Dienstag, 28. Juli 2015

Sprachlos: Jeder sechste pflegende Angehörige vermisst Gespräche mit anderen

Pflegende Angehörige erhalten Hilfe bei seelischen Belastungen



Fehlender Austausch ist für Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, ein Problem. Bisher unveröffentlichte Zahlen aus der Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK) zeigen: Jeder Sechste (17 Prozent) vermisst es, über die Pflege mit anderen sprechen zu können.

Besonders stark betroffen sind offenbar Pflegende, die in einer Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern leben: Hier klagt sogar jeder vierte pflegende Angehörige (27 Prozent) über fehlende Gespräche.

Anonyme Beratung durch besonders geschulte Psychologen


Das Onlineportal www.pflegen-und-leben.de setzt bei diesem Problem an: Pflegende Angehörige können hier Hilfe bei seelischen Belastungen bekommen. Besonders geschulte Psychologen beraten in einem schriftlichen Austausch bei Sorgen und Problemen im Pflegealltag. Die Beratung ist anonym und für TK-Versicherte kostenlos.

"Angehörige treibt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Mitgefühl an, wenn sie eine Pflegeaufgabe übernehmen. Sie müssen deshalb unbedingt darauf achten, dass sie selbst im Alltag nicht untergehen", erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK.

Die TK-Pflegestudie zeigt: Nur die Hälfte der pflegenden Angehörigen (56 Prozent) gibt an, dass ihr genügend Zeit für die eigenen Bedürfnisse bleibt. Jeder Vierte (24 Prozent) empfindet sich sogar manchmal nicht mehr richtig als eigenständiges Individuum.

Hinweis der Redaktion:
Das Onlineportal www.pflegen-und-leben.de wird betrieben in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse, der Barmer GEK, der DAK Gesundheit und der hkk Krankenkasse.

Freitag, 24. Juli 2015

Große Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zu Hause betreut

KKH: Pflegekassen unterstützen Urlaub von der Pflege


Foto: KKH Kaufmännische Krankenkasse


Beim An- und Auskleiden helfen, bei der Körperpflege unterstützen, Mahlzeiten zubereiten und anreichen und, und, und: Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, weiß, dass das oftmals ein 24-Stunden-Job ist. Von den mehr als 56.000 pflegebedürftigen Versicherten der KKH Kaufmännische Krankenkasse im Jahr 2014 wurde die überwiegende Mehrheit (72 Prozent) daheim betreut; nur 28 Prozent wurden in Pflegeheimen vollstationär versorgt. Dabei liegt die häusliche Pflege laut Statistischem Bundesamt zu zwei Dritteln allein in den Händen von Angehörigen; der übrige Teil wird von ambulanten Pflegediensten - teils oder komplett - übernommen.

Verhinderungspflege ermöglicht weitere Versorgung in den eigenen vier Wänden

„Dauerhafte häusliche Pflege kostet körperlich wie seelisch viel Kraft und geht nicht selten an die Grenzen der Belastbarkeit“, sagt Matthias Eberitzsch vom Serviceteam der KKH in Ingolstadt. Keine Frage, dass pflegende Angehörige ab und an Urlaub zum Auftanken benötigen. Doch auch wenn etliche wissen, dass sie Anspruch auf eine Auszeit von der Pflege haben: „Manch einer schreckt davor zurück, den Pflegenden wegen eines Urlaubs, einer Krankheit oder auch Rehabilitation zur Kurzzeitpflege in einem Heim unterzubringen“, weiß Eberitzsch. Hier kann die so genannte Verhinderungspflege das Mittel der Wahl sein. Sie ermöglicht, dass der Pflegebedürftige - bei Verhinderung des Pflegenden - von einer Ersatzpflegekraft in den eigenen vier Wänden weiter gut versorgt wird. Er muss also nicht für begrenzte Zeit in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Die Ersatzpflege kann von einem ambulanten Pflegedienst ebenso übernommen werden wie von Verwandten, Freunden oder Nachbarn.
Pflegende Angehörige haben seit Januar auf bis zu sechs Wochen und damit 42 Tage pro Jahr Anspruch auf Urlaub. Diese Zeit der Verhinderungspflege kann je nach Wunsch am Stück genommen oder über das Jahr verteilt werden. Zwei Voraussetzungen sind für eine Bewilligung zu erfüllen: 
  • Bei der pflegebedürftigen Person (u.a. Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder) muss eine Pflegestufe vorliegen.
  • Der zu Pflegende muss seit mindestens einem halben Jahr von einer Pflegeperson im häuslichen Umfeld gepflegt worden sein.

