Sonntag, 29. November 2015

Patientenverfügung: Darüber reden statt verdrängen

Rechtsanwältin erklärt die große Bedeutung einer Patientenverfügung


Foto: djd/www.smartlaw.de
Jeder Mensch sollte sich über die eigenen Wünsche für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung Klarheit verschaffen und dies in einer Patientenverfügung regeln.


Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen und Maßnahmen jemand für den Fall wünscht, in welchem er seine eigenen Wünsche nicht mehr äußern kann. Diese Frage kann für jeden existenziell wichtig werden - dennoch setzen sich nur relativ wenige Menschen damit auseinander. "Am liebsten möchte jeder einschlafen und nicht mehr aufwachen. Der Gedanke daran, dass das Lebensende mit erheblichen Schmerzen verbunden ist oder gar lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen, ist so beängstigend, dass er lieber verdrängt wird", meint Daniela Wolf, Rechtsanwältin in der Hattinger Kanzlei Rohs Wenner Hendriks Erley Ludwig Wolf. Die Juristin rät deshalb dazu, vorhandene Hemmschwellen zu überwinden und die Problematik einfach einmal mit einem Notar, Rechtsanwalt oder dem Hausarzt zu besprechen und die medizinischen und juristischen Aspekte durchzugehen. 

Wahrung der eigenen Interessen auch im schlimmsten Fall


Für jeden Menschen sei es wichtig, sich über die eigenen Wünsche - für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung - Klarheit zu verschaffen und diese in einer Patientenverfügung zu regeln, betont Daniela Wolf. Andernfalls hätten die nahen Verwandten in der Regel keine Kenntnis von den Wünschen und keine Möglichkeit, den Willen dieser Person umzusetzen. "Bei der Patientenverfügung geht es insbesondere um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch wenn diese das Leben verkürzen können", so Daniela Wolf. Es sei sinnvoll, diese mit einer Vorsorgevollmacht auch für vermögensrechtliche Angelegenheiten zu verbinden. Mit ihr bestimmt man eine Person, die etwa finanzielle Angelegenheiten regeln kann, wenn man selbst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage ist, und sorgt so dafür, dass zum Beispiel die Familie handlungsfähig bleibt. Wichtig sei es, dass die Person, die die Wünsche des Patienten umsetzen soll, wisse, dass es eine entsprechende Verfügung gibt und wo sie zu finden ist. Im Falle einer notariellen Vollmacht könne diese in einem Register bei der Bundesnotarkammer eingetragen werden.

Individuell statt "von der Stange"


Krankenkassen, Patientenverbände und Institutionen wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft raten davon ab, Standardformulare für die Patientenverfügung zu verwenden. Stattdessen sollte ein Dokument zusammengestellt werden, das den individuellen Wünschen entspricht. Online-Anbieter wie SmartLaw können dabei helfen, ein individuelles und juristisch klares Dokument zu erstellen: Mit Hilfe eines einfachen, strukturierten Online-Fragenkatalogs lassen sich Missverständnisse durch eine falsche Wortwahl und eine verwirrende Argumentationsstruktur verhindern. Mehr Informationen gibt es unter www.smartlaw.de/vorsorge. Eine Patientenverfügung sollte zudem regelmäßig aktualisiert werden. Zwar bleibt sie formaljuristisch auch nach vielen Jahren wirksam, in der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu Problemen, weil sich die Einstellungen des Betroffenen zum Thema ändern können.

Alle Aspekte in einem Dokument


Die umfassendste Möglichkeit zur vorsorglichen Regelung der eigenen Angelegenheiten ist eine Kombination aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. So sind alle Aspekte in einem Dokument geregelt. Dadurch wird verhindert, dass die Dokumente einander widersprechen und am Ende vielleicht doch der eigene Wille nicht beachtet wird. Der Bevollmächtigte trägt eine hohe Verantwortung, im Fall der Fälle teilt er den Ärzten mit, ob eine medizinische Maßnahme durchgeführt oder abgebrochen werden soll. Wer ein solches Dokument formuliert, sollte deshalb mit seiner Vertrauensperson das Gespräch suchen und im Vorfeld offen über Wertvorstellungen und Ängste sprechen.

Weitere Informationen unter: www.smartlaw.de/vorsorge

Freitag, 27. November 2015

Pflegebedürftige vor Ansteckung schützen

Erkältungs- und Grippezeit


Derzeit haben Erkältungen und Grippe in Deutschland wieder Hochkonjunktur. Besonders gefährlich sind die Erreger für Menschen mit schwachem Immunsystem.

"Bei Pflegebedürftigen sind Erkältungen und grippale Infekte häufiger mit schweren Komplikationen verbunden als bei gesunden Menschen", erklärt Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der Barmer GEK. 

Deshalb sollten Menschen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, jetzt besonders vorsichtig sein, denn sie können die Erreger leicht auch auf die geschwächten Pflegebedürftigen übertragen. 

Bereits mit kleinen Maßnahmen wie regelmäßigem und gründlichem Händewaschen kann man einer Ansteckung vorbeugen.

Abstand halten und an Hygiene denken


"Krankheitserreger werden unbemerkt an Pflegebedürftige weitergegeben, meist über die Hände des pflegenden Angehörigen. Daher ist es wichtig, die Keimzahl auf den Händen regelmäßig zu vermindern. Das gelingt zum einen durch gründliches Händewaschen. 

