Dienstag, 12. November 2019

Das eRezept ist da: Startschuss für Pilotprojekt GERDA

Gesetzlich versicherte Patienten in Tuttlingen und Stuttgart können ab sofort ein eRezept in der docdirekt-App empfangen



Nach der Konsultation eines Arztes auf der telemedizinischen Behandlungsplattform docdirekt können gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab sofort ein eRezept in der docdirekt-App empfangen. Durch den Geschützten eRezept-Dienst der Apotheken (GERDA) kann der Patient das eRezept anschließend an eine örtliche Apotheke seiner Wahl senden. 

Ab sofort sind Ärzte der telemedizinischen Behandlungsplattform docdirekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in der Lage, eRezepte auszustellen und über GERDA, den Geschützen eRezept-Dienst der Apotheken, an den Patienten zu senden. Bei GERDA handelt es sich um einen sicheren Rezeptspeicher, der von Arzt, Patient und Apotheke bedient werden kann. In der Startphase des Modellprojekts GERDA ist das eRezept für gesetzlich versicherte Patienten in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen verfügbar und an das telemedizinische Projekt docdirekt der baden-württembergischen Ärzteschaft gekoppelt.

Initiatoren des Projektes sind die Landesapothekerkammer (LAK) und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), die die Grundidee eines GERDA-Servers konzipiert und das eRezept gemeinsam mit der KVBW entwickelt haben. Technisch umgesetzt wurde der eRezept-Dienst durch die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA). Die Anbindung von docdirekt an den eRezept-Dienst über die docdirekt-App wurde von der Teleclinic realisiert. Das Land Baden-Württemberg fördert das Projekt mit rund einer Million Euro. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Baden-Württemberg haben sich im Rahmen der Abrechnung und der dahinterstehenden Vertragsgestaltung an diesem Projekt eingebunden.


Vorteile für Patienten, Arzt und Apotheken


Die Anbindung von GERDA an docdirekt bringt Vorteile für Patienten, Arzt und Apotheke. Durch die Behandlung eines Telearztes in der Video-Sprechstunde entfällt der Gang in die Arztpraxis. Der Telearzt stellt bei Bedarf ein eRezept aus und legt es auf dem GERDA-Server ab. Parallel sendet er über GERDA einen gesicherten Schlüssel in der docdirekt-App an den Patienten. Der Patient kann sich mit diesem Schlüssel sein eRezept in der docdirekt-App ansehen. Durch das einsehbare Apotheken-Register kann der Patient das eRezept einer am Projekt teilnehmenden örtlichen Apotheke seiner Wahl in Stuttgart oder Tuttlingen senden. GERDA übermittelt dann das verschlüsselte eRezept in die ausgewählte Apotheke.

Die Apotheke weist sich zusätzlich am GERDA-Server digital aus – ein weiteres Element der Datensicherheit. Dazu nutzen die Apotheken das bereits bundesweit eingeführte N-Ident-Verfahren, eine Art digitalen Ausweis, der jede teilnehmende Apotheke eindeutig und sicher identifiziert. Erst durch diese Identifikation erhält die Apotheke Zugriff auf das eRezept, das der Patient der Apotheke zugewiesen hat.

Eine Chatfunktion ermöglicht es, Kontakt zum Patienten aufzunehmen und mitzuteilen, wann die Medikamente verfügbar sind oder wann diese auch auf Wunsch des Patienten mittels Botendienst nach Hause gebracht werden.

Ist das eRezept beliefert und der Patient mit seinem Arzneimittel versorgt, rechnet die Apotheke über ein Rechenzentrum mit den Krankenkassen ab. Auch dieser Schritt erfolgt digitalisiert: GERDA ist so konzipiert, dass die Abrechnung verschlüsselt und mit allen nötigen Informationen digital an die Rechenzentren gesendet wird. Das Rechenzentrum wiederum leitet die Abrechnung wie gewohnt an die zuständige Krankenkasse des Versicherten zur Prüfung und anschließenden Bezahlung weiter.

