Donnerstag, 9. April 2020

Osterfeiertage: Apothekenfinder 22 8 33 hilft bei Suche nach dienstbereiter Apotheke vor Ort

Der Apothekenfinder 22 8 33 ist überall und jederzeit auf verschiedenen digitalen Wegen erreichbar


Foto: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Der Apothekenfinder 22 8 33 wird erfahrungsgemäß zur Reisezeit in den Osterferien besonders häufig genutzt, aber derzeit bleiben die meisten Menschen wegen der Corona-Pandemie zuhause. Patienten, die den konkreten und begründeten Verdacht haben, sich mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert zu haben, sollten auch nicht direkt in die Apotheke oder Arztpraxis aufbrechen, sondern sich vorab telefonisch informieren. 

Ärztlichen Rat gibt es unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 oder per Telefon in der jeweiligen Hausarztpraxis. Telefonische Informationen zu Arzneimitteln kann die Apotheke vor Ort geben. Deren Kontaktdaten gibt es im Apothekenfinder 22 8 33. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin, die den Apothekenfinder 22 8 33 betreibt und darin alle 19.075 öffentlichen Apotheken sowie nachts und feiertags die 1.300 Notdienstapotheken listet.


Mit 15,27 Millionen digitalen Abrufen hat der Apothekenfinder 22 8 33 im Jahr 2019 einen neuen Rekord aufgestellt. Im Jahr 2018 waren es nur 14,87 Millionen Suchen nach Nacht- und Notdienstapotheken, aber auch nach tagsüber geöffneten Apotheken in der Arbeitsplatz- oder Wohnortnähe gewesen. Mit 13,53 Millionen Abrufen liegt im Jahr 2019 weiterhin das Gesundheitsportal www.aponet.de vorne – vor 1,01 Millionen Abrufen über das mobile Web, 580.000 Nutzungen der Smartphone-App und 150.000 Suchen per Festnetztelefon, SMS und Mobilfunk.

Der Apothekenfinder 22 8 33 ist überall und jederzeit auf verschiedenen digitalen Wegen erreichbar: Die kostenfreie App für Smartphones aus dem App Store bzw. Google Play Store gehört ebenso zum Angebot wie die mobile Webseite www.apothekenfinder.mobi. Per Mobiltelefon kann man bundesweit ohne Vorwahl die 22 8 33 anrufen oder eine SMS mit der fünfstelligen Postleitzahl dorthin schicken (69 Cent pro Minute/SMS). Von zu Hause aus können Patienten kostenfrei die Festnetznummer 0800 00 22 8 33 wählen oder auf das Gesundheitsportal www.aponet.de zugreifen.

Montag, 6. April 2020

Alzheimer und COVID-19

Drei Fragen und Antworten


  • Copyright: Nottebrock/Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die fortschreitende Ausbreitung der Lungenerkrankung COVID-19 beeinflusst das öffentliche Leben weltweit. Gefährdet sind vor allem ältere Menschen, bei denen es häufiger zu schweren Verläufen von COVID-19 kommt. Da Alzheimer eine Erkrankung des höheren Lebensalters ist, zählen auch die 1,2 Millionen Menschen mit Alzheimer in Deutschland zur Risikogruppe für eine schwere COVID-19-Erkrankung. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) erhält vermehrt Anfragen zu Alzheimer und COVID-19.


Warum ist das Ansteckungsrisiko für COVID-19 bei Menschen mit Alzheimer erhöht?

Menschen mit Alzheimer leiden mit Fortschreiten der Erkrankung unter anderem an Störungen des Gedächtnisses, der Wahrnehmung sowie der Alltagskompetenz. Alzheimer-Patienten sind im Krankheitsverlauf nicht mehr in der Lage, die von COVID-19 ausgehende Gefahr zu erfassen und die allgemeinen Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 einzuhalten. 


Begünstigt die Alzheimer-Erkrankung einen schweren Verlauf von COVID-19?

Menschen mit Alzheimer haben vor allem in einem fortgeschrittenen Stadium oftmals ein geschwächtes Immunsystem. Die Patienten sterben schließlich mit Alzheimer und nicht an Alzheimer. Häufig sind Infektionskrankheiten die Todesursache. Wenn die Patienten bettlägerig sind, kommt es oft zu Lungenentzündungen. Diese Umstände begünstigen einen schweren Verlauf von COVID-19.


Wie können Menschen mit Alzheimer und ihre pflegenden Angehörigen eine Ansteckung mit COVID-19 vermeiden? 

Grundsätzlich gelten für Menschen mit Alzheimer und ihre Angehörigen die derzeit allgemeingültigen Regeln zum Schutz vor COVID-19. Hierzu zählen unter anderem häufiges Händewaschen und Abstand halten, wo immer es möglich ist. 

Allerdings ist die Einhaltung dieser Regeln eine große Herausforderung, da Patienten sie vielleicht nicht einsehen wollen oder vergessen. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, dass Menschen mit Alzheimer das Haus nur in Begleitung verlassen. Auf Bewegung an der frischen Luft sollte aber nicht verzichtet werden. Denn gemeinsame Spaziergänge können den Alltag des Erkrankten strukturieren und bei den pflegenden Angehörigen für Abwechslung sorgen.


Die Alzheimer-Krankheit ist mit rund zwei Drittel aller Fälle die häufigste Form der Demenz. Bislang ist Alzheimer nicht heilbar. Die AFI fördert mit Spendengeldern Alzheimer-Forschung an Universitäten und öffentlichen Einrichtungen und informiert die Bevölkerung über die Alzheimer-Erkrankung.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit

Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.

Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 288 Forschungsaktivitäten mit über 11,2 Millionen Euro unterstützen und rund 855.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Sonntag, 29. März 2020

Pflicht zu Bera­tungs­be­su­chen für Pfle­ge­geld­emp­fänger während Corona-Krise ausge­setzt

Die Möglichkeit Beratungsbesuche abzurufen, bleibt bestehen. Diese können dann gegebenenfalls auch telefonisch erfolgen


Pflegebedürftige sind während der Corona-Krise von der Pflicht, einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, befreit. Sie erhalten weiterhin Pflegegeld von der Pflegekasse. 

Das regelt das am 25. März 2020 im Bundestag verabschiedete COVID-19-Krankenhausentlastungs-gesetz, das auch zahlreiche Regelungen für die Pflege enthält. 

Darauf macht die Techniker Krankenkasse (TK) aktuell aufmerksam. Normalerweise sind die regelmäßigen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldbezieher verpflichtend. Werden Beratungsbesuche nicht abgerufen, ist die Kasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen. 

Das Gesetz regelt nun, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 keine Beratung abzurufen ist. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor zusätzlichen Ansteckungsgefahren zu schützen und Pflegekräfte während der Corona-Krise bei der Sicherstellung der Versorgung zu entlasten. Ein fehlender Beratungsbesuch führt in diesem Zeitraum nicht zu einer Kürzung oder einem Entzug des Pflegegeldes. 

Die Möglichkeit Beratungsbesuche abzurufen, bleibt bestehen. Diese können dann gegebenenfalls auch telefonisch erfolgen. 

Die regelmäßigen Beratungsbesuche werden üblicherweise durch ambulante Pflegedienste durchgeführt und ermöglichen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Beratung, Hilfestellung und pflegefachliche Informationen. Zudem stellen diese Besuche eine regelmäßige Betrachtung der Pflegesituation durch Fachkräfte sicher. 

Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und nicht gleichzeitig durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, sind diese bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.