Donnerstag, 11. Juni 2020

Neues Hilfsangebot für Pflegebedürftige in Niedersachsen

Gebäudereiniger-Handwerk bietet qualitätsgesicherte Unterstützung im Alltag 


Copyright: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks


Pflegebedürftige Personen mit festgestelltem Pflegegrad, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro im Monat. Dieser Betrag kann eingesetzt werden, um die eigene Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit zu fördern oder mit qualitätsgesicherten Angeboten die Pflegeperson zu entlasten. 

Die Landesinnung Niedersachsen des Gebäudereiniger-Handwerks hat jetzt gemeinsam mit der IKK classic erstmals Mitarbeiter ihrer Mitgliedsbetriebe mit einer zweitägigen Maßnahme qualifiziert, um diese Unterstützung im Alltag mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen anbieten zu können. Weitere Termine sollen folgen. Das ursprünglich geplante Seminar wurde aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen ins Internet verlegt und als Webinar durchgeführt. Zuvor hatte das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie das Weiterbildungskonzept der Kooperationspartner genehmigt. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, mit dem sie Entlastungsleistungen auf Kosten der Pflegekassen erbringen können. 


Wichtig: Hygiene in Haushalten mit Pflegebedürftigen


Nicht erst seit der Corona-Krise ist Sauberkeit und Hygiene in Haushalten mit pflegebedürftigen Menschen ein wichtiges Thema. Aber deren Bedeutung ist nochmals gewachsen, denn die meisten von ihnen gehören aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen zur Risikogruppe, die besonders geschützt werden muss“, begründet Landesgeschäftsführer Andreas Schönhalz das Engagement der IKK classic. „Gebäudereiniger sind in Sachen Hygiene Profis mit großem Fachwissen und können Pflegepersonen in Privathaushalten genauso unterstützen, wie sie es seit Jahren bereits in Krankenhäusern oder Pflegeheimen tun. 


Die Sorge, dass mit der Fachkraft eine haushaltsfremde Person ins eigene Haus kommt und möglichweise den Corona-Virus mitbringt, kann Burkhard Räcker, Geschäftsführer der Landesinnung, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nehmen: „Alle notwendigen Hygienemaßnahmen, um dies zu verhindern, wurden im Seminar vermittelt. Außerdem sind sich alle Teilnehmer ihrer Verantwortung sehr bewusst und werden Vorsichtsmaßnahmen – wie Mindestabstand und Schutzkleidung – gewissenhaft einhalten. 

Neben der Vermittlung des Infektions- und Gesundheitsschutzes waren der persönliche Umgang mit Menschen mit Einschränkungen wegen Krankheit oder Behinderung sowie rechtliche Grundlagen Schwerpunkte beim Online-Seminar. „Wir sind froh, dass wir bei unseren Weiterbildungsmaßnahmen für diesen Part die IKK classic als kompetenten Partner an unserer Seite haben“, sagt Räcker. 


Unbürokratisch: Antrag nicht notwendig 


Um Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch zu nehmen, ist kein gesonderter Antrag notwendig. Pflegebedürftigen, bei denen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, haben laut IKK classic automatisch Anspruch auf diese Leistung, wenn sie im eigenen Zuhause versorgt werden. 

Die gesetzlichen Pflegekassen erstatten maximal 125 Euro im Monat für entsprechende Dienstleistungen. Liegt eine Abtretungserklärung vor, kann das Gebäudereiniger-Unternehmen auch direkt mit den Kassen abrechnen. 

Um haushaltsnahe Dienstleistungen auf Kosten der Pflegeversicherung erbringen zu können, ist es aber zwingend notwendig, dass das Unternehmen zertifizierte Angebote nachweisen kann. 


Die niedersächsische Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks stellt Interessierten auf Nachfrage eine Liste mit qualifizierten Innungsbetrieben in Niedersachsen zur Verfügung (Telefon 0511 / 32 42 52, E-Mail info@die-gebaeudedienstleister-nds.de

Mittwoch, 3. Juni 2020

Rezeptfreie Medikamente: Faustregel zur Selbstmedikation

Viele frei verkäufliche Präparate sollten keinesfalls über längere Zeit eingenommen werden




Baierbrunn (ots) - Medikamente werden oft als harmlos eingeschätzt, nur weil sie rezeptfrei erhältlich sind. Dabei sollten viele frei verkäufliche Präparate keinesfalls über längere Zeit eingenommen werden, raten Apotheker. Beispiel Schmerzmittel: "Als Faustregel für die Selbstmedikation gilt: nicht länger als drei Tage hintereinander und höchstens zehnmal im Monat einnehmen", so Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau".


Der fatale Effekt bei längerem Gebrauch von Schmerzmitteln: Das Nervensystem gewöhnt sich an die Arznei und reagiert empfindlicher auf Schmerzreize, wodurch mit der Zeit ein anhaltender Kopfschmerz entstehen kann. Auch rezeptfreie Schlafmittel sind keinesfalls harmlos, sondern haben erhebliches Gewöhnungspotential, so dass es nach dem Absetzen zu verstärkten Schlafstörungen kommen kann. Rezeptfrei erhältliche Hustenblocker können ebenfalls abhängig machen.


