Freitag, 30. September 2016

Zwei Drittel der Pflegenden in Deutschland stark belastet

Continentale Studie 2016


zum vergrößern bitte auf das Bild klicken
Mehr als zwei Drittel aller Menschen, die in Deutschland einen Mitmenschen pflegen oder betreuen, fühlen sich durch die Aufgabe stark belastet. Die häufigsten negativen Auswirkungen sind dabei: körperliche und emotionale Erschöpfung sowie die Vernachlässigung eigener Bedürfnisse. Dies sind Ergebnisse der Continentale-Studie 2016 der Continentale Krankenversicherung. Für diese wurden bundesweit 1.000 Menschen befragt, die eine andere Person privat pflegen oder betreuen.

Belastung steigt mit Pflegestufe

Im Detail fühlen sich 23 Prozent sehr stark belastet, 48 Prozent stark. Unter den Befragten, die sich um eine Person mit der Pflegestufe 3 kümmern, sind sogar 36 Prozent sehr stark belastet. Gar keine Belastung empfinden nur 5 Prozent aller Befragten. Nur 31 Prozent der Pflegenden sagen, sie würden ihrer Aufgabe auf jeden Fall gerecht.
Dies alles hat viele negative Folgen: 63 Prozent der Befragten fühlen sich körperlich erschöpft, 62 Prozent emotional und seelisch. 60 Prozent der Pflegenden sagen, sie würden ihre persönlichen Bedürfnisse vernachlässigen. 43 Prozent fühlen sich bei der medizinischen Versorgung überfordert. Rund ein Drittel berichtet von negativen Auswirkungen auf den Beruf und von finanziellen Nachteilen.

Pflege sorgt auch für Zufriedenheit

Die Pflege eines anderen Menschen hat aber auch positive Auswirkungen. So sagen rund drei Viertel, die Pflege gebe ihnen die Möglichkeit, einer Person etwas zurückzugeben, die selbst schon viel für sie getan habe. Ebenfalls drei Viertel ziehen aus der Aufgabe positive Energie und Zufriedenheit. 63 Prozent freuen sich über die Unterstützung durch Partner, Familie oder Freunde.
In die Zukunft blicken viele Pflegende mit Sorgen. Die größte Sorge ist, dass sich der Zustand der gepflegten Person verschlechtert. Jeweils rund 60 Prozent befürchten auch, die Pflege in Zukunft körperlich oder emotional nicht mehr bewältigen zu können. Die Hälfte hat Angst davor, Pflege und Beruf nicht mehr in Einklang bringen zu können.

Gepflegt wird auch aus finanziellen Gründen

Die Gründe, warum Menschen pflegen, sind sehr vielfältig. 91 Prozent sagen, sie pflegen aus Liebe, 85 Prozent aus Pflichtgefühl. 64 Prozent sagen aber auch, ein Pflegeheim sei zu teuer und 58 Prozent nennen als Grund eine regelmäßige Geldleistung, zum Beispiel aus der Rente des Gepflegten.
Fragt man die Pflegenden, wie man sie entlasten könnte, nennen 53 Prozent mehr praktische, tätige Hilfe und 38 Prozent mehr emotionalen Beistand. 37 Prozent wünschen sich eine bessere finanzielle Unterstützung.

Pflegezusatzversicherung entlastet

„Einen anderen Menschen privat zu pflegen, verdient Bewunderung. Wir sehen deutlich, wie sehr diese Menschen belastet sind. Als Versicherer können wir hier nur einen kleinen Beitrag leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im besten Falle eine Teilkaskoversicherung, die zum Beispiel bei stationärer Pflege höchstens die Hälfte der Kosten deckt. Wir raten dringend zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, denn eines sehen wir in unserer Befragung: Eine bessere finanzielle Situation entlastet die Pflegenden nachhaltig“, so Dr. Marcus Kremer, Vorstand der Continentale Krankenversicherung.

80 Prozent mit Pflegestufe

80 Prozent der Personen, die von den Befragten gepflegt oder betreut werden, haben eine Pflegestufe. Dabei pflegen 55 Prozent die Eltern oder Schwiegereltern und 14 Prozent den Partner. 38 Prozent werden bei ihrer Tätigkeit durch einen Pflegedienst unterstützt, während 27 Prozent völlig allein pflegen. 60 Prozent der Befragten sind Frauen.

Die Continentale-Studie erscheint jährlich und ist eine Untersuchung der Continentale Krankenversicherung a.G. in Zusammenarbeit mit TNS Infratest. Die komplette Studie kann kostenlos unter www.continentale.de/studien abgerufen werden.

Mittwoch, 28. September 2016

Demenz betrifft auch Kinder und Jugendliche

Mehr als ein Viertel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist im familiären Umfeld vom Thema Demenz betroffen


Foto: Rita Köhler - pixelio.de

Eine Demenzerkrankung ist eine große Herausforderung für den Erkrankten. An die Bedeutung, die eine solche Erkrankung für Kinder und Jugendliche hat, wird dabei häufig nicht gedacht. Ein Fehler, wie die aktuelle, repräsentative Umfrage des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) jetzt unterstreicht: Denn etwa 29 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland geben an, einen Familienangehörigen mit einer Demenz zu haben.

