Montag, 30. Januar 2017

Internetportal für pflegende Angehörige

Im Internetauftritt der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen finden pflegende Angehörige u.a. Informationen zur Organisation der häuslichen Pflege


Hier geht es zur Webseite


Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Internetauftritt ein spezielles Angebot für pflegende Angehörige. Die psychische und die körperliche Gesundheit der pflegenden Angehörigen steht dabei im Vordergrund.

Unter www.unfallkasse-nrw.de/pflegende-angehoerige finden pflegende Angehörige Informationen zur Organisation der häuslichen Pflege, zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige, aber auch zu ihrer eigenen Gesunderhaltung. 

Darüber hinaus wird das Projekt „Neuheit für Pflege – Netzwerk zum Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender“ vorgestellt. So ist das Portal ein Wegweiser zu den aktuellen Angeboten und Beratungsstellen in den jeweiligen Projektstädten. Durch die Vernetzung zu lokalen Angeboten und Informationen wird ein Zugang zu Beratungspartnern, entlastenden Diensten und anderen Hilfsangeboten in der direkten Umgebung geschaffen. Das Portal wird kontinuierlich weiterentwickelt. 

In einem weiteren Portal der Unfallkasse NRW unter www.unfallkasse-nrw.de/gesundheitsdienstportal finden Beraterinnen und Berater, die mit pflegenden Angehörigen in Kontakt kommen, zudem Materialien zum Download, die helfen können, pflegende Angehörige zu unterstützen.

Dienstag, 24. Januar 2017

Der Einbau einer Badewannentür als Einstieg in die barrierearme Badgestaltung

Viel komfortabler in die Wanne


Foto: djd/Tecnobad Deutschland

Ein selbstständiges Leben im vertrauten Umfeld führen - dieser Wunsch älterer Menschen lässt sich nur erfüllen, wenn die baulichen Voraussetzungen es zulassen. Die wenigsten Häuser und Wohnungen in Deutschland sind bereits barrierearm gestaltet. Dabei dürfte die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum in den kommenden Jahren stark zunehmen. Die gute Nachricht: Im Badezimmer lassen sich gefährliche Stolperfallen oft mit geringem Aufwand beseitigen.

Badewannentür: Einfacher Umbau mit großer Wirkung


Allzu glatte und rutschige Fliesen oder ein hoher Einstieg in die Badewanne: Bereits Kleinigkeiten können die tägliche Körperpflege erschweren oder im schlimmsten Fall zu Stürzen und Verletzungen führen. Da ist es gut zu wissen, dass sich die vorhandene Wanne schnell und kostensparend umbauen lässt. "In den meisten Fällen ist der nachträgliche Einbau einer Badewannentür möglich. Eine solche Tür erleichtert den Einstieg und reduziert so das Unfallrisiko beim Duschen und Baden", erläutert Alexander Aßmann von Tecnobad. Kaum mehr als einen halben Tag nehme der Umbau demnach in Anspruch. Die um 30 Zentimeter verringerte Zugangshöhe bedeutet eine große Erleichterung für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Passgenau wird eine Tür aus bruchfestem Kunststoff in die zuvor herausgeschnittene Öffnung eingesetzt. Unter Telefon 0800-4455998 oder unter www.tecnobad.de gibt es mehr Informationen, ein individueller Beratungstermin vor Ort kann vereinbart werden.

Fördermöglichkeiten nutzen


Je nach Ausführung öffnet die Badewannentür nach oben oder nach innen. Ist sie geschlossen, hält sie absolut wasserdicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können für den Türeinbau Fördermittel der Pflegeversicherung beantragt werden. Dies gilt auch für die seit Jahresbeginn 2017 geltenden neuen Pflegegrade. Die Pflegeversicherung zahlt für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, bis zu 4.000 Euro. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass bereits ein Pflegegrad vorliegt und dass die Förderung vor Beginn des Umbaus beantragt wird.

Umbau in einem halben Tag


Nicht mehr als einen halben Tag benötigen speziell geschulte Handwerker, um eine Wanne mit einer Badewannentür auszustatten. Zunächst wird mit einer Schablone die Position der Tür vorgezeichnet. Anschließend decken die Profis die Wanne ab, um sie vor Beschädigungen zu schützen. Danach sägen sie die Aussparung aus. Den vierten Schritt bildet der Einbau des Zutritts und dessen Abdichtung. Nach einer Endreinigung und einer Wartezeit von 24 Stunden kann die Wanne wieder genutzt werden. Mehr Informationen gibt es unter www.tecnobad.de sowie unter Telefon 0800-4455998.

Freitag, 20. Januar 2017

Cannabis als Medizin

Gesetz vom Bundestag einstimmig beschlossen



Der Bundestag hat gestern einstimmig in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. 

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann. Das ist auch ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung. Außerdem wird es eine Begleiterhebung geben, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen."

Cannabisarzneimittel als Therapiealternative in der Schmerztherapie


Cannabisarzneimittel sollen als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit der Fall sein. 

Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen. 

Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt. Dazu übermitteln Ärzte und Ärztinnen ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll im März 2017 in Kraft treten.