Zum anderen hilft auch der Einsatz von Handdesinfektionsmitteln", rät Petzold. Das Mittel muss allerdings überall auf den Händen verteilt werden, auch zwischen den Fingern und auf den Fingerkuppen, und mindestens 30 Sekunden einwirken. Handdesinfektionsmittel sind auf Dauer hautschonender als Seifen oder synthetische Detergentien ("Syndets"), also Waschstücke, die synthetisch waschaktive Substanzen enthalten. Zusätzlich gilt: Hände weg vom Gesicht, denn über die Schleimhäute werden Keime besonders leicht übertragen.

Beim Niesen und Husten nicht die Hand vor den Mund nehmen


Beim Niesen und Husten nicht die Hand vor den Mund nehmen. Das ist aus hygienischer Sicht fatal, denn Keime bleiben an den Händen kleben und werden leicht von Mensch zu Mensch übertragen. Wer in ein Papiertaschentuch schnäuzt und dieses anschließend wegwirft oder in die Armbeuge niest, verringert dieses Risiko. Im Krankheitsfall kann ein Mundschutz zusätzlich helfen, denn er verhindert ein Übertragen von Viren und Bakterien auf die Mitmenschen.

Montag, 23. November 2015

Jede zweite Frau wird irgendwann zum Pflegefall

Ohne Absicherung drohen erhebliche Finanzierungslücken


Foto: djd/DFV AG/bilderstoeckchen-Fotolia.com


Über die Benachteiligung von Frauen wird viel diskutiert. Häufig geht es dabei um Themen wie die Doppelbelastung durch Beruf und Familie, ungleiche Bezahlung, die Besetzung von Führungspositionen oder auch um zu niedrige Rentenansprüche. 

Wenig ist in den Medien dagegen darüber zu hören, wie ungleich stärker Frauen als Männer dem Risiko ausgesetzt sind, irgendwann pflegebedürftig zu werden. 

Frauen in der Pflegefalle


"Frauen trifft das Thema Pflege besonders hart, und das in mehrfacher Hinsicht", erklärt Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG. So würden 71 Prozent aller Pflegebedürftigen heute zu Hause versorgt - und zwar überwiegend von weiblichen Familienmitgliedern, die dafür häufig ihre Berufstätigkeit einschränken und auf Einkommen verzichten müssten. 

Später hätten Frauen ein doppelt so hohes Risiko, pflegebedürftig oder dement zu werden. Jede zweite Frau müsse damit rechnen. "Und in den Pflegeheimen ist ihr Anteil ebenfalls doppelt so groß. 40 Prozent davon sind sogar auf Sozialhilfe angewiesen, weil ihr Alterseinkommen und die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reichen", so Knoll. 

Hohe Finanzierungslücken


Dem Barmer-GEK-Pflegereport 2014 zufolge betrug der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Pflegeheimen bereits in der niedrigsten Pflegestufe durchschnittlich 1.429 Euro im Monat. 

Die durchschnittliche Rente von Frauen lag 2014 laut Deutscher Rentenversicherung mit rund 550 Euro in den alten beziehungsweise 770 Euro in den neuen Bundesländern aber nur bei einem Bruchteil davon. 

Frauen, die zum Pflegefall werden, sehen sich daher mit einer erheblichen Finanzierungslücke konfrontiert, die über die Dauer der Pflegebedürftigkeit schnell in die Zehntausende gehen kann. 

Mit einer Zusatzversicherung gegensteuern


"Gerade für Frauen ist daher eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll, um dieser 'Pflegefalle' zu entgehen", rät Dr. Stefan Knoll. "Hierfür hat die DFV als erster Versicherer ein besonders einfaches Vorsorgekonzept entwickelt: Durch Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds können sie damit im Pflegefall ihre Finanzierungslücke auf einfache Weise verringern oder ganz schließen." Frauen erhielten damit eine Absicherung, die dafür sorge, dass gerade sie in Würde altern könnten.

Einfache und transparente Versicherungslösung


Die DFV Deutsche Familienversicherung AG beispielsweise steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Kranken-Zusatzversicherungen. Mit der "DeutschlandPflege im Postkartenformat" etwa können Verbraucher ihre Finanzierungslücke im Pflegefall durch Verdopplung beziehungsweise Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds einfach verringern oder schließen. 

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss. So zahlt eine 40-jährige Frau bei Verdopplung knapp 18, bei Verdreifachung unter 36 Euro monatlich. 

Im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ist der Tarif beitragsfrei. 

Freitag, 20. November 2015

Pflegereform: Das ändert sich zum 1. Januar 2016

Die Pflegereform zum 1. Januar 2017 hat auch schon Auswirkungen zum Jahresbeginn 2016




Der zweite Teil der Pflegereform ist nicht nur ein gesundheitspolitischer Meilenstein des laufenden Jahres, sondern die größte Umgestaltung der Pflegeversicherung seit ihrem Start. Wer denkt, die Wirkung dieser Jahrhundertreform zeigt sich erst ab 1. Januar 2017, wenn die neue Begutachtungssystematik greift, der irrt: Die Techniker Krankenkasse (TK) erläutert, was sich schon zum Jahresbeginn 2016 ändert.

Viele Neuregelungen betreffen Ersatz- und Kurzzeitpflege. Diese beiden Optionen sind gefragt, wenn beispielsweise Angehörige ein Familienmitglied pflegen und dabei zeitweilig ausfallen. Professionelle Pflegekräfte, Freunde oder Verwandte können dann im gewohnten Umfeld vertreten (Ersatzpflege). Daneben besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen.

Längere Zahlung des Pflegegelds bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Neu ab 1. Januar 2016 ist, dass die Pflegekassen in dieser Zeit das Pflegegeld hälftig weiterzahlen - bei der Ersatzpflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege für 56 Tage. Bisher darf in beiden Fällen nur bis zu 28 Tage weitergezahlt werden.

