Verzweifelte Versicherte und Angehörige - trotz Rechtsanspruch wird verordnete Krankenpflege grundlos abgelehnt
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de |
Bereits in den letzten Wochen war die Krankenkasse DAK-Gesundheit bundesweit durch pauschale Ablehnungen von ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege für ihre Versicherten über einen unzulässigen Fragebogen in die Schlagzeilen geraten. Der Fragebogen musste zurückgezogen werden, jetzt wird pauschal und ohne Grund die verordnete Leistung abgelehnt. Den Versicherten, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, wird beispielsweise die Spritze oder die Wundversorgung pauschal verweigert, auch wenn sie seit Jahren auf die Leistungen angewiesen sind und diese bisher bewilligt wurden. „Verzweifelte Versicherte und Angehörige berichten den Pflegediensten derzeit landesweit, dass die DAK insbesondere ihren Pflegebedürftigen Leistungen streicht, für die sie zum Teil jahrelang die Kosten übernommen hat. Und das, obwohl die Menschen auf diese Leistungen angewiesen sind und die Maßnahmen durch die behandelnden Hausärzte verordnet wurden“, berichtet die stellvertretende Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Ulrike Kohlhagen.
Die pauschale Verweigerung der Leistungen sei für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige ein riesiges Problem. Zudem werden selbst die genehmigten Leistungen nicht bezahlt und auch Pflegedienste Opfer der Sparpolitik. „Ärzte und Pflegedienste lassen ihre Patienten mit diesem Problem jedoch nicht allein, sie unterstützen die hilfebedürftigen Menschen und erbringen auch die Leistungen, die von der DAK mit rechtlich nicht haltbaren Begründungen abgelehnt wurden im Rechtsschutzverfahren der Versicherten weiter. Die Folgen für die Pflegedienste: Außenstände, die sich aufsummieren zu mehreren tausend Euro“, erläutert Kohlhagen. Dies könne vor allem für kleinere Dienste ein großes Problem werden, wenn sich die DAK trotz erneuter Begründungen für die verordneten Behandlungspflegeleistungen stur stelle.
Viele ältere Betroffene sind zum Einlegen von Widerspruch nicht in der Lage
Nachdem die DAK kürzlich einen umstrittenen Fragebogen zurücknehmen musste, mit dem sie Pflegebedürftige dazu bringen wollte, Pflegeleistungen durch Angehörige übernehmen zu lassen und auf die professionellen Pflegedienste zu verzichten, sei dies nun ein weiterer Versuch, auf Kosten der Pflegebedürftigen zu sparen, vermutet der bpa. „Wenn solche ‚Behandlungspflegerischen Leistungen‘ vom Arzt verordnet werden, dann sind die Menschen auch auf die professionelle Versorgung durch Fachkräfte angewiesen. Das weiß auch die Kasse“, kritisiert Kohlhagen. Schließlich sei auch immer wieder zu erleben, dass die Kasse nach einem Widerspruch der Betroffenen die Kosten doch übernehmen müsse. „Zum Einlegen von Widerspruch sind viele ältere Betroffene aber nicht so ohne weiteres in der Lage.“
Der bpa fordert die DAK auf Landesebene auf, die rechtlich unzulässige Praxis der flächendeckenden pauschalen Ablehnung von notwendiger häuslicher Behandlungspflege umgehend einzustellen.
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