Sonntag, 21. Juli 2019

Steuern sparen mit Grünem Rezept und Zuzahlungsquittung aus der Apotheke

Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen


Foto: ABDA

Wer Steuern sparen will, sollte alle Quittungen aus der Apotheke sorgfältig aufbewahren und dann beim Finanzamt einreichen. Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018, die bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden muss, können private Ausgaben für Arzneimittel laut § 33 Einkommenssteuergesetz im Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. 

Neben der gesetzlichen Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigen Medikament kommen dafür auch rezeptfreie Arzneimittel in Betracht, sofern die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernimmt. 

Medizinisch notwendige Ausgaben für die eigene Gesundheit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden


Die medizinische Notwendigkeit in der Selbstmedikation kann durch das vom Arzt ausgestellte Grüne Rezept nachgewiesen werden - vergleichbar mit dem rosa Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Krankenkassenkosten.


„Medizinisch notwendige Ausgaben für die eigene Gesundheit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das ist eine gute Nachricht für viele Patienten, die Arzneimittel aus der Apotheke benötigen“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). 

„Zwar gelten eine Belastungsgrenze und eine Einzelfallprüfung bei der Anerkennung der Krankheitskosten. Aber es kann sich trotzdem lohnen, alle Ausgaben in der Apotheke an das Finanzamt zu melden. 

Als Belege dienen das abgestempelte Grüne Rezept genauso wie die Zuzahlungsquittung für das rosa Rezept. 

Um diese Nachweise für das gesamte Jahr 2018 zu erbringen, unterstützen viele Apotheken ihre Kunden.“ Groeneveld weiter: „Wer seine Quittungen im vorigen Jahr nicht komplett gesammelt hat, kann oft auf die Hilfe seiner Stammapotheke zählen. Für Inhaber einer Kundenkarte kann meist nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden."

Montag, 8. Juli 2019

24-Stunden-Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte in Augsburg und Umgebung

gelko Pflegevermittlung eröffnet neues Beratungsbüro in Diedorf bei Augsburg




Die gelko Pflegevermittlung ( www.gelko-pflegevermittlung.de ) verzeichnet zurzeit eine verstärkte Nachfrage nach polnischen Pflegekräften und Betreuerinnen für die 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause im Raum Augsburg.


Bernd Bauer

Nach Auskunft der Geschäftsleitung der gelko Pflegevermittlung, war es die logische Konsequenz, dass man den zunehmenden Anfragen aus dieser Region geschuldet, mit einem Ansprechpartner vor Ort präsent sein möchte.

Deshalb wurde zum 01.07.2019 ein Beratungsbüro in Diedorf bei Augsburg eröffnet.

Das Beratungsbüro in Diedorf wird von Bernd Bauer geleitet.




Herr Bauer ist in und um Augsburg  ein kompetenter und engagierter Ansprechpartner für alle Betroffenen und/oder deren Familien.


Die gelko Pflegevermittlung vermittelt polnische oder andere osteuropäische Pflegekräfte für die 24 Stunden Pflege zu Hause, welche im Haushalt mit den Pflegebedürftigen wohnen und so die Angehörigen bei der Alltagsbetreuung entlasten.

Herr Bauer berät und unterstützt in der Vorbereitung, stellt geeignete Betreuungskräfte vor, organisiert die Anreise und ist während der gesamten Vertragslaufzeit ihr verlässlicher, deutscher Ansprechpartner vor Ort.

Die Geschäftsleitung der gelko Pflegevermittlung verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Alten- und Krankenpflege!


Donnerstag, 4. Juli 2019

Selbstbestimmt alt werden

Rechtliche Vorsorge ist wichtig


Selbstbestimmt alt werden: Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist eine frühzeitige rechtliche Vorsorge wichtig. 

Denn aufschieben sollte man das Thema auf keinen Fall: 

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen Verwandten. 

Darauf weist die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) in ihren kostenlosen Infoblättern zur „Rechtlichen Vorsorge“ hin, die unter www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge bestellt werden können.

Um unterschiedliche Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche Vorsorgemöglichkeiten. Dazu gehören neben Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auch das Testament, um Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei den anderen beiden Verfügungen muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.

Die Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 15; Webseite: www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge.


Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.


Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein gemeinnütziger Verein, der das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. trägt. Seit 1995 fördert die AFI mit Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit. 

Bis heute konnte die AFI 266 Forschungsaktivitäten mit über 10,2 Millionen Euro unterstützen und rund 825.000 Ratgeber und Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen Spendenmöglichkeiten. 

Botschafterin der AFI ist die Journalistin und Sportmoderatorin Okka Gundel.