Samstag, 28. Februar 2015

Pflege zu Hause

Die richtige Vorsorge kann Angehörige entlasten

Foto: „Ipsos, i:ommnibusTM im Auftrag der ERGO Versicherungsgruppe“

Zahl der Pflegefälle in Deutschland steigt weiter

Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Krankheit – und schon ist es passiert: Ein älterer Mensch kommt plötzlich nicht mehr alleine zurecht. „Schon jetzt sind über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig“, weiß Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung, „und die Hauptlast schultern die Angehörigen: In zwei Drittel der Fälle kümmert sich die Familie um die Betroffenen.“ Die Zahl der hilfebedürftigen Senioren steigt seit Jahren: 44 Prozent der Deutschen haben aktuell oder hatten einen nahen Angehörigen, der Pflege braucht, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Wer sich für die häusliche Pflege entscheidet, hat eine Vollzeit-Aufgabe. Meist müssen die Angehörigen rund um die Uhr bereitstehen. Das macht es schwierig bis unmöglich, auch noch einem Beruf nachzugehen, weiß Gabriele Thomaßen aus Erfahrung: „Viele Betroffene fühlen sich überfordert. Wichtig ist daher, sich möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren.“

Beratung und Hilfe der Pflegeversicherung

Ansprechpartner gibt es bei der Pflege- oder Krankenkasse, bei den örtlichen Pflegestützpunkten oder für Privatversicherte bei der Privaten Pflegeberatung durch die Firma COMPASS. Die Angehörigen haben auf eine Beratung bei ihrer Pflegekasse sogar einen Rechtsanspruch. Um Leistungen abrufen zu können, müssen sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Daraufhin prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder der privaten Pflegeversicherung (MDP), in welchem Umfang der Versicherte Hilfe braucht. Die Pflegeversicherung wird ihm in der Folge gegebenenfalls eine von drei Pflegestufen zuweisen. „Als pflegebedürftig gilt, wer bestimmte Tätigkeiten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität nicht mehr allein bewältigen kann“, erklärt die DKV Expertin. „Die Pflegestufe richtet sich danach, bei welchen Tätigkeiten und wie viele Stunden der Betroffene jeden Tag Unterstützung benötigt.“ Je höher die Pflegestufe, umso mehr zahlt die Kasse.

Entlastung durch Ersatzbetreuung

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss aufpassen, dass er sich nicht bis zur Erschöpfung aufreibt, warnt die Pflegeexpertin: „Betroffene sollten sich guten Gewissens regelmäßig Urlaub gönnen. Durch das Pflegestärkungsgesetz stehen ihnen ab 2015 statt bisher 28 Tagen bis zu sechs Wochen im Jahr Erholung zu. Die Kasse zahlt dann bis zu 1.612 Euro pro Jahr, mit denen sie eine Ersatzbetreuung finanzieren können.“

Leistungen der Pflegekassen

Grundsätzlich lohnt es sich, genau zu überlegen, wie die Pflege am besten zu organisieren ist. Statt die Aufgabe komplett selbst zu übernehmen, können Betroffene zum Beispiel auch einen Pflegedienst kommen lassen – oder beide Varianten kombinieren. Allerdings reichen die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs nicht annähernd aus: Wer etwa einen Angehörigen mit Pflegestufe II selbst versorgt, bekommt durch die Pflegereform 458 Euro Pflegegeld pro Monat statt derzeit 440 Euro. Ein Tropfen auf den heißen Stein für jemanden, der dafür seinen Beruf aufgeben muss. Zieht die Familie einen Pflegedienst hinzu, zahlt die Kasse ab 2015 bis zu 1.144 Euro Pflegesachleistungen pro Monat. Auch damit lässt sich aber nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten decken.

Das „Must-have“ der Vorsorge: Private Pflegeversicherung

„Der einzige Weg, um sicher zu stellen, dass im Pflegefall keine Versorgungslücken entstehen, ist eine private Pflegeversicherung“, betont Gabriele Thomaßen. „Hier eignen sich Pflegetagegeld-Tarife am besten, um entsprechend vorzusorgen. Dann erhält die Familie für jeden Tag einen vereinbarten Betrag, über den sie frei verfügen kann.“ Derzeit besitzen laut Ipsos-Umfrage aber nur 22 Prozent der 16- bis 70-Jährigen eine private Pflegeversicherung.

*Quelle: Ipsos i:Omnibus™

Quelle: DKV

Donnerstag, 26. Februar 2015

Sterbehilfe ist kein Tabu mehr

Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Thema Sterbevorsorge

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx
Die Themen Tod und Sterben werden im Alltag oft verdrängt, spätestens bei der Begleitung eines sterbenden Menschen ist eine Beschäftigung mit der Trauer aber nicht zu vermeiden.

Die dunklen Monate des Jahres rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen Menschen in den Vordergrund. Die Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird.

Welche Form der Sterbehilfe ist derzeit erlaubt?


