Freitag, 13. Dezember 2019

Digital vorsorgen für den Ernstfall

KKH-Pflegecoach bietet erweitertes Online-Kurs-Angebot




Ob Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung: Was diese Begrifflichkeiten im Einzelnen bedeuten, wissen nur die wenigsten Deutschen. Doch es ist extrem wichtig, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen und für den Ernstfall vorzusorgen. Das gilt besonders für Menschen, die einen zu pflegenden Angehörigen haben. 

Die Pflegekasse der KKH bietet deshalb allen Interessierten ab sofort die Möglichkeit, an dem neuen Online-Pflegekurs „Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall“ teilzunehmen. Die digitale Schulungsmöglichkeit zu dieser komplexen Thematik kann jederzeit individuell begonnen werden. Ziel ist es, die Teilnehmer aufzuklären, zu informieren und zu ermutigen, ihre rechtliche Vorsorge zu gestalten und auch ihren Angehörigen beratend zur Seite stehen zu können.

Der Online-Kurs unter https://www.kkh-pflegecoach.de/ unterstützt die Teilnehmer dabei, die richtigen Vorsorgedokumente für sich auszuwählen, Konsequenzen fehlender Vorsorge zu verstehen und selbständig rechtlich sichere Dokumente aufzusetzen. Es werden typische Fehler und Besonderheiten vorgestellt. „Viele Fragen sollten möglichst im gesunden Zustand individuell geklärt und schriftlich festgehalten werden. Das nimmt den Angehörigen die große Belastung, wichtige Dinge in kritischen Situationen selbst entscheiden zu müssen. Dazu zählt, ob zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht sind.

Das neue digitale Schulungsmodul der KKH ergänzt die bisherigen Kurselemente „Grundlagen der häuslichen Pflege“, „Alzheimer und Demenz“ und „Wohnen im Alter“. Seit dem Start des KKH-Pflegecoaches im Jahr 2017 sind die Nutzerzahlen stetig gestiegen. Laut Teilnehmer-Umfrage würden 98 Prozent die Online-Pflegekurse weiterempfehlen.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit 1,7 Millionen Versicherten.

Montag, 9. Dezember 2019

Weihnachten feiern mit Alzheimer-Patienten

Die Gefühle bleiben





Für Familien mit einem an Alzheimer erkrankten Angehörigen sind die Weihnachstage häufig eine besondere Herausforderung. Auf der einen Seite soll das Weihnachtsfest so sein wie es vor der Erkrankung war. Auf der anderen Seite muss auf die Erkrankung eines Angehörigen Rücksicht genommen werden. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. gibt Anregungen für die Feiertage mit der Familie.

Mit der feierlichen Atmosphäre und den stimmungsvollen Ritualen bieten die Weihnachtstage viele Gelegenheiten, Menschen mit Alzheimer einzubeziehen und schöne gemeinsame Stunden zu verbringen.

Während aktuelle Bezüge und Erfahrungen bei Alzheimer-Patienten immer mehr verloren gehen, bleiben die Gefühle erhalten. Auch alte Erinnerungen sind oft noch lebendig. 

Altbekannte Rituale und sinnliche Eindrücke können schöne Erinnerungen beim Patienten wecken. Gemeinsam Weihnachtslieder singen, der Duft von Weihnachtsplätzchen, das traditionelle Festtagsessen oder der Gottesdienstbesuch schenken ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Wenn möglich, kann der Angehörige auch in die Vorbereitungen einbezogen werden, zum Beispiel beim Plätzchen backen, Tisch decken oder Tannenbaum schmücken.

Die Feiertage sollten ruhig und ohne überladenes Programm gestaltet und nach Möglichkeit in einem kleinen, vertrauten Kreis begangen werden. Zu viel Hektik und unbekannte Gesichter überfordern Alzheimer-Patienten. Die Erkrankung führt dazu, dass akustische und visuelle Reize nicht mehr ausreichend gefiltert werden können.

Menschen mit Alzheimer freuen sich besonders über Geschenke, die ihre Sinne, Gefühle oder alte Erinnerungen ansprechen, wie zum Beispiel das frühere Lieblingsparfüm, CDs mit alten Schlagern oder Volksliedern, eine kuschlige Decke, ein Massageball oder ein einfaches Steckspiel. Auch ein Fotoalbum, ein gerahmtes Familienfoto oder ein Bildband von der Heimat können ein passendes Geschenk sein.

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. 

Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. Bis heute konnte die AFI 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen Euro unterstützen und rund 800.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. 

Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.

Dienstag, 3. Dezember 2019

Der Weg zum Hilfsmittel: Gute Beratung wichtig

Das A und O einer sinnvollen Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine gute Planung und eine gute Beratung



Von der Aufstehhilfe über den Duschhocker bis hin zum Rollator - das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen umfasst mehr als 32.000 Produkte. Im Einzelfall ist es möglich, auch Gerätschaften außerhalb des Verzeichnisses bezahlt zu bekommen. 

Das A und O einer sinnvollen Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine gute Planung und eine gute Beratung, wie das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" schreibt. "Fragen Sie sich: Wofür brauche ist das? Was will ich damit erreichen? Kann ich es überhaupt nutzen?", empfiehlt Michaela Heyne, Pflegefachfrau und Wohnberaterin beim Sozialverband VdK Bayern. 

In den meisten Fällen braucht der Versicherte für Hilfsmittel der Kasse ein Rezept


Claudia Spiegel, Juristin beim VdK Bayern, rät, sich eingehend mit dem Arzt zu besprechen. "Je mehr die Verordnung erkennen lässt, dass sie auf den Patienten zugeschnitten ist, desto besser sind die Chancen, dass die Kasse ja sagt." 

Für Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenzartikel reicht ein einfaches Rezept. Bei einem größeren Handicap, etwa infolge eines Schlaganfalls können mehrere Seiten Anlage nötig werden. Die Faustregel lautet: Für die Basisausstattung sorgt die Kasse, für Extras muss man meist in die eigene Tasche greifen.

Ein Widerspruch ist oft aussichtsreich


Mit einem ablehnenden Bescheid sollte man sich laut VdK-Juristin Spiegel nicht einfach abfinden. Ein Widerspruch ist aussichtsreich. Die Expertin schätzt, dass etwa jeder dritte zum Erfolg führt.

Beispiele, wie man Schritt für Schritt zum Hilfsmittel kommt, finden Leserinnen und Leser im aktuellen "Senioren Ratgeber". Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 11/2019 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.
Quelle: Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"