Dieser Blog beschäftigt sich mit dem Thema Alten- und Krankenpflege, sowie der 24 Stunden Pflege zu Hause.
Samstag, 30. September 2023
Alzheimer und Demenz: Auch Jüngere können betroffen sein
Mittwoch, 26. Juli 2023
Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente
So können Patienten bares Geld sparen
Menschen mit kleinerem Einkommen oder Patienten, die regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind, sollten überprüfen, ob sie bei Medikamenten von der Zuzahlung befreit werden können. Darauf weist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hin. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung durch Arzneimittelausgaben zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patienten ist es beispielsweise nur ein Prozent.
Belastungsgrenze einfach berechnen
Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2023 auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar, dessen Kinder schon lange aus dem Haus sind und selbst Familien gegründet haben, haben zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, demnach 36.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 6.111 Euro für einen Ehegatten ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 29.889 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss das Paar zwar bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (298,89 Euro) zuzahlen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen in der Apotheke befreit.
Zuzahlung: mindesten fünf, höchstens zehn Euro
Wer sich frühzeitig bei seiner gesetzlichen Krankenkasse um eine Befreiungsbescheinigung bemüht, sichert sich nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung. Denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Wer jeden Monat regelmäßig mehrere Medikamente einnehmen muss, kann so einen nennenswerten Betrag einsparen.
Donnerstag, 29. Juni 2023
Wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie sich vom Pflegedienst nicht mehr gut betreut fühlen
Pflegedienst: Wann ein Wechsel sinnvoll ist
Der Pfleger lässt manchmal auf sich warten? Die Pflegerin wirkt oft gehetzt oder vergisst jedes Mal, die Haare zu kämmen? Und im Büro des Dienstes geht selten jemand ans Telefon?
Was Sie beachten sollten, wenn Sie mit dem Pflegedienst nicht mehr zufrieden sind, zeigt das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".
Nicht überstürzt kündigen
Bevor man überstürzt den Pflegedienst kündigt, sollte man zunächst versuchen, sich in die Situation der Pflegenden hineinzuversetzen, rät Felizitas Bellendorf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Der Personalmangel bei vielen Pflegediensten ist groß, die Zeit knapp. Die Pflegekräfte können morgens nicht überall gleichzeitig sein." Bei Unstimmigkeiten schlägt sie vor, den Verantwortlichen zu sagen, wo der Schuh drückt. Dabei auf jeden Fall sachlich bleiben: "Vielleicht lässt sich so eine Lösung finden, mit der beide Seiten zufrieden sind."
Wer wechseln möchte, sollte sich im Bekannten- und Freundeskreis erkundigen, welche Pflegedienste zu empfehlen sind. Auch die Apotheke vor Ort sowie Hausärztinnen und Hausärzte können oft weiterhelfen. Auch ein Blick ins Telefonbuch oder ins Internet kann helfen, Anbieter in der Nähe zu finden. Beispielsweise unter www.pflege-navigator.de die Postleitzahl des Wohnortes eingeben, dann nennt die Plattform Kontaktadressen von Pflegediensten in der Umgebung.
Im Gespräch bleiben mit dem Pflegedienst
Gut zu wissen: Pflegebedürftige Menschen sowie pflegende Angehörige haben ein Recht auf eine persönliche, kostenlose Pflegeberatung. Diese erfolgt meist über die Pflegekasse, die an die Krankenkasse angebunden ist. Tipp: Fragen Sie dort nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Alternativ helfen Internetportale wie www.pflegelotse.de, das Zentrum für Qualität in der Pflege ( www.zqp.de/beratung-pflege) oder Fachstellen für pflegende Angehörige weiter.
Auf keinen Fall sollte man für sich selbst oder für zu pflegende Angehörige kündigen, bevor ein Ersatz gefunden ist. Es kann nämlich passieren, dass man nicht so schnell fündig wird, weil andere Anbieter ausgelastet sind. "In vielen Landkreisen muss man froh sein, überhaupt einen Pflegedienst zu bekommen", so Yvonne Knobloch vom Sozialverband VdK Bayern. Andererseits können sich die Versorger oft auch aussuchen, wen wie betreuen wollen. Lange Anfahrtswege etwa versuchen die meisten zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, im Gespräch mit dem bestehenden Pflegedienst zu bleiben, um einen Wechsel vielleicht zu vermeiden.
Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" (liegt aktuell in den meisten Apotheken aus).