"Erlaubt ist derzeit die sogenannte passive Sterbehilfe", erläutert der Münchner Rechtsanwalt und Buchautor Wolfgang Putz (Kanzlei Putz - Sessel - Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht). Bei der passiven Sterbehilfe lasse man nach dem Willen des Patienten das Sterben an der Krankheit ohne künstliche Lebensverlängerung zu, beziehungsweise man beende eine laufende künstliche Lebensverlängerung, etwa eine künstliche Beatmung oder Magensondenernährung, damit der Patient sterben dürfe. "Erlaubt ist auch die sogenannte indirekte Sterbehilfe: Hier wird etwa beim Beginn des Erstickens an Lungenkrebs oder Lungenfibrose der Patient durch höchste Medikamentengabe vor Schmerz und Leid bewahrt, auch wenn dadurch das Leben verkürzt würde", erklärt Putz. Erlaubt sei es auch, einem freiverantwortlich und wohlerwogen handelnden Suizidenten - hier handele es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid - bei seiner Selbsttötung zu helfen, ihn nicht zu hindern und ihn nicht zu retten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oftmals entscheidend


Angehörige haben gegenüber Ärzten keinerlei Möglichkeiten, Schwerkranke zu vertreten oder mitzuentscheiden, wie diese behandelt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr artikulieren können. "Man muss beim zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht beantragen, als rechtlicher Betreuer für den Schwerkranken eingesetzt zu werden", betont Wolfgang Putz. Dann sei man als Vertreter voll handlungsfähig. Gebe es keine Patientenverfügung, müsse der mutmaßliche Wille des Kranken zu seiner Behandlung ermittelt und umgesetzt werden.

Selbst Eheleute benötigen eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, wenn sie im Falle einer schweren Krankheit für den jeweils anderen Entscheidungen treffen wollen, erklärt die Münchner Notarin Joanna Zehetmeier. In einer Patientenverfügung wiederum könne man selbst schriftlich seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr bewusst entscheiden könne. "Da die Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, sollten darin unklare Formulierungen vermieden werden", rät Zehetmeier.

Vorsorge für den letzten Gang


Nicht nur das Ende des Lebenswegs, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist für den Todesfall der versicherten Person eine bezugsberechtigte Person zu benennen. Tuguldur Byambajav von den Ergo Direkt Versicherungen rät dazu, das Bezugsrecht im Todesfall an die Person zu verfügen, die nach dem Tod mit der Bestattung betraut ist. Dies könne beispielsweise eine Person des Vertrauens oder ein Bestatter eigener Wahl sein. "Wer seine eigene Bestattung zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regelt, sollte das Bezugsrecht zugunsten des Bestatters verfügen", so Byambajav.

Bestattungsformen im Wandel


Die Formen der Beisetzung werden immer vielfältiger, es gibt sogar Wiesen-, Fluss- oder Ballonbestattungen. Chantal M. Häfner, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner & Züfle in Stuttgart: "Dabei wird die Asche des Verstorbenen frei in die Wiese, in den Fluss oder aus dem Ballon gestreut." In Deutschland seien diese Bestattungsformen aufgrund der bestehenden Grabpflicht nicht erlaubt, aber in einigen angrenzenden Ländern sei dies möglich.

Weitere Informationen:


www.bestellen.bayern.de (Seite der Bayerischen Staatsregierung. Unter dem Button "Justiz" findet man eine Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter", sie enthält wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Formularmuster).

Montag, 23. Februar 2015

Aktualisierte Auflage der Broschüre und des Faltblattes zur häuslichen Pflege erschienen

Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick zum Thema „Häusliche Pflege"


„Gut altern in Berlin“ – in dieser Schriftenreihe der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sind zwei Publikationen jetzt neu erschienen:
  • die Broschüre „Was ist, wenn …? 22 Fragen zum Thema häusliche Pflege“
  • und das Faltblatt „Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege“.
Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick zum Thema „Häusliche Pflege“. Sie wendet sich an alle, die sich auf das eigene Älterwerden oder eine anstehende Pflegebedürftigkeit im eigenen Umfeld vorbereiten wollen. Pflegende Angehörige erhalten Hinweise, wie sie entlastet werden können. Die Broschüre bildet hierbei die ab dem 1. Januar 2015 geltende Rechtslage ab. Sie stellt dar, welche Einrichtungen und Dienste Rat oder Hilfe bei häuslicher Pflege bieten. Darunter sind auch die 28 Pflegestützpunkte, die auf Wunsch zu Hause eine Beratung durchführen.

Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt

Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja erklärt dazu: „Pflege führt zu tiefgreifenden Veränderungen im Leben der Gepflegten und der Pflegenden. Sie ist erfüllend, kann aber auch belastend und kräftezehrend sein. Pflegende Angehörige können hierzu in Berlin auf ein tragfähiges Beratungs- und Unterstützungssystem zurückgreifen. Das ist möglich, da Berlin frühzeitig auf die vorrangige Entwicklung des ambulanten Sektors gesetzt hat. Mit Erfolg: Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden ihrem Wunsch gemäß zu Hause gepflegt und versorgt. Für viele Pflegebedürftige wäre das Leben in den eigenen vier Wänden allerdings ohne die Arbeit der knapp 600 Pflegedienste, rund 30 Kurzzeit- und über 80 Tagespflegeeinrichtungen nicht möglich. Das Engagement aller Helfenden und Pflegenden verdient unsere Anerkennung und größten Respekt. Insbesondere die Leistung der pflegenden Angehörigen, die bei rund zwei Dritteln der zu Hause Gepflegten die Pflege übernehmen, kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Allen sollen die Publikationen Mut machen, Informationen und Unterstützung vermitteln und helfen, die Herausforderungen der Pflege erfolgreich zu bewältigen.“
Beide Publikationen wurden breit gestreut und können ab sofort angefordert werden über die Broschürenstelle der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.
Bestellungen richten Sie bitte an:
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – Broschürenstelle
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: 9028-2826

Der Download ist möglich unter: Webauftritt ‘Pflege zu Hause’