Wie beim Papierrezept entscheidet auch bei GERDA allein der Patient, was mit seinem eRezept passiert. Das bedeutet, er hat die freie Apothekenwahl und die Daten bleiben in seiner Verfügungsgewalt. Außerdem wird bei GERDA ein hochsicheres Verschlüsselungsverfahren angewendet.

Im Projekt wird die Rezeptausstellung und -abwicklung durch die Vermeidung von Medienbrüchen einfacher und auch sicherer. Mit Projektstart kann die in der GKV verwendete Verordnung (Muster 16) digital ausgestellt und an GERDA bzw. den Patienten übermittelt werden. Weitere Verordnungstypen, zum Beispiel Hilfsmittel-Rezepte, sollen mit der Zeit eingeführt werden.


GERDA ist ein Projekt der Landesapothekerkammer und -verband Baden-Württemberg


Durch die führende Rolle der LAK und des LAV bei der Einführung des eRezeptes in Baden-Württemberg ist sichergestellt, dass das eRezept nicht in die Hände von kapitalgesteuerten Marktteilnehmern fällt, bei denen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen.

Es ist wichtig, dass mit GERDA ein einheitliches System durch neutrale Akteure und unter staatlicher Kontrolle auf den Markt gekommen ist. Außerdem entsteht durch GERDA eine einheitliche Schnittstelle für Ärzte und Apotheken. Durch GERDA kann sichergestellt werden, dass der Patient weiterhin freie Arzt- und Apothekenwahl hat und dass das eRezept kein Handelsobjekt wird. LAK und LAV Baden-Württemberg planen das eRezept von Seiten der Apothekerschaft bereits seit über einem Jahr. Zukünftig finden Patienten unter www.mein-e-rezept.de weiterführende Informationen zum eRezept.

Montag, 4. November 2019

Infektionen vermeiden: Tipps zur richtigen Händehygiene für Pflegende

Für pflegebedürftige Menschen stellen Infekte ein besonderes gesundheitliches Risiko dar




Für pflegebedürftige Menschen stellen Infekte, wie Erkältungen oder Magen-Darm-Erkrankungen, ein besonderes gesundheitliches Risiko dar. Gute Händehygiene hilft, sie vor solchen Krankheitserregern zu schützen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt dazu die wichtigsten Tipps.

Herbst und Winter gelten als Jahreszeiten, die Infekte wie z. B. Erkältungskrankheiten begünstigen. Ältere pflegebedürftige Menschen haben ein erhöhtes Risiko, an Infektionen verschiedenster Art zu erkranken. Sie können krankmachende Bakterien oder Viren oft nicht gut abwehren. Gelangen diese in den Körper, kann das schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben. Daher gilt es, pflegebedürftige Menschen möglichst gut vor Kontakt mit Krankheitserregern zu schützen.

Die meisten solcher Erreger werden über die Hände übertragen


Die meisten solcher Erreger werden über die Hände übertragen. Daher sollte man vor dem Kontakt mit einer pflegebedürftigen Person besonders auf eine gute Händehygiene achten, rät das Zentrum für Qualität in der Pflege auf seinem Internetportal www.pflege-praevention.de. Dort erhalten Pflegende u. a. praktische Tipps zu Hygieneregeln im Pflegealltag. Ein animierter Anleitungsfilm zeigt, was speziell bei der Händehygiene zu beachten ist.

„Um die Übertragung von Krankheitserregern möglichst zu vermeiden, ist es nicht nur wichtig, die Hände auf die richtige Weise zu reinigen, sondern auch zum richtigen Zeitpunkt“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP. Dafür sei ein Bewusstsein für Übertragungswege nötig. Zum Beispiel ist vor und nach der Hilfe zur Körperpflege, vor der Unterstützung rund um die Mahlzeiten und der Medikamentengabe gründliches Händewäschen wichtig. „Wenn die Pflegeperson etwas angefasst hat, worauf sich meist viele Keime befinden, sollte sie sich grundsätzlich die Hände waschen. Dazu gehören Haltegriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einkaufswagen ebenso wie Geld, benutzte Taschentücher, Türklinken oder Toiletten“, so Sulmann.

