Montag, 10. Juni 2013

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz



Die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss noch warten.


Sie ist dringend erforderlich, denn bisher bezog sich der Begriff eher auf einen Leistungsanspruch bedingt durch körperliche Einschränkungen.  Doch gerade im Hinblick auf Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B.  bei Demenzerkrankungen) ist eine Neudefinition unabdingbar. So regelt nun zunächst das Pflege-Neuausrichtungsgesetz ergänzend viele bestehende Bereiche, um neben einigen anderen wichtigen Änderungen, insbesondere Leistungsverbesserungen für Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf zu schaffen.    

Bis zu 1,4 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Ihre Versorgung,  stellt eine große Herausforderung für das Gesundheits- und Sozialwesen dar. Die Zahl der Demenzkranken, könnte sich unter Zugrundelegung statistischer Entwicklungswerte bis zum Jahr 2030 auf etwa 2,2 Millionen erhöhen. Insgesamt wird es laut Prognose  2030 rund 3,4 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland geben.

In den letzten Jahren hat sich schon einiges getan. Neue Wohnformen werden erprobt, verschiedene Bereuungsformen wurden schon aufgebaut, oder auf Eignung getestet, um der wachsenden Bedarfssituation nachzukommen.  Die Dienstleister im Gesundheitswesen haben spezielle Betreuungsangebote entwickelt und nun wird überlegt, ob man durch die Pflegekassen auch reine Betreuungsdienste zulässt.

Seit 2013 haben auch Menschen, bei denen zwar ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf nach § 45b anerkannt wurde, die aber noch keine Pflegestufe erhielten, Anspruch auf Pflegegeld (Pflegestufe 0). Auch in den Pflegestufen 1 und 2 wurde das Pflegegeld, als auch die Sachleistung erhöht. Dies aber nur bei Pflegebedürftigen bei denen ein erheblicher Betreuungsbedarf anerkannt wurde. 

Samstag, 8. Juni 2013

Demenzkranke: Nachbarschaftshelfer sollen Betreuung verbessen

Demenzkranke in Sachsen sollen mit einem neuen Angebot bessere Betreu­ung erhalten. Künftig sollen die Aufgaben nicht nur professionelle Anbieter übernehmen, sondern auch sogenannte Nachbarschaftshelfer, wie Sozialministerin Christine Clauß (CDU) am Dienstag in Dresden sagte. Zuvor hatte das Kabinett den entsprechenden Entwurf einer neuen Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungs­angeboten zur Anhörung freigegeben.

Pflegekassen zahlen pro Monat bis zu 200 Euro

Die Änderungen sollen Clauß zufolge so schnell wie möglich in Kraft treten. Nachbar­schaftshelfer ersetzten die professionelle Pflege zwar nicht, sie könnten dennoch zur Entlastung der Fachkräfte beitragen, sagte die Ministerin. Vorstellbar sei zum Beispiel, Demenzkranken vorzulesen, mit ihnen zu spielen oder einkaufen zu gehen. Sie hoffe auf eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Hilfe. Clauß verwies auf die derzeit 140.000 Pflegebedürftigen im Freistaat, deren Zahl in den kommenden Jahren stark ansteigen werde.

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