Dienstag, 31. Mai 2016

Mit Diabetes ins Krankenhaus

Warum sich eine gute Vorbereitung lohnt




Um Komplikationen bei einer Operation zu vermeiden, sollten Diabetiker ihren Krankenhaus-Aufenthalt gut vorbereiten. Professor Erhard Siegel, Chefarzt am St. Josefskrankenhaus Heidelberg, schildert im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber", dass der Diabetes bei Eingriffen, die mit der Zuckerkrankheit nichts zu tun haben, häufig "übersehen" werde. 

Mögliche Folgen seien nicht nur entgleiste Zuckerwerte, sondern zum Beispiel auch schlecht heilende Operationswunden. "Wer Diabetes hat, sollte sich vor einem geplanten Eingriff Gedanken darüber machen, in welche Klinik er geht", rät Siegel. 

Idealerweise verfügt das Krankenhaus über eine Abteilung für Innere Medizin und Diabetologie. Als Qualitätsmerkmal gilt ein Zertifikat, das die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) für Kliniken vergibt, die für die Betreuung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes besonders geeignet sind. 

Rechtzeitig vor dem Termin sollte man mit seinem Hausarzt bzw. Diabetologen beraten, ob und wie die Diabetesbehandlung angepasst werden muss.

Quelle: Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber

Sonntag, 29. Mai 2016

Sozialamt rät zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags

Nur zweckgebundene Gelder eines Treuhandkontos oder einer Sterbegeldversicherung sind vor dem Zugriff des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit geschützt.



Immer mehr Pflegebedürftige brauchen zusätzliche Sozialleistungen. So stieg die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Vergleich zum Vorjahr um 9000 auf 453.000, dass teilte das Statistische Bundesamt mit. Nach den jüngsten Daten von 2014 waren 292.000 Frauen und 161.000 Männer betroffen.

Auch die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege wuchsen, von 2,6 Milliarden Euro 2005 auf zuletzt 3,5 Milliarden.

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, auf zuletzt 2,6 Millionen Menschen. Aus diesen massiv steigenden Zahlen resultiert auch, dass beim Versterben dieser Menschen keine finanziellen Mittel zur Beauftragung einer Bestattung vorhanden sind und damit auch der letzte Weg durch das Sozialamt und die öffentliche Hand finanziert werden muss.
Die mit viel Liebe und über ein langes Berufsleben erarbeitete Immobilie wurde bereits vorher längst für die Bezahlung einer notwendigen Heimunterbringung aufgezehrt.
Umso wichtiger ist es nach einhelliger Expertenmeinung, bereits ab der Lebensmitte für die dereinstige Bestattung Vorsorge zu treffen und sich nicht auf die Haltung zurückzuziehen, dass diese Aufgabe den Kindern obliege. 
In einer Stellungnahme des Amts für Soziales im Rheinisch-Bergischen Kreis betont in diesem Zusammenhang der Landkreis, dass zur Sicherung des Vorsorgebetrages eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes erfolgen sollte.

Treuhänderische Hinterlegung der Gelder zur Bestattungsvorsorge empfohlen, um es vor Zugriff Dritter zu schützen

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand, die vom Bundesverband Deutscher Bestatter und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur zur Absicherung der Gelder gegründet worden ist, legt diese mündelsicher und verzinslich an. Sie bewahrt die Einlage somit vor Wertverlust. Da dieses Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten ist der Zugang zum Kapital verwehrt.
Bei einer angemessenen Bestattungsvorsorge erkennen die Kommunen und Landkreise in ganz Deutschland relativ unterschiedliche Beträge an, die über den Betrag des sogenannten Schonvermögens von 2600 € für Alleinstehende hinaus für eine verbindlich vereinbarte Bestattungsvorsorge statthaft sind. 
Anerkannt werden Beträge bis zu 10.000 €, im Rheinisch-Bergischen Kreis werden etwa 6000 € als angemessen anerkannt. Bei höheren Vorsorgen wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt, die vor allem die persönlichen Wünsche des Vorsorgenden berücksichtigt und nach dem Umfang der durchzuführenden Bestattung fragt.
Über die Bestatter, die Mitglieder im Bundesverband Deutscher Bestatter sind, können Bestattungsvorsorgeverträge abgeschlossen werden, bei denen der voraussichtliche Betrag der Bestattung in einem zweiten Schritt finanziell durch ein Treuhandkonto abgesichert wird. 
Im Falle des Todes wird nach Vorlage der Sterbeurkunde und der Rechnung der Rechnungsbetrag des Bestatters aus diesem zweckgebundenen Vermögen beglichen. Etwaige verbleibende Gelder werden den Erben ausbezahlt. 

