Mittwoch, 27. Mai 2015

Neues Beratungsangebot zu Heimkosten in NRW

Kostenlose telefonische oder schriftliche Beratung


Ab sofort gibt es in Nordrhein-Westfalen ein spezielles Beratungsangebot zu den Kosten für die Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen. Insbesondere der große Anteil der Investitionskosten am Heimentgelt ist häufig erklärungsbedürftig. 

Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. bietet eine kostenlose telefonische oder schriftliche Beratung zu diesen Fragen an. Gefördert wird das Beratungsangebot vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA).

Seit 2016 weitreichende Veränderungen in NRW


Die Landesregierung NRW hat 2014 weitreichende Veränderungen im Altenpflege- und Heimrecht vorgenommen, die zum 01.01.2015 wirksam wurden. Diese können Auswirkungen auf das Heimentgelt haben. Sie betreffen auch die Regelung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen vor allem die Investitionskosten als Bestandteil des Heimentgelts. Investitionskosten sind vergleichbar mit der Kaltmiete beim Wohnraum. In NRW liegen diese im bundesweiten Vergleich besonders hoch. Ihre Höhe und ihre Berechnungsgrundlage sind für die meisten Bewohnerinnen und Bewohner nur schwer nachvollziehbar. Um damit verbundene Fragen, auch zu öffentlicher Unterstützung, zu beantworten, hat die BIVA das neue Beratungsangebot entwickelt und für dessen Umsetzung eine finanzielle Förderung des Landes NRW erhalten.

Die BIVA verfügt bereits über einen erfahrenen Informations- und Beratungsdienst zu rechtlichen Fragen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit Förderung des MGEPA kann die BIVA jetzt ihr Beratungsangebot um ein wichtiges Thema erweitern. 

Verbraucher­fragen zum Heimentgelt und vor allem zu den Investitionskosten sind damit ein neuer Beratungsschwerpunkt der BIVA. Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr ist der Experte Thorsten Schulz unter der Rufnummer 0228-909048-48, per Email (heimkosten.nrw@biva.de) sowie per Fax unter der Rufnummer 0228-909048-22 und per Post zu erreichen.

Dienstag, 26. Mai 2015

Wie sich pflegende Angehörige von Palliativpatienten auf Notfälle vorbereiten sollten

Notfall am Lebensende


Die meisten Menschen wünschen sich, zuhause sterben zu können. Viele Angehörige nehmen die Aufgabe an, todkranke Partner oder Eltern in der letzten Phase einer nicht mehr zu heilenden Krankheit zu begleiten. 

„Sie leisten zu Hause Großartiges in einer sehr belastenden Situation, die auch einmal eskalieren kann“, sagt Dr. Christoph Wiese, Palliativmediziner und Leiter der Schmerzmedizin der Klinik für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Regensburg, in der „Apotheken Umschau“. 

Er spricht Notfälle an, auf die Angehörige nicht vorbereitet sind und sie überfordern. Er rät ihnen und auch den Kranken, den behandelnden Arzt auf wahrscheinliche Komplikationen anzusprechen. Dann können sie sich darauf vorbereiten und wissen, was sie im Notfall tun können. 

Unerwünschte Klinikeinweisungen können so verhindert werden. Das gilt vor allem auch dann, wenn Patienten und ihre Angehörigen rechtzeitig Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst mit palliativem Schwerpunkt suchen. Deren Pflege-Teams sind in der Regel rund um die Uhr erreichbar und in der angemessenen Reaktion auf Krisensituationen geschult. 

Quelle:  Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 

Freitag, 22. Mai 2015

Vorsorgen für den Ernstfall

Angehörige müssen wissen, wo eine Patientenverfügung hinterlegt ist

Foto: Lupo / pixelio.de

Eine Patientenverfügung erfüllt ihren Zweck nur, wenn sie im Ernstfall auch zur Hand ist. 
Angehörige sollten daher wissen, wo sie aufbewahrt wird. Zweckmäßig ist zum Beispiel ein deutlich gekennzeichneter Ordner, den man bei seinen anderen wichtigen Dokumenten aufbewahrt, rät das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber". 
Man sollte mehrere Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort informieren. Eine Kopie kann man auch bei Angehörigen hinterlegen. Zudem sollte man die Verfügung alle drei bis fünf Jahre überprüfen und mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass sie fortgesetzt gültig ist. Wenn man einzelne Punkte ändern möchte, fertigt man am besten eine neue Patientenverfügung an.
Quelle: Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".