Die Ansprüche auf Ersatz- und Kurzzeitpflege können Versicherte schon jetzt flexibel kombinieren. Bisher gab es hier jedoch Einschränkungen für besonders nah stehende Verwandte. Diese hat der Gesetzgeber jetzt ausgeräumt.

Ebenfalls neu ist, dass Kurzzeitpflegen ab Jahresbeginn nicht mehr nur für vier Wochen bewilligt werden dürfen, sondern für acht Wochen. "Bisher war das nur möglich, wenn der Versicherte sein Budget für Ersatzpflege teilweise oder ganz in die Kurzzeitpflege überträgt", erklärt TK-Pflegeexperte Georg van Elst. "Die TK setzt die Neuregelung bereits heute um und bewilligt Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen. Denn in vielen Einzelfällen sehen wir, dass unsere Versicherten davon ganz konkret profitieren."

Pflegende Angehörige bekommen Rechtsanspruch auf Beratung


Darüber hinaus haben ab dem kommenden Jahr pflegende Angehörige rechtlich verbindlich einen Anspruch auf Beratung. Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. "In der Praxis sind es jedoch auch heute schon sehr oft die Pflegenden, die sich an uns wenden. Insofern begrüßen wir auch diese Neuregelung ausdrücklich. Sie entspricht einfach der Versorgungsrealität", so Georg van Elst.

Über den zweiten Teil der Pflegereform berät der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 13. November verabschiedet.

Diese und noch viele weitere Informationen dazu, was sich zum 1. Januar 2016 ändert, sind auf einer neuen Themenseite im TK-Presseportal (www.presse.tk.de) unter dem Webcode 691942 zusammengetragen.

Mittwoch, 18. November 2015

Zahl der Pflegebedürftigen steigt stärker als erwartet

Barmer GEK Pflegereport 2015


Foto: dpa picture alliance

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stärker als bisher vorausgesagt. Im Jahr 2060 werden geschätzt 4,52 Millionen Menschen gepflegt werden. Das sind 221.000 mehr, als bisherige Prognosen erwarten ließen. Den größten Anteil daran werden pflegebedürftige Männer mit 176.000 stellen. Dies geht aus dem neuen Barmer GEK Pflegereport hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde und erstmals die Effekte des Zensus 2011 in der Pflegeversicherung mit früheren Modellrechnungen vergleicht. Die Studie zeigt zugleich, dass der Anteil hochbetagter Pflegebedürftiger drastisch wachsen wird. 60 Prozent der pflegebedürftigen Männer und 70 Prozent der pflegebedürftigen Frauen werden im Jahr 2060 85 Jahre oder älter sein. Heute liegen die entsprechenden Werte bei 30 beziehungsweise 50 Prozent. "Aufgrund der drastischen Alterung der Pflegebedürftigen und ihrer steigenden Zahl sind weitere Pflegereformen vorprogrammiert", sagte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK.

Pflegereform weitreichend und entschlossen


Der Report zeigt, dass die Kapazitäten in der ambulanten und stationären Pflege schneller gewachsen sind als die Zahl der Pflegebedürftigen. So sei die Zahl der Pflegebedürftigen in den Jahren 1999 bis 2013 um etwa 30 Prozent gestiegen, die Bettenzahl im stationären Bereich dagegen um 39,9 Prozent und die Zahl der Pflegedienstbeschäftigten, in Vollzeitäquivalenten gerechnet, sogar um 70 Prozent. Der aktuellen Pflegereform der Bundesregierung stellt Straub ein gutes Zeugnis aus. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und zugleich eine der Schwächen der Sozialen Pflegeversicherung beseitigt. Zugleich sei die Reform entschlossen und weitreichend. Weder in der ambulanten noch in der stationären Pflege solle beim Übergang in das neue System von Pflegegraden und Begutachtung ein bisher Pflegebedürftiger schlechter gestellt werden. In der stationären Pflege bringe die Reform mit einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen eine wichtige Innovation. Straub: "Die einheitlichen Eigenanteile sind ein wichtiges sozialpolitisches Signal. Sie verhindern künftig Konflikte zwischen Angehörigen und Pflegeheimen, wenn ein Pflegebedürftiger höher gestuft werden muss." Außerdem biete die Neuregelung mehr Transparenz.

Hilfen für pflegende Angehörige verstärken


Straub wies zugleich auf die zunehmende Belastung der Familien der Pflegebedürftigen durch die Pflege hin. Es müsse deshalb mehr Unterstützung für pflegende Angehörige geben, um Überforderungen zu vermeiden. Pflegebedürftige wollten möglichst lange zu Hause gepflegt werden, daher seien auch mehr präventive Angebote für die Pflegenden nötig. Pflege findet immer mehr zu Hause statt. So sank der Anteil vollstationärer Pflege zwischen den Jahren 2005 und 2013 von 31,8 auf 29,1 Prozent. Zugleich müssen sowohl Frauen als auch Männer häufiger mit Pflegebedürftigkeit rechnen. Von den im Jahr 2013 Verstorbenen waren bereits drei Viertel der Frauen und 57 Prozent der Männer pflegebedürftig. Auch die Dauer der Pflege weitet sich laut Pflegereport der Barmer GEK aus. Von den Männern waren 22 Prozent und von den Frauen sogar 41 Prozent vor ihrem Tod im Jahr 2013 länger als zwei Jahre gepflegt worden. Straub: "Angesichts der zunehmenden Pflegebedürftigkeit ist es umso wichtiger, pflegenden Angehörigen über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehende Hilfen zu bieten." Die Barmer GEK biete hier mit Kompaktseminaren wie dem Projekt Pause, mit Videos zum Pflegealltag oder mit Internetportalen wie www.pflegen-und-leben.de gute Angebote für pflegende Angehörige.