Pflanzliche Arzneimittel als gut verträgliche Alternative



Abhängigkeit entwickeln Patienten auch bei übermäßigem Einsatz von Schnupfenspray, so dass das Präparat immer häufiger angewendet werden muss - was zu irreversiblen Schäden der Nasenschleimhaut führen kann. Dr. Christian Ude, Apothekeninhaber aus Darmstadt und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesapothekenkammer, rät hier, die Dosis schrittweise zu reduzieren und allmählich durch ein wirkstofffreies Meerwasserspray zu ersetzen. Tipp: Bei vielen Beschwerden sind pflanzliche Arzneimittel eine gut verträgliche Alternative, so Apotheker Ude. So können zum Beispiel Präparate mit Eibischwurzel oder Efeu hartnäckigen Husten wirkungsvoll stillen.

Quelle: Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau"

Donnerstag, 28. Mai 2020

Gefährlichen Stürzen vorbeugen

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) informiert, wie Angehörige dabei helfen können, das Sturzrisiko älterer pflegebedürftiger Menschen zu verringern


https://www.pflege-praevention.de/


Mit zunehmendem Alter und Gebrechlichkeit steigt die Wahrscheinlichkeit zu stürzen: Das gilt besonders für ältere Menschen, die auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Statistisch gesehen stürzt jede zehnte durch ambulante Pflegedienste versorgte pflegebedürftige Person einmal innerhalb von 14 Tagen. Ein Sturz kann Verletzungen wie Schürfwunden, Prellungen und Knochenbrüche nach sich ziehen. In der Folge leiden die Menschen zum Beispiel längere Zeit an Schmerzen, sind verunsichert und drohen dadurch noch mehr auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.


„Gangunsicherheit und Sturzerfahrungen können schnell zum Teufelskreis werden: Aus Angst zu stürzen, bewegt man sich weniger und verzichtet vielleicht auf Spaziergänge, Besorgungen oder soziale Aktivitäten. Neben anderen negativen Auswirkungen kann das auch dazu führen, dass wichtige Fähigkeiten wie Muskelkraft und Gleichgewichtssinn schneller nachlassen und die Gefahr zu stürzen dadurch weiter steigt“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP.

Welche Risikofaktoren – wie Muskel, Seh- oder Blasenschwäche sowie die Einnahme bestimmter Medikamente – Stürze bei pflegebedürftigen Personen begünstigen und wie man ihnen gezielt vorbeugen kann, erfahren Ratsuchende auf dem ZQP-Internetportal www.pflege-praevention.de kostenlos. Die gute Nachricht lautet nämlich: Die Wahrscheinlichkeit zu fallen, kann oft verringert werden.

Gerade gangunsichere Menschen sollten sich möglichst regelmäßig bewegen, um Kraft, Beweglichkeit, Koordination und Gleichgewicht zu trainieren. Dazu holt man am besten fachlichen Rat ein, zum Beispiel bei der Physiotherapie. Ein gemeinsam mit den Fachleuten erstellter detaillierter Bewegungsplan kann hierbei nützlich sein. Darin werden die täglichen Bewegungen und Übungen genau aufgelistet. Zudem können Bewegungsangebote wie Herzkreislauf-Training oder Sitzgymnastik der Krankenkasse oder der Gemeinde genutzt werden. Auch der gemeinsame Spaziergang fördert die Bewegung im Alltag. Außerdem ist es wichtig, die pflegebedürftige Person dabei zu unterstützen, möglichst viel selbst zu tun, etwa beim Anziehen oder bei der Körperpflege. Dadurch können nicht nur die Selbstständigkeit gefördert, sondern auch der Bewegungsradius im Alltag länger erhalten werden. Sulmann betont aber auch, dass Bewegung immer freiwillig stattfinden muss: „Menschen mit Pflegebedarf zu motivieren, ist wichtig. Sie unter Druck zu setzen oder gar zu zwingen, darf dabei nicht sein.“

Ebenfalls spricht sich die ZQP-Expertin gegen Bettgitter oder Bettgurte aus, die teilweise als vermeintlicher Sturzschutz eingesetzt werden: „Solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen gefährden die Sicherheit eher zusätzlich – zum Beispiel, wenn Pflegebedürftige sich im Gitter einklemmen oder darüber aus dem Bett stürzen. Hinzu kommt: Wird die Bewegung mit solchen Maßnahmen längerfristig eingeschränkt, drohen die körperlichen Fähigkeiten weiter zu schwinden. Dann steigt das Sturzrisiko.“

Neben ausreichender Bewegung spielt auch die Gestaltung der eigenen vier Wände eine wichtige Rolle bei der Sturzprävention. „Stolperfallen wie Teppichkanten und Kabel sollten beseitigt werden. Haltegriffe oder Handläufe an den Wänden können zusätzliche Sicherheit geben“, so Sulmann. Wird ein Rollator oder Rollstuhl in der Wohnung genutzt, sollte dafür genügend Platz geschaffen werden. Denn Stellen, die mit einem Hilfsmittel nur schwer zu passieren sind, erhöhen ebenfalls die Unfallgefahr. Zusätzlich können gute Lichterverhältnisse, festes Schuhwerk sowie gutsitzende Kleidung zu einem möglichst sicheren Gang beitragen.

Nicht zuletzt kann auch die Medikation Einfluss auf das Sturzrisiko haben. Denn unter anderem akuter Harndrang, Verwirrung oder Tagesmüdigkeit können sich als Nebenwirkungen von Medikamenten negativ auf die Gangsicherheit auswirken. „Holen Sie daher umgehend ärztlichen Rat ein, wenn Sie solche Symptome bei der pflegebedürftigen Person beobachten“, empfiehlt Sulmann.

Mehr zum Thema Sturz sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem kosten- und werbefreien Online-Portal www.pflege-praevention.de von der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.