Über Empfindungen und Bedürfnisse, die ein demenzerkrankter Angehöriger bei Kindern und Jugendlichen auslösen kann, wird dennoch wenig gesprochen – auch weil immer noch zu wenige Untersuchungen dazu vorliegen. Das ZQP möchte mit der Veröffentlichung seiner Kurzanalyse dazu beitragen, diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Befragt wurden 1.005 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Das Fazit des ZQP: Der Umgang mit der Krankheit ist für viele ein Thema, bei dem sie auch Unterstützung benötigen.

Demenz betrifft auch junge Angehörige


„Demenz betrifft auch junge Angehörige. Die Erkrankung auf ein ausschließliches Altersphänomen zu reduzieren, ist falsch“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Qualität in der Pflege. Kinder und Jugendliche dürften im Kontext der Krankheit nicht vergessen werden.

Das zeigen auch die Zahlen. Die meisten Kinder und Jugendlichen, die eine Demenzerkrankung in ihrer Familie wahrnehmen, empfinden in diesem Zusammenhang Belastungen. So macht 58 Prozent traurig, wie sich der Erkrankte aus ihrer Sicht verändert – 30 Prozent sind sich unsicher, wie sie mit ihm umgehen sollen. Jeder Vierte äußert Angst, dem Verwandten könne etwas zustoßen.

Bei den 12- bis 17-Jährigen wurde zudem erfragt, wen sie als Unterstützung sehen würden, wenn sie bei der Versorgung des Angehörigen helfen müssten. Von denjenigen, die von einer Demenz in der Familie betroffen sind, wollen knapp zwei Drittel eine ambulante Pflegekraft hinzuziehen. Zudem wünschen sich 49 Prozent für diesen Fall eine Person, die die Familie zu Pflegethemen berät. Einen Chat oder ein Forum im Internet will über ein Viertel nutzen. Immerhin noch jeder fünfte Befragte würde in schwierigen Situationen auf ein Sorgentelefon zurückgreifen.

„Als Gesellschaft müssen wir Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, gut mit dem Thema Demenz umgehen zu können. Die Aufklärung muss daher altersgerecht zum Beispiel im Kindergarten oder in der Schule beginnen. Neben der Familie müssen auch unsere sozialen Unterstützungssysteme dafür sorgen, dass auf akute Sorgen und Fragen von Kindern richtig reagiert werden kann“, betonte Suhr.

Neben den Herausforderungen wurden jedoch auch positive Erfahrungen in Zusammenhang mit der Demenzerkrankung berichtet: 15 Prozent der Befragungsteilnehmer geben an, viel durch den Umgang mit an Demenz erkrankten Angehörigen zu lernen. Ebenfalls berichtet fast jeder Siebte, durch die Krankheit einen stärkeren Familienzusammenhalt wahrzunehmen.


Methode und Vorgehensweise der Studie

Befragt wurden Minderjährige im Alter von 12 bis 17 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet, deren Eltern im forsa.omninet-Panel mit etwa 20.000 Personen repräsentiert sind. Die Kinder und Jugendlichen wurden über die Eltern gefragt, ob sie an der Befragung teilnehmen wollen.

Art der Befragung: Anonyme schriftliche Online-Befragung (In-Home-Befragung am PC). Erhebungszeitraum: 14. bis 27. Juni 2016. Es handelt sich um eine repräsentative Stichprobe in Bezug auf die Grundgesamtheit n= 1.005. 

Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe.

Sonntag, 25. September 2016

Ende der Minutenpflege

Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige


Foto: GKV-Spitzenverband

Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit wird der notwendige Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung vollzogen. Durch die umfassende Berücksichtigung von körperlichen und psychischen/kognitiven Beeinträchtigungen werden die Belange von 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erstmals gleichberechtigt berücksichtigt.

„Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Pflegekassen werden sich ab Mitte Oktober bis Dezember bei jedem Einzelnen schriftlich melden und ihn über seinen künftigen Pflegegrad informieren.“

Ab dem 1. Januar 2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werden. Zu bewerten ist allein, ob die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann.

Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, betont: „Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs findet eine grundlegende Änderung der Pflegebegutachtung statt. Ab Januar 2017 wird mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ bei den Medizinischen Diensten ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Der zentrale Vorteil des neuen Verfahrens besteht darin, dass die verschiedenen Dimensionen der Pflegebedürftigkeit im Pflegegrad umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen werden besser eingestuft. Sie erhalten nun einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.“

Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zum 1. Januar 2017 Realität. Endlich bekommen demenziell erkrankte Menschen, die körperlich noch fit sind, aber ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, die notwendigen Hilfen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Verbesserungen ab 2017 auch spüren. Die Hilfsangebote und die Unterstützung müssen bei den Betroffenen auch ankommen. Dazu gehört vor allem, dass sie gut informiert werden. Daher brauchen wir in der Zukunft eine zentrale Anlaufstelle für die Pflegeberatung und keinen Flickenteppich aus verschiedenen Beratungsangeboten. Diese Anlaufstelle sollte nach unserer Auffassung ein fachlich umfassend besetzter Pflegestützpunkt sein“.

Zahl der Leistungsberechtigten steigt durch Pflegereform


Bei der Überleitung von den alten Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden gilt der Grundsatz, dass Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad erhalten. Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Zu den bisherigen drei Millionen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung kommen rund 200.000 Personen hinzu, die im kommenden Jahr allein durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben werden. Das Bundeministerium für Gesundheit geht mittelfristig von bis zu 500.000 Personen aus. Hier wird augenfällig, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den tatsächlichen Unterstützungsbedarfen der Pflegebedürftigen besser entspricht.