Samstag, 29. November 2014

VdK-Petition für eine große Pflegereform am 1.12. im Bundestag

Kampagne „Große Pflegereform – jetzt!“


 

„Unsere Petition für eine große Pflegereform ist ein deutliches Signal an die politisch Verantwortlichen, endlich im Sinne der Pflegebedürftigen ein nachhaltiges Gesetz auf den Weg zu bringen“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Am 1.12. wird im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition des Sozialverbands VdK beraten, die dieser im Zuge seiner Kampagne „Große Pflegereform – jetzt!“ eingereicht hatte.

200.000 Menschen hatten schriftlich und online die VdK-Petition für ein Gesetz unterzeichnet, das die Pflegeversicherung endlich einer echten grundlegenden Reform unterziehen soll. 

Bisher erhalten Demenzkranke kaum Pflegeleistungen

In der Petition heißt es: „Der Deutsche Bundestag möge eine Reform beschließen, die auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs den Hilfebedarf eines Menschen ganzheitlich, also unter Einbeziehung von seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen, beurteilt.“ Denn bisher erhalten Demenzkranke kaum Pflegeleistungen. Auch wenn sie häufig 24 Stunden am Tag Betreuung benötigen, passen sie aufgrund ihrer eher geistigen als körperlichen Einschränkungen nicht in das jetzige System der Pflegestufen. „Angesichts einer deutlichen Zunahme von Demenzerkrankungen in einer älter werdenden Gesellschaft ist dieser Zustand unhaltbar – für die Erkrankten wie für deren Angehörige“, erklärt Mascher und fordert konkret:
• eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit
• mehr Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz
• frühe Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit
• mehr Entlastung und bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige
• bessere Betreuung im Pflegeheim durch mehr Pflegepersonal
• Stärkung der häuslichen Versorgung für alle Pflegebedürftigen
• Stärkung von Prävention und Rehabilitation
• eine ganzheitlichere und bedarfsgerechtere Pflege
„Das verabschiedete Pflegestärkungsgesetz reicht trotz kleinerer Verbesserungen nicht aus“, betont die VdK-Präsidentin. „Zwei wichtige Aspekte unseres Kampagnenmottos wurden darin nicht berücksichtigt“, erklärt Mascher weiter, „die Wörter ‚groß‘ und ‚jetzt‘“
Insbesondere die neuerliche Erprobung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bezeichnet sie als „unverständlich und überflüssig“. Es sei zu befürchten, dass sich aufgrund dieser Verzögerungen grundlegende Verbesserungen für Demenzkranke kaum noch in dieser Legislaturperiode umsetzen lassen. 
Mascher: „Ein wichtiger Schritt ist nun die Anhörung unseres Anliegens im Petitionsausschuss des Bundestages. Wir fühlen uns durch den großen Zuspruch der Bürgerinnen und Bürger für unsere Kampagne ‚Große Pflegereform – jetzt!‘ bestätigt. Sie wollen zügig umfangreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.“

Dienstag, 25. November 2014

"Was kann ich tun?" - Neue Broschüre für Menschen mit beginnender Demenz

Neue Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Alois Alzheimer - © Prof. Konrad Maurer

Wenn das Gedächtnis nachlässt, wenn Namen vergessen werden, fragen sich viele: Ist das noch normal, oder könnte es sich um eine Demenzerkrankung handeln? Die Broschüre „Was kann ich tun?“ wendet sich speziell an Menschen mit einer beginnenden Demenz und informiert über Diagnose und Behandlung, rechtliche und finanzielle Fragen, Möglichkeiten von Beratung und Unterstützung. Sie enthält zahlreiche Tipps für das alltägliche Leben. Der Text ist leicht lesbar und wird durch Fotos und Grafiken ergänzt.

