Die richtige Vorsorge kann Angehörige entlasten
Foto: „Ipsos, i:ommnibusTM im Auftrag der ERGO Versicherungsgruppe“ |
Zahl der Pflegefälle in Deutschland steigt weiter
Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Krankheit – und schon ist es passiert: Ein älterer Mensch kommt plötzlich nicht mehr alleine zurecht. „Schon jetzt sind über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig“, weiß Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung, „und die Hauptlast schultern die Angehörigen: In zwei Drittel der Fälle kümmert sich die Familie um die Betroffenen.“ Die Zahl der hilfebedürftigen Senioren steigt seit Jahren: 44 Prozent der Deutschen haben aktuell oder hatten einen nahen Angehörigen, der Pflege braucht, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Wer sich für die häusliche Pflege entscheidet, hat eine Vollzeit-Aufgabe. Meist müssen die Angehörigen rund um die Uhr bereitstehen. Das macht es schwierig bis unmöglich, auch noch einem Beruf nachzugehen, weiß Gabriele Thomaßen aus Erfahrung: „Viele Betroffene fühlen sich überfordert. Wichtig ist daher, sich möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren.“Beratung und Hilfe der Pflegeversicherung
Ansprechpartner gibt es bei der Pflege- oder Krankenkasse, bei den örtlichen Pflegestützpunkten oder für Privatversicherte bei der Privaten Pflegeberatung durch die Firma COMPASS. Die Angehörigen haben auf eine Beratung bei ihrer Pflegekasse sogar einen Rechtsanspruch. Um Leistungen abrufen zu können, müssen sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Daraufhin prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder der privaten Pflegeversicherung (MDP), in welchem Umfang der Versicherte Hilfe braucht. Die Pflegeversicherung wird ihm in der Folge gegebenenfalls eine von drei Pflegestufen zuweisen. „Als pflegebedürftig gilt, wer bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität nicht mehr allein bewältigen kann“, erklärt die DKV Expertin. „Die Pflegestufe richtet sich danach, bei welchen Tätigkeiten und wie viele Stunden der Betroffene jeden Tag Unterstützung benötigt.“ Je höher die Pflegestufe, umso mehr zahlt die Kasse.Entlastung durch Ersatzbetreuung
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss aufpassen, dass er sich nicht bis zur Erschöpfung aufreibt, warnt die Pflegeexpertin: „Betroffene sollten sich guten Gewissens regelmäßig Urlaub gönnen. Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen ihnen ab 2015 statt bisher 28 Tagen bis zu sechs Wochen im Jahr Erholung zu. Die Kasse zahlt dann bis zu 1.612 Euro pro Jahr, mit denen sie eine Ersatzbetreuung finanzieren können.“Leistungen der Pflegekassen
Grundsätzlich lohnt es sich, genau zu überlegen, wie die Pflege am besten zu organisieren ist. Statt die Aufgabe komplett selbst zu übernehmen, können Betroffene zum Beispiel auch einen Pflegedienst kommen lassen – oder beide Varianten kombinieren. Allerdings reichen die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs nicht annähernd aus: Wer etwa einen Angehörigen mit Pflegestufe II selbst versorgt, bekommt durch die Pflegereform 458 Euro Pflegegeld pro Monat statt derzeit 440 Euro. Ein Tropfen auf den heißen Stein für jemanden, der dafür seinen Beruf aufgeben muss. Zieht die Familie einen Pflegedienst hinzu, zahlt die Kasse ab 2015 bis zu 1.144 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Auch damit lässt sich aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten decken.Das „Must-have“ der Vorsorge: Private Pflegeversicherung
„Der einzige Weg, um sicher zu stellen, dass im Pflegefall keine Versorgungslücken entstehen, ist eine private Pflegeversicherung“, betont Gabriele Thomaßen. „Hier eignen sich Pflegetagegeld-Tarife am besten, um entsprechend vorzusorgen. Dann erhält die Familie für jeden Tag einen vereinbarten Betrag, über den sie frei verfügen kann.“ Derzeit besitzen laut Ipsos-Umfrage aber nur 22 Prozent der 16- bis 70-Jährigen eine private Pflegeversicherung.*Quelle: Ipsos i:Omnibus™
Quelle: DKV