Frauen stärker an Pflege beteiligt


zum vergrößern auf das Bild klicken
Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang verwies darauf, dass die heutige Pflege von rund 1,87 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld von rund 3,7 Millionen Angehörigen geleistet werde. Ein Drittel davon seien Männer. Pflegende Frauen widmeten sich überwiegend im Alter von 40 bis 75 und damit fünf Jahre früher als Männer der Pflege. Werden Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gepflegt, also beispielsweise Demenzkranke, sind die pflegenden Frauen und Männer bereits deutlich älter. Die Pflege Demenzkranker ist zudem deutlich zeitaufwändiger. Sie beträgt bei einem Drittel der Betroffenen zwischen vier und acht Stunden täglich, bei einem weiteren Drittel sogar zwischen acht und zwölf Stunden. Bei anderen Pflegebedürftigen dominiere ein relativ geringer täglicher Aufwand von ein bis zwei Stunden. "Frauen sind nicht nur durch ihren größeren Anteil an der Bevölkerung, sondern auch durch ihren größeren Pflegeumfang stärker an der Pflege beteiligt als Männer", so Rothgang.

Montag, 16. November 2015

Tabletten gegen Diabetes zum richtigen Zeitpunkt einnehmen

Nicht nur die Tageszeit, auch die Art der Nahrung spielt eine Rolle für den Wirkungseintritt eines Medikaments


©  ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Vor, während oder nach dem Essen: Das hängt bei Diabetes-Medikamenten, die geschluckt werden, vom Wirkstoff ab. "Um den Blutzucker gut einzustellen, spielt auch der richtige Einnahmezeitpunkt der Medikamente eine große Rolle", sagt Gabriele Overwiening vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer anlässlich des Weltdiabetestags am 14. November. 

Für viele Typ-2-Diabetiker ist der blutzuckersenkende Wirkstoff Metformin Mittel der ersten Wahl. Medikamente mit Metformin werden während oder nach der Mahlzeit eingenommen, dadurch verringern sich Nebenwirkungen wie Übelkeit. Alkohol verstärkt die Nebenwirkungen des Metformins, deshalb sollte er möglichst gemieden werden. 

Sulfonylharnstoffe und die mit ihnen verwandten Wirkstoffe der Glinide werden meist morgens vor dem Frühstück mit viel Wasser eingenommen. Der Arzt kann die Einnahme auch auf zwei Mahlzeiten verteilen. Patienten, die einen Sulfonylharnstoff einnehmen, sollten möglichst keinen Alkohol trinken. 

Alpha-Glucosidase-Hemmer verzögern im Darm den Abbau von Kohlenhydraten aus der Nahrung. Die Tabletten werden idealerweise unzerkaut mit dem ersten Bissen der Mahlzeit geschluckt. Die Nahrung sollte keinen Zucker enthalten, sonst kann als Nebenwirkung Durchfall auftreten. Andere Antidiabetika werden unabhängig von den Mahlzeiten eingenommen.

Nicht nur die Tageszeit, auch die Art der Nahrung spielt eine Rolle für den Wirkungseintritt eines Medikaments. Wird eine Tablette mit einer fettreichen Mahlzeit eingenommen, gelangt sie später in den Darm. Da die Wirkstoffe aber erst im Darm ins Blut aufgenommen werden können, verzögert eine fettreiche Mahlzeit den Wirkungseintritt.

Freitag, 13. November 2015

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
Copyright: Bundesregierung / Steffen Kugler


Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "20 Jahre nach ihrer Einführung stellen wir die Soziale Pflegeversicherung jetzt auf eine neue Grundlage. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder an einer Demenz erkrankt sind. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte ­– das erreichen wir mit diesem Gesetz. Das ist ein Meilenstein für die Pflegebedürftigen und alle, die in unserem Land tagtäglich ihr Bestes geben, um für Pflegebedürftige da zu sein."

Pflegebevollmächtigter Staatssekretär Karl-Josef Laumann: "Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gehören Minutenpflege und Defizitorientierung bald der Vergangenheit an. Stattdessen wird es eine Begutachtung geben, die ganz individuell beim einzelnen Menschen schaut, wie selbständig er seinen Alltag noch gestalten kann. Das ist ein Quantensprung. Zudem bekommt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Form ein klares Verfallsdatum. Es wird spätestens ab 2018 ein neues Qualitätsprüfungs- und Transparenzsystem geben, das den Bürgerinnen und Bürgern endlich eine echte Orientierungshilfe bietet. Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Pflege in Deutschland."

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden zum 1. Januar 2017 wirksam. Die Selbstverwaltung in der Pflege hat damit mehr als ein Jahr Zeit, die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge in der Praxis vorzubereiten, so dass die neuen Leistungen den 2,7 Millionen Pflegebedürftigen ab 2017 zugutekommen. Wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten bereits zum 1.Januar 2016 in Kraft.