Die Broschüre ist im Rahmen des Projekts "Mehr Teilhabe für Menschen mit Demenz ermöglichen" der Deutschen Alzheimer Gesellschaft entstanden. Mehrere Gruppen für Menschen mit beginnender Demenz sowie einzelne Erkrankte haben daran mitgewirkt. Sie sind sich einig, dass ein Leben mit Demenz noch lange selbstbestimmt möglich ist. Sie möchten aktiv bleiben und weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Teil der Broschüre ist ein „Verständniskärtchen“ im Scheckkartenformat mit der Information „Ich habe Demenz. Bitte haben Sie etwas Geduld“. Es kann überreicht werden, wenn es z.B. an der Ladenkasse mit dem Bezahlen nicht so schnell geht, wie erwartet. Menschen mit Demenz fällt es in solchen Situationen manchmal schwer, die richtigen Worte zu finden.

„Die meisten Broschüren zum Thema Demenz wenden sich an Angehörige. Doch genau so wichtig ist es, dass Menschen mit Demenz selbst Informationen darüber erhalten, wie sie möglichst gut mit der Krankheit leben können“, sagte die 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Heike von Lützau-Hohlbein. Dank der finanziellen Unterstützung des Projekts durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann die neue Broschüre kostenlos abgegeben werden.

Die Broschüre


Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.): Was kann ich tun? Tipps und Informationen für Menschen mit beginnender Demenz. Reihe Informationen für Menschen mit Demenz, 1. Auflage 2014, 56 Seiten, kostenlos. Bestellungen: siehe Kontaktdaten.

Hintergrundinformationen


Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr zwei Drittel davon leiden an der Alzheimer-Demenz. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 137 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

Kontakt


Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz 
Hans-Jürgen Freter 
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin 
Tel. 030 / 259 37 95 – 0, Fax: 030 / 259 37 95-29 
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de, Internet: www.deutsche-alzheimer.de

Samstag, 22. November 2014

Pflegestudie: Jeder Dritte kürzt die Arbeitszeit, Kollegen und Chefs sind wichtigste Stützen

Karrierekiller Familie?

"Grafik: Techniker Krankenkasse"

Damit Mütter wegen der Kinderbetreuung im Job nicht zurückstehen müssen, setzen Politik und Arbeitgeber auf Elternzeit und Betriebskindergärten. Doch wie sieht es bei Berufstätigen aus, die Angehörige pflegen? Auch hier verbessern sich die politischen Rahmenbedingungen. Doch für Mitarbeiter, die Pflegeaufgaben übernehmen, zählen vor allem Führungs- und Unternehmenskultur. Neue Studien und Daten der Techniker Krankenkasse (TK) beziffern, wie groß der Spagat zwischen Job und Pflege ist, und zeigen Lösungsansätze auf.

"Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus", erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. Vor allem Frauen treten im Job zurück, wenn jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig wird. Das zeigt die TK-Pflegestudie, für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige befragt hat. Unter den erwerbstätigen Frauen hat jede Dritte (32 Prozent) aufgrund der Pflegetätigkeit ihre Arbeitszeit reduziert. Bei den Männern hat das jeder Vierte (25 Prozent) getan. "Hier spielt vermutlich mit hinein, dass Männer sicher nach wie vor meist Haupternährer in der Familie sind", so Flemming.

Der Akutfall kol­li­diert besonders mit dem Job


Auffällig ist auch: Angehörige, die ganz plötzlich mit einer Pflegeaufgabe konfrontiert wurden, drosseln die Arbeitszeit öfter als Angehörige, die langsam in die neue Situation hineinwachsen konnten (38 Prozent versus 26 Prozent). "Im Akutfall sind die Angehörigen besonders gefordert. Um die Betroffenen hier zu unterstützen, hat der Gesetzgeber erste Schritte in die richtige Richtung unternommen", erläutert Flemming.

Mittwoch, 19. November 2014

Erkältungsmittel: Gerade ältere oder pflegebedürftige Menschen sollten auf Beratung der Apotheker vertrauen statt auf Werbung

Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Bei etwa jeder fünften Selbstmedikation taucht ein Problem auf

©  ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Schnupfen, Halsweh, Fieber – die Erkältungswelle rollt und die Werbung für Erkältungsmedikamente ist allgegenwärtig. Doch Apotheker Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern warnt: „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. 

