Sonntag, 29. November 2015

Patientenverfügung: Darüber reden statt verdrängen

Rechtsanwältin erklärt die große Bedeutung einer Patientenverfügung


Foto: djd/www.smartlaw.de
Jeder Mensch sollte sich über die eigenen Wünsche für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung Klarheit verschaffen und dies in einer Patientenverfügung regeln.


Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen und Maßnahmen jemand für den Fall wünscht, in welchem er seine eigenen Wünsche nicht mehr äußern kann. Diese Frage kann für jeden existenziell wichtig werden - dennoch setzen sich nur relativ wenige Menschen damit auseinander. "Am liebsten möchte jeder einschlafen und nicht mehr aufwachen. Der Gedanke daran, dass das Lebensende mit erheblichen Schmerzen verbunden ist oder gar lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen, ist so beängstigend, dass er lieber verdrängt wird", meint Daniela Wolf, Rechtsanwältin in der Hattinger Kanzlei Rohs Wenner Hendriks Erley Ludwig Wolf. Die Juristin rät deshalb dazu, vorhandene Hemmschwellen zu überwinden und die Problematik einfach einmal mit einem Notar, Rechtsanwalt oder dem Hausarzt zu besprechen und die medizinischen und juristischen Aspekte durchzugehen. 

Wahrung der eigenen Interessen auch im schlimmsten Fall


Für jeden Menschen sei es wichtig, sich über die eigenen Wünsche - für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung - Klarheit zu verschaffen und diese in einer Patientenverfügung zu regeln, betont Daniela Wolf. Andernfalls hätten die nahen Verwandten in der Regel keine Kenntnis von den Wünschen und keine Möglichkeit, den Willen dieser Person umzusetzen. "Bei der Patientenverfügung geht es insbesondere um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch wenn diese das Leben verkürzen können", so Daniela Wolf. Es sei sinnvoll, diese mit einer Vorsorgevollmacht auch für vermögensrechtliche Angelegenheiten zu verbinden. Mit ihr bestimmt man eine Person, die etwa finanzielle Angelegenheiten regeln kann, wenn man selbst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage ist, und sorgt so dafür, dass zum Beispiel die Familie handlungsfähig bleibt. Wichtig sei es, dass die Person, die die Wünsche des Patienten umsetzen soll, wisse, dass es eine entsprechende Verfügung gibt und wo sie zu finden ist. Im Falle einer notariellen Vollmacht könne diese in einem Register bei der Bundesnotarkammer eingetragen werden.

Individuell statt "von der Stange"


Krankenkassen, Patientenverbände und Institutionen wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft raten davon ab, Standardformulare für die Patientenverfügung zu verwenden. Stattdessen sollte ein Dokument zusammengestellt werden, das den individuellen Wünschen entspricht. Online-Anbieter wie SmartLaw können dabei helfen, ein individuelles und juristisch klares Dokument zu erstellen: Mit Hilfe eines einfachen, strukturierten Online-Fragenkatalogs lassen sich Missverständnisse durch eine falsche Wortwahl und eine verwirrende Argumentationsstruktur verhindern. Mehr Informationen gibt es unter www.smartlaw.de/vorsorge. Eine Patientenverfügung sollte zudem regelmäßig aktualisiert werden. Zwar bleibt sie formaljuristisch auch nach vielen Jahren wirksam, in der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu Problemen, weil sich die Einstellungen des Betroffenen zum Thema ändern können.

Alle Aspekte in einem Dokument


Die umfassendste Möglichkeit zur vorsorglichen Regelung der eigenen Angelegenheiten ist eine Kombination aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. So sind alle Aspekte in einem Dokument geregelt. Dadurch wird verhindert, dass die Dokumente einander widersprechen und am Ende vielleicht doch der eigene Wille nicht beachtet wird. Der Bevollmächtigte trägt eine hohe Verantwortung, im Fall der Fälle teilt er den Ärzten mit, ob eine medizinische Maßnahme durchgeführt oder abgebrochen werden soll. Wer ein solches Dokument formuliert, sollte deshalb mit seiner Vertrauensperson das Gespräch suchen und im Vorfeld offen über Wertvorstellungen und Ängste sprechen.

Weitere Informationen unter: www.smartlaw.de/vorsorge

Freitag, 27. November 2015

Pflegebedürftige vor Ansteckung schützen

Erkältungs- und Grippezeit


Derzeit haben Erkältungen und Grippe in Deutschland wieder Hochkonjunktur. Besonders gefährlich sind die Erreger für Menschen mit schwachem Immunsystem.

"Bei Pflegebedürftigen sind Erkältungen und grippale Infekte häufiger mit schweren Komplikationen verbunden als bei gesunden Menschen", erklärt Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der Barmer GEK. 

Deshalb sollten Menschen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, jetzt besonders vorsichtig sein, denn sie können die Erreger leicht auch auf die geschwächten Pflegebedürftigen übertragen. 