Verbesserungen bereits zum 1. Januar 2016:

  • Die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen wird verbessert. Die Pflegekassen benennen feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung. Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Beratungsanspruch. Die Zusammenarbeit aller Beratungsstellen vor Ort wird gestärkt.
  • Die ärztliche Versorgung der Bewohner von Pflegeheimen wird verbessert. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz werden stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen.
  • Der Zugang von Pflegebedürftigen zu Maßnahmen der Rehabilitation wird gestärkt, indem die Pflegekassen und Medizinischen Dienste wirksame Verfahren zur Klärung des Rehabilitationsbedarfs anwenden müssen.
  • Die Pflegekassen werden zur Erbringung von primärpräventiven Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet. Ziel ist, die gesundheitliche Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und gesundheitliche Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken. Durch das Präventionsgesetz werden die Pflegekassen hierzu im Jahr 2016 insgesamt rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
  • Die Qualitätsmessung, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der Pflege wird weiterentwickelt. Dabei wird der so genannte Pflege-TÜV grundsätzlich überarbeitet und vor allem der Ergebnisqualität wird größere Bedeutung gegeben. Dazu wird wissenschaftlicher Sachverstand herangezogen und die Entscheidungsfindung durch einen entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss beschleunigt.
  • Seit Ende 2014 unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigte für Pflege, Staatsekretär Karl-Josef Laumann, die flächendeckende Einführung einer vereinfachten Pflegedokumentation (Strukturmodell) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das PSG II stellt klar, dass die zeitliche Entlastung der Pflegekräfte durch das neue Pflegedokumentationsmodell nicht zu Personalkürzungen führen darf. 
  • Patientinnen und Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege (häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege)als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Regelungen im Krankenhausstrukturgesetz.


Am 1. Januar 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
in Kraft

  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. VieleMenschenerhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Menschen höhere Leistungen. Die spürbaren Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz weiter ausgeweitet. Insgesamt stehen ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung der Leistungen wird um ein Jahr auf 2017 vorgezogen. Damit stehen weitere rund 1,2 Milliarden Euro für bessere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.


Die Hauptleistungsbeträge ab dem 1.1.2017 (in Euro)


          PG1           PG2           PG3           PG4           PG5
Geldleistung ambulant           125*           316             545             728             901
Sachleistung ambulant           689           1298           1612           1995
Leistungsbetrag vollstationär           125           770           1262           1775           2005


*Hier keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung

Donnerstag, 12. November 2015

DAK-Angebot: Chronische Wunden heilen schneller

Krankenkasse stellt neues Versorgungskonzept vor


Foto: DAK-Gesundheit/iStock

Die DAK-Gesundheit bietet Menschen mit chronischen Wunden ein neues Versorgungskonzept an. Eine Beratung durch speziell ausgebildete Wundexperten soll die Behandlung verbessern und Patienten, Ärzte und Pflegedienste vernetzen. Zehn Monate nach dem Start des Angebots zieht die Krankenkasse eine positive Bilanz: Chronische Wunden heilen mit der zielgerichteten Behandlung im Schnitt drei Monate schneller. Außerdem sinken die Kosten für die Versorgung der Patienten um zehn Prozent.

Hausärzte und Pflegedienste sind mit chronischen Wunden häufig überfordert


In Deutschland leiden bis zu 1,5 Millionen Menschen unter Wunden, die nicht verheilen. Pro Patient und Fall entstehen Kosten von durchschnittlich 12.000 Euro. Neben motorischen Einschränkungen verursachen chronische Wunden oft starke Schmerzen – der Leidensdruck ist hoch. „Hausärzte und Pflegedienste sind mit chronischen Wunden häufig überfordert“, sagt DAK-Expertin Gabriela Kostka. „Deshalb unterstützen wir mit unserer neuen Wundfachberatung nicht nur die Patienten, sondern auch die Behandler.“ 

Rund 1.600 der insgesamt 9.000 betroffenen DAK-Versicherten haben das Angebot innerhalb der ersten zehn Monate schon genutzt, 1.000 weitere werden bereits in spezialisierten Wundzentren behandelt. Sie profitieren von einer vernetzten Behandlung mit modernen Wundauflagen und einer ganzheitlichen Beratung zu Themen wie Ernährung, Bewegung und Pflege. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Wunden im Schnitt drei Monate schneller heilen und sich die Zahl der wöchentlichen Verbandwechsel halbiert“, so Kostka. „Das steigert die Zufriedenheit der Patienten und entlastet gleichzeitig die Hausärzte.“

Kosten sinken

Die DAK-Analyse zeigt außerdem, dass die Kosten um bis zu zehn Prozent gesenkt werden können. Durch die vernetzte Behandlung und die gezielte Information der Allgemeinmediziner und Pflegedienste werden unnötige Verordnungen vermieden.

Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Kassen in Deutschland und versichert 6,1 Millionen Menschen in Deutschland.

Mehr Informationen zum Angebot unter www,dak.de/wundberatung

Montag, 9. November 2015

Pflege auf Polnisch

So beschäftigen Familien legal eine ausländische Pflegekraft


Foto: obs/DKV Deutsche Krankenversicherung AG/ERGO Versicherungsgruppe

Immer mehr ältere Menschen leben alleine Zuhause. Ganz ohne Hilfe kommen viele aber nicht zurecht - sei es im Haushalt oder bei der Pflege. Wohnen die eigenen Kinder weit weg oder haben keine Zeit, ist externe Unterstützung gefragt - oft von einer Pflege- oder Haushaltshilfe aus Osteuropa. Schwarzarbeit ist weit verbreitet. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Hilfskräfte legal zu beschäftigen. Tipps dazu gibt Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland steigt ständig. Ausländische Pflegekräfte werden dringend gesucht - gerade für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung Zuhause als bezahlbare Alternative zum Heim. Etwa 20 Prozent aller in Deutschland arbeitenden ausländischen Pflegekräfte kommen aus Polen. 2013 waren 76.000 Personen mit polnischen Wurzeln in Pflegeberufen in Deutschland beschäftigt, davon 93 Prozent Frauen. Das hat eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes ergeben. Möglich ist dies durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU: Familien mit hilfs- oder pflegebedürftigen Senioren dürfen sich selbst und ohne Erlaubnis der Arbeitsagentur um eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft aus den osteuropäischen EU-Ländern kümmern.