Sozialämter drängen immer wieder entgegen geltender Rechtslage zur Auflösung zweckgebundener Gelder

Justiziarin Antje Bisping, die im Bundesverband Deutscher Bestatter auch die Schlichtungsstelle für strittige Bestattungen zwischen Kunden und Bestattern leitet, weiß aus vielfältiger Erfahrung davon zu berichten, dass entgegen gerichtlicher Entscheidungen und geltende Rechtslage Sozialämter immer wieder Pflegebedürftige zur Auflösung zweckgebundener Gelder drängen. 
Beim Verlangen nach der Auflösung zweckgebundener Gelder für die dereinstige Bestattung ist daher der Bundesverband Deutscher Bestatter für Vorsorgende zu einer kursorischen Prüfung von Ablehnungsbescheiden für Sozialleistungen bereit und übernimmt für Kunden der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG auch etwaige Prozesskosten. Der Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur Oliver Wirthmann ergänzt mit Blick auf Sterbegeldversicherungen, dass für sie der gleiche Schutz vor dem Zugriff des Sozialamtes gilt und diese ebenfalls nicht gekündigt werden müssen, um Forderungen des Sozialamtes zu befriedigen oder Leistungen überhaupt zu erhalten. 
Gänzlich abzuraten ist von Rücklagen auf Sparkonten oder gar von Barbeträgen, die für die Bestattung gedacht sind. Diese unterliegen nicht dem rechtlichen Schutz vor dem Sozialamt. Weiterhin besteht das Risiko, dass bei fehlender Vereinbarung einer Bestattungsvorsorge nicht der Wille des Verstorbenen zur Geltung kommt, sondern eine sehr dürftige Bestattung durchgeführt wird.

Freitag, 27. Mai 2016

Weisse-Liste veröffentlicht neue Auswertung des Pflege-TÜV

Die sogenannten Pflegenoten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Deutschland haben in ihrer derzeitigen Form kaum Aussagekraft. 






Eine neue Auswertung der Ergebnisse aus dem „Pflege-TÜV“ macht Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparenter.

Welcher Pflegedienst passt zu mir, welches Pflegeheim ist gut für mich? Ab sofort bietet das unabhängige Vergleichsportal Weisse Liste, ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, mehr Orientierung bei der schwierigen Entscheidung für eine geeignete Pflegeeinrichtung.

Neue Auswertung schafft mehr Transparenz


Für jede der rund 26.000 Einrichtungen in Deutschland zeigt das Portal an, inwieweit diese die fachlichen Mindestanforderungen an die Qualität der Pflege erfüllt. Die Weisse Liste wertet dazu die Ergebnisse aus dem sogenannten „Pflege-TÜV“ neu aus. Die Methode macht Unterschiede sichtbar, die bei der Entscheidung eines Nutzers für die Auswahl einer Einrichtung in seiner Region relevant sein können. Die Weisse Liste zeigt für jede Pflegeeinrichtung in Form eines Prozentwerts für „Pflegequalität“ an, wie viele der überprüften Kriterien voll erfüllt werden. Zudem wird der Wert immer ins Verhältnis zum Bundesdurchschnitt gesetzt.

Die neuen Ergebnisse zeigen den Verbrauchern somit Unterschiede und negative Ausreißer zwischen den Pflegeheimen und Pflegediensten, die aus den Pflegenoten bislang nicht hervorgehen. Es werden keine Durchschnittsnoten gebildet. „Die neue Auswertung der Prüfergebnisse kann zwar die grundsätzlichen Schwächen des Bewertungssystems nicht kurieren, sie bietet aber mehr Transparenz und Orientierung für Verbraucher“, sagt Uwe Schwenk, Programmleiter bei der Bertelsmann Stiftung. Grundsätzlich sei es ratsam, Pflegeeinrichtungen vor Ort zu besuchen und den Anbietern Fragen zu stellen. „Schneidet eine Einrichtung vergleichsweise schlecht ab, lohnt ein noch genauerer und kritischerer Blick“, so Schwenk.