Bereits mit kleinen Maßnahmen wie regelmäßigem und gründlichem Händewaschen kann man einer Ansteckung vorbeugen.

Abstand halten und an Hygiene denken


"Krankheitserreger werden unbemerkt an Pflegebedürftige weitergegeben, meist über die Hände des pflegenden Angehörigen. Daher ist es wichtig, die Keimzahl auf den Händen regelmäßig zu vermindern. Das gelingt zum einen durch gründliches Händewaschen. 

Zum anderen hilft auch der Einsatz von Handdesinfektionsmitteln", rät Petzold. Das Mittel muss allerdings überall auf den Händen verteilt werden, auch zwischen den Fingern und auf den Fingerkuppen, und mindestens 30 Sekunden einwirken. Handdesinfektionsmittel sind auf Dauer hautschonender als Seifen oder synthetische Detergentien ("Syndets"), also Waschstücke, die synthetisch waschaktive Substanzen enthalten. Zusätzlich gilt: Hände weg vom Gesicht, denn über die Schleimhäute werden Keime besonders leicht übertragen.

Beim Niesen und Husten nicht die Hand vor den Mund nehmen


Beim Niesen und Husten nicht die Hand vor den Mund nehmen. Das ist aus hygienischer Sicht fatal, denn Keime bleiben an den Händen kleben und werden leicht von Mensch zu Mensch übertragen. Wer in ein Papiertaschentuch schnäuzt und dieses anschließend wegwirft oder in die Armbeuge niest, verringert dieses Risiko. Im Krankheitsfall kann ein Mundschutz zusätzlich helfen, denn er verhindert ein Übertragen von Viren und Bakterien auf die Mitmenschen.

Montag, 23. November 2015

Jede zweite Frau wird irgendwann zum Pflegefall

Ohne Absicherung drohen erhebliche Finanzierungslücken


Foto: djd/DFV AG/bilderstoeckchen-Fotolia.com


Über die Benachteiligung von Frauen wird viel diskutiert. Häufig geht es dabei um Themen wie die Doppelbelastung durch Beruf und Familie, ungleiche Bezahlung, die Besetzung von Führungspositionen oder auch um zu niedrige Rentenansprüche. 

Wenig ist in den Medien dagegen darüber zu hören, wie ungleich stärker Frauen als Männer dem Risiko ausgesetzt sind, irgendwann pflegebedürftig zu werden. 

Frauen in der Pflegefalle


"Frauen trifft das Thema Pflege besonders hart, und das in mehrfacher Hinsicht", erklärt Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG. So würden 71 Prozent aller Pflegebedürftigen heute zu Hause versorgt - und zwar überwiegend von weiblichen Familienmitgliedern, die dafür häufig ihre Berufstätigkeit einschränken und auf Einkommen verzichten müssten. 

Später hätten Frauen ein doppelt so hohes Risiko, pflegebedürftig oder dement zu werden. Jede zweite Frau müsse damit rechnen. "Und in den Pflegeheimen ist ihr Anteil ebenfalls doppelt so groß. 40 Prozent davon sind sogar auf Sozialhilfe angewiesen, weil ihr Alterseinkommen und die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reichen", so Knoll. 

Hohe Finanzierungslücken


Dem Barmer-GEK-Pflegereport 2014 zufolge betrug der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Pflegeheimen bereits in der niedrigsten Pflegestufe durchschnittlich 1.429 Euro im Monat. 

Die durchschnittliche Rente von Frauen lag 2014 laut Deutscher Rentenversicherung mit rund 550 Euro in den alten beziehungsweise 770 Euro in den neuen Bundesländern aber nur bei einem Bruchteil davon. 

Frauen, die zum Pflegefall werden, sehen sich daher mit einer erheblichen Finanzierungslücke konfrontiert, die über die Dauer der Pflegebedürftigkeit schnell in die Zehntausende gehen kann. 

Mit einer Zusatzversicherung gegensteuern


"Gerade für Frauen ist daher eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll, um dieser 'Pflegefalle' zu entgehen", rät Dr. Stefan Knoll. "Hierfür hat die DFV als erster Versicherer ein besonders einfaches Vorsorgekonzept entwickelt: Durch Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds können sie damit im Pflegefall ihre Finanzierungslücke auf einfache Weise verringern oder ganz schließen." Frauen erhielten damit eine Absicherung, die dafür sorge, dass gerade sie in Würde altern könnten.

Einfache und transparente Versicherungslösung


Die DFV Deutsche Familienversicherung AG beispielsweise steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Kranken-Zusatzversicherungen. Mit der "DeutschlandPflege im Postkartenformat" etwa können Verbraucher ihre Finanzierungslücke im Pflegefall durch Verdopplung beziehungsweise Verdreifachung des staatlichen Pflegegelds einfach verringern oder schließen. 

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss. So zahlt eine 40-jährige Frau bei Verdopplung knapp 18, bei Verdreifachung unter 36 Euro monatlich. 

Im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ist der Tarif beitragsfrei.