Wer übernimmt die Kosten?


In der Regel sind die ausländischen Hilfen in Deutschland nicht als Pflegekräfte anerkannt. "Damit übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung ihre Leistungen nicht", erläutert der DKV Pflegeexperte Alexander Winkler. Anders sieht es bei einigen privaten Pflegezusatzversicherungen aus: Wer ein Pflegetagegeld versichert hat, erhält die Leistungen im Pflegefall zur freien Verfügung. Das heißt: Der Betroffene kann selbst entscheiden, wofür er das Geld verwendet. Er kann davon auch eine Hilfskraft bezahlen.

Hilfe vom Profi: Für die Vermittlung eine gute Agentur suchen


Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Agenturen, die legal Hilfskräfte aus Osteuropa vermitteln. Sie stellen den Kontakt zu Entsendefirmen im Ausland her. "Den Vertrag über die Pflegedienstleistung dürfen deutsche Familien nur mit der jeweiligen Entsendefirma im Ausland schließen. Pflegerinnen, die bei diesen Unternehmen angestellt sind, unterliegen deren Weisungsrecht, nicht dem der Familie", erklärt Alexander Winkler. Bei diesem Verfahren muss die Bundesarbeitsagentur eine sogenannte "Verleiherlaubnis" ausstellen. Die Hilfskraft wiederum muss eine Bescheinigung des ausländischen Sozialversicherungsträgers vorlegen. Es gelten die deutschen Gesetze für Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub. Bei der Auswahl der Vermittlungsagentur sollten Familien nicht nur auf die Kosten achten - auch beim Leistungsspektrum der Vermittler gibt es Unterschiede. Hilfreich ist in jedem Fall, neben der Beratung durch die Agentur zusätzlich einen unabhängigen Experten zurate zu ziehen.

Für stundenweise Pflege eine selbstständige Kraft buchen


Eine weitere Möglichkeit ist es, mit Hilfe einer Agentur eine selbstständige Hilfskraft zu buchen. Diese hat in Deutschland - oder auch zum Beispiel in Polen - ein eigenes Gewerbe angemeldet. Die Familie schließt mit der Betreuungskraft dann einen Dienstleistungsvertrag ab. Bei dieser Variante besteht allerdings die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet: Die Rentenversicherung kann die potenziell Selbstständige prüfen und - auch rückwirkend - als Angestellte einstufen. Die Familie gilt dann als Arbeitgeber und muss unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld oder eine Anzeige. Um dies von vornherein zu vermeiden, sollten Familien einiges beachten: "Die Betreuungskraft kann nur dann als Selbstständige arbeiten, wenn sie nicht die ganze Zeit bei einem Pflegebedürftigen verbringt, sondern nur stundenweise aushilft und mehrere Arbeitgeber hat", so der Hinweis des DKV Pflegeexperten. Er rät: "Wichtig ist, sich von der selbstständigen Pflegekraft entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und diese zur eigenen Sicherheit zu kopieren." Der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit kann übrigens auch aufkommen, wenn die Betreuungskraft bei der Familie freie Kost und Logis bekommt.

Pflegekraft selbst einstellen


Familien können natürlich auch selbst Arbeitgeber der Betreuungskraft werden. Dazu müssen sie im Vorfeld einiges regeln: "Arbeitgeber müssen Haushalts- oder Pflegehilfen bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden. Sie umfasst die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen- sowie die Unfallversicherung. Zudem müssen sie die anfallende Lohnsteuer abführen", erläutert Alexander Winkler. Die Betreuungskraft hat Anspruch auf Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Weitere Informationen erhalten zukünftige Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel bei der "Arbeitgeber-Service-Hotline" der Agentur unter 0800 4 5555 20.

Mehr Informationen rund um das Thema Pflege sowie die Ergebnisse der aktuellen DKV-Pflegestudie finden Sie unter http://ots.de/2Kxja

Sonntag, 8. November 2015

Angehörige erhalten trotz Reformen kaum finanzielle Unterstützung

Pflegende Angehörige stark belastet


71 Prozent der Pflegebedürftigen hierzulande werden zu Hause versorgt.
Foto: djd/DFV Deutsche Familienversicherung

"Der wichtigste Pflegedienst ist die Familie", so äußerte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vor einiger Zeit in der Presse. Im Pflegefall zu Hause versorgt zu werden entspricht tatsächlich dem überwiegenden Wunsch der Menschen. Auf 71 Prozent der Pflegebedürftigen trifft dies aktuell auch zu: Dabei werden mehr als zwei Drittel allein durch laienpflegende Angehörige betreut. Ohne sie wäre das staatliche Pflegesystem längst zusammengebrochen.

Erhebliche Belastungen


Für die Angehörigen bringt dies erhebliche Belastungen mit sich: physische, psychische, aber in vielen Fällen auch finanzielle. Denn der Staat setzt darauf, dass diese "Laienpflege" weitgehend unentgeltlich geschieht. Er zahlt dafür nur das staatliche Pflegegeld, das in den maßgeblichen Pflegestufen bei maximal 458 beziehungsweise bei Demenz bei maximal 545 Euro monatlich liegt. Doch das reicht nicht aus, um die Einkommenseinbußen bei häufig eingeschränkter oder vorübergehend ganz aufgegebener Berufstätigkeit auch nur halbwegs auszugleichen. Zu den hohen emotionalen und organisatorischen Herausforderungen kommen dann finanzielle Sorgen hinzu.

