Einen Pflegebedürftigen zu Hause zu betreuen kann auf Dauer sehr belastend für den pflegenden Angehörigen sein. Umso wichtiger ist es, dass er einmal Urlaub von seiner Aufgabe machen kann.
Gesetzgeber und Pflegekassen wissen um die Belastung, denn auch pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Urlaub von der Pflege. Damit dies nicht nur ein Wunsch bleibt, bietet die Pflegeversicherung die so genannte Verhinderungspflege an.
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson, die den Pflegebedürftigen versorgt, also Angehöriger, Nachbar, Freund usw. wegen
Urlaub
Krankheit
oder aus anderen Gründen
Voraussetzung: Der Patient bezieht Leistungen
aus der Pflegeversicherung und die Pflegesituation dauert schon
länger als 6 Monate an. Ferner haben nur Pflegebedürftige, die in
der Häuslichkeit leben einen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Seit 1. Januar 2013 haben auch versicherte ohne Pflegestufe Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie demenzbedingt oder aufgrund einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben.
Die
Kosten werden pro Kalenderjahr längstens für 28 Kalendertage und bis zu einem Höchstbetrag von 1.550 €
übernommen.
Bei der Ersatzkraft die die Verhinderungspflege
leistet kann es sich um einen professionellen Pflegedienst
handeln.
Auch
außerhalb des eigenen Haushalts, z. B. in einem Wohnheim für
Behinderte oder einer speziellen Krankenwohnung, kann die
Verhinderungspflege erfolgen. Der Höchstbetrag von 1.550 gilt jedoch auch hier.
Ist
die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, kann auch eine so
genannte „stundenweise Verhinderungspflege“ beantragt werden.
Die Verhinderungspflege kann durchaus auch zur Refinanzierung einer polnischen Betreuungskraft verwendet werden. Ausführliche Informationen zur 24 Stunden Pflege erhalten Sie zum Beispiel auf der Seite www.gelko-pflegevermittlung.de .
Die Verhinderungspflege kann durchaus auch zur Refinanzierung einer polnischen Betreuungskraft verwendet werden. Ausführliche Informationen zur 24 Stunden Pflege erhalten Sie zum Beispiel auf der Seite www.gelko-pflegevermittlung.de .
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