Die Kosten für die Ersatzpflege werden von den Pflegekassen übernommen. „Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe, aber auch danach, wer die vorübergehende Pflege übernimmt“, erläutert Matthias Eberitzsch. „So erhält ein naher Angehöriger in der Regel weniger Geld als ein ambulanter Pflegedienst.“ Pro Kalenderjahr zahlen die Pflegekassen seit Jahresbeginn bis zu 1.612 Euro.
Ein Antrag auf Verhinderungspflege ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen und kann von Versicherten der KKH bzw. pflegenden Angehörigen unter https://www.kkh.de/versicherte/suche?q=Verhinderungspflege heruntergeladen werden. 
Ansprechpartner für weitere Fragen zur Verhinderungspflege sind neben den Pflegekassen Pflegestützpunkte, Sozialstationen sowie ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen.
Tipp: Mit dem seit Jahresbeginn geltenden neuen Pflegestärkungsgesetz besteht für Pflegebedürftige weiter die Möglichkeit, neben der Pflege zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen Einkäufe, das Vorlesen aus Tageszeitungen und Büchern, Gespräche sowie gemeinsame Spaziergänge. 
Noch ein Tipp:
Auch zur Finanzierung einer ausländischen 24-Stunden-Pflege kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Hier wohnt die Betreuungskraft im Haushalt des zu Versorgenden. Dadurch ist eine optimale Betreuung gewährleistet.
Weitere Informationen hierzu unter gelko Pflegevermittlung 

Dienstag, 21. Juli 2015

Neue Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erschienen

"Gruppen für Menschen mit beginnender Demenz" - Eine Anleitung zum Gründen und Gestalten


Die Diagnose einer Demenz wird in den letzten Jahren immer häufiger schon zu Beginn der Erkrankung gestellt. Dies bietet für die Betroffenen eine große Chance. Zwar haben sie in der Regel bereits einige Schwierigkeiten im Alltag, doch sie leben noch weitgehend selbstständig. Viele haben den Wunsch sich mit anderen Erkrankten über ihre Erfahrungen und Bedürfnisse und die Gestaltung des Lebens mit Demenz auszutauschen. Die neue Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft „Gruppen für Menschen mit beginnender Demenz“ will dazu ermutigen, Gruppen auf der Grundlage des Selbsthilfegedankens aufzubauen und zu gestalten. Die Betroffenen bringen ihre Themen bei den Treffen selber ein, doch bei der Gründung, Organisation und Moderation brauchen sie Unterstützung.
Die neue Broschüre in der Reihe „Leitfäden für Beratung und Gruppenarbeit“ behandelt u.a. die Fragen: Was ist beim Aufbau von Gruppen für Menschen mit beginnender Demenz zu beachten? Welche Gruppengröße und welcher zeitliche Rahmen sind empfehlenswert? Welche Regeln für die Gespräche in der Gruppe und Leitsätze für die Moderation haben sich bewährt? Wie geht man damit um, wenn jemand nicht mehr am Gespräch der Gruppe teilnehmen kann? Wie können solche Gruppen finanziert werden?
Die unterschiedliche praktische Gestaltung und die positiven Effekte werden am Beispiel von bereits existierenden Gruppen in München, Frankfurt am Main und Brühl verdeutlicht. Ein Verzeichnis der Gruppen für Menschen mit beginnender Demenz findet sich auf der Homepage der Deutschen Alzheimer Gesellschaft unter 

Die Broschüre erschien mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Broschüre

Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.): Gruppen für Menschen mit beginnender Demenz. Eine Anleitung zum Gründen und Gestalten. 1. Auflage 2015, 80 Seiten, 4 Euro. Bestellungen: siehe Kontaktdaten unten.

Hintergrundinformationen  

Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr zwei Drittel davon leiden an der Alzheimer-Demenz. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 139 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

Kontakt

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Hans-Jürgen Freter
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel. 030 / 259 37 95 – 0, Fax: 030 / 259 37 95-29