Kaum finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung


"Die Leistungen des Staates reichen im Falle der Pflege nicht aus, um die für die Betroffenen entstehenden Kosten zu decken, gleich ob sie zu Hause oder im Heim versorgt werden", erklärt dazu Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Im Falle der Laienpflege sei die Finanzierungslücke besonders hoch, weil die Angehörigen für ihre Tätigkeit keine Pflegesachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten. Sie würden nur mit dem niedrigen Pflegetagegeld abgespeist. "Der Staat lässt die Familien hier auch weiterhin fast völlig im Stich", so Knoll.

Mit privater Zusatzversicherung geschützt


Wer sich und seine Familie vor solchen Risiken schützen will, sollte daher über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken, rät Dr. Stefan Knoll. Immerhin müsse jeder dritte Mann und jede zweite Frau statistisch gesehen damit rechnen, irgendwann zum Pflegefall zu werden. Der Tarif sollte dabei die Laienpflege optimal abdecken - etwa über eine Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds. Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Pflegefall sollte der Vertrag beitragsfrei gestellt sein. Mit Blick auf die ab 2017 wirksam werdende Reform sollte er zudem eine Umstellungsgarantie enthalten.

Einfache und transparente Versicherungslösung


Die DFV Deutsche Familienversicherung AG beispielsweise steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Kranken-Zusatzversicherungen. Mit der "DeutschlandPflege im Postkartenformat" etwa können Verbraucher ihre Finanzierungslücke im Pflegefall durch Verdopplung beziehungsweise Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds einfach verringern oder schließen. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss. So zahlt ein 40-Jähriger bei Verdopplung knapp 18, bei Verdreifachung unter 36 Euro monatlich. Im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ist der Tarif beitragsfrei. 

Mehr Informationen:


Donnerstag, 5. November 2015

Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen

Künftig mehr Geld für Leistungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung




Schwerkranke und sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase bestmögliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung. Und zwar überall - zu Hause, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Hospizen. Der Bundestag hat dem Hospiz- und Palliativgesetz zugestimmt.

Das Gesetz sieht vor, die Palliativmedizin auszubauen. Künftig wird mehr Geld für Leistungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung zur Verfügung stehen. Die letzte Phase des Lebens soll durch Selbstbestimmung und den eigenen Willen geprägt sein. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: "Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen."

Nachdem das Kabinett am 29. April das Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen hatte, stimmte heute der Bundestag zu.

Krankenkassen übernehmen 95 Prozent der Kosten im Hospiz


Krankenkassen werden bei stationären Hospizen für Erwachsene künftig 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit werden neben Personal- auch Sachkosten berücksichtigt.

Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Ärzte sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden. Die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung werden weiter verbessert. Ärzte in Heimen und ambulanten Diensten sollen mehr kooperieren. Für Menschen, die im Sterben liegen, ist wichtig, dass verschiedene Hilfsangebote reibungslos ineinander greifen.

Gesetzlich Versicherte haben künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen. Menschen in Pflegeheimen wird eine individuelle Versorgungsplanung ermöglicht.

Mangelndes Angebot auf dem Land


Seit 2007 haben schwerstkranke und sterbende Krankenversicherte daher Anspruch darauf, zu Hause palliativmedizinisch gepflegt und behandelt zu werden. In den letzten Jahren wurde die ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung deutlich auf- und ausgebaut. Viele Menschen wollen zu Hause, in ihrer familiären Umgebung sterben können.

Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt. Hierzu wird – als Ergebnis der parlamentarischen Beratungen – gesetzlich der Zuschuss der Krankenkassen je Leistung von 11 auf 13 Prozent der Bezugsgröße erhöht. Bei der Förderung ist zudem der besondere Aufwand für das hospizliche Erstgespräch zu beachten. Der steigende Zuschuss der GKV trägt insgesamt dazu bei, dass Hospizdienste mehr finanziellen Spielraum erhalten, auch um die Trauerbegleitung der Angehörigen mit zu unterstützen. Außerdem soll die ambulante Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden. Auch Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen beauftragen.

Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten sollen verpflichtend abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.

Die Ausgaben für die ambulante Palliativversorgung stiegen seit 2009 um das Zehnfache. Die Zuschüsse zu Hospizleistungen sind kontinuierlich und deutlich angewachsen. Bei allen Fortschritten fehlt allerdings besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ein ausreichendes Angebot.

Dienstag, 3. November 2015

Medizinische Versorgung am Lebensende noch zu häufig im Krankenhaus

Hoher Aufklärungsbedarf bei Patienten und Angehörigen




An diesem Donnerstag will der Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz beschließen, das eine bessere Betreuung sterbender Menschen ermöglichen soll. 

Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Faktencheck Gesundheit analysiert, welche Angebote an Palliativmedizin es derzeit bereits gibt und wo noch Lücken bestehen.


Wie ein schwerkranker oder alter Mensch betreut wird und ob er im häuslichen Umfeld bleiben kann, entscheidet das medizinische und pflegerische Angebot vor Ort. In Regionen mit vielen niedergelassenen Ärzten, die eine Zusatzqualifikation im Bereich Palliativmedizin haben, verbringen mehr Menschen ihre letzten Tage in den eigenen vier Wänden. Baden-Württemberg etwa hat gut ausgebaute ambulante Versorgungsangebote. Dort sterben nur 41 Prozent der älteren Menschen im Krankenhaus. Wäre in allen Bundesländern das regionale Angebot vergleichbar organisiert, müssten jährlich rund 37.000 Menschen weniger im Krankenhaus sterben.