Bei etwa jeder fünften Selbstmedikation taucht ein Problem auf. Glauben Sie deshalb nicht alles, was Sie in den Werbepausen im Fernsehen oder auf Anzeigen in Zeitungen oder Zeitschriften sehen. 

Gerade ältere oder pflegebedürftige Menschen, die bereits dauerhaft Medikamente einnehmen, sollten bei der Auswahl ihrer Erkältungsmittel besonders vorsichtig sein. Fragen Sie Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker, welche Medikamente passend für Sie persönlich sind."

Der schmerzstillende Wirkstoff Paracetamol beispielsweise ist in einigen "Grippemitteln" enthalten. Er kann in zu hohen Dosierungen die Leber schädigen. „Sie sollten unbedingt die Dosierungshöchstgrenze einhalten, vor allem wenn mehrere Kombipräparate mit Paracetamol gleichzeitig gegeben werden", so Schmitt. 

Unabhängig vom Wirkstoff und der Packungsgröße gilt: Schmerzmittel sollten ohne ärztliche Empfehlung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als zehn Tage pro Monat eingenommen werden. Grundsätzlich raten die Apotheker ihren Patienten meist von so genannten Kombi-Präparaten ab und empfehlen stattdessen ein Medikament mit nur einem Wirkstoff. Schmitt: „Über Nacht heilt keine Erkältung. Deshalb ist es ratsam, die individuell stärksten Beschwerden mit Präparaten mit je einem einzigen Wirkstoff gezielt zu behandeln und sich ansonsten zu schonen."

Donnerstag, 13. November 2014

TK-Pflegestudie: Pflegende Angehörige treiben Pflichtgefühl und Familienzusammenhalt an

Der soziale Kitt bröckelt

Zum vergößern auf das Bild klicken

Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind pflegebedürftig. Modellrechnungen gehen davon aus, dass es bis 2030 in Deutschland sogar rund 3,4 Millionen sein werden. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Die große Mehrheit von ihnen, zwei Drittel, werden ausschließlich durch Angehörige betreut. Kurzum: Pflegende Angehörige sind unverzichtbar für die Versorgung. Die Datenlage zur gesundheitlichen Situation der Pflegenden ist bisher jedoch dünn. Das Wissenschaftliche Institut der Techniker Krankenkasse (TK) hat daher in einer Studie mehr als 1.000 pflegende Angehörige zu Gesundheit und Befinden, Belastungen und Unterstützungsmöglichkeiten befragen lassen.

Pflegesituation greift die eigene Gesundheit an


Die Ergebnisse zeigen: Die Pflege eines Angehörigen ist kräftezehrend und belastet die Gesundheit der Pflegenden. Sechs von zehn Befragten geben an, dass die Pflege sie viel von ihrer eigenen Kraft kostet - je höher die Pflegestufe, desto größer die Belastung. In Pflegestufe drei ist sie fast doppelt so groß wie in Stufe null. Ständig in Bereitschaft zu sein, strengt 55 Prozent der Befragten sehr an. Die Hälfte der Pflegenden fühlt sich oft körperlich erschöpft, gut ein Drittel hin- und hergerissen zwischen den Anforderungen der Pflege und denen der Umgebung, zum Beispiel Job oder Familie. Drei von zehn Befragten geben sogar an, die Pflegesituation greife die eigene Gesundheit an.

Montag, 10. November 2014

Gute Nachricht für Pflegebedürftige: 2,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege

Jetzt bei der Pflegeberatung über die neuen Leistungen informieren


Der Bundesrat hat letzten Freitag das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und verbessert die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 


Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe„Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht für das Pflegestärkungsgesetz. Das bedeutet mehr und bessere Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege in Deutschland. Damit wird die Pflege zu Hause deutlich gestärkt. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte spürbar verbessert. Mir ist wichtig, dass diese Verbesserungen bei den Menschen ankommen. Deshalb sollten sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige frühzeitig über die neuen Leistungen beraten lassen."



Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich kostenfrei bei der Pflegeberatung ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung oder eines Pflegestützpunkts informieren, wie die Verbesserungen entsprechend der individuellen Situation optimal genutzt werden können. 



Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen für die Pflege zu Hause zusätzlich 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden erhöht. Die Unterstützung für pflegende Angehörige wird ausgeweitet durch bessere Möglichkeiten zur Kombination verschiedener Unterstützungsleistungen wie Tages- und Nachtpflege und Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie durch Einführung neuer Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Auch für die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen sieht das Gesetz Verbesserungen im Umfang von rund einer Milliarde Euro vor. Hier steigen die Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe zwischen 41 und 77 Euro pro Monat. Außerdem finanziert die Pflegeversicherung ab 2015 pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege (bislang: rund 25.000). 

Dienstag, 4. November 2014

Begrenzte Gültigkeit von Arzt-Rezepten

Arzt-Rezepte müssen innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden, aber es gibt Unterschiede

Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de

Die meisten Arztrezepte lösen Patienten unmittelbar nach dem Besuch der Praxis ein. Werden Medikamente etwa über einen längeren Zeitraum verordnet, kann ein Rezept auch schon mal liegen bleiben. 

Gesetzlich Versicherte müssen es aber innerhalb eines Monats einlösen, sonst verliert es seine Gültigkeit, heißt es in der „Apotheken Umschau“. 

Privatrezepte bleiben drei Monate gültig. Nur eine Woche gültig sind BtM-Rezepte, auf denen stark wirkende Medikamente mit hohem Missbrauchspotential verordnet werden. Sie sind weitgehend fälschungssicher und individuell kodiert. 

Unbefristet gültig ist ein grünes Rezept, auf dem der Arzt ausschließlich Medikamente verordnet, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, und die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. 


Quelle: Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 

Sonntag, 2. November 2014

Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Berufstätigkeit in landwirtschaftlichen Familienbetrieben

Schmidt: "Pflegende Angehörige benötigen vor allem mehr zeitliche Flexibilität, um Familie, Pflege und Beruf in Einklang zu bringen"

Quelle: BMEL - phtothek.net - Jörg Sarbach
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. 

Ein Thema, das auch eine zunehmende Bedeutung für Landwirte hat. Daher sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt Foto oben), in Berlin: "Ich freue mich, dass wir dieses Thema jetzt auch für die Landwirte angepackt haben. Denn wenn Verbesserungen bei Pflege und Beruf geschaffen werden, dann ist dies besonders dort angezeigt, wo zugleich ein Familienbetrieb geführt wird. Entstehen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben kurzfristig Pflegesituationen, die es den Angehörigen der pflegebedürftigen Person erschweren oder unmöglich machen, das Unternehmen weiterzuführen, wollen wir in diesen schweren Situationen den Bauern und Bäuerinnen helfen. 

Die neuen Regelungen erleichtern es auch den bäuerlichen Familien, familiäre Pflege und berufliche Verpflichtungen besser aufeinander abzustimmen." 


Um dies zu ermöglichen, soll unter anderem der Anspruch auf Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmer auf eine bis zu zehntägige Auszeit ausgeweitet werden, die kurzfristig erforderlich ist, um eine akut auftretende Pflegesituation in der Familie zu organisieren. 

Betriebshilfe, also eine Ersatzkraft, ist in landwirtschaftlichen Betrieben anstelle einer Lohnersatzleistung unerlässlich. So kann der Ausfall einer Arbeitskraft kompensiert und das Unternehmen weitergeführt werden. "Für die landwirtschaftlichen Familien ist es von großer Bedeutung, dass sie auch unter diesen Schutz gestellt werden", sagte Schmidt. Die Betriebshilfe wird im Regelfall von der landwirtschaftlichen Krankenkasse organisiert. 

Für Beschäftigte außerhalb der Landwirtschaft soll die Auszeit über eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, ermöglicht werden. 

In Deutschland sind derzeit rund 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden rund 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige unterstützt. "Es ist zu erwarten, dass immer mehr Frauen und Männer vor der Aufgabe stehen, sich innerhalb der Familie aktiv in die Pflege einzubringen. Durch die nun beschlossene Leistungsausweitung wird insbesondere auch das Engagement der pflegenden Angehörigen anerkannt", so Bundesminister Schmidt.