Für das Händewaschen sollte man sich Zeit nehmen


Für das Händewaschen sollte man sich Zeit nehmen, mindestens 20 bis 30 Sekunden. Dazu gehört es, Handflächen, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume, Nägel, Daumen sowie Handrücken einzuseifen und unter fließendem Wasser abzuwaschen. Anschließend sollten die Hände mit einem sauberen Handtuch abgetrocknet werden.

In manchen Fällen sollten Pflegende Einmalhandschuhe tragen – um die pflegebedürftige Person aber auch sich selbst vor Keimübertragung zu schützen. Dies gilt zum Beispiel bei Kontakt mit Ausscheidungen, offenen Wunden oder beim Waschen infizierter Hautstellen, etwa bei Pilzbefall. Um eine Ausbreitung der Keime zu vermeiden, sei in solchen Situationen zusätzlich der Einsatz eines Händedesinfektionsmittels angebracht, meint Sulmann.

„Die Bedeutung von Hygienemaßnahmen wird in der Pflege teilweise unterschätzt. Vielleicht fehlen auch mitunter das nötige Wissen und die nötige Aufmerksamkeit bei den Pflegenden. Diese seien aber zur Prävention von Infektionen bei pflegebedürftigen Menschen entscheidend. Darum rät Sulmann: „Pflegende Angehörige sollten sich für konkrete Fragen zur richtigen Hygiene in der Pflege an die zuständige Pflegefachperson oder den Arzt wenden. Diese sollten kompetent unterstützen.“

Mehr zur Händehygiene sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem frei zugänglichen und werbefreien Online-Portal der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege auf www.pflege-praevention.de.

Mittwoch, 30. Oktober 2019

Gutachten: Häusliche Pflege führt Frauen in die Altersarmut

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss sich für Frauen und Männer gleichermaßen verbessern!“



Die mangelnde finanzielle Anerkennung häuslicher Arbeit erhöht das Altersarmut-Risiko von Frauen. „Frauen, die ihren beruflichen Werdegang zugunsten der Familie zurückstellen, werden gegenüber vollzeitarbeitenden und durchgängig beschäftigten Personen mit einem geringeren Einkommen und einer geringeren Rentenanwartschaft bestraft“, heißt es in einem Gutachten, das der Sozialverband Deutschland (SoVD) heute vorgestellt hat.

„Wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt, dann sind es in 70 Prozent der Fälle Frauen, die sich kümmern und unbezahlte Sorgearbeit leisten. Sie pflegen durchschnittlich 21 Stunden pro Woche unbezahlt“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Zudem zeigt das Gutachten auf, dass sich viele pflegende Frauen vollständig aus dem Berufsleben zurückziehen“, sagte Bauer. Dies habe weitreichende Folgen für das Alterseinkommen. „Aufgrund der unterbrochenen Erwerbsarbeit zahlen sie entweder geringere Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein oder sie sind ausschließlich über ihren Partner abgesichert“, betonte der Verbandspräsident.

„Für uns gilt: Häusliche Pflege muss endlich besser anerkannt werden. Nötig ist insbesondere eine Aufwertung der unbezahlten Sorgearbeit“, forderte Bauer. Konkret müsse dies durch einen finanziellen Ausgleich erfolgen. Zudem gelte es, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen zu verbessern. 

Das Gutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass in Deutschland weitaus mehr Menschen pflegebedürftig sind, als die bisher angenommene Zahl von 3,4 Millionen. „Wir müssen von einer Dunkelziffer von rund 5 Millionen ausgehen“, sagte Katja Knauthe, Gutachten-Autorin von der Hochschule Zittau/Görlitz. 

Das vollständige Gutachten des SoVD finden Sie hier

Der SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Über 580.000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Reichsbund der Kriegsopfer gegründet.