Donnerstag, 31. August 2017

Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen bei Demenz

Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erklärt was zu tun ist


Soeben ist der „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken“ in aktualisierter Auflage neu erschienen. 

Die Broschüre gibt in leicht verständlicher Form Auskunft u.a. zu den Möglichkeiten von Vorsorgeverfügungen, zur rechtlichen Betreuung, zur Geschäfts- und Testierfähigkeit, zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, den Möglichkeiten einer frühzeitigen Berentung sowie den Leistungen von Pflegeversicherung und Sozialamt für Menschen mit Demenz.

Wenn in der Familie eine Demenzerkrankung auftritt, sind Angehörige gefordert die Betreuung und Pflege zu organisieren und mit den persönlichen Belastungen zurechtzukommen, die die Krankheit mit sich bringt. 


Woran viele nicht denken: Es gibt auch eine Fülle von rechtlichen und finanziellen Fragen, mit denen man sich früher oder später auseinandersetzen muss. Wer soll beispielsweise eine Vollmacht bekommen und wie muss sie aussehen? Wer haftet, wenn Schäden entstehen? Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei der Pflege? 

Dabei hilft der von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft herausgegebene „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer“.

Die 9. Auflage des Ratgebers wurde von den Rechtsanwältinnen Bärbel Schönhof (2. Vorsitzende der DAlzG) und Sandra Ruppin überarbeitet und auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht.

Die Broschüre
Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Menschen mit Demenz, ehrenamtliche und professionelle Helfer, 9. Auflage 2017, 
208 Seiten, 6 €.

Montag, 28. August 2017

Gute Pflege in Rheinland-Pfalz: Pflegeratgeber wurde aktualisiert

Schnelle und umfassende Information durch den Pflegeratgeber


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Der rheinland-pfälzische Pflegeratgeber wurde umfassend aktualisiert und informiert auch über die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen zahlreichen Neuerungen in der Pflegeversicherung. Der 160 Seiten starke Pflegeratgeber des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums ist eine praktische und informative Alltagshilfe. Er beantwortet Fragen rund um die Pflege und hilft dabei, sich schnell zu orientieren.

„Eine Pflegesituation ist für alle Beteiligten immer eine große Herausforderung und zugleich mit vielen, oft auch neuen Fragen verbunden. Da wir uns aber häufig erst mit dem Thema Pflege auseinandersetzen, wenn wir selbst oder ein Mensch aus unserem Umfeld betroffen sind, ist eine schnelle und umfassende Information durch den Pflegeratgeber eine wertvolle Hilfe“, sagte Sozialstaatssekretär David Langner.

Der neu aufgelegte Pflegeratgeber beschreibt alle aktuellen Leistungen rund um die häusliche und stationäre Pflege, für Pflegehilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und zeigt weitergehende zusätzliche Leistungen auf. Außerdem informiert er über Hilfen bei Demenz oder über Themen wie die rechtliche Vorsorge. Da die meisten Menschen auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf im häuslichen Umfeld betreut und versorgt werden wollen, legt der Ratgeber einen Schwerpunkt auf die Themen Wohnen und Pflege zu Hause. Informationen zu den Pflegestützpunkten in ganz Rheinland-Pfalz und zu weiteren Kontakt- und Beratungsstellen runden das Angebot ab. 

Der Pflegeratgeber ist in den 135 Pflegestützpunkten im Land erhältlich. Ab sofort kann er auch kostenfrei über die E-Mailadresse „bestellservice(at)msagd.rlp.de“ bestellt werden. Auf der Homepage des Ministeriums steht er hier als Download  bereit. 

Samstag, 26. August 2017

Ist eine Autowäsche mehr wert als die Körperpflege eines pflegebedürftigen Menschen?

Landesweite bpa-Plakataktion weist auf mangelnde Wertschätzung für Pflegeleistungen hin


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Die Pflege von pflegebedürftigen Menschen ist der Gesellschaft zu wenig wert. Das unterstreicht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) jetzt mit einer hessenweiten Plakataktion in den Mitgliedseinrichtungen des bpa. 

Anschaulich wird verglichen, was beispielsweise die Anfahrt eines Handwerkers kostet und was der Pflegedienst für seine Krankenschwester als Anfahrtspauschale von den Kranken- oder Pflegekassen bekommt. 

Schnell wird das Missverhältnis anhand dieser lebensnahen Vergleiche deutlich, erklärt der hessische bpa-Landesvorsitzende Jochen-Rindfleisch-Jantzon. „Für die Fahrt erhält ein ambulanter Pflegedienst weniger als sechs Euro, während Handwerker ohne weiteres Anfahrtspauschalen von 35 € in Rechnung stellen.“

Im Handwerk oder anderen Bereichen hätten sich Kunden an markt- und aufwandsgerechte Preise längst gewöhnt, während in der ambulanten Pflege die mit den Kranken- und Pflegekassen zu verhandelnden Vergütungen seit Jahren gedeckelt und den kleinen Pflegediensten leistungsgerechte Preise verweigert würden. „Da ringen wir um jeden Cent. Manche Pflegeleistungen sind längst nicht mehr kostendeckend zu erbringen“, erklärt Rindfleisch-Jantzon. 

Die Plakate sollen nun auf die niedrigen Preise für viele Pflegeleistungen aufmerksam machen und ein Bewusstsein in der Bevölkerung schaffen, wie wenig die Arbeit der Pflegenden oftmals wertgeschätzt werde. „Wenn für eine Autowäsche mehr gezahlt wird als für die morgendliche Körperpflege bei einem Pflegebedürftigen, dann stimmt etwas nicht.“

Die Anregung zu dieser Plakataktion sei von vielen Pflegekräften aus ganz Hessen und den verschiedenen Mitgliedsunternehmen gekommen, berichtet der bpa-Landesvorsitzende. „In Sonntagsreden wird oft darüber gesprochen, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Pflegekräfte sei. Dies müsste sich dann aber auch in angemessenen Preisen ausdrücken.“

Das Plakat in Vergrößerung finden Sie hier.