Samstag, 29. Oktober 2016

Zeitumstellung bringt innere Uhr aus dem Rhythmus

Müdigkeit, Unwohlsein und Abgeschlagenheit möglich



Am 29. Oktober ist es wieder soweit. Die Uhr wird um eine Stunde auf die normale Zeit zurückgestellt – die Winterzeit beginnt. „Nicht jeder weiß die geschenkte Stunde zu schätzen, denn die Umstellung bringt den Biorhythmus des Menschen aus dem Takt“, weiß Franziska Becher von der IKK classic. Viele Menschen wachen dann morgens eher auf und werden abends früher müde. Müdigkeit, Unwohlsein und Abgeschlagenheit sind häufig die Folge. Besonders schwierig ist die notwendige Anpassung für Menschen, die bereits unter Schlafstörungen leiden. Auch ältere Menschen, Säuglinge und Kinder sind häufig betroffen. Da sich die Zeitumstellung direkt auf den Schlaf-Wach-Rhythmus auswirkt, braucht der Körper Zeit, um sich anzupassen. Nach einer Anpassungsphase von vier bis 14 Tagen, in der sich die innere Uhr und der äußere Tagesablauf aufeinander einpendeln, verschwinden die Auswirkungen der Zeitumstellung meist wieder.

Lichtverhältnisse ändern sich abrupt


Die Zeitumstellung kann vor allem unruhigen Schläfern Probleme bereiten. Franziska Becher rät, auf die innere Uhr zu hören und nicht krampfhaft im Bett zu bleiben. Der Körper sollte sich allmählich an die neue Zeit gewöhnen können. „Die Umstellung auf die Winterzeit ändert die Lichtverhältnisse abrupt“, erläutert Becher. Dabei ist das Tageslicht ein natürlicher und wichtiger Taktgeber für die innere Uhr des Menschen. Um sie zu regulieren, sollte man sich daher möglichst viel im Freien aufhalten. Besonders in der zweiten Tageshälfte bewirkt dies, dass man später müde wird. Wer nicht mehr mobil genug für einen Spaziergang sei, kann alternativ eine Weile am Fenster sitzen.

Alles eine halbe Stunde nach hinten verschieben


Franziska Becher empfiehlt die schrittweise Annäherung der Tagesstruktur an die Winterzeit: „Die regelmäßigen Uhrzeiten – wann ich aufstehe, esse und schlafen gehe – verschiebt man am besten eine halbe Stunde nach hinten.“ Dadurch gewöhnt sich der Körper langsam an den neuen Rhythmus. Hilfreich ist es auch, sich abends etwas vorzunehmen, zum Beispiel ein Treffen mit Freunden. Dann kommt man automatisch später ins Bett und kann am nächsten Morgen länger schlafen.

Freitag, 28. Oktober 2016

Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung erschienen

16. Auflage des Ratgebers für die Jahre 2016 / 2017 jetzt erhältlich


Mit dem Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung informiert das Versorgungsamt umfassend über die aktuelle Rechtslage, ihnen zustehende Leistungen und bestehende Hilfsangebote, die es ermöglichen, auch mit Behinderung aktiv am Leben teilhaben zu können. Der Ratgeber wird jedes Jahr aktualisiert und überarbeitet, um stets den aktuellen Stand wieder zu geben.

Nun ist die 16. Auflage des Ratgebers für die Jahre 2016/17 erschienen. Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen hält er wichtige Informationen und Angebote zu verschiedenen Themen des Zusammenlebens in der Hauptstadt bereit. 

Die Informationen geben Orientierung im Alltag – von Arbeit und Beruf über Mobilität, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Mediennutzung.

Für die neue Auflage wurde der Ratgeber übersichtlicher gestaltet und ist somit besser lesbar. Nach wie vor befasst sich der erste Teil umfassend mit dem Thema Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleich, im zweiten Teil sind die vielfältige Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung in Berlin aufgelistet.
Der Ratgeber ist erhältlich
  • im Kundencenter des Versorgungsamtes
  • in den Bürgerämtern der Bezirke
  • bei den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Bezirken
  • in den bezirklichen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung
  • in den Sozialdiensten der Berliner Krankenhäuser
Für Menschen mit Sehbehinderung steht der Ratgeber wieder als Hörversion zur Verfügung. Dies wird durch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) ermöglicht.

Bestellungen richten Sie bitte an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales – Versorgungsamt / Kundencenter
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
Bürgertelefon: 115, Fax: 90229–60 95


Dienstag, 25. Oktober 2016

Neue Pflegebegutachtung ab 2017

Medizinische Dienste informieren Versicherte und Experten mit neuem Webportal


Hier geht es zum Portal

Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem nutzerfreundlichen Portal www.pflegebegutachtung.de finden Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt viele Informationen rund um die Neuerungen.

Das Portal, das von den Medizinischen Diensten gemeinschaftlich getragen wird, bietet ein klar strukturiertes und übersichtliches Service- und Informationsangebot. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige finden sich Informationen rund um die neue Begutachtung. Ein umfangreicher Fragen- und Antwortkatalog beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Pflegereformen. Auch ein Versichertenflyer und eine Checkliste für den MDK-Besuch stehen zur Verfügung.

Für Experten aus Einrichtungen und ambulanten Diensten stehen ausführliche Erläuterungen zum neuen Begutachtungsinstrument zur Verfügung. Eine Liste mit Downloads und Links rundet das Angebot ab. Das Informationsportal www.pflegebegutachtung.de wird in den kommenden Wochen erweitert. So wird der Versichertenflyer nicht nur in leichter Sprache, sondern auch in mehreren Übersetzungen verfügbar sein. Ein Erklärfilm wird das neue Begutachtungsverfahren anschaulich und verständlich darstellen.


Hintergrund
War bislang für die Empfehlung der Pflegestufen der Hilfebedarf in Minuten für Waschen, Trinken, Essen und Mobilität entscheidend, so ist künftig der Grad der Selbstständigkeit in den elementaren Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und Umgang mit Krankheit und Therapien, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte entscheidend. Dadurch wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen umfassend festgestellt. Die Pflegeeinstufung wird dadurch gerechter, da sie insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht