Donnerstag, 24. März 2022

Großer Hype um Cannabis als Medizin vorbei

Fünf Jahre Cannabis-Gesetz


Quelle: BARMER


Die Barmer hat seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres 23.123 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 15.897 Anträge, also 68,7 Prozent, bewilligt und 7.226 abgelehnt. Die Fallzahlen waren in den vergangenen beiden Jahren rückläufig. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. Demnach gab es im Jahr 2019 noch 5.824 Anträge und in den Folgejahren 4.881 und 4.272. „Der große Hype um Cannabis scheint vorbei, und es wird gezielter eingesetzt. 

In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. 

Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet von Cannabis.

Weniger Verordnungen während der Corona-Pandemie

Neben einem gezielteren Einsatz habe offensichtlich auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Verordnungszahlen cannabishaltiger Präparate, so Straub weiter. Zwischen Mai 2018 und März 2020 habe es monatlich immer zwischen 400 und etwa 540 Anträgen gegeben. Seit April 2020 habe sich die Zahl bei rund 300 bis 400 Anträgen eingependelt. „Gerade in den Hochzeiten der Corona-Pandemie gehen die Versicherten seltener zur Ärztin oder zum Arzt. Das zeigt sich auch bei den Cannabis-Anträgen“, sagt Straub.

Überproportional viele Anträge im Saarland, in Bayern und Berlin

Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp fünf Jahren vergleichsweise viele Anträge im Saarland, in Bayern und Berlin gestellt, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 Barmer-Versicherten. Am geringsten war die Rate in Sachsen mit 198 je 100.000 Personen. Rein zahlenmäßig wurden die meisten Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Präparate in Bayern mit 4.682 gestellt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (4.587) und Baden-Württemberg (2.076). „In Bayern gibt es auch deshalb so viele Verordnungen für Cannabis, weil seit Mitte der 90er-Jahre an der Universität München gezielt dazu geforscht wurde. Ärztinnen und Ärzte haben sich in der Zwischenzeit gezielt fortgebildet und vielfach Cannabis in die Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen integriert“, sagt Straub. Dies sei möglicherweise nicht überall in gleichem Maße der Fall. Auch unzureichend begründete Genehmigungsanträge könnten in manchen Regionen zu niedrigeren Bewilligungsquoten führen.

Einsatz von Cannabisblüten bedarf Erfahrung

Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte seit März 2017 bis November 2021 fast 174.000 Verordnungen cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 87 Millionen Euro. Darunter waren etwa 34.000 Verordnungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Für den Einsatz von Cannabisblüten brauchen sowohl die behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch die Patientinnen und Patienten Erfahrung. Sie sind schwer dosierbar, die Wirkung ist nicht ohne Weiteres steuerbar. Zudem ist die übliche Anwendung als Inhalation mit Hilfe von Vaporisatoren für die Patientinnen und Patienten aufwändig“, so Barmer-Chef Straub. Von einer Anwendung als Tee sei abzuraten, da der Übertritt der Wirkstoffe in das Wasser sehr variabel sei, insbesondere bei falscher Zubereitung. Die Cannabisblüten müssten 15 Minuten am Sieden gehalten werden. Leichter dosier- und anwendbar als Cannabisblüten seien flüssige Cannabisextrakte zum Einnehmen, ein Mundspray oder der isolierte Cannabiswirkstoff Dronabinol in Form von Kapseln oder Tropfen zum Einnehmen.

Mittwoch, 23. Februar 2022

Bei Gedächtnisproblemen den Arzt-Termin richtig vorbereiten

Kostenlose Broschüre 
„Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“


Copyright: Alzheimer Forschung Initiative_e.V.

Wer bei sich eine Verschlechterung des Gedächtnisses feststellt, sollte immer einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Es ist wichtig, früh und professionell abzuklären, was der Auslöser der Vergesslichkeit ist, um mögliche Ursachen zu behandeln oder im Falle einer Alzheimer-Erkrankung frühzeitig mit einer Therapie zu beginnen.

In der Broschüre „Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“ rät die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI), den Besuch bei der ärztlichen Sprechstunde vorher zu planen. Die kostenlose Broschüre kann bestellt werden unter: www.alzheimer-forschung.de/diagnoseverfahren.

Für viele Menschen ist es nicht einfach, offen mit dem Arzt oder der Ärztin über Beschwerden zu sprechen, zumal die Zeit meist knapp bemessen ist. Hier kann eine Vorbereitung Abhilfe schaffen. Sehr hilfreich ist es, vor dem Besuch eine Liste mit Symptomen aufzustellen. Die Symptome können körperlicher Natur sein, wie Schmerzen oder Fieber. Sie können aber auch psychischen Ursprungs sein und Gedanken und Gefühle betreffen. Folgende Fragen können als Leitfaden dienen:

  • Welche Beschwerden liegen vor?
  • Wann begannen die Beschwerden?
  • Um welche Tageszeit treten die Beschwerden auf und wie lange dauern diese an?
  • Wie oft treten die Beschwerden auf?
  • Wodurch verbessert oder verschlechtert sich der Zustand?
  • Wie sehr schränken die Beschwerden im Alltag ein?

Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin wissen, welche Medikamente eingenommen werden. Hierzu zählen sowohl verschreibungspflichtige Medikamente als auch frei verkäufliche Mittel wie Vitamine oder Augentropfen. Es empfiehlt sich, die Medikamente aufzuschreiben oder gleich mitzubringen.

Außerdem ist es ratsam, ein Familienmitglied, einen Freund oder eine Freundin um Begleitung zu bitten. Bei einer Alzheimer-Diagnose spielt die Fremdanamnese, also das Gespräch mit einer Person, die dem Patienten oder der Patientin nahesteht, eine wichtige Rolle. Sollten Probleme mit der deutschen Sprache bestehen, ist es sinnvoll jemanden mitzubringen, der übersetzen kann.

Bestellinformation: „Diagnose-Verfahren bei Alzheimer – Ärztliche Tests im Überblick“ sowie weitere Informationsmaterialien können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/diagnoseverfahren.

Weitere Informationen zum Thema Alzheimer-Diagnose

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscherinnen und -Forscher stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 327 Forschungsaktivitäten mit 13,3 Millionen Euro unterstützen und über 900.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 15. Februar 2022

Haben Sie Ihre kostenlosen Pflegehilfsmittel schon beantragt, oder verschenken auch Sie monatlich 40,00 €

Viele bezahlen aus Unwissenheit Ihre Pflegehilfsmittel selbst

Hier können Sie Ihre individuelle Pflegebox zusammen stellen

Viele bezahlen aus Unwissenheit ihre zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel immer noch selbst. Dabei übernehmen die Pflegekassen monatlich bis zu 40,00 Euro für bestimmte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege in der Häuslichkeit erfolgt.

Grundlage hierfür ist der § 40 SGB XI des Sozialgesetzbuches.

Die gängigsten zum Verbrauch in der Häuslichkeit verwendeten Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und saugende Bettschutzeinlagen.

Die Antragstellung für die Kostenübernahme übernimmt in vielen Fällen der Anbieter.

Hier können sie zum Beispiel Ihr Paket, je nach Bedarf, individuell zusammenstellen.

Das Einholen der Kostenübernahme übernimmt der Anbieter und liefert dann monatlich das entsprechende Paket für sie versandkostenfrei und ohne Zuzahlung frei Haus.