Jedes Jahr verletzen sich bei Stürzen zu
Hause mehr als 400 000 Menschen, die älter als 65 Jahre sind. In solch einem
Fall ist es wichtig, rasch Hilfe zu bekommen, damit an sich harmlose Stürze
oder andere Vorfälle nicht schwer wiegende Folgen haben. Wirksam verhindern
kann dieses ein Hausnotrufgerät. Ein Druck auf den Funkfinger, den der
Teilnehmer bei sich trägt, genügt und ein Notruf wird ausgelöst. Großer Vorteil
des Hausnotrufsystems ist, dass der Teilnehmer dafür nicht das Telefon benutzen
muss, sondern den Notruf von dort auslösen kann, wo er sich gerade befindet.
Der Notruf erreicht die angeschlossene Servicezentrale, die nach dem Grund
fragt. Anhand einer zuvor erstellten Notrufverfolgungsliste werden Angehörige,
Nachbarn oder der Pflegedienst benachrichtigt. Falls notwendig, wird ein
Rettungswagen bzw. ein Notarzt angefordert.
Das Hausnotrufgerät ist ein
anerkanntes Pflegehilfsmittel. Bei Pflegebedürftigkeit kann unabhängig von der
jeweiligen Pflegestufe ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Bei
Antragsgenehmigung werden die Kosten für die Einrichtung des Hausnotrufsystems
und die monatliche Miete direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Weitere Geld-
oder Sachleistungen werden davon nicht berührt. Ein Pflegeversicherter kann das
Hausnotrufgerät also bekommen, ohne selbst etwas dafür zahlen zu müssen.
Auch Selbstzahler können ein Hausnotrufgerät,
das den Anforderungen der Pflegekasse entspricht, bekommen.
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