Die Studie empfiehlt: ambulant vor stationär


"Die Planung neuer Versorgungsangebote sollte sich an dem Wunsch der allermeisten Menschen ausrichten, ihre letzten Lebenstage zu Hause zu verbringen", sagte Dr. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Der Ausbau der ambulanten Versorgung müsse deshalb Vorrang vor einem Ausbau stationärer Angebote haben. Zudem sollten alle Beteiligten vor Ort – Ärzte, Pflege- und Hospizdienste, Krankenhäuser und Krankenkassen – die neuen Möglichkeiten des geplanten Hospiz- und Palliativgesetzes nutzen, Menschen am Lebensende würdevoll zu begleiten.

In den Bundesländern, in denen die stationären Angebote besonders stark ausgebaut sind, sterben mehr Menschen in Kliniken als im Bundesdurchschnitt. In Nordrhein-Westfalen etwa, wo die Krankenhauskapazitäten hoch sind, verbringen 49 Prozent der Älteren ihre letzten Lebenstage in einer Klinik.

Hoher Aufklärungsbedarf bei Patienten und Angehörigen


Zwar sind die Versorgungsangebote für Schwerkranke und sterbende Menschen in den vergangenen 20 Jahren stark ausgebaut worden. Allerdings erhielten selbst 2014 bundesweit lediglich knapp 30 Prozent der Verstorbenen eine palliativmedizinische Behandlung, hat Professor Lukas Radbruch von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin für den Faktencheck Gesundheit ermittelt. Dies weise auf eine Unterversorgung hin, denn: "Fast 90 Prozent aller Menschen brauchen am Lebensende eine palliative Begleitung", sagte Radbruch.

Neben dem Mangel an Angeboten vor Ort herrscht laut Faktencheck Gesundheit auch ein nach wie vor hoher Bedarf an Aufklärung. So sei nur wenigen Menschen bewusst, dass eine gut organisierte ambulante Palliativversorgung zu weniger Krankenhauseinweisungen kurz vor dem Tod führt. Palliativversorgung stellt den Erhalt der Lebensqualität in den Mittelpunkt: Sie verringert nicht nur Schmerzen und Depressionen, sondern verhindert auch unnötige, belastende Therapien am Lebensende.

Für Betroffene und Angehörige hat die Bertelsmann Stiftung eine Serviceseite im Internet aufgebaut. Unter www.weisse-liste.de/palliativ-info informiert sie rund um das Thema "Palliativversorgung" und stellt die unterschiedlichen Versorgungsangebote vor.


Zusatzinformationen


Der Faktencheck Gesundheit zur Palliativversorgung basiert auf drei Studien:

1. "Sterbeort Krankenhaus – Regionale Unterschiede und Einflussfaktoren" (Karsten Zich, IGES-Institut)

2. "Strukturen und regionale Unterschiede in der Hospiz- und Palliativversorgung" (Heiner Melching, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin)

3. "Überversorgung kurativ – Unterversorgung palliativ? Analyse ausgewählter Behandlungen am Lebensende" (Prof. Dr. Lukas Radbruch, Universitätsklinikum Bonn)

Die Analysen stützen sich maßgeblich auf Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes, Daten des Wegweisers Hospiz- und Palliativmedizin sowie Berechnungen des Health Risk Instituts.

Montag, 2. November 2015

Erholung von der Pflege ist wichtig, um neue Kraft zu tanken

Zur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Pflegeversicherung Schulung und Beratung, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege





Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Die große Mehrheit von ihnen, zwei Drittel, werden ausschließlich durch Angehörige betreut. Die Pflege eines kranken oder älteren Menschen stellt für die pflegenden Angehörigen oft eine körperliche und seelische Dauerbelastung dar und muss zumeist noch mit Berufstätigkeit und Familie vereinbart werden. Viele Fragen zu Leistungen und zum Umgang mit den pflegebedürftigen Angehörigen treten auf, deshalb sind Beratungs- und Schulungsangebote häufig eine wichtige Entlastung. 

Wichtig ist es deshalb, dass der pflegende Angehörige auch einmal an sich denkt und eine Auszeit nimmt, um sich zu erholen oder Rat sucht“, sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Erholung von der Pflege ist wichtig, um neue Kraft zu tanken. Zudem kann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, so dass man sicher sein kann, dass der Familienangehörige bei der Abwesenheit des Pflegenden gut betreut wird.“

Kostenlose Beratung und Schulung


Daneben erhalten Angehörige, die ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause pflegen, professionelle kostenlose Beratung und Schulung bei den mehr als 3.000 Pflegeberatern der bpa-Mitglieder. Hierzu hat der Verband mit allen großen Pflegekassen Verträge abgeschlossen, insbesondere auch um den Umgang mit Menschen mit Demenz zu schulen und den Austausch mit anderen Angehörigen zu fördern. Auch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird durch die Pflegeversicherung zur Entlastung pflegender Angehöriger unterstützt.

Der Pflegebedürftige kann bei Urlaub, Krankheit oder Verhinderung der pflegenden Person bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege oder bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen oder von einer Pflegevertretung durch einen externen Pflegedienst unterstützt werden“, erläutert der bpa-Präsident. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bieten den Angehörigen die Möglichkeit, die Pflegeperson zu Hause, in der Tagespflege oder in einem Pflegeheim zu betreuen. „Oft helfen bereits wenige Tage fernab des Alltags, um neue Kräfte zu mobilisieren und Aufgaben zu bewältigen. Tägliche Pflege des Angehörigen ist anstrengend, Erholung ist oft dringend notwendig. Um die pflegenden Angehörigen zu stärken, bietet die Pflegeversicherung diese Entlastung des pflegenden Angehörigen“, so Bernd Meurer.