Kritik an bisherigen Pflegenoten


Die Pflegenoten stehen seit langem in der Kritik. Durch das bisherige System mit durchweg sehr gut ausfallenden Durchschnittswerten in Form von Noten für die Einrichtungen werden Unterschiede in den Prüfergebnissen für die Verbraucher nicht deutlich. Der Grund: Die Werte werden über alle geprüften Kriterien und alle überprüften Pflegebedürftigen hinweg berechnet. Aufgrund dieser Berechnungsmethodik können Mängel in einem relevanten Bereich durch ein anderes – vielleicht weniger relevantes – Kriterium ausgeglichen werden. Das führt dazu, dass die Pflegeanbieter fast durchweg „sehr gut“ abschneiden, obwohl ihre Prüfergebnisse sich teils deutlich unterscheiden.

Bei der Auswertung in Form von Pflegenoten liegt der bundesweite Durchschnitt bei Pflegediensten und -heimen bei jeweils 1,3. 26 Prozent der Heime und 40 Prozent der Dienste erhalten eine glatte 1,0. Nach der neuen Auswertungsmethode der Weissen Liste erfüllen nur 11 Prozent der Heime beziehungsweise 29 Prozent der Dienste die bei ihnen geprüften Kriterien zu 100 Prozent. Rund zwei Prozent der Pflegeheime (rund 180 bei 11.600 Einrichtungen) und vier Prozent der Pflegedienste (rund 530 bei 14.000) schneiden nach der neuen Auswertung besonders schlecht ab – und haben lediglich ein Drittel oder weniger der bewerteten Kriterien bei allen überprüften Pflegebedürftigen in der Stichprobe voll erfüllt.

 „Pflege-TÜV“ wird überarbeitet


Die Politik hat inzwischen einen Qualitätsausschuss ins Leben gerufen, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen entwickeln soll. Dieser Ausschuss konstituiert sich aktuell. Aber frühestens 2019 ist mit den neuen Prüfergebnissen zu rechnen. Bis dahin werden die Pflegenoten weiter in der bisherigen Form veröffentlicht. „In der Übergangszeit wollen wir mit der neuen Auswertungsmethode der Pflege-Prüfergebnisse den Verbrauchern mehr Orientierung bieten“, so Uwe Schwenk von der Bertelsmann Stiftung. Parallel arbeite die Stiftung derzeit an eigenen Vorschlägen für das neue Veröffentlichungssystem. Heute hat sie dazu ein erstes Eckpunktepapier herausgegeben.

Tipps für Verbraucher


Die Weisse Liste empfiehlt Verbrauchern, sich bei der Suche nach dem passenden Pflegeanbieter ein eigenes Bild über die Unterschiede und die Qualität der Einrichtungen zu machen und mit den Fachkräften vor Ort zu sprechen. Das Vergleichsportal bietet dafür auf seiner Website Checklisten an, anhand derer sich Verbraucher orientieren können. Zudem zeigt das Portal an, welche Pflegeberatungsstelle sich in der Nähe des jeweiligen Nutzers befindet.

Zusatzinformationen


Die zugrundliegenden Daten für die neue Berechnungsmethode beruhen auf Prüfungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) der Pflegedienste und Pflegeheime. Die Prüfungen erfolgen unangemeldet (Pflegeheime) beziehungsweise mit einer Anmeldung einen Tag vorher (Pflegedienste). Die aus den Prüfungen veröffentlichten Informationen beziehen sich vor allem auf die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Geprüft wird streng genommen die „Dokumentationsqualität“, weniger das, was die Arbeit der Pflegekräfte bewirkt (also die „Ergebnisqualität“).

Diese Schwäche kann die neue Auswertungsmethode der Weissen Liste nicht „kurieren“, sie greift an der zweiten zentralen Schwäche an: den Durchschnittswerten. Jedoch kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Qualität und Sorgfalt der Dokumentation Rückschlüsse auf die tatsächliche Pflegequalität zulässt. Und: Geprüft werden auch „harte“ Kriterien wie die Korrektheit der Medikamentengabe und das Vorliegen von Genehmigungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen.

Bei der Auswertung der Weissen Liste werden nur pflegerische Kriterien herangezogen, die an den Pflegebedürftigen überprüft werden. Andere Prüfkriterien, etwa die durchweg sehr gut bewerten Kriterien zur Organisation, Einrichtungsmerkmale oder Befragungsergebnisse werden nicht in die Auswertung einbezogen.