalls fachgemäß durchzuführen und (2.) keine persönliche, einen Wechsel erschwerende Bindung des Versicherten an eine bestimmte Pflegeperson vorliegt. Dies hat das Sozialgericht Münster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden (Beschluss vom 21.06.2019, Aktenzeichen: S 17 KR 1206/19 ER).

Im vorliegenden Fall hatte die Krankenkasse einer zwölfjährigen, nach einem Ertrinkungsunfall multipel behinderten Versicherten aus dem Kreis Coesfeld sog. häusliche Krankenpflege (u.a. Absaugen der oberen Luftwege, Krankenbeobachtung) in einem Umfang von 50 Stunden/Woche bewilligt. Nachdem der bisherige Pflegedienst seinen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse zu Ende Juni 2019 gekündigt und eine weitere Pflegetätigkeit von einer höheren Bezahlung abhängig gemacht hatte, beantragte die Versicherte durch ihre Eltern vorsorglich gerichtlichen Rechtsschutz mit dem Ziel, die Krankenkasse zur Weiterversorgung mit dem bisherigen Pflegedienst auch über Juni 2019 hinaus zu verpflichten. 

Das Sozialgericht Münster lehnte den Antrag ab. Zwei andere von der Krankenkasse benannte Pflegedienste seien ebenfalls in der Lage, die Intensivpflege des Mädchens ab Juli 2019 sicherzustellen. Da der bisherige Pflegedienst in der Vergangenheit offenbar mehrere Pflegepersonen eingesetzt habe, sei auch keine persönliche Bindung der Versicherten zu einer bestimmten Pflegeperson erkennbar, die – auch unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten – einem Wechsel des Pflegedienstes entgegenstehen könnte. Der Krankenkasse sei bei einem solchen Sachverhalt der Wechsel von einem teureren hin zu einem preiswerteren Pflegedienst zu ermöglichen, auch um im Interesse der anderen Versicherten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu genügen.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Mittwoch, 21. August 2019

Krankenkasse muss für Pflege in Senioren-WG zahlen

Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber ihrer Krankenkasse



Nach den gestrigen drei Entscheidungen des 5. Senats des Bayerischen LSG gilt dies auch für Maßnahmen der sog. einfachsten medizinischen Behandlungspflege, die grundsätzlich auch von medizinischen Laien geleistet werden könnte. Hierunter fällt zum Beispiel das Messen von Blutzucker, das Verabreichen von Medikamenten, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Ein solcher Anspruch könnte dann entfallen, wenn aufgrund eines Vertrages, z.B. des Betreuungsvertrages der Wohngruppe, diese Leistungen ausdrücklich im Rahmen der Betreuung zu erbringen sind. In allen anderen Fällen bleibt es allerdings bei der Leistungspflicht der Krankenkasse.

Eine große bayerische Krankenkasse verweigerte Senioren, die in Demenz- oder Senioren-Wohngemeinschaften leben, die Leistungen zur häuslichen Krankenpflege wie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Medikamentengabe, Blutzuckermessungen, obwohl eine ärztliche Verordnung vorlag. Sie begründete dies damit, dass es sich dabei um Maßnahmen handle, die keine medizinische oder pflegerische Fachkunde erfordern und daher von anderen Personen, die in der WG sich um die Betreuung der Bewohner kümmern, durchzuführen seien. Das Sozialgericht Landshut hatte in drei Musterverfahren den Klagen der Versicherten stattgegeben.

Das Bayerische LSG hat die Berufungen der Krankenkasse zurückgewiesen und in allen drei Fällen die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

(Aktenzeichen L 5 KR 402/19, L 5 KR 403/19, L 5 KR 404/19)

Mittwoch, 14. August 2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz: Deutliche Verbesserungen für Familien

Kinder sollen für eine Kostenübernahme der Pflege ihrer Eltern nur noch ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro herangezogen werden


Dr. Ulrich Schneider
Foto: Der Paritätische Gesamtverband

Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.

Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. „Das ist nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher*innen erreicht.

Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: „Dass hier gleichgezogen wird, ist gerecht und nur konsequent.“

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit Behinderteneinrichtungen profitieren würden.

Samstag, 3. August 2019

BARMER digitalisiert die Pflegekasse

Pflegeantrag online stellen in nur acht Minuten


BARMER Hauptverwaltung Wuppertal
Foto: BARMER

Barmer-Versicherte können ab sofort über eine komfortable und selbsterklärende Anwendung einen Pflegeantrag online stellen. Hierzu seien im Durchschnitt nur acht Minuten erforderlich. „Mit dem Online-Pflegeantrag setzen wir unsere digitale Strategie konsequent weiter um. Unser Ziel sind kundenfreundliche Anwendungen, mit denen unsere Versicherten ihre Anliegen schnell und unkompliziert erledigen können“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen ermögliche auch eine effiziente und schnelle Bearbeitung der Versichertenanliegen.

Bebilderte Auswahloptionen


In dem neuen Online-Pflegeantrag steckten anderthalb Jahre Entwicklungsarbeit, in die speziell die Wünsche der Barmer-Versicherten durch umfangreiche Tests eingeflossen seien. Ähnlich wie bei Programmen zur elektronischen Steuererklärung werde der Antragsteller in wenigen Schritten durch die einzelnen Kapitel geführt, in denen alle für den Pflegeantrag erforderlichen Informationen abgefragt würden. Auf Tastendruck öffne sich zu jeder Frage der Ausfüll-Assistent mit Hintergrundinformationen, einzelne Bilder veranschaulichten die Auswahloptionen, und ein Erklärvideo gebe einen Überblick zu den Pflegeleistungen.

Papier und PDF werden überflüssig


Jährlich gingen bei der Barmer rund 160.000 Pflegeanträge ein. Die neue Online-Anwendung stelle eine sinnvolle Alternative zum Ausfüllen des siebenseitigen Papier- oder PDF-Formulares dar. Da der Online-Pflegeantrag ausschließlich nach Anmeldung im passwortgeschützten Mitgliederbereich aufgerufen werden könne, könne der Antrag direkt ohne Unterschrift datenschutzsicher an die Barmer übermittelt und umgehend bearbeitet werden. „Nach dem Vorbild des Online-Pflegeantrages werden wir laufend weitere Anträge erheblich vereinfachen und über Online-Prozesse bearbeiten. Wir treiben damit die Digitalisierung voran, in deren Fokus immer der Nutzen für die Menschen und der Datenschutz steht“, so Straub.